Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Datum
20.01.2016
Erstellt
29.01.16, 13:05
Aktualisiert
29.01.16, 13:05
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NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.01.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Balen, Yvonne
2. Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Gilles, Josef, vertritt Macherey, Peter
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Hüttl, Detlef
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schmidt, Stefan, vertritt Jansen, Wilfried
15. Schroeteler, Rolf
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Wolfram
3. AL Gottstein
Es fehlen
Jansen, Wilfried
Macherey, Peter
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:45 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass krankheitsbedingt der Schriftführer und sein
Stellvertreter zur heutigen Sitzung nicht anwesend sein können. Als einmalige Vertretung wird
durch den Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen AL Gottstein zum Schriftführer der heutigen
Sitzung zu benennen. Von den Ausschussmitgliedern gehen keine weiteren Vorschläge ein. Der
Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Neubau eines Schmutzwasserkanals (Parallelsammler) von Winden bis zur Kläranlage
Düren durch den WVER;
hier: Vorstellung der Vorplanung
2.2
Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen in der
Gemeinde Kreuzau;
hier:
1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen
für die Windkraft,
2. Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, "WEA Lausbusch",
3. Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, "WEA Steinkaul",
4. Bebauungsplan F 15, Ortsteil Stockheim, "WEA Ellebach".
3.
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung
4.
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Vorlage: 70/2015
5.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Vorlage: 4/2016
6.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
8.1
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Antragsunterlagen
9.
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung
10.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr Keuters aus Kreuzau merkt an, dass die Müllabfuhr die Abfallbehälter häufig nicht
ordnungsgemäß zurückstellt und fragt diesbezüglich an, was die Verwaltung dagegen
unternehmen kann?
Die Verwaltung sagt zu sich mit dem Entsorgungsunternehmen in Verbindung zu setzen.
Herr Böhm aus Kreuzau fragt zur Mitteilung der Verwaltung im Umweltausschuss vom 19.01.2016
zum Einbau von LED-Technologie in die Straßenbeleuchtung und dem zur Mitteilung vorgelegten
Schreiben bezüglich des Fledermausschutzes an, ob die Verfasser des Schreibens die
Beeinträchtigung der Fledermäuse durch die LED-Leuchten begründet haben?
GVD Schmühl führt aus, dass keine Begründung genannt wurde.
2.
Mitteilungen
AL Gottstein verweist auf einen Zeitungsartikel aus der Dürener Nachrichten sowie Dürener
Zeitung vom 13.01.2016 in dem über die Schließung von mehreren Turnhallen in der Stadt Düren
berichtet wird. Die Prüfung der Hallendecken resultiert aus dem Erlass des
Landesbauministeriums von August 2015, der nach dem Einsturz einer Hallendecke in Bochum an
die Kommunen versendet worden ist. Die Verwaltung hat nach Eingang des Erlasses die
gemeindlichen Hallendecken kontrolliert und an den Deckenkonstruktionen in der 3-fach TH
Kreuzau und an der TH Drove Nachbesserungen vorgenommen. Dies hat zu Kosten in Höhe von
ca. 7.300 Euro geführt.
2.1
Neubau eines Schmutzwasserkanals (Parallelsammler) von Winden bis zur
Kläranlage Düren durch den WVER;
hier: Vorstellung der Vorplanung
GVD Schmühl erläutert ausführlich die Planungen, das Verfahren und die Finanzierung zum
Neubau des Schmutzwasserkanals durch den WVER unter mithilfe einer Präsentation am
Smartboard.
AM Böcking fragt an, ob in Teilbereichen der Einsatz eines unterirdischen Vortriebs geprüft
worden ist?
GVD Schmühl erläutert, dass dieses Verfahren geprüft worden ist.
AV Kaptain fragt an, ob der Kanalneubau im Zuge der Sanierung der L 249 (OD Kreuzau) mit
diesem Neubau in Zusammenhang steht?
GVD Schmühl antwortet, dass diese beiden Maßnahmen nicht in Zusammenhang stehen. Der
Kanalneubau an der L 249 dient der Entlastung des bestehenden Abwasserkanals, der
insbesondere durch die Ortslagen Thum, Boich, Drove etc. gespeist wird.
