Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
46 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
27.05.11, 04:08
Aktualisiert
27.05.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergänzungsvertrag zum Vertrag vom 20.7.2009
zwischen dem Kreis Euskirchen
vertreten durch den Landrat
(im Folgenden Kreis genannt)
und der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
vertreten durch den Vorstand
(im Folgenden VZ genannt).
Zum oben genannten Vertrag vereinbaren die Vertragspartner Folgendes:
1. Die in § 2 des o.g. Vertrages beschriebenen Aufgaben werden wie folgt erweitert:
„Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Schuldenprävention mit Jugendlichen, Migranten, Arbeitslosen und jungen Familien.“
2. Die Regelung des § 5 (Personalwesen) des o.g. Vertrages wird hinter Absatz 1
erster Spiegelstrich wie folgt ergänzt:
“- ein/e Berater/in nach Entgeltgruppe 9 TVL (FH-Diplom-Ökotrophologe/in oder
anderer geeigneter Studiengang)“
3. Der § 7 (Finanzierung), 3. Absatz des o.g. Vertrages wird wie folgt angepasst:
“Der Finanzierungsanteil des Kreises ist für die Vertragsdauer begrenzt auf einen
Höchstbetrag von 388.900,- Euro. Der Kreis überweist hierauf in den Jahren
2010 und 2011 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 64.000 Euro, in den Jahren 2012 bis 2014 von 89.800 Euro."
4. Der Ergänzungsvertrag tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt für die Dauer des
oben genannten Kreisvertrages vom 20.7.2009. Mit Inkrafttreten des Ergänzungsvertrags verliert der Zusatzvertrag seine Gültigkeit.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des oben genannten Vertrages unverändert
fort.
Euskirchen, den
Düsseldorf, den
Kreis Euskirchen
Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen e. V.
....................................
Günter Rosenke
..................................
Klaus Müller
Landrat
Vorstand
....................................
Johannes Adams
..................................
i. V. Matthias Arkenstette
Geschäftsbereichsleiter I
Mitglied der Geschäftsleitung