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Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
27.05.11, 04:08
Aktualisiert
27.05.11, 04:08
Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: 
Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009) Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: 
Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 187/2011 24.05.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2011 Kreisausschuss 22.06.2011 Kreistag 20.07.2011 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009 Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 521 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.07.2009 abzuschließen und für die Vertragslaufzeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 bei Produkt 331 01, Zeile 15, Mittel in Höhe von 25.800 € jährlich bereitzustellen. -2- Begründung: Aufgrund des Vertrages vom 20.07.2009 zwischen dem Kreis Euskirchen und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, beteiligt sich der Kreis Euskirchen vom 01.01.2010 bis 31.12.2014 zu 50 % an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherzentrale (s. KT-Beschluss vom 03.06.2009, V 517/2009). Der Finanzierungsanteil des Kreises ist für die Vertragsdauer auf einen Höchstbetrag von 320.000 € begrenzt. Darauf erhält die Verbraucherzentrale einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 64.000 €. Evt. Einsparungen werden am Ende des Vertragszeitraumes erstattet. Weiter hat der Kreis Euskirchen einen Zusatzvertrag mit der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen geschlossen (s. KT-Beschluss vom 03.06.2009, V 518/2009). Darin wurde die Finanzierung einer zusätzlichen halben Beraterstelle mit dem Aufgabenschwerpunkt der Schuldenprävention mit Jugendlichen, Migranten, Arbeitslosen und jungen Familien für die Dauer von zwei Jahren durch den Kreis Euskirchen vereinbart. Der Kreiszuschuss beträgt für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2011 38.000 € jährlich. Die Finanzierung des Kreises ist für die Vertragsdauer auf einen Höchstbetrag von 76.000 € begrenzt. Evt. Einsparungen werden am Ende des Vertragszeitraumes erstattet. Da der Zusatzvertrag am 31.12.2011 endet, wurde zwischen Verwaltung und Verbraucherzentrale vertragsgemäß über eine Fortführung des Vertrages verhandelt. Ergebnis ist der als Anlage 1 beigefügte Entwurf eines Ergänzungsvertrages, der Bestandteil des mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geschlossenen Vertrages vom 20.07.2009 werden soll. Der Ergänzungsvertrag sieht eine Erweiterung der Aufgaben der Verbraucherzentrale um die Schuldenprävention mit Jugendlichen, Migranten, Arbeitslosen und jungen Familien sowie die Aufstockung von einer halben auf eine ganze Beraterstelle vor. Die Vertragslaufzeit endet, entsprechend dem Vertrag vom 20.07.2009, am 31.12.2014. Der Ergänzungsvertrag sieht vor, dass die Beraterstelle mit 50 % vom Kreis Euskirchen bezuschusst wird. Danach soll der Kreiszuschuss für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 25.800 € jährlich betragen. Die restlichen 50 % werden aus Mitteln des Landes NRW finanziert. Im Vergleich zum bisherigen Zuschuss aus dem Zusatzvertrag in Höhe von 38.000 €, würde der Zuschuss um 12.500 € reduziert. Insgesamt würde sich der Kreiszuschuss von 64.000 € auf 89.800 € erhöhen. Laut beigefügter Kostenkalkulation der Verbraucherzentrale soll der Finanzierungsanteil des Kreises Euskirchen für die Vertragsdauer auf einen Höchstbetrag von 388.900 € begrenzt werden (s. Anlage 2). Weiter sollen die übrigen Bestimmungen des Hauptvertrages vom 20.07.2009 sollen unverändert fortbestehen. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Arbeit der Beratungsstelle Euskirchen, wird der Abschluss des Ergänzungsvertrages seitens des Kreises Euskirchen befürwortet. Zur bisherigen Arbeit der halben Beraterstelle aus dem Zusatzvertrag und den Aktivitäten im Kreis Euskirchen werden VertreterInnen der Verbraucherzentrale im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 07.06.2011 mündlich berichten. Der Zwischenbericht der Verbraucherzentrale für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 10.05.2011 sowie die Übersicht der Aktivitäten im Kreisgebiet sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)