Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
27.10.11, 04:06
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 215/2011
06.10.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
SozialTicket
hier: Beschluss des Kreises Euskirchen über die Einführung des SozialTickets im Kreis
Euskirchen und der Übertragung der entsprechenden Finanzmittel des Landes auf den ZV
VRS
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt unter der Voraussetzung, dass eine dauerhafte und ausreichende
Förderung durch das Land NRW gewährleistet ist und finanzielle Belastungen für den Kreis
und seine Kommunen ausgeschlossen sind, zum 01.01.2012 für die gem. der Richtlinie Sozialticket 2011 des MWEBWV berechtigte Zielgruppe (SGB II-Empfänger, SGB XIIEmpfänger, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und Empfänger von
Leistungen von Kriegsopferfürsorge) im Kreis Euskirchen das preisstufenabhängige SozialTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg einzuführen sowie die für den Kreis eingeplanten
-2-
Finanzmittel des MWEBWV zur Rabattierung von Ticketangeboten des öffentlichen Personennahverkehrs für die o.a. Berechtigtengruppen zweckgebunden und vollständig tarifmindernd an den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg zur Ausschüttung an die anspruchsberechtigten Verkehrsunternehmen zu übertragen.
Weiterhin wird die VRS GmbH aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass eine jährliche Überprüfung der Auskömmlichkeit erfolgt und im Falle der Nichtauskömmlichkeit das Ticket
schnellstmöglich vom Markt genommen wird.
Begründung:
Die VRS GmbH hat den Mitgliedskörperschaften folgende Erläuterungen/Hintergrundinformationen
zur Verfügung gestellt:
„Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW (MWEBWV)
stellt den Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden in NRW im Jahr 2011 15 Millionen und ab
2012 jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung, um bestimmten Personengruppen rabattierte Tickets
für die Nutzung von Bus und Bahn anzubieten. Die Zuwendungen des Landes werden dabei nicht als
Ausgleich im engeren Sinne, sondern als Anreiz ausgezahlt. Sie sollen auf die nordrheinwestfälischen Gebietskörperschaften bzw. Verkehrsverbünde aufgeteilt werden, die rabattierte Tickets anbieten. Die Zuwendungen müssen dabei vollständig tarifmindernd eingesetzt werden. Einzelheiten hierzu sind der beigefügten Richtlinie des MWEBWV (Anlage 1) zu entnehmen.
Zur Berechtigtengruppe zählen
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Die SGB II-Empfänger
Die SGB XII-Empfänger
Die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Die Empfänger von Leistungen von Kriegsopferfürsorge.
Diese Gruppe umfasst im Bedienungsgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg rund 343.000 Personen, was einem Anteil von etwa 10% an der Gesamtbevölkerung im VRS entspricht. Zum Vergleich: Die Schülerinnen allgemeinbildender Schulen bilden mit etwa 12% der Bevölkerung im VRS
eine etwa gleich große Gruppe. Für die Berechtigtengruppe stehen bei Einführung eines Sozialtickets
im Verbundgebiet ca. 5,3 Mio. Euro zur Verfügung, um durch die Rabattierung bewirkte Erlösrückgänge bei den Verkehrsunternehmen auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund hat die Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg
(VRS) die VRS GmbH in ihrer 3. Sitzung am 26.03.2010 beauftragt, ein tragfähiges Konzept zur Einführung eines SozialTickets für das Bedienungsgebiet des VRS zu erstellen, welches sowohl den
Bedürfnissen der Kunden gerecht wird als auch in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Finanzzuschüsse des Landes auskömmlich ist. Ein solches Tarifmodell liegt nunmehr vor (Anlage 2).
Das VRS-SozialTicketkonzept, bestehend aus rabattierten 4erTickets und MonatsTickets, orientiert
sich an dem VRS-Tarifsystem - eine Stadt ein Preis - bzw. dem darauf aufbauenden Preisstufensystem (1a bis 5). Damit haben die Berechtigten die Möglichkeit, ihren Mobilitätsbedürfnissen entsprechende Tickets der unterschiedlichen Preisstufen zu erwerben. Die Verbundtariflösung macht die
Zielgruppe damit auch über Verwaltungsgrenzen hinweg mobil. Dies wäre bei einer reinen Kreislösung nicht möglich.
