Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
13.07.11, 04:10
Aktualisiert
10.08.11, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 37/2011
08.07.2011
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
20.07.2011
AGIT mbH - Gesellschafteranteil der Aachen Münchener-Versicherung an der AGIT mbH Anteilsübernahme durch die Gesellschafter
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: 02251/15-369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
x
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 571 04
Zeile: 27
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Produkt 571 04, Zeile 26 – Ermächtigungsübertragung aus 2010
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt im Wege der Dringlichkeit ohne vorherige Vorbereitung durch den Kreisausschuss:
1. dass der Kreis Euskirchen sich am Stammkapitalanteil der AachenMünchener Versicherung entsprechend seinem Gesellschafteranteil an der AGIT beteiligt und diesen Anteil von der AMVersicherung erwirbt. Die Einlage von 10.933,50 € wird entsprechend der Auszahlungsvereinbarung
mit der AachenMünchener Versicherung in fünf Tranchen erfolgen (5 x 2.186,70 €). Die erste bereits
von der AGIT ausgezahlte Tranche wird der AGIT erstattet.
-22. Die Mittel für die Jahre 2010 und 2011 (4.373,40 €) werden in 2011 außerplanmäßig bereitgestellt.
Die verbleibenden Mittel (3 x 2.186,70 €) werden jeweils in den Haushaltsplänen 2012 bis 2014 veranschlagt.
Begründung:
Die AachenMünchener Versicherung hat ihren Gesellschaftsanteil an der Aachener Gesellschaft für
Innovation und Technologietransfer /AGIT in Höhe von 256.000 € zum 31.12.2008 gekündigt, hatte
aber ihre Bereitschaft erklärt, der AGIT die Auszahlung ihres Gesellschafteranteils für ein Jahr zu
stunden und den Einziehungsbeschluss ihres Geschäftsanteils um ein Jahr zu verschieben, damit die
AGIT einen neuen, geeigneten Gesellschafter finden könnte. Ein neuer Gesellschafter sollte diesen
Anteil der AM-Versicherung übernehmen.
Der Gesellschafteranteil wird in insgesamt fünf Jahresraten à 51.200 € zurückgezahlt bzw. von neuen
Gesellschaftern übernommen werden. Die erste Tranche der Rückzahlung ist im Dezember 2010
angefallen.
Trotz intensiver Bemühungen wurde kein neuer geeigneter Gesellschafter gefunden, der den Anteil
der AM-Versicherung übernommen hätte. Aus diesem Grunde wurde bereits in der Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung vom 07.12.2010 der grundsätzliche Beschluss gefasst (unter
Gremienvorbehalt), dass die verbleibenden Gesellschafter diesen Anteil entsprechend ihren jeweiligen Gesellschafteranteilen übernehmen.
Mittlerweile haben jedoch zwei Gesellschafter (Kreissparkasse Euskirchen und WFG der StädteRegion) mitgeteilt, dass sie sich nicht an dieser Übernahme beteiligen werden. Aus diesem Grunde wurde
in der letzten Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung der AGIT am 10.06.2011 ein neuer Beschluss dahingehend gefasst, dass die IHK Aachen diese Anteile der beiden o. g. Gesellschafter mit übernimmt. Für die anderen Gesellschafter hat sich damit gegenüber dem Beschluss vom
07.12.2010 nichts geändert. Auch dieser Beschluss steht wieder unter Gremienvorbehalt. Die Anteile
der einzelnen Gesellschafter sind in Anlage 1 aufgelistet.
Die Beteiligungsverhältnisse vor und nach Übernahme der Anteile der AM-Versicherung werden aus
der beigefügte Anlage ersichtlich sind.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die seitens der Gremien der AGIT am 10.06.2011 unter Gremienvorbehalt getroffenen Beschlüsse
müssen bis 31.07.2011 von den Gesellschaftern, also auch dem Kreis Euskirchen, entschieden sein.
Aufgrund der Gremiensitzungen im Kreis Euskirchen, bietet sich einzig eine fristgerechte Beschlussfassung im Kreistag per Dringlichkeitsbeschluss an.
-3-
gez. Kolvenbach
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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