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Dringlichkeitsentscheidung GB (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
09.07.11, 04:07
Aktualisiert
21.07.11, 04:06
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 36/2011 06.07.2011 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 20.07.2011 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 20.07.2011 Kreistag 20.07.2011 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 15 420 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt im Wege der Dringlichkeit ohne vorherige Vorbereitung durch den Kreisausschuss: 1. Der Kreis Euskirchen verfolgt das langfristige Ziel, die Aufgaben der Strom-, Gas- und Wasserversorgung im Kreis Euskirchen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit in einer kreisweiten Gesellschaft zu bündeln. -22. Der Kreis Euskirchen ist bereit, zur Umsetzung dieses Ziels die Mehrheitsverhältnisse im eneKonzern zu verändern. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Ziels zu initiieren bzw. durchzuführen. Begründung: Insbesondere aufgrund des Auslaufens der Konzessionsverträge im Kreisgebiet sind in den letzten Monaten viele Diskussionen über etwaige neue Strukturen in der Energieversorgung geführt worden. Zuletzt hat sich die Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 11.05.2011 mit der Thematik befasst. Einigkeit bestand darüber, dass Eile geboten ist, da in vielen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet zeitnah Entscheidungen über die Vergabe der Stromkonzessionen anstehen. In der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 11.05.2011 wurde vereinbart, dass der Landrat Gespräche mit RWE und mit den Bürgermeistern führen soll. Das Gespräch mit Vertretern der RWE hat ergeben, dass RWE generell bereit ist, den eigenen Anteil am ene-Konzern zu reduzieren, um den Städten und Gemeinden Möglichkeiten der Partizipation zu geben. Das Ergebnis der Bürgermeistergespräche wird nach der am 12.07.2011 stattfindenden Bürgermeisterkonferenz nachgereicht. Verwaltungsseitig wird im Sinne der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, den Weg der interkommunalen Zusammenarbeit zu beschreiten bzw. auszuweiten (in Teilen bestehen bereits vielfältige Formen der Zusammenarbeit zwischen der ene und einigen Kommunen, z.B. Bau, Wartung und Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen, Koordinierung von Baumaßnahmen, SunPark in Mechernich, SunPark in Schleiden). Dabei sollte auch eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse am ene-Konzern nicht ausgeschlossen werden. Begründung der Dringlichkeit: Das Auslaufen der Konzessionsverträge erfordert kurzfristiges Handeln. Der Kreistagsbeschluss soll dabei als Richtungsentscheidung die Basis für die weiteren Aktivitäten bilden. Die weiteren Verhandlungen würden ohne eine solche Richtungsentscheidung gehemmt, weshalb ein Zuwarten auf die nächste Kreistagssitzung im Dezember zu einem erheblichen Zeitverlust führen würde. Ein solcher Zeitverlust würde das Risiko drastisch erhöhen, keine oder keine rechtzeitigen Umsetzungsentscheidungen treffen zu können. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)