Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
62 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
24.08.15, 18:16
Aktualisiert
24.08.15, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 18.08.2015
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Betreff
4.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer
Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres
Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB
Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer um ein weiteres Jahr gem.
§ 17 (2) Bau GB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
18 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen