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Verwaltungsergänzung (Anlage 2.3)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,3 MB
Datum
20.07.2011
Erstellt
12.07.11, 04:08
Aktualisiert
12.07.11, 04:08
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Inhalt der Datei

Anlage 2.3 Seite 1 Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk NRW-Süd Geschäftsstelle Kaiserstraße 108 53721 Siegburg Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/20.50.100/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 079 Datum: 01.07.2011 vorab per Telefax: 02241-63874 Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) hier: Verschmelzung der Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH (KEV Netz GmbH) mit der KreisEnergie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV GmbH) und Abspaltung der KEV Energie GmbH als Vertriebsgesellschaft - Ihre Stellungnahme vom 16.06.2011 - Sehr geehrter Herr Solscheid, sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 16.06.2011 zur o.g. Neuorganisation im Bereich KEV/ene. Ich hatte angesichts des für den 06.07. avisierten Gesprächs zwischen dem Geschäftsführer der ene, Herrn Hinze, den Betriebsräten und Ihnen dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2011 vorgeschlagen, die Angelegenheit ohne weitere Beschlussempfehlung zu behandeln, damit Ihnen die Möglichkeit gegeben ist, Ihren Standpunkt nochmals zu überdenken. Diesem Ansinnen folgte der Kreisausschuss. Der Geschäftsführer der ene hat mir den von dort mit Ihnen geführten Schriftverkehr zur Verfügung gestellt. Da der Termin am 06.07. nunmehr abgesagt ist, möchte ich mit Blick auf die terminlichen Gegebenheiten hiermit die von Ihnen erwünschte ergänzende Stellungnahme abgeben. Sie baten Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de USt-Id Nr. DE 122393798 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG 100175029 (BLZ 370 697 20) IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr Anlage 2.3 Seite 2 -2konkret um Mitteilung, ob und wie geplant ist, notwendiges Personal in der neu zu gründenden Gesellschaft beschäftigen zu wollen. Es ist vorgesehen, im Rahmen der Abspaltung das zum Vertrieb gehörende Personal, das übrigens in der ene beschäftigt ist, mit allen Besitzständen übergehen zu lassen. Da es sich bei der abzuspaltenden Gesellschaft um eine Tochter der 2003 gegründeten, nicht tarifgebundenen ene handelt, gehe ich davon aus, dass sich eine direkt ableitbare Anwendung des TV-V nicht ergibt. Die ene hat mir die Vereinbarung der Geschäftsleitung mit den Betriebsräten vom 23.07.2010 vorgelegt, in der ein gemeinsames Vorgehen über das Entlohnungssystem geregelt wurde. Ob am Ende des Prozesses als Ergebnis der TV-V oder eine modifizierte Fassung des TV-V anzuwenden ist, bleibt abzuwarten. Die zwischen Ihnen und der ene-Geschäftsführung strittige Frage, ob eine Tarifgebundenheit für die KEV Netz GmbH besteht, dürfte bei einer Verschmelzung obsolet werden, da das Personal der KEV Netz GmbH in die KEV GmbH übergeht und damit die Tarifgebundenheit im Sinne Ihrer Forderung gegeben sein dürfte. Zum weiteren Verfahren weise ich darauf hin, dass der Kreistag am 20.07.2011 über die Angelegenheit abschließend beraten und entscheiden wird. Ich werde dem Kreistag am 11.07.2011 die dazu notwendigen Unterlagen übersenden und gebe Ihnen daher die Gelegenheit, Ihre Stellungnahme unter Berücksichtigung des mit der ene begonnenen Klärungsprozesses und im Hinblick auf die o.g. Vereinbarung vom 23.07.2010 (siehe Anlage) bis zum 10.07.2011 zu aktualisieren. Sofern ich nichts von Ihnen höre, werde ich dem Kreistag Ihr Schreiben vom 16.06.2011 sowie Ihr Schreiben an die ene vom 30.06.2011 vorlegen. Ergänzend werde ich die ene um Stellungnahme zum Sachverhalt bitten und diese ebenfalls dem Kreistag zuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenke (Rosenke) Anlage 2.3 Seite 3 Anlage 2.3 Seite 4 Anlage 2.3 Seite 5 Anlage 2.3 Seite 6