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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Datum
20.01.2016
Erstellt
29.01.16, 13:05
Aktualisiert
29.01.16, 13:05

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 20.01.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Balen, Yvonne 2. Böcking, Paul 3. Braks, Egbert 4. Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Gilles, Josef, vertritt Macherey, Peter 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Hüttl, Detlef 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lüttgen, Wolfgang 13. Dr. Nolten, Ralf 14. Schmidt, Stefan, vertritt Jansen, Wilfried 15. Schroeteler, Rolf 16. Stoffels, Manfred 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Wolfram 3. AL Gottstein Es fehlen Jansen, Wilfried Macherey, Peter Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:45 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass krankheitsbedingt der Schriftführer und sein Stellvertreter zur heutigen Sitzung nicht anwesend sein können. Als einmalige Vertretung wird durch den Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen AL Gottstein zum Schriftführer der heutigen Sitzung zu benennen. Von den Ausschussmitgliedern gehen keine weiteren Vorschläge ein. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Neubau eines Schmutzwasserkanals (Parallelsammler) von Winden bis zur Kläranlage Düren durch den WVER; hier: Vorstellung der Vorplanung 2.2 Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; hier: 1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft, 2. Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, "WEA Lausbusch", 3. Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, "WEA Steinkaul", 4. Bebauungsplan F 15, Ortsteil Stockheim, "WEA Ellebach". 3. Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung 4. Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 5. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Vorlage: 4/2016 6. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 8. Mitteilungen 8.1 Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Antragsunterlagen 9. Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung 10. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr Keuters aus Kreuzau merkt an, dass die Müllabfuhr die Abfallbehälter häufig nicht ordnungsgemäß zurückstellt und fragt diesbezüglich an, was die Verwaltung dagegen unternehmen kann? Die Verwaltung sagt zu sich mit dem Entsorgungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Herr Böhm aus Kreuzau fragt zur Mitteilung der Verwaltung im Umweltausschuss vom 19.01.2016 zum Einbau von LED-Technologie in die Straßenbeleuchtung und dem zur Mitteilung vorgelegten Schreiben bezüglich des Fledermausschutzes an, ob die Verfasser des Schreibens die Beeinträchtigung der Fledermäuse durch die LED-Leuchten begründet haben? GVD Schmühl führt aus, dass keine Begründung genannt wurde. 2. Mitteilungen AL Gottstein verweist auf einen Zeitungsartikel aus der Dürener Nachrichten sowie Dürener Zeitung vom 13.01.2016 in dem über die Schließung von mehreren Turnhallen in der Stadt Düren berichtet wird. Die Prüfung der Hallendecken resultiert aus dem Erlass des Landesbauministeriums von August 2015, der nach dem Einsturz einer Hallendecke in Bochum an die Kommunen versendet worden ist. Die Verwaltung hat nach Eingang des Erlasses die gemeindlichen Hallendecken kontrolliert und an den Deckenkonstruktionen in der 3-fach TH Kreuzau und an der TH Drove Nachbesserungen vorgenommen. Dies hat zu Kosten in Höhe von ca. 7.300 Euro geführt. 2.1 Neubau eines Schmutzwasserkanals (Parallelsammler) von Winden bis zur Kläranlage Düren durch den WVER; hier: Vorstellung der Vorplanung GVD Schmühl erläutert ausführlich die Planungen, das Verfahren und die Finanzierung zum Neubau des Schmutzwasserkanals durch den WVER unter mithilfe einer Präsentation am Smartboard. AM Böcking fragt an, ob in Teilbereichen der Einsatz eines unterirdischen Vortriebs geprüft worden ist? GVD Schmühl erläutert, dass dieses Verfahren geprüft worden ist. AV Kaptain fragt an, ob der Kanalneubau im Zuge der Sanierung der L 249 (OD Kreuzau) mit diesem Neubau in Zusammenhang steht? GVD Schmühl antwortet, dass diese beiden Maßnahmen nicht in Zusammenhang stehen. Der Kanalneubau an der L 249 dient der Entlastung des bestehenden Abwasserkanals, der insbesondere durch die Ortslagen Thum, Boich, Drove etc. gespeist wird. AM Kern merkt an, dass Industriebetriebe die Hauptverursacher für die Schäden am bestehenden Sammler sind. Aus diesem Grunde dürfe die zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführende Sanierung des bestehenden Sammlers nicht von der Allgemeinheit finanziert werden. GVD Schmühl gibt AM Kern Recht, dass die Hauptverursacher die Industriebetriebe sind. Er führt weiter aus, dass die Finanzierung der Sanierung zu gegebener Zeit im Verbandsrat des WVER diskutiert wird. -42.2 Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; hier: 1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft, 2. Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, "WEA Lausbusch", 3. Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, "WEA Steinkaul", 4. Bebauungsplan F 15, Ortsteil Stockheim, "WEA Ellebach". AL Gottstein erläutert ausführlich die Mitteilungsvorlage und den Sachstand zu den Bauleitplanverfahren sowie das weitere Vorgehen in den einzelnen Verfahren. GVD Schmühl ergänzt, dass der Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans bereits in der kommenden Ratssitzung am 25.02.2016 erfolgen soll. Die Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung wird durch die Verwaltung in Kürze erarbeitet und am Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung stehen. Eine Vorberatung im Umwelt- sowie Bau- und Planungsausschuss ist nicht möglich, um weitere zeitliche Verzögerungen zu umgehen. AM Dr. Nolten regt an, in einem neuen Flächennutzungsplanverfahren zur Potenzialfläche A auch den zwischenzeitlich nicht mehr als Konzentrationszone vorgesehenen Bereich in der Potenzialfläche E (Thum-Lausbusch), der aufgrund des Waldbereichs im Regionalplan entfallen ist, wieder aufzunehmen. 3. Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung AM Heidbüchel fragt an, wieso die Kosten für vier neue Türen und die erforderlichen Nebenarbeiten nicht bereits in der Vorlage 21/2015 aufgeführt sind und wieso das Ingenieurbüro 17.000 Euro erhält? Er bittet um Aufklärung. AL Gottstein führt aus, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit Fehler gemacht habe. Auch bei der Aufstellung der Kosten in der alten Vorlage 21/2015 sind unvollständige Angaben gemacht worden. Der Einbau der neuen Türen war jedoch von Anfang an Bestandteil des Brandschutzkonzeptes. Es handelt sich somit nicht um neue Maßnahmen die jetzt nachträglich entstanden sind. AL Gottstein führt weiter aus, dass die Kosten für das Ingenieurbüro für die bisher erbrachten Leistungen nach den Leistungsphasen I bis IV gemäß HOAI angefallen sind. Im Verlauf der Diskussion wird sich darauf verständigt die weitere Diskussion und die Beschlussfassung in den Nicht-öffentlichen Teil der Sitzung fortzuführen. 4. Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 AM Heidbüchel führt aus, dass diese Aufgabe sich auf viele weitere Ortsteile der Gemeinde erstreckt. Alle Wege sind im Einzelfall zu prüfen und die Frage nach der Erhaltenswürdigkeit der Wege ist differenziert zu betrachten. AM Hohn merkt an, dass die Wege eine sehr bedeutsame ökologische Funktion haben und diese Funktion unbedingt erhalten werden müsse. Zudem regt Sie an die Biologische Station und weitere fachliche Institutionen am Verfahren zu beteiligen, um an deren Wissen zu partizipieren. AM Kern schlägt vor zu gegebener Zeit Ortsbesichtigungen durchzuführen. AM Nolten führt aus, dass nicht nur mit der Biologischen Station und der Unteren Landschaftsbehörde gesprochen werden sollte, sondern auch das Gespräch mit den Landwirten gesucht werden müsse. Er stellt heraus, dass es nicht hinnehmbar ist, wenn sich jemand fremdes Eigentum zu Eigen macht. -5Es entsteht eine allgemeine Diskussion zur weiteren Vorgehensweise im Verfahren, auch im Hinblick auf die begrenzten personellen Ressourcen der Verwaltung. Abschließend wird sich einvernehmlich dafür ausgesprochen den Tagesordnungspunkt um eine Sitzungsrunde zu vertagen. Beschlussvorschlag: 1. Die Wirtschaftswege Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Flur 7 Flurstück 64, Flur 9 Flurstück 131, Flur 9 Flurstück 124, Flur 10 Flurstück 165, Flur 10 Flurstück 166, Flur 8 Flurstück 254, Flur 7 Flurstück 74, werden eingezogen. 2. Sie verbleiben im Eigentum der Gemeinde und werden der natürlichen Entwicklung überlassen. 3. Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. TOP wird um eine Sitzungsrunde vertagt. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Vorlage: 4/2016 AL Gottstein erläutert die Sitzungsvorlage und die mögliche Verwendung der Fördermittel. Er schlägt vor insbesondere Maßnahmen umzusetzen, die ansonsten nicht über die sogenannten Pauschalen oder andere Förderprogramme finanziert werden können. Als erste Maßnahme stellt AL Gottstein den Austausch der Fenster und Außentüren im Rathaus Kreuzau vor. GVD Schmühl bekräftigt den Vorschlag der Verwaltung, da es sich hier um eine einmalige Chance handelt den Austausch der teils über 30 Jahre alten Fenster gefördert zu bekommen. AM Nolten merkt an, dass noch bis Ende 2018 Zeit sei, um die Mittel zu verausgaben. Es macht seiner Ansicht nach mehr Sinn zunächst abzuwarten, ob sich in den nächsten zwei Jahren andere Maßnahmen ergeben, die aus den Mitteln finanziert werden könnten. Als Beispiele nennt er den Breitbandausbau oder den sozialen Wohnungsbau. Er schlägt vor die Nummern 1 und 3 zum Beschlussvorschlag heute zu beschließen, die Nummer 2 jedoch zu streichen. Die Finanzierung des Austauschs der mittleren Eingangstür aus den KInvFöG-NRW Mitteln hält er für sinnvoll. AM Heidbüchel stellt ebenfalls heraus, dass noch bis Ende 2018 Zeit sei um die Mittel zu verausgaben. Es sollte von daher noch abgewartet werden, wofür man die Mittel einsetzt. Er steht dem Vorschlag der Verwaltung zum Austausch der Fenster und Türen skeptisch gegenüber. AM Heidbüchel schließt sich der Meinung an die Nummer 2 des Beschlussvorschlags zu streichen. GVD Schmühl berichtet über den irreparablen Zustand der mittleren Eingangstür am Rathaus. Er empfiehlt zumindest diese Tür sowie die festen Fensterelemente auszutauschen und über die KInvFöG NRW-Mittel zu finanzieren. Nach kurzer Aussprache verständigt sich der Ausschuss einvernehmlich die Nummer 2 des -6Beschlussvorschlags und unter Nummer 3 wird das Wort „weitere“ zu streichen. Beschlussvorschlag: 1. Die Bewilligung der Mittel aus dem KInvFöG NRW wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat Vorschläge zur Verwendung der KInvFöG NRW-Mittel zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig, ohne Enthaltung Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 Eingangs entwickelt sich eine Diskussion zur Frage, ob die Antragsunterlagen veröffentlicht werden können oder nicht. Die Verwaltung wird sich zu dieser Problematik mit dem Städte- und Gemeindebund in Verbindung setzen und die Rechtslage prüfen. AL Gottstein führt aus, dass die Gemeinde bis zum 29.02.2016 Zeit hat, um die für die Genehmigung notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen oder zu versagen. Somit ist eine Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 25.02.2016 möglich. Bis zum 21.01.2016 muss die Gemeinde ihre Stellungnahme zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn abgeben. Da hierzu kein Ratsbeschluss fristgerecht eingeholt werden kann, wird die Verwaltung entsprechend der Diskussionen aus dem Umweltausschuss vom 19.01.2016 sowie dem Bau- und Planungsausschuss eine Stellungnahme verfassen. GVD Schmühl ergänzt, dass die Fristen nicht verlängert werden können und zwingend eingehalten werden müssen. AM Nolten hält es für erforderlich, dass die Formulierung „zwingende technische Gründe“ aus dem Befreiungsantrag der Niederauer Mühle näher erläutert werden müsse. Dies sei für eine Erteilung der Befreiungen notwendig. GVD Schmühl schlägt vor, dass diese Frage und mögliche weitere Fragen aus dem weiteren Verlauf der Diskussion von der Verwaltung gesammelt werden und an die Antragstellerin mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet werden. Das AM Kern führt aus, dass er zum vorliegenden Antrag noch einige Fragen habe. Im Antrag ist beschrieben, dass in der letzten Stufe der Abwasserbehandlung das sehr harte Wasser, das aus dem Anaerobreaktor abfließt, aufgeweicht werden soll, indem diesem Wasser Sauerstoff zugeführt wird. Dies soll dazu führen, dass das hinterher abzuleitende Abwasser weniger riecht. Die in diesem Prozess entstehende Abluft wird über eine Abluftanlage dem Braunkohlekessel und somit dem großen Kamin zugeführt. Was passiert mit dieser Abluft, wenn der Braunkohlekessel nicht in Betrieb ist? Außerdem verweist AM Kern auf Unklarheiten in Bezug auf die geplante Purate-Anlage. Der Einsatz dieser Anlage betrifft die Behandlung des hochbelasteten Kreislaufwassers. Bisher wird das Kreislaufwasser mit Bioziden behandelt. Soll die neue Purate-Anlage eine Ergänzung der bisherigen Kreislaufwasserbehandlung sein oder wird die bisherige Biozidbehandlung gänzlich ersetzt? Wenn die Biozidbehandlung ersetzt wird, wie wirkt sich das auf die Geruchsemissionen durch das Kreislaufwasser aus? Ferner stellt AM Kern fest, dass in den Antragsunterlagen zur Klärgasfackel ausgeführt wird, dass diese mit „besonderem Lärmschutz“ versehen werden soll. Was ist unter „besonderem Lärmschutz“ zu verstehen? Des Weiteren sieht AM Kern die Auswahl der Immissionspunkte im Lärmgutachten der Fa. ACCON kritisch. Er befürchtet Lärmauswirkungen im nördlichen Bereich des Üdinger Wegs sowie „Im Hanfgarten“. Nach Ansicht des AM Kern müssen diese Frage geklärt und an die Bezirksregierung übermittelt -7werden, damit die Bezirksregierung diesen Fragen in ihrer Zuständigkeit nachgehen kann. Im weiteren Verlauf entsteht eine Diskussion über die Vorgehensweise der Antragstellerin in diesem und vergangenen Verfahren. Der Ausschuss und die Verwaltungsvertreter zeigen sich verärgert darüber, dass Anträge nicht im Vorfeld mit der Politik und der Verwaltung abgestimmt werden. Beschlussvorschlag: 1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird erteilt. Beratungsergebnis: 7. Beschlussfassung wird in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt. Anfragen AM Kaptain merkt an, dass es im Rathaus keine nach Geschlechtern getrennten Sanitärbereiche für die Ausschussmitglieder und Besucher gibt und fragt die Verwaltung, ob dieser Zustand zulässig sei und wenn nicht, wie diese Situation verbessert werden kann? GVD Schmühl führt aus, dass dieser Zustand nicht zulässig sei. Die Schaffung einer weiteren Toilette im angrenzenden Bereich ist nicht möglich. Die Zwischentüre im Rathaus zum langen Flur wird zu den abendlichen Sitzungen stets verschlossen, um keinen Zugang zum gesamten Rathaus zu ermöglichen. Seit Jahren fordert die Brandschutzstelle den Einbau einer weiteren Zwischentür am anderen Ende des Flures. Sobald diese eingebaut ist, könne diese neue Zwischentüre verschlossen und die bisher verschlossene Zwischentüre geöffnet werden. Die auf dem langen Flur vorhandene Toilette kann dann künftig als Herrentoilette genutzt werden. Die bisher nicht geschlechtergetrennte Toilette am Sitzungssaal kann dann als Damentoilette ausgewiesen werden. Durch dieses Vorgehen entstehen keine gesonderten Kosten, da der Einbau der neuen Zwischentür ohnehin aus Gründen des Brandschutzes erforderlich ist. AM Kern nimmt das Thema Hundekot aus dem Umweltausschuss auf und fragt an, ob die Verwaltung zu diesem Thema im nächsten Amtsblatt berichten könne, um die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilieren. GVD Schmühl sagt dies zu. -8B. Nichtöffentliche Sitzung