Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
29.09.11, 04:05
Aktualisiert
29.09.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 38/2011
02.08.2011
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
14.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier:
Beteiligung des ene-Konzerns an der regenerativen „Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG“
und Gründung der „KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH“
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag fasst im Wege der Dringlichkeit folgende Beschlüsse:
1. Der Kreistag stimmt der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
a)
als Gründungskommanditistin an der „Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 158.100 € (51 %) gemeinsam mit der Stadt Mechernich (49 % = 151.900 €) sowie
-2b)
als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der „KEVER ProjektBetriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH“ (KEVER PBB) unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 12.750 € (51 %) gemeinsam mit „PE Becker GmbH Architekten + Ingenieure“ (49 %
= 12.250 €)
zu.
2. Der Kreistag beschließt weiterhin, dass die Geschäftsanteile der ene in den o.g. jeweiligen Gesellschaften auf die KEV Energie GmbH übertragen werden, sobald deren Gründungsprozess abgeschlossen ist.
Sollte die KEV Energie GmbH bereits vor Gründung der unter 1. genannten Gesellschaften gegründet sein, tritt sie als Gründungsgesellschafterin an die Stelle der ene.
3. Der Kreistag nimmt die vorliegenden Entwürfe
Gesellschaftsvertrag der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER
PBB) und
Gesellschaftsvertrag der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien
des ene-Konzerns (einschl. der noch zu gründenden KEV Energie GmbH) sowie die Vertreter der
ene in der Gesellschafterversammlung der KEVER PBB gemäß den v.g. Beschlüssen abzustimmen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Begründung:
1. Ausgangslage
Seit dem Jahr 2006 arbeitet die ene gemäß ihrer entwickelten Unternehmensstrategie daran, in alle
Wertschöpfungsstufen des Stromgeschäftes Eingang zu finden und Chancen und Risiken nachhaltig
zu diversifizieren.
Für die Erzeugung ist dieser Weg in eigene Assets, vornehmlich in Erneuerbare Energien und CO2arme Erzeugungsarten, sowie der Zugriff für eine Direktvermarktung von Grünstrom bereits im Jahr
2008 begonnen worden. Ziel ist es, im Verbund mit einem intelligenten Verteilnetz und einer virtuellen
Kraftwerkssteuerung eine flächendeckende Grünstrom-Fahrplanversorgung aufzubauen.
Mit den Beteiligungen an den Projekten GSH-Hamm, Green GECCO und dem Sun Park Herhahn
wurde der Start für diese Entwicklung vollzogen.
Das nächste kurzfristig zur Realisierung anstehende Projekt ist der Sun Park Kalenberg, der im Verbund mit der Stadt Mechernich realisiert werden soll.
Durch die ene wurde die Region mit Kommunen und Partnern hinsichtlich weiterer regenerativer Projekte untersucht und ein Potential von mehr als 300 Mio. € insbesondere in Windkraftanlagen, einschließlich Repowering identifiziert.
2. KEVER-Modell
Unter dem Gesichtspunkt, dass dieses Potential zur Sicherung einer regionalen Wertschöpfung verfügbar gemacht werden soll, wurde in Zusammenarbeit mit der Unternehmensentwicklung der RWE
Deutschland AG das KEVER-Modell entwickelt.
KEVER = Kreis-Energie-Versorgung Euskirchen Regenerative
-3-
Zur Belieferung der Kunden mit Naturstrom aus der Eifel sind die Mengen der regenerativen Energieerzeugung durch die ene bzw. KEV Energie in Lieferfahrplänen zu bündeln.
Der Zugriff auf die in der ene erzeugten Strommengen ist über Verträge im ene-Konzern sichergestellt. Die Vermarktung der Mengen aus den KEVER-Aktivitäten soll über die Geschäftsführung der
ene bzw. KEV Energie in den KEVER-Projekten und Projektgesellschaften mittels der KEVER PBB
gebündelt werden.
Für alle Erzeugeraktivitäten sind umfangreiche Projektentwicklungen bis zur Genehmigung erforderlich. In Einzelfällen kann die KEVER PBB auch die Funktion des Generalunternehmers für den Bau
und/oder den Betrieb von Anlagen übernehmen.
Um die Qualität der Projektentwicklungen und den Durchgriff auf die Geschäfts- und Betriebsführung,
sowie die Direktvermarktung der erzeugten Mengen zu sichern, soll die KEVER PBB (25.000 €
Stammkapital) gegründet werden. Als Partner für die KEVER PBB konnte das in Kall ansässige Unternehmen „PE Becker GmbH Architekten + Ingenieure“ mit einem Anteil von 49 % gewonnen werden.
Ein wichtiger Bestandteil der KEVER-Strategie ist es, externe Partner (Gemeinden, gewerbliche Investoren, Kreditinstitute, institutionelle Anleger und Bürger) als Projekt-Partner und Kapitalinvestoren
zu gewinnen. Dadurch wird erreicht, dass attraktive Investitionsprojekte im regenerativen Sektor auf
eine solide Eigenkapitalbasis gestellt werden, wodurch die Gesamtfinanzierung der Vorhaben gewährleistet wird.
3. Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
Vor einigen Wochen äußerte die Stadt Mechernich den Wunsch, sich am Standort im Industriegebiet
Strempter Heide nach dem Vorbild des Projektes "Sun Park Herhahn" am zweiten solaren Großkraftwerk der nordrhein-westfälischen Eifel (ca. Angaben: Invest = 9 Mio. €, bei 4,0 MWp, auf 90.000 m²
(Pachtfläche)) zu beteiligen. Hier möchte die Stadt gerne mit der ene partnerschaftlich zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll wie im nachfolgenden Schaubild dargestellt erfolgen:
-4Zur Sicherung der Effizienz des Projektes ist die "einspeisefertige Inbetriebnahme" der Anlage bis
zum 31.08.2011*) zu realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Anlage durch einen Generalunternehmer zeit- und fachgerecht errichtet und anschließend durch die ene erworben werden. Diese
ene-Investition wird nach Gründung der KEVER PBB der, im gleichen Zuge neu zu gründenden, Gesellschaft (Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG) zum Kauf angedient werden.
Für weitere Erläuterungen wird auf den als Anlage 1 beigefügten Bericht der ene über die Gründungsvorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des KEVER-Modells verwiesen.
Anm. *) Ursprünglich sollte die Förderung von Solaranlagen durch die Subventionierung der Einspeisevergütung zum 1.9.2011 abgesenkt werden. Durch eine Entscheidung des Umweltministeriums
Mitte Juni 2011 wird voraussichtlich die Förderabsenkung erst zum 1. Januar 2012 wirksam. Nach
derzeitigem Bautenstand soll der Termin der Inbetriebnahme der PV-Anlage Kalenberg aber unabhängig von dieser erwarteten neuen Regelung nach wie vor um den 31.8.2011 erfolgen.
4. Kommunalrechtliches Verfahren
Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist
der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 1 zusammengefasst.
Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von
Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden
Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Stellungnahme der IHK Aachen ist als Anlage 4 beigefügt. Da die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens nicht in den Zuständigkeitsbereich der v.g. Organisationen fällt, wurden diesen auch die konkreten Wirtschaftslichkeitsberechnungen nicht übermittelt.
Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden durch die Bezirksregierung Köln keine grundsätzlichen
Bedenken geäußert.
5. Sonstiges
Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt.
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit.) KrO NRW.
Die zusätzlich erforderlich gewordene Prüfung der kartellrechtlichen Bestimmungen hat zwischenzeitlich ergeben, dass ein kartellrechtliches Genehmigungsverfahren nicht erforderlich wird.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Durch die ene wurden die KEVER-Aktivitäten mittelfristig in die Arbeitspläne bis 2012 eingeordnet
und der Dialog mit Banken, möglichen Partnern und Investoren zur Beteiligung an den Projekten (Potential: bisher wurden schon Projekte für mehr als 300 Mio. € identifiziert) begonnen. Durch die Ereignisse in Fukushima und der vom Bundestag beschlossenen Energiewende ist eine nicht geahnte Eigendynamik entstanden:
Investoren regenerativer Energien ziehen durch das Bundesgebiet, vor allem durch die Eifel, und versuchen lukrative Flächen (insbesondere Konversionsflächen) von Privat und verstärkt von Kommunen
langfristig zu pachten (ggf. mit Exklusivklauseln und Pachtzahlungen nur im Falle des Baus der Anlagen). Hier besteht die Gefahr, dass besonders Flächen kommunaler Eigentümer über 20 Jahre nur in
-5der ersten Stufe der Wertschöpfung den Kommunen zu Gute kommen, bzw. bei Nichtausführung
brach liegen bleiben. Schnelles Handeln ist geboten.
Im Januar 2011 begann die ene mit der Projektentwicklung des "Sun Park Kalenberg" unter der Voraussetzung, die Machbarkeit einer Inbetriebnahme noch bis 31.08.2011, zur Sicherung der Projekteffizienz, zu erreichen. Bereits Mitte Juni begannen die Arbeiten. Der derzeitige Baufortschritt rechtfertigt die Annahme einer Inbetriebnahme zum 31.08.2011.
Wegen der rasant zunehmenden Aktivitäten überregionaler Investoren in der Eifel entschloss sich die
ene, diese Anlage bereits in die KEVER Aktivitäten zu integrieren. Die Stadt Mechernich signalisierte
Interesse an der Andienung des Projektes in einer KEVER Projektgesellschaft "Sun Park Kalenberg
GmbH & Co. KG" durch die und mit der ene. Zwischenzeitlich sind durch die Stadt Mechernich die
Voraussetzungen für die Beteiligung an der Projektgesellschaft vorbehaltlich der noch ausstehenden
kommunalrechtlichen Genehmigungen gegeben. Der Sun Park wird durch den Generalunternehmer
schlüsselfertig und vorfinanziert übergeben. Da die Finanzierung der Übernahme durch die Stadt Mechernich im Wege der Kommunalkreditfinanzierung (Genehmigung vorbehalten) erfolgen soll, würde
sich eine weitere Effizienzverbesserung des Projektes in der Gesellschaft ergeben. Aus unternehmerischer Sicht sollte die Gründung der Gesellschaften mit der Inbetriebnahme, spätestens zum Ende
September 2011 erfolgt sein. Für diesen Fall könnte damit eine Zwischenfinanzierung entfallen und
das aktuell sehr günstige Zinsniveau gesichert werden.
Die Gründung der persönlich haftenden Gesellschafterin (KEVER PBB) ist im Zusammenhang mit der
Gründung der Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG zu sehen.
Anlagen:
1. Bericht über die Gründungsvorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des KEVERModells
2. Gesellschaftsvertrag der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER
PBB)
3. Gesellschaftsvertrag der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
4. Stellungnahme der IHK Aachen
gez. Troschke
gez. Reidt
gez. Reiff
gez. Uwe Schmitz
gez. Bell
gez. Rosenke
gez. Grutke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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