AM Kern merkt an, dass Industriebetriebe die Hauptverursacher für die Schäden am bestehenden
Sammler sind. Aus diesem Grunde dürfe die zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführende
Sanierung des bestehenden Sammlers nicht von der Allgemeinheit finanziert werden. GVD
Schmühl gibt AM Kern Recht, dass die Hauptverursacher die Industriebetriebe sind. Er führt weiter
aus, dass die Finanzierung der Sanierung zu gegebener Zeit im Verbandsrat des WVER diskutiert
wird.
-42.2
Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen in
der Gemeinde Kreuzau;
hier:
1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft,
2. Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, "WEA Lausbusch",
3. Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, "WEA Steinkaul",
4. Bebauungsplan F 15, Ortsteil Stockheim, "WEA Ellebach".
AL Gottstein erläutert ausführlich die Mitteilungsvorlage und den Sachstand zu den
Bauleitplanverfahren sowie das weitere Vorgehen in den einzelnen Verfahren. GVD Schmühl
ergänzt, dass der Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplans bereits in der kommenden Ratssitzung am 25.02.2016 erfolgen soll. Die
Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung wird durch die Verwaltung in Kürze erarbeitet und am
Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung stehen. Eine Vorberatung im Umwelt- sowie
Bau- und Planungsausschuss ist nicht möglich, um weitere zeitliche Verzögerungen zu umgehen.
AM Dr. Nolten regt an, in einem neuen Flächennutzungsplanverfahren zur Potenzialfläche A auch
den zwischenzeitlich nicht mehr als Konzentrationszone vorgesehenen Bereich in der
Potenzialfläche E (Thum-Lausbusch), der aufgrund des Waldbereichs im Regionalplan entfallen
ist, wieder aufzunehmen.
3.
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung
AM Heidbüchel fragt an, wieso die Kosten für vier neue Türen und die erforderlichen
Nebenarbeiten nicht bereits in der Vorlage 21/2015 aufgeführt sind und wieso das Ingenieurbüro
17.000 Euro erhält? Er bittet um Aufklärung. AL Gottstein führt aus, dass die Verwaltung in dieser
Angelegenheit Fehler gemacht habe. Auch bei der Aufstellung der Kosten in der alten Vorlage
21/2015 sind unvollständige Angaben gemacht worden. Der Einbau der neuen Türen war jedoch
von Anfang an Bestandteil des Brandschutzkonzeptes. Es handelt sich somit nicht um neue
Maßnahmen die jetzt nachträglich entstanden sind. AL Gottstein führt weiter aus, dass die Kosten
für das Ingenieurbüro für die bisher erbrachten Leistungen nach den Leistungsphasen I bis IV
gemäß HOAI angefallen sind.
Im Verlauf der Diskussion wird sich darauf verständigt die weitere Diskussion und die
Beschlussfassung in den Nicht-öffentlichen Teil der Sitzung fortzuführen.
4.
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Vorlage: 70/2015
AM Heidbüchel führt aus, dass diese Aufgabe sich auf viele weitere Ortsteile der Gemeinde
erstreckt. Alle Wege sind im Einzelfall zu prüfen und die Frage nach der Erhaltenswürdigkeit der
Wege ist differenziert zu betrachten.
AM Hohn merkt an, dass die Wege eine sehr bedeutsame ökologische Funktion haben und diese
Funktion unbedingt erhalten werden müsse. Zudem regt Sie an die Biologische Station und
weitere fachliche Institutionen am Verfahren zu beteiligen, um an deren Wissen zu partizipieren.
AM Kern schlägt vor zu gegebener Zeit Ortsbesichtigungen durchzuführen.
AM Nolten führt aus, dass nicht nur mit der Biologischen Station und der Unteren
Landschaftsbehörde gesprochen werden sollte, sondern auch das Gespräch mit den Landwirten
gesucht werden müsse. Er stellt heraus, dass es nicht hinnehmbar ist, wenn sich jemand fremdes
Eigentum zu Eigen macht.
-5Es entsteht eine allgemeine Diskussion zur weiteren Vorgehensweise im Verfahren, auch im
Hinblick auf die begrenzten personellen Ressourcen der Verwaltung. Abschließend wird sich
einvernehmlich dafür ausgesprochen den Tagesordnungspunkt um eine Sitzungsrunde zu
vertagen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Wirtschaftswege Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Flur 7 Flurstück 64,
Flur 9 Flurstück 131,
Flur 9 Flurstück 124,
Flur 10 Flurstück 165,
Flur 10 Flurstück 166,
Flur 8 Flurstück 254,
Flur 7 Flurstück 74,
werden eingezogen.
