Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,3 MB
Datum
20.07.2011
Erstellt
12.07.11, 04:08
Aktualisiert
12.07.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2.3
Seite 1
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Ver.di
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk NRW-Süd
Geschäftsstelle
Kaiserstraße 108
53721 Siegburg
Abt.
20 –
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Aktenzeichen:
20/20.50.100/He
bearbeitet von:
Herrn Hessenius
Durchwahl:
02251 / 15 420
Telefax:
02251 / 15 666
E-Mail:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 079
Datum:
01.07.2011
vorab per Telefax: 02241-63874
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier:
Verschmelzung der Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH (KEV Netz GmbH) mit der KreisEnergie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV GmbH) und Abspaltung der KEV Energie
GmbH als Vertriebsgesellschaft
- Ihre Stellungnahme vom 16.06.2011 -
Sehr geehrter Herr Solscheid,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 16.06.2011 zur o.g. Neuorganisation im Bereich
KEV/ene.
Ich hatte angesichts des für den 06.07. avisierten Gesprächs zwischen dem Geschäftsführer der
ene, Herrn Hinze, den Betriebsräten und Ihnen dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am
22.06.2011 vorgeschlagen, die Angelegenheit ohne weitere Beschlussempfehlung zu behandeln,
damit Ihnen die Möglichkeit gegeben ist, Ihren Standpunkt nochmals zu überdenken. Diesem
Ansinnen folgte der Kreisausschuss.
Der Geschäftsführer der ene hat mir den von dort mit Ihnen geführten Schriftverkehr zur
Verfügung gestellt.
Da der Termin am 06.07. nunmehr abgesagt ist, möchte ich mit Blick auf die terminlichen
Gegebenheiten hiermit die von Ihnen erwünschte ergänzende Stellungnahme abgeben. Sie baten
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
USt-Id Nr. DE 122393798
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 501 10)
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
100175029 (BLZ 370 697 20)
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Servicezeiten:
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
Anlage 2.3
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-2konkret um Mitteilung, ob und wie geplant ist, notwendiges Personal in der neu zu gründenden
Gesellschaft beschäftigen zu wollen.
Es ist vorgesehen, im Rahmen der Abspaltung das zum Vertrieb gehörende Personal, das
übrigens in der ene beschäftigt ist, mit allen Besitzständen übergehen zu lassen.
Da es sich bei der abzuspaltenden Gesellschaft um eine Tochter der 2003 gegründeten, nicht
tarifgebundenen ene handelt, gehe ich davon aus, dass sich eine direkt ableitbare Anwendung
des TV-V nicht ergibt. Die ene hat mir die Vereinbarung der Geschäftsleitung mit den Betriebsräten vom 23.07.2010 vorgelegt, in der ein gemeinsames Vorgehen über das Entlohnungssystem
geregelt wurde. Ob am Ende des Prozesses als Ergebnis der TV-V oder eine modifizierte
Fassung des TV-V anzuwenden ist, bleibt abzuwarten.
Die zwischen Ihnen und der ene-Geschäftsführung strittige Frage, ob eine Tarifgebundenheit für
die KEV Netz GmbH besteht, dürfte bei einer Verschmelzung obsolet werden, da das Personal
der KEV Netz GmbH in die KEV GmbH übergeht und damit die Tarifgebundenheit im Sinne Ihrer
Forderung gegeben sein dürfte.
Zum weiteren Verfahren weise ich darauf hin, dass der Kreistag am 20.07.2011 über die
Angelegenheit abschließend beraten und entscheiden wird. Ich werde dem Kreistag am
11.07.2011 die dazu notwendigen Unterlagen übersenden und gebe Ihnen daher die
Gelegenheit, Ihre Stellungnahme unter Berücksichtigung des mit der ene begonnenen Klärungsprozesses und im Hinblick auf die o.g. Vereinbarung vom 23.07.2010 (siehe Anlage) bis zum
10.07.2011 zu aktualisieren.
Sofern ich nichts von Ihnen höre, werde ich dem Kreistag Ihr Schreiben vom 16.06.2011 sowie
Ihr Schreiben an die ene vom 30.06.2011 vorlegen. Ergänzend werde ich die ene um
Stellungnahme zum Sachverhalt bitten und diese ebenfalls dem Kreistag zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rosenke
(Rosenke)
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