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Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Datum
20.01.2016
Erstellt
29.01.16, 13:05
Aktualisiert
29.01.16, 13:05
Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 20.01.2016 TOP Betreff 6. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 Beschluss: 1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird erteilt. Beratungsergebnis: Beschlussfassung wird in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.