2. Sie verbleiben im Eigentum der Gemeinde und werden der natürlichen Entwicklung
überlassen.
3. Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
TOP wird um eine Sitzungsrunde vertagt.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Vorlage: 4/2016
AL Gottstein erläutert die Sitzungsvorlage und die mögliche Verwendung der Fördermittel. Er
schlägt vor insbesondere Maßnahmen umzusetzen, die ansonsten nicht über die sogenannten
Pauschalen oder andere Förderprogramme finanziert werden können. Als erste Maßnahme stellt
AL Gottstein den Austausch der Fenster und Außentüren im Rathaus Kreuzau vor. GVD Schmühl
bekräftigt den Vorschlag der Verwaltung, da es sich hier um eine einmalige Chance handelt den
Austausch der teils über 30 Jahre alten Fenster gefördert zu bekommen.
AM Nolten merkt an, dass noch bis Ende 2018 Zeit sei, um die Mittel zu verausgaben. Es macht
seiner Ansicht nach mehr Sinn zunächst abzuwarten, ob sich in den nächsten zwei Jahren andere
Maßnahmen ergeben, die aus den Mitteln finanziert werden könnten. Als Beispiele nennt er den
Breitbandausbau oder den sozialen Wohnungsbau. Er schlägt vor die Nummern 1 und 3 zum
Beschlussvorschlag heute zu beschließen, die Nummer 2 jedoch zu streichen. Die Finanzierung
des Austauschs der mittleren Eingangstür aus den KInvFöG-NRW Mitteln hält er für sinnvoll.
AM Heidbüchel stellt ebenfalls heraus, dass noch bis Ende 2018 Zeit sei um die Mittel zu
verausgaben. Es sollte von daher noch abgewartet werden, wofür man die Mittel einsetzt. Er steht
dem Vorschlag der Verwaltung zum Austausch der Fenster und Türen skeptisch gegenüber. AM
Heidbüchel schließt sich der Meinung an die Nummer 2 des Beschlussvorschlags zu streichen.
GVD Schmühl berichtet über den irreparablen Zustand der mittleren Eingangstür am Rathaus. Er
empfiehlt zumindest diese Tür sowie die festen Fensterelemente auszutauschen und über die
KInvFöG NRW-Mittel zu finanzieren.
Nach kurzer Aussprache verständigt sich der Ausschuss einvernehmlich die Nummer 2 des
-6Beschlussvorschlags und unter Nummer 3 wird das Wort „weitere“ zu streichen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bewilligung der Mittel aus dem KInvFöG NRW wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat Vorschläge zur Verwendung der KInvFöG NRW-Mittel
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig, ohne Enthaltung
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016
Eingangs entwickelt sich eine Diskussion zur Frage, ob die Antragsunterlagen veröffentlicht
werden können oder nicht. Die Verwaltung wird sich zu dieser Problematik mit dem Städte- und
Gemeindebund in Verbindung setzen und die Rechtslage prüfen.
AL Gottstein führt aus, dass die Gemeinde bis zum 29.02.2016 Zeit hat, um die für die
Genehmigung notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen
oder zu versagen. Somit ist eine Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 25.02.2016
möglich. Bis zum 21.01.2016 muss die Gemeinde ihre Stellungnahme zum Antrag auf vorzeitigen
Maßnahmenbeginn abgeben. Da hierzu kein Ratsbeschluss fristgerecht eingeholt werden kann,
wird die Verwaltung entsprechend der Diskussionen aus dem Umweltausschuss vom 19.01.2016
sowie dem Bau- und Planungsausschuss eine Stellungnahme verfassen. GVD Schmühl ergänzt,
dass die Fristen nicht verlängert werden können und zwingend eingehalten werden müssen.
AM Nolten hält es für erforderlich, dass die Formulierung „zwingende technische Gründe“ aus dem
Befreiungsantrag der Niederauer Mühle näher erläutert werden müsse. Dies sei für eine Erteilung
der Befreiungen notwendig.
GVD Schmühl schlägt vor, dass diese Frage und mögliche weitere Fragen aus dem weiteren
Verlauf der Diskussion von der Verwaltung gesammelt werden und an die Antragstellerin mit der
Bitte um Beantwortung weitergeleitet werden.
Das AM Kern führt aus, dass er zum vorliegenden Antrag noch einige Fragen habe. Im Antrag ist
beschrieben, dass in der letzten Stufe der Abwasserbehandlung das sehr harte Wasser, das aus
dem Anaerobreaktor abfließt, aufgeweicht werden soll, indem diesem Wasser Sauerstoff
zugeführt wird. Dies soll dazu führen, dass das hinterher abzuleitende Abwasser weniger riecht.
Die in diesem Prozess entstehende Abluft wird über eine Abluftanlage dem Braunkohlekessel und
somit dem großen Kamin zugeführt. Was passiert mit dieser Abluft, wenn der Braunkohlekessel
nicht in Betrieb ist?
Außerdem verweist AM Kern auf Unklarheiten in Bezug auf die geplante Purate-Anlage. Der
Einsatz dieser Anlage betrifft die Behandlung des hochbelasteten Kreislaufwassers. Bisher wird
das Kreislaufwasser mit Bioziden behandelt. Soll die neue Purate-Anlage eine Ergänzung der
bisherigen Kreislaufwasserbehandlung sein oder wird die bisherige Biozidbehandlung gänzlich
ersetzt? Wenn die Biozidbehandlung ersetzt wird, wie wirkt sich das auf die Geruchsemissionen
durch das Kreislaufwasser aus?
Ferner stellt AM Kern fest, dass in den Antragsunterlagen zur Klärgasfackel ausgeführt wird, dass
diese mit „besonderem Lärmschutz“ versehen werden soll. Was ist unter „besonderem
Lärmschutz“ zu verstehen?
Des Weiteren sieht AM Kern die Auswahl der Immissionspunkte im Lärmgutachten der Fa.
ACCON kritisch. Er befürchtet Lärmauswirkungen im nördlichen Bereich des Üdinger Wegs sowie
„Im Hanfgarten“.
Nach Ansicht des AM Kern müssen diese Frage geklärt und an die Bezirksregierung übermittelt
-7werden, damit die Bezirksregierung diesen Fragen in ihrer Zuständigkeit nachgehen kann.
Im weiteren Verlauf entsteht eine Diskussion über die Vorgehensweise der Antragstellerin in
diesem und vergangenen Verfahren. Der Ausschuss und die Verwaltungsvertreter zeigen sich
verärgert darüber, dass Anträge nicht im Vorfeld mit der Politik und der Verwaltung abgestimmt
werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der
Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der
Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin
werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird
erteilt.
Beratungsergebnis:
7.
Beschlussfassung wird in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.
Anfragen
AM Kaptain merkt an, dass es im Rathaus keine nach Geschlechtern getrennten Sanitärbereiche
für die Ausschussmitglieder und Besucher gibt und fragt die Verwaltung, ob dieser Zustand
zulässig sei und wenn nicht, wie diese Situation verbessert werden kann?
GVD Schmühl führt aus, dass dieser Zustand nicht zulässig sei. Die Schaffung einer weiteren
Toilette im angrenzenden Bereich ist nicht möglich. Die Zwischentüre im Rathaus zum langen Flur
wird zu den abendlichen Sitzungen stets verschlossen, um keinen Zugang zum gesamten
Rathaus zu ermöglichen. Seit Jahren fordert die Brandschutzstelle den Einbau einer weiteren
Zwischentür am anderen Ende des Flures. Sobald diese eingebaut ist, könne diese neue
Zwischentüre verschlossen und die bisher verschlossene Zwischentüre geöffnet werden. Die auf
dem langen Flur vorhandene Toilette kann dann künftig als Herrentoilette genutzt werden. Die
bisher nicht geschlechtergetrennte Toilette am Sitzungssaal kann dann als Damentoilette
ausgewiesen werden. Durch dieses Vorgehen entstehen keine gesonderten Kosten, da der
Einbau der neuen Zwischentür ohnehin aus Gründen des Brandschutzes erforderlich ist.
AM Kern nimmt das Thema Hundekot aus dem Umweltausschuss auf und fragt an, ob die
Verwaltung zu diesem Thema im nächsten Amtsblatt berichten könne, um die Bürgerinnen und
Bürger zu sensibilieren.
GVD Schmühl sagt dies zu.
-8B. Nichtöffentliche Sitzung