Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.11.2011
Erstellt
03.11.11, 04:12
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 204/2011
06.09.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.11.2011
Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus
einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung
in Euskirchen-Flamersheim, Zeisigstraße 9
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in EuskirchenFlamersheim, Zeisigstraße 9, einen Zuschuss in Höhe von 120.000,00 € zu gewähren.
Begründung:
-2Die Stadt Euskirchen bittet mit Antrag vom 28.06.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung
Euskirchen-Flamersheim, Zeisigstraße 9. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder
geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen auf 120.000,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 120.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Landeszuschuss im Rahmen
des U3-Ausbau-Sonderprogramms vom 22.06.2011
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
120.000,00 €
102.000,00 €
18.000,00 €
0,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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