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Beschlussvorlage GB (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse) b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
29.10.11, 04:04
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Beschlussvorlage GB (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse)
b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -) Beschlussvorlage GB (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse)
b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -) Beschlussvorlage GB (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse)
b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -) Beschlussvorlage GB (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse)
b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -) Beschlussvorlage GB (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse)
b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 219/2011 06.10.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.11.2011 Kreisausschuss 28.11.2011 Kreistag 14.12.2011 a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse) b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen - Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. x Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: 547 02 Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, a) seine Zustimmung zu der in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) am 28. September 2011 beschlossenen Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse (§ 19 Absatz 3 Gesellschaftsvertrag der RVK) und der damit erforderlichen Änderung des Gesellschaftsvertrag zu erteilen -2b) gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen – bis zu einer Höhe von 1.585.000 €. Begründung: In der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) am 28. September 2011 wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafter eine Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse (§ 19 Absatz 3 Gesellschaftsvertrag der Regionalverkehr Köln GmbH) beschlossen. Die Anhebung betrifft neben dem Kreis Euskirchen, die LVG (für den Rhein-Sieg-Kreis) sowie den Rheinisch-Bergischen Kreis, also jene Gesellschafter, mit denen die RVK Betrauungsvereinbarungen abgeschlossen hat. In diesen Vereinbarungen einschließlich Nachträgen wird auf die Höchstbeträge nach § 19 Absatz 3 Gesellschaftsvertrag RVK Bezug genommen. Dadurch werden die Zahlungen aus der jeweiligen Vereinbarung auf die in dem Gesellschaftsvertrag jeweils festgelegte Höhe begrenzt. Der bisherige maximale Ausgleichsbetrag des Kreises Euskirchen belief sich auf 2,5 Mio. €, wobei hiervon die Zahlungen für die Durchführung des TaxiBusverkehrs nicht erfasst sind. Nunmehr wurde unter Gremienvorbehalt eine Anhebung um 3 Mio. € auf 5,5 Mio. € beschlossen. Diese Anhebung macht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Die von der RVK angegebenen Gründe für die Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse liegen ausweislich der Vorlage für die o.a. Gesellschafterversammlung in rückläufigen Einnahmen aus den VRS-Zuscheidungen, dem Rückgang von Fördermitteln und allgemeinen Kostensteigerungen sowie in der Umstellung der Finanzierung der Schülerverkehre in Zusammenhang mit der Einführung des SchülerTickets begründet. Eine Übersicht über die Ursachen für die Finanzverschlechterung auf Seiten der RVK am Beispiel des Vergleichs der Jahre 2010 zu 2009 ergibt sich aus der nachfolgenden Darstellung: Ursachen für die Finanzverschlechterung RVK Vergleich 2010 zu 2009 Rückgang Anspruch aus EAV (Einnahmeaufteilung) gegenüber VRS aufgrund der Verkehrszählung 2009 377.000 € Zahlungen Kreis für SB 82 ab 2010 über MoD-Abschläge, somit in 2010 weniger Erlöse 174.000 € Rückgang Ausgleichszahlung nach § 45a PBefG (RVK-weit 306.000 €) 63.000 € Rückgang Ausgleichszahlung nach SGB IX (RVK-weit 444.000 €) 88.000 € Vergütungserhöhung Auftragsunternehmer (Mehrleistungen aufgrund Schulzeitverlängerung) 137.000 € Personalaufwand (1,7 % Tarifsteigerung und 2 % Neustellungen – Beauftragte und technischer Vertrieb sowie KFZ-Elektronik wegen E-Ticket) 126.000 € -3- Dieselkostensteigerung 60.000 € Übernahme der Linie 811 im Rahmen der MoD 55.000 € Nichtberücksichtigung von Erlösen aus Anlagenverkäufen 68.000 € Erhöhung Wagnis und Gewinn 46.000 € Sonstige Erhöhungen 10.000 € Summe 1.204.000 € Zum Schuljahr 2011/2012 ergibt sich für den Kreis Euskirchen die Besonderheit, dass im Rahmen der Nahverkehrsplanung und mit Einführung des VRS-SchülerTickets die bisherigen Sonderlinienverkehre nach § 43.2 PBefG in den Linienverkehr nach § 42 PBefG integriert wurden. Dadurch entfallen auf der Einnahmenseite der RVK die bisherigen Ausgleichzahlungen der Schulträger/Kommunen an die RVK in Höhe von rund 2,0 Mio. €. Diese Mindereinnahmen auf Seiten der RVK werden nur zum Teil durch die Schulträgerleistungen und die Eigenanteile im Rahmen der Einführung des SchülerTickets ausgeglichen. Bisherige Berechnungen (Frühjahr 2011) gehen von Mindereinnahmen in Höhe von 1 Mio. € jährlich aus. Die RVK ist aufgefordert, die Höhe der zu erwartenden Mindereinnahmen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme des SchülerTickets (ab 07.09.2011) und des parallel angebotenen PrimaTickets zu aktualisieren. Ergebnisse wurden bisher nicht mitgeteilt. Internen Berechnungen des Kreises Euskirchen auf Basis bisheriger Anforderungen der RVK zufolge, wird der Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen an die RVK im Jahr 2012 bei ca. 4,5 Mio. € liegen. Hinzuzurechnen sind die Zahlungen für den TaxiBusverkehr in Höhe von ca. 900.000 € /pro Jahr. Von der RVK wurde eine ausführlichere Herleitung der vorgeschlagenen Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse sowie eine Abschätzung des Ergenisses für das Jahr 2012 erbeten. Hierzu wird Herr Erwin Jakobs in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 09.11.2011 Stellung beziehen. Ggfls. ist die für 2012 vorgenommene Haushaltsveranschlagung nochmals anzupassen. Neben dem Beschluss über die Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse ist nach § 53 KrO NW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NW die Zustimmung des Kreistages zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 1.585.000 € erforderlich. In § 8 Abs. 1 der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2011 ist festgelegt, dass Verschlechterungen eines Budgetansatzes im Ergebnisplan um mehr als 250.000 € sowie Verschlechterungen des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) im Finanzplan je Budget um mehr als 250.000 € erheblich im Sinne des § 83 Ab.2 GO NW sind. -4Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 1.585.000 € ergeben sich aus der Nachzahlung an die RVK für das Jahr 2010 in Höhe von netto 663.753,86 € und der Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen für das Jahr 2011 in Höhe von insgesamt 921.000 €. Nachzahlung 2010 Für das Jahr 2010 wurde laut Jahresabschluss der RVK ein Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen in Höhe von 3.435.993,86 € festgestellt. Unter Berücksichtigung der auf Anforderung der RVK in 2010 geleisteten Abschlagszahlungen (MoD) in Höhe von 2.100.000 € besteht somit eine Restforderung der RVK in Höhe von 1.335.993,86 €. Die RVK schlägt hierzu vor, die am 13.07.2011 beschlossene Gewinnausschüttung (ausführliche Erläuterung s.u.) in Höhe von 672.240,00 € mit der Restforderung zu verrechnen, so dass sich für das Jahr 2010 eine zu leistende Restzahlung in Höhe von netto 663.753,86 € ergibt. Der Höchstbetrag für auszugleichende negative Ergebnisse für den Kreis Euskirchen gem. § 19 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag liegt bei 2,5 Mio. €. Anforderung erhöhter Abschlagszahlungen und Nachforderung für den Zeitraum Januar bis August 2011 Für das Jahr 2011 geht die RVK auf Basis des Jahresabschlusses 2010 ebenfalls von einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 3.435.993,86 € aus. Hierin nicht enthalten sind die o.a. Mindereinnahmen aus der Integration der Schülerverkehre, die sich auf ca. 400.000 € für die Monate September bis Dezember 2011 belaufen. Ebenfalls nicht enthalten sind die Einnahmen aus der Ausbildungsverkehrspauschale (s.u.). Die RVK bittet daher, die monatlichen Abschlagszahlungen in 2011, rückwirkend ab Januar 2011, entsprechend anzupassen (Mehraufwand/-Auszahlung 921.000 €). Auch für diese Forderung ergibt sich die oben dargestellte Problematik bezüglich der Überschreitung der in § 19 Gesellschaftsvertrag festgelegten Begrenzung von 2,5 Mio. €. Möglichkeiten zur Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse Aus Sicht des Kreises Euskirchen könnten sich insbesondere aufgrund der zum 07.09.2011 erfolgten Integration der Schülerverkehre in den allgemeinen Linienverkehr Einsparpotentiale ergeben. Die RVK ist daher aufgefordert, sämtliche Linien, auch im Hinblick auf TaxiBusfahrten, einer Überprüfung zu unterziehen. Bisher hat die RVK nur wenige Einsparpotentiale aufzeigen können, so dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 keine wesentlichen Änderungen greifen. Unter Umständen ist es erforderlich, zur Erzielung größerer Einsparungen das gesamte Liniennetz der RVK neu zu strukturieren. Diese Prüfung soll im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erfolgen. Ausbildungsverkehrspauschale Hinzuweisen ist darauf, dass Zahlungen des Kreises Euskirchen an die RVK aufgrund des § 11 a ÖPNVG NRW (Ausbildungsverkehrspauschale) und nach Maßgabe der Betrauungsvereinbarung als Bestandteil der hier geregelten Betriebskostenzuschüsse erfolgt, d.h. sie vermindern den aus „Eigenmitteln“ zu tragenden Aufwand des Kreises Euskirchen. Die Anteile der RVK an der Ausbildungsverkehrspauschale in 2011 und in den Folgejahren stehen noch nicht fest. Prognostiziert wird ein Anteil von ca. 470.000 € in 2011 und 550.000 € ab 2012. Gewinnausschüttung der RVK in 2010 In der folgenden Tabelle ist dargestellt, welche Gewinnzuweisungen der Kreis Euskirchen in den Jahren 2009 und 2010 erhielt und in welcher Höhe letztendlich eine Gewinnausschüttung beschlossen wurde. Der verbleibende Teilbetrag des Bilanzgewinns wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Über dessen Verwendung kann somit in Zusammenhang mit den Beratungen zum Jahresabschluss 2011 erneut entschieden werden. Nach bisherigen Prognosen wird das Gesamtergebnis der RVK (vor Steuern) in 2011 bei 640.000 € liegen. Gewinnzuweisung Kreis Euskirchen 2009 (§ 19 GesV), Berücksichtigung in Ausschüttung 2011 563.612 € -5- Gewinnzuweisung Kreis Euskirchen 2010 (§ 19 GesV), Berücksichtigung in Ausschüttung 2011 667.353 € Gewinnzuweisung 2009/2010 in Summe 1.230.965 € Bilanzgewinn der RVK beträgt zum 31.12.2010: (Bilanzgewinn 2009 (1.477.162,01 €) und zzgl. Jahresüberschuss 2010 (2.790.596,02 €) ) 4.267.758 € Beschluss vom 13.07.2011 (GV): Ausschüttung eines Teilbetrages zum 30.09.2011, Begründung der Teilausschüttung: notwendige Aufrechterhaltung der Liquidität 2.400.000 € Anteil Kreis Euskirchen aus Gewinnausschüttung 672.240 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)