Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
24.08.15, 18:16
Aktualisiert
24.08.15, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 18.08.2015
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Betreff
3.
Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa.
Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und
PM 3";
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV
Vorlage: 32/2015
Beschluss:
Zum vorliegenden Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa.
Niederauer Mühle GmbH behält die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau vom 06.02.2014
weiterhin Gültigkeit. Die Verwaltung wird ermächtigt die Stellungnahme erneut an die
Genehmigungsbehörde zu übersenden und den CDU-Antrag als Anlage beizufügen.
Beratungsergebnis:
32 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung