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Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
62 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
24.08.15, 18:16
Aktualisiert
24.08.15, 18:16
Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB  für  den  Planbereich  des  Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 18.08.2015 TOP Betreff 4. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer um ein weiteres Jahr gem. § 17 (2) Bau GB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen