Daten
Kommune
Bedburg
Größe
280 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
12.12.14, 08:16
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Drucksache: WP9201/2014
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
16.12.2014
Betreff:
Freibad Bedburg
Beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen der Beckenanlage sowie zugehöriger Bauteile
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
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Begründung:
Sanierung des Beckenrandes
Bei der Sanierung und Neugestaltung des Freibades im Jahr 1993 wurden die beiden
Edelstahlbecken (Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken) bekanntermaßen in das alte
Betonbecken hineingebaut. Bedingt durch die Setzungsbewegungen des alten Betonbeckens kam
es folglich in den darauffolgenden Jahren auch bei den Edelstahlbecken zu Schiefstellungen, die
Probleme im Betrieb des Freibades mit sich brachten. Um die festgestellten Setzungsbewegungen
auszugleichen, wurde im Mai 1999 eine Erhöhung des Beckenkopfes durchgeführt. Hierbei
wurden die Edelstahlbleche aufgebördelt und der durch die Setzungsbewegungen entstandene
Höhenunterschied ausgeglichen. Im Jahre 2005 hatten sich weitere Setzungsbewegungen des
Betonbeckens wieder derart summiert, dass der Ausgleich durch die Anpassung des
Beckenkopfes im Jahre 1999 nicht mehr ausreichend war. Die Schiefstellung hatte einen Grad
erreicht, durch den - bedingt durch die Verbindung beider Becken - im Nichtschwimmerbecken
keine Überströmung mehr im Bereich des Beckenkopfes erfolgte. Da eine erneute Aufbördelung
des Beckenrandes technisch nicht mehr durchführbar war, wurde zwischen dem
Schwimmerbecken und dem Nichtschwimmerbecken ein Edelstahlschott eingebaut. Dies
verhinderte den vermehrten Wasserabfluss vom Nichtschwimmerbecken ins Schwimmerbecken.
Die Setzungsproblematik und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Beckenrand wurden
in den letzten Jahren immer wieder thematisiert und diskutiert.
Hierzu wird auf den
- Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 15.09.2009
„Sanierungsmaßnahmen im Freibad Bedburg, hier Sachstandsbericht“ (Drucksache WP7131/2009)
sowie
- Tagesordnungspunkt der Bauausschusssitzung vom 07.12.2010 „Freibad Bedburg, hier:
Sachstandsbericht über den baulichen Zustand“ (Drucksache WP8-225/2010)
und
- Tagesordnungspunkt 3 der Bauausschusssitzung vom 22.03.2011 „Freibad Bedburg,
Sanierung des Dusch- und Umkleidegebäudes“ (Drucksache WP8-56/2011)
und
- Tagesordnungspunkt 3 der Bauausschusssitzung vom 11.10.2011 „Freibad Bedburg –
Sanierung des Schwimmbeckens (Drucksache WP8-190/2011)
verwiesen.
Vor der Freibadsaison 2014 wurde im Rahmen des jährlichen Kontrollnivellements festgestellt,
dass das Becken im Bereich der Startsprungböcke eine erneute einseitige Senkung erfahren
hatte, so dass der notwendige Überlauf an der Seite zum Nichtschwimmerbecken nur noch
bedingt gewährleistet ist.
Vorgeschlagene Ertüchtigung des Beckenkopfes:
Zur Egalisierung der Schiefstellungen der Becken besteht die Möglichkeit, ein Hart-PVC-Profil als
Beckenranderhöhung außen auf die vorhandene Edelstahlkonstruktion aufzubringen. Hierzu
werden in regelmäßigen Abständen Gewindestangen aufgeschweißt, mit denen das PVC-Profil
befestigt und mittels eines Langlochs ausnivelliert werden kann. Mit dem bereits angesprochenen
Langloch lassen sich dann auch zukünftig Setzungsbewegungen ausgleichen, womit sich
zumindest eine mittelfristige Lösung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darstellen lässt.
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Nach Aussage des Fachplaners sind weitere Eingriffe in die Schwimmbadtechnik im Rahmen der
beschriebenen Maßnahmen nicht notwendig (Eingriff in das Schwallwassersystem usw.).
Ein weiterer Vorteil der vorgeschlagenen Handlungsweise wäre, dass das Schott, welches 2005
aufgrund
weitergehender
Setzungsbewegungen
zwischen
Schwimmerbecken
und
Nichtschwimmerbecken eingebaut worden ist, entfernt werden kann, was gerade Menschen mit
Bewegungseinschränkungen den Zutritt zum Schwimmerbecken wieder über die Treppenanlage
des Nichtschwimmerbeckens ermöglich.
Erneuerung des Schachtbauwerkes
Zwischen den beiden Edelstahlbecken existiert ein Schachtbauwerk, in dem die Absperrschieber
der Frischwasserleitungen für das Schwimmerbecken untergebracht sind. Dieses Schachtbauwerk
besteht aus einem Kalksandsteinmauerwerk in der Dicke von 24 cm. In den letzten beiden Jahren
wurden festgestellt, dass sich die Wände in der Horizontalen nach innen drücken und bereits
Steine aus der Konstruktion herausgebrochen sind. Da der Schacht sowohl bei der
Inbetriebnahme des Freibades im Frühjahr, als auch bei der Einwinterung im Herbst durch die
Mitarbeiter der Stadt Bedburg betreten werden muss, besteht hier aus Gründen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sowie zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ein erhöhter
Handlungsbedarf.
Vorgeschlagene Sanierung des Schachtbauwerkes:
Eine mögliche Sanierung des Schachtes sieht vor, die Wände des Schachtes zu erhalten und eine
statisch nachgewiesene vor Ort zu erstellende Betonwand als Neukonstruktion davor zu setzen.
Dies hätte den Vorteil, dass man aufwendige Erdarbeiten zwischen den Becken einsparen könnte.
Lediglich die Pflasteroberfläche zwischen den Becken muss im Rahmen der Arbeiten
aufgenommen und erneuert werden.
Sanierung Schwallwasser – und Rückspülspeicher
Die Betonflächen der beiden Behälter sind während des Freibadbetriebes einem erhöhten Angriff
chemischer Substanzen (Chlor usw.) ausgesetzt und werden deshalb jährlich gesäubert und auf
Schadstellen kontrolliert. Bei der Kontrolle der Oberflächen nach der Freibadsaison 2014 haben
sich nach der Reinigung Schadstellen gezeigt, an denen der Beton abgeplatzt ist. Da somit die
Gefahr besteht, dass sich die Schäden weiter ausbreiten und die konstruktive Bewehrung der
Bauteile angegriffen wird, ist ein frühzeitige Sanierung der Oberflächen geboten um weitere und
tiefergehende Schäden und somit auch höhere Sanierungskosten zukünftig zu vermeiden.
Sanierung der Betonoberflächen
Die vorhandenen Flächen werden mittels Hochdruckverfahren gereinigt. Fehlstellen in der
Betonoberflächen werden repariert und die gesamte Fläche anschließen mit einem
Beschichtungssystem versehen, dass den geforderten Anforderungen für Schwimmbäder
entspricht und somit die Schädigung der Betonoberflächen zukünftig verhindert.
Reparatur einer defekten Wasserleitung
Während des Betriebes in der Freibadsaison 2014 wurde ein erhöhter Wasserverbrauch
festgestellt, der nicht mit den üblichen und bekannten Verlusten erklärbar war. Da während des
Betriebes eine Ortung einer möglichen Leckage nicht durchführbar war, konnten diese
Untersuchungen erst nach der Saison 2014 durchgeführt werden. Bei der Befahrung der
Leitungen wurde festgestellt, dass die Leitungen, die unter dem Beckenboden des
Nichtschwimmerbeckens verlegt sind, zwischen den Betonauflagern eine horizontale
Durchbiegung aufweisen und dadurch nicht mehr ordentlich gegründet sind. Gleichzeitig konnte
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bei der Befahrung der Leitungen festgestellt werden, dass die Zuwasserleitung zu den
Massagedüsen undicht ist, was den erhöhten Wasserverbrauch erklärt. Um feststellen zu können,
ob es durch die defekte Wasserleitung zu Ausspülungen im Unterbau des Beckenbodens
gekommen ist, wurde eine zerstörungsfreie Untersuchung der Bodenflächen mittels eines
Georadars durchgeführt. Hierbei wurden Störungen im Untergrund festgestellt. Diese Störungen
sind nach Aussage der Fachingenieure auf die Ausspülung des Feinkornanteiles aus der
Sandschicht unter dem Beckenboden zu erklären.
Ausrichten der Einströmkanäle im Nichtschwimmerbecken
Bei der regelmäßigen Kontrolle der Becken durch das Personal der Stadt Bedburg wurde eine
Verdrehung der Einströmkanäle im Beckenboden des Nichtschwimmerbeckens festgestellt. Zur
Dokumentation dieser Verdrehung wurden diese im Jahre 2013 erstmals bei den
Vermessungsarbeiten zur Feststellung der Schiefstellung der Becken mit in die
Vermessungsarbeite mit aufgenommen. Die Schiefstellung resultiert unter anderem daraus, dass
die Kanäle wie auch die Zuwasserleitungen zum damaligen Zeitpunkt nur auf Punktfundamenten
gegründet wurden. Der heutige Standard zum Einbau solcher Kanäle sieht die Gründung auf
Streifenfundamenten vor, um solche Verdrehungen zu vermeiden. Diese Verdrehungen bringen
Spaltmaße im Bereich der Einströmkanäle mit sich, die aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht sowie der Betreiberverantwortung gegenüber dem Badegast nicht
hinnehmbar sind. Um diese Spaltmaße zu reduzieren wurden vor einigen Jahren bereits
Distanzbleche eingeschweißt um die Abdeckungen der Einströmkanäle zu mitteln. Bedingt durch
die undichte Wasserleitung hat sich diese Verdrehung in der Saison 2014 derart verschlimmert,
dass auch hier eine bauliche Verbesserung des aktuellen Zustandes für den weiteren Betrieb des
Freibades unumgänglich ist. Da sowohl für die Reparatur der defekten Wasserleitung als auch für
die Instandsetzung der Einströmkanäle der vorhandene Beckenboden entfernt werden muss, ist
es technisch und wirtschaftlich sinnvoll, beide Maßnahmen zusammenzufassen.
Beschreibung der notwendigen Arbeiten:
- Demontage der Beckenbodenbleche einschließlich der Bodenkanäle
- Abräumen des Feinsandbettes einschließlich ca. 10 cm Auffüllmaterial
- Prüfen des Rohrleitungssystems; wenn notwendig Ersatz bzw. Reparatur
- vorhandene Rohrgrabenverfüllungen, wenn notwendig, nachträglich verdichten
- Verminderung der Anzahl der Bodenkanäle, ggfls. veränderte Lage und Einspeisung
gemäß Neuauslegung der Beckenhydraulik.
- Bodenkanäle insgesamt in Beton einbetten / ggfls. auf Streifenfundamente setzen
- Planum der Beckenbodenauffüllung herstellen und verdichten
- Aufbringen eines Trennvlieses und Fe (Eisen) -freies Splittbett, eben ausgebildet und verdichtet,
ca. 10-15 cm stark (alternativ kann auch eine Magerbetonsohle eingebracht werden)
- Beckenbodenbleche neu verlegen und verschweißen.
Weitere Vorgehensweise:
Die Arbeiten am Beckenboden des Nichtschwimmerbeckens müssen ähnlich wie auch die
anderen Maßnahmen rechtzeitig vor Beginn der Freibadsaison aufgenommen werden. Der
späteste Zeitpunkt hierfür ist Anfang April. Hierzu ist es notwendig, entsprechende
Leistungsverzeichnisse zu erstellen und die Vergabeverfahren einzuleiten. Dazu ist ein Vorlauf für
die Verwaltung von ca. 2 Monaten erforderlich.
Gemäß den Regelungen des NKF muss bezüglich des erforderlichen Aufwandes für die
Sanierung haushaltstechnisch eine Rückstellung gebildet werden. Da im Kernbereich des
Freibadbetriebes die Stadt Bedburg vorsteuerabzugsberechtigt ist, entsteht hier per Saldo nur der
Netto – Aufwand in Höhe von 215.500,- €.
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Der durch die Bildung der Rückstellung unvorhergesehene haushalterische Aufwand kann im
Rahmen des Budgets des FB IV, GB 7 aufgefangen werden.
Kostenzusammenstellung zur Durchführung der genannten Maßnahmen:
Die nachfolgend aufgeführte Kostenzusammenstellung basiert auf der Kostenbetrachtung eines
Fachingenieurs für Bäderbau sowie Kostenschätzungen des FB IV. Abweichungen zu der als
Anlage 1 beigefügten Kostenbetrachtung des Fachingenieurs für Bäderbau resultieren aus einer
konkreten Nachfrage bei der Herstellerfirma für Edelstahlbecken.
22.000,- € (netto)
1. Ertüchtigung des Beckenkopfes wie beschrieben
2. Sanierung des Schachtbauwerkes einschließlich Pflasterarbeiten
9.000,- € (netto)
3. Betonsanierung Rückspülspeicher
8.000,- € (netto)
4. Betonsanierung Schwallwasserbehälter
5.000,- € (netto)
5. Nichtschwimmerbecken
- Demontage / Remontage Edelstahlbeckenkonstruktion
- Abräumen Bodenauffüllung einschließlich Betonteile
- Prüfen bzw. Ersatz / Reparatur Rohrleitungen
- Einbettung / Fundamente Bodenkanäle
- Bodenkanäle neu verlegen
- Planum herstellen / Trennvlies und Splittbett
- Bodenbleche neu verlegen
- Sonstige Maßnahmen
10.000,- €
10.000,- €
7.500,- €
7.500,- €
19.000,- €
15.000,- €
72.500,- €
10.000,- €
Summe Nichtschwimmerbecken
151.500,- € (netto)
Summe Sanierungskosten
195.500,- € (netto)
Baunebenkosten (ca. 5%)
10.000,- € (netto)
Für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung
10.000,- € (netto)
Gesamtsumme
MwSt. (19%)
Gesamtsumme
215.500,- € (netto)
40.945,- €
256.445,- € (brutto)
Diese vorläufige Kostenschätzung beruht auf den zurzeit vorliegenden Untersuchungsergebnissen
und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen.
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Der Vorlage beigefügt sind die
- Anlage 1: Betrachtung über die Beseitigung der Setzungsschäden an der Großbeckenanlage
(Fachplaner Bäderbau Reuter)
- Anlage 2: Foto der Beckenanlage der Stadt Wolfenbüttel zum Beckenkopf als Beispiel
- Anlage 3: Zeichnung des Schwimmerbecken der Stadt Wolfenbüttel, hier Bordkorrektur
(Beckenkopf)
- Anlage 4: Zeichnung der Beckenanlage der Stadt Bedburg einschließlich Rohrleitungen
- Anlage 5: Zeichnung der Beckenkopfkonstruktion der Beckenanlage der Stadt Bedburg
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Leonard Karren
----------------------------------Wilfried Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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