Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
12.10.11, 04:04
Aktualisiert
12.10.11, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 220/2011
07.10.2011
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
14.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH im Rahmen des
Gesamtprojektes „Forum Vogelsang“
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreis Euskirchen übernimmt, vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung des Gesellschafterdarlehens als echtes Fremdkapital,
zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 36,36 % des jeweils in Anspruch genommenen Darlehensbetrages, maximal bis zu 2.436.000 €. Die Bürgschaft dient der Besicherung eines vom Landschaftsverband Rheinland zu gewährenden Gesellschafterdarlehens an die
vogelsang ip gGmbH von bis zu 6.700.000 €.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 12.180 € erhoben, zahlbar
binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
-2-
Begründung:
Allgemeines
Der Kreis Euskirchen hat in seiner Sitzung am 03.04.2008 (V 404/2008) den Beschluss über die Beteiligung an der vogelsang ip gGmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 7.800 € gefasst.
Neben dem Kreis Euskirchen (28,57 %) sind an der Gesellschaft der Landschaftsverband Rheinland
(LVR) mit 50 %, die StädteRegion Aachen mit 7,14 %, der Kreis Düren und die Stadt Schleiden zu je
4,76 % sowie der Kreis Heinsberg und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens zu je 2,38 %
beteiligt.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 09.09.2009 (V 555/2009) der Übernahme des anteiligen Kofinanzierungsanteils an der Investitionsmaßnahme „Forum Vogelsang“, Ausstellung NS-Dokumentation
und Besucherzentrum bis zur Höhe von 1.500.000 € zugestimmt. Die in der Leitentscheidung des
Landes zugesagte 90 %ige Förderung wird im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips erfolgen.
Die Gesellschaft hat unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Mittelzuflüsse einerseits und des
angenommenen Realisierungszeitpunktes andererseits, einen Liquiditätsplan erstellt. Danach ergeben sich Liquiditätsbedarfe in der Spitze von bis zu 6.700.000 €.
Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Zwischenfinanzierung der Maßnahmen stellte sich
heraus, dass die wirtschaftlichste Lösung eine Darlehensgewährung durch den Hauptgesellschafter
LVR in Form eines Liquiditätsdarlehens darstellt. Gegenüber alternativen Finanzierungsmodellen
stellt sich der wirtschaftliche Vorteil von mind. 121.000 €, an dem der Kreis Euskirchen mit 28,57 %
partizipiert, dar.
Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2011, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt, der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens durch den LVR
an die vogelsang ip gGmbH von bis zu 6.700.000 € zugestimmt.
Kommunalrechtliche Zulässigkeit
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 73 der Gemeindeordnung NRW (GO) alter Fassung (entspricht § 87 der aktuellen GO), jeweils in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO),
sind Bürgschaften bei der Beteiligung mehrerer Gemeinden bzw. Gemeindeverbände in der Regel
nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen. Die Gesellschafter verständigten sich darauf, dass aus
Kosten- und Verfahrensgründen die Zwischenfinanzierung des Gesamtprojektes lediglich durch den
Hauptgesellschafter unter Beteiligung des Kreises Euskirchen erfolgen soll. Der Kreis Euskirchen
übernimmt somit eine Bürgschaft im Verhältnis der Stammkapitalanteile des LVR und des Kreises
Euskirchen untereinander (36,36 %).
Nach § 53 Abs. 1 KrO i. V. m. § 87 Abs. 2 Satz 1 GO darf der Kreis Bürgschaften nur im Rahmen der
Erfüllung seiner Aufgaben übernehmen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Beteiligung
des Kreises an der vogelsang ip gGmbH, deren Tätigkeit in der wirtschaftlichen und kulturellen
Betreuung der Einwohner liegt.
-3EU-rechtliche Vorgaben
Die Prüfung EU-beihilferechtlicher Aspekte durch den LVR hat ergeben, dass diese auch einer Bürgschaftsübernahme nicht entgegenstehen.
Bürgschaftsprovision
In entsprechender Anwendung der Ziffer 3.1 der Richtlinie des Kreises über die Gewährung von
Bürgschaften, die unter die De-Minimis-Verordnung fallen (Bürgschaftsregelung gem. Art. 2 Abs. 4 d)
der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006) erhebt der Kreis Euskirchen eine einmalige Provision in Höhe
von 0,5 % der Bürgschaftssumme, also 12.180 €, welche innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde fällig wird.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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