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Beschlusstext (Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
24.08.15, 18:16
Aktualisiert
24.08.15, 18:16
Beschlusstext (Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3";
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV)

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BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 18.08.2015 TOP Betreff 3. Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV Vorlage: 32/2015 Beschluss: Zum vorliegenden Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH behält die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau vom 06.02.2014 weiterhin Gültigkeit. Die Verwaltung wird ermächtigt die Stellungnahme erneut an die Genehmigungsbehörde zu übersenden und den CDU-Antrag als Anlage beizufügen. Beratungsergebnis: 32 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung