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Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
246 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
10.02.15, 18:01
Aktualisiert
10.02.15, 18:01
Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9215/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.02.2015 Betreff: Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für eine zentrale Sprachförderung in Quartieren/Familien aus und verweist die weiteren Beratungen in den Familien-, Kulturund Sozialausschuss. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der letzten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses wurde unter WP9-100/2014 1. Ergänzung über den aktuellen Stand bezüglich der Einrichtung einer Auffangklasse berichtet. Der Schul- und Bildungsausschuss beauftragte daraufhin die Verwaltung damit, Möglichkeiten einer Sprachförderung - sowohl für Kinder und Jugendliche in den Schulen, als auch für Erwachsene - zu erarbeiten. Bezüglich des Spracherwerbs/der Sprachförderung in den Schulen wurde um Abstimmung mit den Schulleitungen, der Schulaufsicht und dem Kommunalen Integrationszentrum (KIZ) gebeten. Mit Datum vom 17.12.2014 hat die Verwaltung, Vertreter der Politik, der Schulen, des Rhein-ErftKreises, des Kommunalen Integrationszentrum, sowie Frau Seiche, Integrationsbeauftragte der Stadt Kerpen, zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen. Einigkeit bestand darin, dass alle Schulen aufgefordert wurden, Integrationsstellen zu beantragen. Auch wenn im entsprechenden Erlass (BASS 14 – 21 Nr. 4) als Beispiel für einen Einsatzzweck ein unvorhergesehener Zuzug größerer Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (Auffangklasse) genannt wird, können projektbezogene Lehrerstellenzuweisungen erfolgen. Ausdrücklich ist auch die Beantragung von Lehrerstellenzuweisungen für Netzwerke mehrerer Schulen zugelassen. Völlig paradox ist aber, wie man mit Stichtag 31.10. eines Jahres Mittel für den Fall eines unvorhergesehenem Zuzugs beantragen soll. Die Aussage, dass für eine erfolgreiche Beantragung zur Einrichtung einer Auffangklasse mindestens 15 Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf an einer Schule vorhanden sein müssen, konnte rechtlich nicht belegt werden. Soweit dies eine Vorgabe der Bezirksregierung als Maßgabe für einen Verteilungsschlüssel ist, ist dies eine dortige Ermessensentscheidung. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I richtet sich nicht nach der Sprachkompetenz, sondern [BASS 14 – 01 Nr. 3] nach dem bisherigen Bildungsweg und der „zu Hause“ erbrachten Leistungen. Die Aufnahme kann daher zumindest aus rechtlicher Sicht sehr wohl auch am Gymnasium erfolgen. An allen Schulen ohne besonders eingerichteter Vorbereitungs-/Auffangklasse findet die Förderung daher mit dem regulären Lehrpersonal entsprechend in den Regelklassen statt. Einen Anspruch auf individuelle Förderung haben alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von den möglichen Förderbedarfen. Die Umsetzung erfolgt in vollem Umfang als innere Schulangelegenheit, bei der die Stadt Bedburg Unterstützung anbieten, aber nichts regeln kann oder darf. Die Integrationsbeauftragte der Stadt Kerpen Frau Seiche konnte über erfolgreiche Projekte der Stadt Kerpen berichten, die als Serviceleistung an Schulen angeboten werden. Auch für die Stadt Bedburg sind derartige Lösungsansätze denkbar, aber nicht zum Nulltarif zu erhalten. Unabhängig von der sachlichen Überschneidung mit den Besprechungen des `Runden Tisches Asyl´ müssen ehrenamtliche Helfer und/oder Honorarkräfte an den Schulen mit entsprechendem Bedarf gesucht und gepflegt werden. Hierbei ist wichtig, dass diese Kräfte über eine ausreichende Qualifikation verfügen und von einer zentralen Stelle betreut werden, was nur durch eine zusätzliche hauptamtliche Fachkraft (Stellenanteil rund 0,5) erfolgreich durchgeführt werden könnte. Im Fall des Einsatzes von Honorarkräften müssen auch hierfür ausreichende finanzielle Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Die Schulleitungen wurden zwischenzeitlich angeschrieben, um mitzuteilen, in welchem Umfang Schülerinnen und Schüler aktuell einen entsprechenden Förderbedarf haben (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und der voraussichtliche Stundenumfang einer Sprachförderung). Die Anfrage ist als Anlage 1 beigefügt. Beschlussvorlage WP9-215/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Hauptschule hat für die Förderung von derzeit 11 Schülerinnen und Schülern mit Sprachbarrieren Migrationsstellen beantragt und fördert nach den bisher bekannten Konzepten. Die Realschule, das Gymnasium sowie die Grundschulen Kirchherten und Kirdorf haben weiterhin keinen Bedarf. Die Grundschule Bedburg hat mit Schreiben vom 21.01.2015 [Anlage 2] geantwortet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Absatz mit den Schülerdaten ausgeblendet. 2 Kinder kommen aus Polen, 2 aus dem Irak, je eins aus der Ukraine und aus Mazedonien. Die Grundschule Kaster hat mit Schreiben vom 15.01.2015 [siehe Anlage 3] geantwortet. Eine hierbei eingereichte mögliche Gruppenaufteilung wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beigefügt. Aus dieser sind aber die Herkunftsländer der Schülerinnen und Schüler erkennbar: 14 3 1 1 2 mit türkischer Herkunft mit polnischer bzw. polnisch/deutscher Herkunft mit philippinischer Herkunft mit spanischer Herkunft mit rumänischer oder bulgarischer Herkunft Eine nicht unerhebliche `Bedarfssteigerung´ bei der Grundschule Kaster von bislang 4 auf nunmehr 21 Schülerinnen und Schüler resultiert aus einer unterschiedlichen Zählweise. Bislang wurden sogenannte „Nullsprachler“ (oder vergleichbar) gezählt. Die Leiterin der Grundschule Kaster hat nunmehr alle Kinder mit Sprachförderbedarf gezählt. Nachfolgend die Daten aus den amtlichen Schuldaten der Schuljahr 2013/14 und 2014/15 Nationalität polnisch rumänisch spanisch türkisch bosnisch-h. italienisch niederländisch iranisch libysch österreichisch thailändisch marokkanisch ungeklärt GS Bedburg 2013/14 2014/15 4 3 1 2 4 4 2 2 GS Kirdorf GS Kaster GS K´herten 2013/14 2014/15 2013/14 2014/15 2013/14 2014/15 2 1 2 1 1 1 1 1 1 2 2 11 9 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 11 13 8 1 8 13 16 1 3 Werte aus den amtlichen Schuldaten können nur als Indiz gewertet werden, da die Nationalität eines Schülers keine Aussage über seine sprachliche Qualifikation trifft. Die Grundschule Bedburg hat ehrenamtlich Aktive im Rahmen einer schulinternen Fortbildung mit Unterstützung durch das Kommunale Integrationszentrum geschult. Die Hauptschule wird dies noch tun. Aus dem Bereich der Asylunterkünfte/zugewiesenen Asylbewerber sind aktuell 15 Kinder und Jugendliche bekannt. Davon sind 6 Kinder unter 3 Jahren. 5 Kinder sind im Alter zwischen 7 und 11 Jahren, wovon 4 allein in der Grundschule Bedburg beschult werden. Die restlichen 4 Jugendlichen sind über 13 Jahre alt. Die Zuweisungen – auch von Kindern im schulpflichtigen Alter – ist weiterhin steigend. Beschlussvorlage WP9-215/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Sowohl die Grundschule Bedburg als auch die Grundschule Kaster haben sich gegen schulübergreifende Projekte ausgesprochen. Ausweislich der Mitteilung der Grundschule Bedburg hat man sich dort bereits mit dem Einsatz von Ehrenamtlichen engagiert und sieht den Einsatz von finanziellen Ressourcen eher kritisch, um Differenzen zwischen bezahlten Honorarkräften und unbezahlten, eben ehrenamtlich Tätigen zu vermeiden. Soweit man die Sprachförderung auch für die Familien der Schülerinnen und Schüler öffnen möchte, könnte man auch einen Teil der Personen aus der Thematik „Flüchtlingsfamilien“/`Runder Tisch Asyl´ - mit entsprechenden Mehrkosten - erreichen. Zwar ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen zumindest derzeit überschaubar, die Zukunft könnte und wird aller Voraussicht nach aber anders aussehen. Mit Hilfe von Sprachfördermaßnahmen in den Quartieren, den Asylunterkünften, den Familien und andere zentralen Stellen, könnten nicht nur Schülerinnen und Schüler sondern auch deren kleineren/größeren Geschwister und deren Eltern erreicht werden. Man könnte Doppelstrukturen vermeiden und eine Abgrenzung städtischer Leistungen zur inneren Schulangelegenheit erreichen. Trotzdem würde eine Sprachförderung in den Quartieren auf die Aufgaben der Schulen positiv ausstrahlen und deren Arbeit nicht nur mit den Schülerinnen und Schüler sondern auch mit deren Eltern erleichtern. Die Arnold-von-Harff-Schule hat als Vorreiter gezeigt, wie sie eine Sprachförderung aufgebaut hat. Nunmehr zeigt ein vergleichbares Konzept der Wilhelm-Busch-Schule, dass dies auch an einer Grundschule umsetzbar ist. Die Verwaltung ist überzeugt, dass an allen Schulen den Bedarfen entsprechende, qualifizierte Konzepte zur Anwendung kommen. Damit hätte man in der Stadt Bedburg zwei Säulen, mit denen die Sprachförderung von ausländischen Mitbürgern und letztlich deren Integration maßgeblich vorangetrieben werden kann. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bislang nicht eingestellt. Soweit der Schul- und Bildungsausschuss dem Verwaltungsvorschlag folgt, wäre ein Wechsel der Zuständigkeit in den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss angezeigt. Ob ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Unterstützung direkt an den Schulen sinnvoll ist, wird die Verwaltung weiterhin in enger Abstimmung mit den Schulleitungen im Auge behalten. Sollten die Mittel der Schulbudgets für eine sächliche Ausstattung der individuellen Förderungen nicht auskömmlich sein, wird die Verwaltung mit den Schulleitern eine Lösung finden. Bislang ist dies aber nicht erkennbar. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Bei zurückgehenden Schülerzahlen insgesamt steigt ganz aktuell der Sprachförderbedarf. Beschlussvorlage WP9-215/2014 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Keller ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Geschäftsbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-215/2014 Seite 5