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Dringlichkeitsentscheidung Stab (AGIT mbH - Gesellschafteranteil der Aachen Münchener-Versicherung an der AGIT mbH - Anteilsübernahme durch die Gesellschafter)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
13.07.11, 04:10
Aktualisiert
10.08.11, 04:04
Dringlichkeitsentscheidung Stab (AGIT mbH - Gesellschafteranteil der Aachen Münchener-Versicherung an der AGIT mbH -
Anteilsübernahme durch die Gesellschafter) Dringlichkeitsentscheidung Stab (AGIT mbH - Gesellschafteranteil der Aachen Münchener-Versicherung an der AGIT mbH -
Anteilsübernahme durch die Gesellschafter) Dringlichkeitsentscheidung Stab (AGIT mbH - Gesellschafteranteil der Aachen Münchener-Versicherung an der AGIT mbH -
Anteilsübernahme durch die Gesellschafter)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 37/2011 08.07.2011 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 20.07.2011 AGIT mbH - Gesellschafteranteil der Aachen Münchener-Versicherung an der AGIT mbH Anteilsübernahme durch die Gesellschafter Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: 02251/15-369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. x Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: 571 04 Zeile: 27 gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Produkt 571 04, Zeile 26 – Ermächtigungsübertragung aus 2010 Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt im Wege der Dringlichkeit ohne vorherige Vorbereitung durch den Kreisausschuss: 1. dass der Kreis Euskirchen sich am Stammkapitalanteil der AachenMünchener Versicherung entsprechend seinem Gesellschafteranteil an der AGIT beteiligt und diesen Anteil von der AMVersicherung erwirbt. Die Einlage von 10.933,50 € wird entsprechend der Auszahlungsvereinbarung mit der AachenMünchener Versicherung in fünf Tranchen erfolgen (5 x 2.186,70 €). Die erste bereits von der AGIT ausgezahlte Tranche wird der AGIT erstattet. -22. Die Mittel für die Jahre 2010 und 2011 (4.373,40 €) werden in 2011 außerplanmäßig bereitgestellt. Die verbleibenden Mittel (3 x 2.186,70 €) werden jeweils in den Haushaltsplänen 2012 bis 2014 veranschlagt. Begründung: Die AachenMünchener Versicherung hat ihren Gesellschaftsanteil an der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer /AGIT in Höhe von 256.000 € zum 31.12.2008 gekündigt, hatte aber ihre Bereitschaft erklärt, der AGIT die Auszahlung ihres Gesellschafteranteils für ein Jahr zu stunden und den Einziehungsbeschluss ihres Geschäftsanteils um ein Jahr zu verschieben, damit die AGIT einen neuen, geeigneten Gesellschafter finden könnte. Ein neuer Gesellschafter sollte diesen Anteil der AM-Versicherung übernehmen. Der Gesellschafteranteil wird in insgesamt fünf Jahresraten à 51.200 € zurückgezahlt bzw. von neuen Gesellschaftern übernommen werden. Die erste Tranche der Rückzahlung ist im Dezember 2010 angefallen. Trotz intensiver Bemühungen wurde kein neuer geeigneter Gesellschafter gefunden, der den Anteil der AM-Versicherung übernommen hätte. Aus diesem Grunde wurde bereits in der Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung vom 07.12.2010 der grundsätzliche Beschluss gefasst (unter Gremienvorbehalt), dass die verbleibenden Gesellschafter diesen Anteil entsprechend ihren jeweiligen Gesellschafteranteilen übernehmen. Mittlerweile haben jedoch zwei Gesellschafter (Kreissparkasse Euskirchen und WFG der StädteRegion) mitgeteilt, dass sie sich nicht an dieser Übernahme beteiligen werden. Aus diesem Grunde wurde in der letzten Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung der AGIT am 10.06.2011 ein neuer Beschluss dahingehend gefasst, dass die IHK Aachen diese Anteile der beiden o. g. Gesellschafter mit übernimmt. Für die anderen Gesellschafter hat sich damit gegenüber dem Beschluss vom 07.12.2010 nichts geändert. Auch dieser Beschluss steht wieder unter Gremienvorbehalt. Die Anteile der einzelnen Gesellschafter sind in Anlage 1 aufgelistet. Die Beteiligungsverhältnisse vor und nach Übernahme der Anteile der AM-Versicherung werden aus der beigefügte Anlage ersichtlich sind. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die seitens der Gremien der AGIT am 10.06.2011 unter Gremienvorbehalt getroffenen Beschlüsse müssen bis 31.07.2011 von den Gesellschaftern, also auch dem Kreis Euskirchen, entschieden sein. Aufgrund der Gremiensitzungen im Kreis Euskirchen, bietet sich einzig eine fristgerechte Beschlussfassung im Kreistag per Dringlichkeitsbeschluss an. -3- gez. Kolvenbach gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)