Daten
Kommune
Bedburg
Größe
246 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
10.02.15, 18:01
Aktualisiert
10.02.15, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9215/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.02.2015
Betreff:
Sprachförderung an den Schulen der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für eine zentrale Sprachförderung in
Quartieren/Familien aus und verweist die weiteren Beratungen in den Familien-, Kulturund Sozialausschuss.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der letzten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses wurde unter WP9-100/2014 1.
Ergänzung über den aktuellen Stand bezüglich der Einrichtung einer Auffangklasse berichtet.
Der Schul- und Bildungsausschuss beauftragte daraufhin die Verwaltung damit, Möglichkeiten
einer Sprachförderung - sowohl für Kinder und Jugendliche in den Schulen, als auch für
Erwachsene - zu erarbeiten. Bezüglich des Spracherwerbs/der Sprachförderung in den Schulen
wurde um Abstimmung mit den Schulleitungen, der Schulaufsicht und dem Kommunalen
Integrationszentrum (KIZ) gebeten.
Mit Datum vom 17.12.2014 hat die Verwaltung, Vertreter der Politik, der Schulen, des Rhein-ErftKreises, des Kommunalen Integrationszentrum, sowie Frau Seiche, Integrationsbeauftragte der
Stadt Kerpen, zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen.
Einigkeit bestand darin, dass alle Schulen aufgefordert wurden, Integrationsstellen zu beantragen.
Auch wenn im entsprechenden Erlass (BASS 14 – 21 Nr. 4) als Beispiel für einen Einsatzzweck
ein unvorhergesehener Zuzug größerer Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund
(Auffangklasse)
genannt
wird,
können
projektbezogene
Lehrerstellenzuweisungen
erfolgen.
Ausdrücklich
ist
auch
die
Beantragung
von
Lehrerstellenzuweisungen für Netzwerke mehrerer Schulen zugelassen. Völlig paradox ist aber,
wie man mit Stichtag 31.10. eines Jahres Mittel für den Fall eines unvorhergesehenem Zuzugs
beantragen soll.
Die Aussage, dass für eine erfolgreiche Beantragung zur Einrichtung einer Auffangklasse
mindestens 15 Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf an einer Schule
vorhanden sein müssen, konnte rechtlich nicht belegt werden. Soweit dies eine Vorgabe der
Bezirksregierung als Maßgabe für einen Verteilungsschlüssel ist, ist dies eine dortige
Ermessensentscheidung. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I
richtet sich nicht nach der Sprachkompetenz, sondern [BASS 14 – 01 Nr. 3] nach dem bisherigen
Bildungsweg und der „zu Hause“ erbrachten Leistungen. Die Aufnahme kann daher zumindest aus
rechtlicher Sicht sehr wohl auch am Gymnasium erfolgen. An allen Schulen ohne besonders
eingerichteter Vorbereitungs-/Auffangklasse findet die Förderung daher mit dem regulären
Lehrpersonal entsprechend in den Regelklassen statt. Einen Anspruch auf individuelle Förderung
haben alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von den möglichen Förderbedarfen. Die
Umsetzung erfolgt in vollem Umfang als innere Schulangelegenheit, bei der die Stadt Bedburg
Unterstützung anbieten, aber nichts regeln kann oder darf.
Die Integrationsbeauftragte der Stadt Kerpen Frau Seiche konnte über erfolgreiche Projekte der
Stadt Kerpen berichten, die als Serviceleistung an Schulen angeboten werden. Auch für die Stadt
Bedburg sind derartige Lösungsansätze denkbar, aber nicht zum Nulltarif zu erhalten.
Unabhängig von der sachlichen Überschneidung mit den Besprechungen des `Runden Tisches
Asyl´ müssen ehrenamtliche Helfer und/oder Honorarkräfte an den Schulen mit entsprechendem
Bedarf gesucht und gepflegt werden. Hierbei ist wichtig, dass diese Kräfte über eine ausreichende
Qualifikation verfügen und von einer zentralen Stelle betreut werden, was nur durch eine
zusätzliche hauptamtliche Fachkraft (Stellenanteil rund 0,5) erfolgreich durchgeführt werden
könnte. Im Fall des Einsatzes von Honorarkräften müssen auch hierfür ausreichende finanzielle
Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
Die Schulleitungen wurden zwischenzeitlich angeschrieben, um mitzuteilen, in welchem Umfang
Schülerinnen und Schüler aktuell einen entsprechenden Förderbedarf haben (Anzahl der
Schülerinnen und Schüler und der voraussichtliche Stundenumfang einer Sprachförderung). Die
Anfrage ist als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussvorlage WP9-215/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Die Hauptschule hat für die Förderung von derzeit 11 Schülerinnen und Schülern mit
Sprachbarrieren Migrationsstellen beantragt und fördert nach den bisher bekannten Konzepten.
Die Realschule, das Gymnasium sowie die Grundschulen Kirchherten und Kirdorf haben weiterhin
keinen Bedarf. Die Grundschule Bedburg hat mit Schreiben vom 21.01.2015 [Anlage 2]
geantwortet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Absatz mit den Schülerdaten
ausgeblendet. 2 Kinder kommen aus Polen, 2 aus dem Irak, je eins aus der Ukraine und aus
Mazedonien. Die Grundschule Kaster hat mit Schreiben vom 15.01.2015 [siehe Anlage 3]
geantwortet.
Eine
hierbei
eingereichte
mögliche
Gruppenaufteilung
wurde
aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht beigefügt. Aus dieser sind aber die Herkunftsländer der
Schülerinnen und Schüler erkennbar:
14
3
1
1
2
mit türkischer Herkunft
mit polnischer bzw. polnisch/deutscher Herkunft
mit philippinischer Herkunft
mit spanischer Herkunft
mit rumänischer oder bulgarischer Herkunft
Eine nicht unerhebliche `Bedarfssteigerung´ bei der Grundschule Kaster von bislang 4 auf
nunmehr 21 Schülerinnen und Schüler resultiert aus einer unterschiedlichen Zählweise. Bislang
wurden sogenannte „Nullsprachler“ (oder vergleichbar) gezählt. Die Leiterin der Grundschule
Kaster hat nunmehr alle Kinder mit Sprachförderbedarf gezählt.
Nachfolgend die Daten aus den amtlichen Schuldaten der Schuljahr 2013/14 und 2014/15
Nationalität
polnisch
rumänisch
spanisch
türkisch
bosnisch-h.
italienisch
niederländisch
iranisch
libysch
österreichisch
thailändisch
marokkanisch
ungeklärt
GS Bedburg
2013/14 2014/15
4
3
1
2
4
4
2
2
GS Kirdorf
GS Kaster
GS K´herten
2013/14 2014/15 2013/14 2014/15 2013/14 2014/15
2
1
2
1
1
1
1
1
1
2
2
11
9
1
1
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
11
13
8
1
8
13
16
1
3
Werte aus den amtlichen Schuldaten können nur als Indiz gewertet werden, da die Nationalität
eines Schülers keine Aussage über seine sprachliche Qualifikation trifft.
Die Grundschule Bedburg hat ehrenamtlich Aktive im Rahmen einer schulinternen Fortbildung mit
Unterstützung durch das Kommunale Integrationszentrum geschult. Die Hauptschule wird dies
noch tun.
Aus dem Bereich der Asylunterkünfte/zugewiesenen Asylbewerber sind aktuell 15 Kinder und
Jugendliche bekannt. Davon sind 6 Kinder unter 3 Jahren. 5 Kinder sind im Alter zwischen 7 und
11 Jahren, wovon 4 allein in der Grundschule Bedburg beschult werden. Die restlichen 4
Jugendlichen sind über 13 Jahre alt.
Die Zuweisungen – auch von Kindern im schulpflichtigen Alter – ist weiterhin steigend.
Beschlussvorlage WP9-215/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Sowohl die Grundschule Bedburg als auch die Grundschule Kaster haben sich gegen
schulübergreifende Projekte ausgesprochen. Ausweislich der Mitteilung der Grundschule Bedburg
hat man sich dort bereits mit dem Einsatz von Ehrenamtlichen engagiert und sieht den Einsatz von
finanziellen Ressourcen eher kritisch, um Differenzen zwischen bezahlten Honorarkräften und
unbezahlten, eben ehrenamtlich Tätigen zu vermeiden.
Soweit man die Sprachförderung auch für die Familien der Schülerinnen und Schüler öffnen
möchte, könnte man auch einen Teil der Personen aus der Thematik „Flüchtlingsfamilien“/`Runder
Tisch Asyl´ - mit entsprechenden Mehrkosten - erreichen. Zwar ist die Zahl der Kinder und
Jugendlichen zumindest derzeit überschaubar, die Zukunft könnte und wird aller Voraussicht nach
aber anders aussehen.
Mit Hilfe von Sprachfördermaßnahmen in den Quartieren, den Asylunterkünften, den Familien und
andere zentralen Stellen, könnten nicht nur Schülerinnen und Schüler sondern auch deren
kleineren/größeren Geschwister und deren Eltern erreicht werden. Man könnte Doppelstrukturen
vermeiden und eine Abgrenzung städtischer Leistungen zur inneren Schulangelegenheit
erreichen. Trotzdem würde eine Sprachförderung in den Quartieren auf die Aufgaben der Schulen
positiv ausstrahlen und deren Arbeit nicht nur mit den Schülerinnen und Schüler sondern auch mit
deren Eltern erleichtern.
Die Arnold-von-Harff-Schule hat als Vorreiter gezeigt, wie sie eine Sprachförderung aufgebaut hat.
Nunmehr zeigt ein vergleichbares Konzept der Wilhelm-Busch-Schule, dass dies auch an einer
Grundschule umsetzbar ist. Die Verwaltung ist überzeugt, dass an allen Schulen den Bedarfen
entsprechende, qualifizierte Konzepte zur Anwendung kommen.
Damit hätte man in der Stadt Bedburg zwei Säulen, mit denen die Sprachförderung von
ausländischen Mitbürgern und letztlich deren Integration maßgeblich vorangetrieben werden kann.
Entsprechende Haushaltsmittel wurden bislang nicht eingestellt.
Soweit der Schul- und Bildungsausschuss dem Verwaltungsvorschlag folgt, wäre ein Wechsel der
Zuständigkeit in den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss angezeigt.
Ob ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Unterstützung direkt an den Schulen sinnvoll ist, wird
die Verwaltung weiterhin in enger Abstimmung mit den Schulleitungen im Auge behalten. Sollten
die Mittel der Schulbudgets für eine sächliche Ausstattung der individuellen Förderungen nicht
auskömmlich sein, wird die Verwaltung mit den Schulleitern eine Lösung finden. Bislang ist dies
aber nicht erkennbar.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Bei zurückgehenden Schülerzahlen insgesamt steigt ganz aktuell der Sprachförderbedarf.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Keller
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Geschäftsbereichsleiter
Bürgermeister
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