Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
15.07.11, 04:06
Aktualisiert
15.07.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / A 58/2011
Datum: 11.07.2011
Antrag auf Unterzeichnung der Resolution "Atomkraftwerk Tihange schnellstmöglich abschalten" und Bitte um Information zum Katastrophenschutz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wie in der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2011 angesprochen (siehe Z 1/A 58/2011), haben sich auch die Kreise Aachen (StädteRegion) und Düren vor kurzem mit inhaltich gleichlautenden
Anfragen und Anträgen aus dem politischen Raum befasst.
Von der StädteRegion Aachen wurde eine Anfrage der FDP-Fraktion im März/April 2011 beantwortet
(siehe Anlage 1).
Im Kreis Düren hat der Kreistag in seiner Sitzung am 05.04.2011 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einstimmig einer Resolution zugestimmt (siehe Anlage 2), die dem Königreich
Belgien über die belgische Generalvertretung in Berlin übermittelt wurde.
Der Botschafter der Generalvertretung in Berlin hat daraufhin schriftlich zugesichert, dass die nukleare Sicherheit auch in Belgien allerhöchste Priorität habe. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission habe des Weiteren der belgische Premierminister der Durchführung von Stresstests für alle belgischen Kernkraftwerke zugestimmt.
Zu dem umfangreichen Fragenkatalog gemäß dem Antrag 58/2011 nehme ich aus der Sicht des Kreises Euskirchen zusammenfassend wie folgt Stellung:
Der Kreis Euskirchen befindet sich hinsichtlich der Entfernung zur kerntechnischen Anlage Tihange
am äußersten Rand der für kerntechnische Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland festgelegten
Fernzone (Radius 100 km). Besondere Katastrophenschutzplanungen für den Kreis Euskirchen existieren nicht.
Sondervorsorge- oder Abwehrpläne zu Reaktorkatastrophen sind für den Kreis Euskirchen nicht erstellt. Im Falle eines Großschadensereignisses greift zunächst die reguläre Katastrophenschutzplanung. Aufgrund der überörtlichen und überregionalen Auswirkungen eines Schadensszenario werden
die Bezirksregierungen respektive das Land NRW die koordinierenden Maßnahmen ("Landeslage")
wahrnehmen. Das Land wird zu diesem Zeitpunkt einen Krisenstab der Landesregierung bilden.
Der Kreis Euskirchen verfügt im Feuer- und Katastrophenschutz zur Wahrnehmung von NBC-(ABC)Lagen über ein Messfahrzeug des Bundes, einen ABC-Zug auf Kreisebene (Abwehr, Messen, Dekontamination, Schutzanzüge,...) und neuerdings über einen Abrollbehälter Dekontamination des Landes
NRW. Die genannte Ausstattung ist zielgerichtet auf örtlich begrenzte Einsätze. Größere Einsatzlagen und Großschadensereignisse im ABC-Sektor werden durch regionale Konzepte (Regierungsbezirk) und durch Landeskonzepte wahrgenommen.
"Kaliumjodidtabletten" werden für den medizinisch indizierten und örtlich begrenzten Einsatz im Kreis
Euskirchen in minimaler Menge sofort verfügbar vorgehalten. Der weitere Bedarf wird durch landesweite Zentralläger unter Führung des Innenministeriums NRW gesteuert.
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Eine indizierte Evakuierung von Großteilen der Bevölkerung (Masse) würde nach einem nuklearen
Unfall auf der Grundlage der allgemeinen Evakuierungsrichtlinien für besondere Einsatzlagen Abstimmung mit dem Krisenstab des Kreises Euskirchen und den Krisenstäben der Bezirksregierung
Köln und des Innenministeriums NRW erfolgen.
Die Rettungskräfte verfügen über eine Grundausbildung im ABC-Bereich. Der Kreis-ABC-Zug (Feuerwehr) steht mit besonders ausgebildeten und ausgerüsteten Kräften für die besondere Einsatzlagen
kreisweit zur Verfügung (ca. ausgebildete aktive 75 Führungs- und Einsatzkräfte).
Katastrophenschutzübungen (Einsatz- und Einsatzleitungsübungen) erfolgen in regelmäßigen Abständen, in der Regel im Rahmen von Übungen der Teileinheiten bzw. Komponenten. Unter Katastrophenschutz sind hier alle Dienste der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Kreis Euskirchen subsummiert.
Die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Kräfte und der Ausstattung des Katastrophenschutzes
erfolgt primär durch den Kreis Euskirchen und durch das Land NRW im Rahmen begrenzter Sachmittelgestellung und begrenzter finanzieller Pauschalförderung. Eine Beteiligung der Energiekonzerne
an diesen Kosten ist durch den Kreis Euskirchen nicht verifizierbar.
gez. Rosenke
Anlagen