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Beschlussvorlage GB (Antrag von Frau Gerda Gress auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erstausstattung von 4 Tagespflegeplätzen für unter dreijährige Kinder in Euskirchen, Franz-Sester-Straße 35 b)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.11.2011
Erstellt
03.11.11, 04:12
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Beschlussvorlage GB (Antrag von Frau Gerda Gress auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der 
Erstausstattung von 4 Tagespflegeplätzen für unter dreijährige Kinder in Euskirchen, 
Franz-Sester-Straße 35 b) Beschlussvorlage GB (Antrag von Frau Gerda Gress auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der 
Erstausstattung von 4 Tagespflegeplätzen für unter dreijährige Kinder in Euskirchen, 
Franz-Sester-Straße 35 b)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 206/2011 06.09.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.11.2011 Antrag von Frau Gerda Gress auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erstausstattung von 4 Tagespflegeplätzen für unter dreijährige Kinder in Euskirchen, Franz-Sester-Straße 35 b Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Produkt: Zeile: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt Frau Gerda Gress für die Kosten der Erstausstattung von 4 Tagespflegeplätzen für unter dreijährige Kinder in der angemieteten Tagespflegeeinrichtung in Euskirchen, Franz-Sester-Straße 35 b, einen Zuschuss in Höhe von 4.959,00 € zu gewähren. Begründung: -2Frau Gerda Gress bittet mit Antrag vom 16.02.2011 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erstausstattung von 4 Tagespflegeplätzen für Kinder unter drei Jahren in einer von ihr angemieteten Tagespflegeeinrichtung in Euskirchen, Franz-Sester-Straße 35 b. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag von Frau Gress auf 4.959,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 4.959,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag 2. Landeszuschuss im Rahmen des U3-Ausbau-Sonderprogramms vom 22.06.2011 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 4.959,00 € 4.959,00 € 0,00 € 0,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)