Die Preisgestaltung bzw. die Kalkulation für das SozialTicket basiert auf den bisherigen Erfahrungen,
die mit dem SozialTicket in Köln gemacht wurden sowie auf Erkenntnissen aus zwei umfassenden
Marktuntersuchungen. In Köln erwerben und nutzen rund 40% der Berechtigten die rabattierten Tickets der Preisstufe 1 b (Stadtgebiet Köln). Das attraktive und dichte Nahverkehrsangebot in Köln hat
in Verbindung mit der Ticket-Rabattierung zu Neuverkehr geführt. Aufgrund der auf die Mobilitätserfordernisse des ländlichen Raums zugeschnittenen Bedienungsstrukturen ist in der Kalkulation für
das Umland kein Neuverkehr unterstellt worden. Im Umland wird unterstellt, dass es durch die Rabattierung vor allem zu Abwanderungen aus dem sogenannten Regeltarif (nicht rabattierte Tickets)
-3kommen wird. Da aber gleichzeitig die allgemeine Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel in
den Kreisen deutlich geringer ist, können die Einnahmerückgänge bei den Verkehrsunternehmen mit
den zur Verfügung stehenden Landeszuwendungen ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung dieser Modellannahmen führen die Verkaufserlöse aus dem SozialTicket und
die zur Verfügung stehenden Ausgleichsbeträge des Landes nach Aussage der VRS GmbH in der
Summe zu einem ausgeglichenen Ergebnis. In diesem Fall entstehen den Kreisen und kreisfreien
Städten mit der Einführung des SozialTickets keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Da der
Verkehrsverbund mit der geplanten Einführung des SozialTickets in der Fläche Neuland betritt, kann
ein finanzielles Risiko aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die positiven Erfahrungen, die
der VRS mit der Einführung neuer Tarifangebote SchülerTicket, SemesterTicket, JobTicket, Aktiv60Ticket, StarterTicket und vor allem mit dem SozialTicket in Köln gemacht hat, zeigen aber, dass
die Angebote marktgerecht entwickelt und für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger auskömmlich kalkuliert wurden.
Um nunmehr die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen einleiten zu können, ist ein positiver
Grundsatzbeschluss jeder Mitgliedskörperschaft im Verkehrsverbund Rhein-Sieg erforderlich.
Dieser beinhaltet die Einführung der SozialTickets in den jeweiligen Gebietskörperschaften.“
In den Gremien des VRS wurde die Einführung des verbundweiten SozialTickets durch Vertreter der Verkehrsunternehmen, der Politik und der Verwaltungen auf Grundlage der Vorlagen und Ausarbeitungen der VRS GmbH (Anlage) intensiv diskutiert. Im Ergebnis wurden
gegenüber der VRS GmbH Fragestellungen formuliert, die insbesondere
a) die Ausgestaltung des Tickets
b) die Frage der Auskömmlichkeit
c) die Vereinbarkeit mit den bestehenden SozialTicket-Modellen in Köln und Bonn sowie
d) die betriebliche Umsetzung
betreffen.
Die Zweckverbandsversammlung des VRS hat wegen dieser noch offen stehenden Fragestellungen in ihrer Sitzung am 30.09.2011 die Entscheidung zur Einführung des SozialTickets
auf den 09.12.2011 vertagt. Es wurde auch diskutiert, dass die Einführung probeweise bis
2014 erfolgen und einer regelmäßigen Evaluation unterzogen werden soll.
Die Ergebnisse der ergänzenden Prüfungen werden in der Dezembersitzung der Zweckverbandsversammlung beraten. In der Zwischenzeit soll die Beratung/Beschlussfassung in den
Mitgliedskörperschaften erfolgen.
Über bereits vorliegende Ergebnisse zu den bestehenden Prüfaufträgen wird ein Vertreter
der VRS GmbH in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
09.11.2011 berichten.
Bewertung aus Sicht der Verwaltung des Kreises Euskirchen
Ausweislich der beiliegenden Präsentation des Verkehrsverbundes ist von einer Berechtigtenanzahl von ca. 14.089 Personen im Kreis Euskirchen auszugehen.
Die Kernfrage in der wirtschaftlichen Betrachtung des SozialTickets für das Umland ist, in
welchem Umfang eine Abwanderung aus den so genannten Regeltarifen (nicht rabattierte
Tickets) zu erwarten ist. Hier ist nicht auszuschließen, dass Einnahmerückgänge bei den
Verkehrsunternehmen die Folge sein können.
Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) wurde daher um Einschätzung gebeten, ob sie die
Modellannahmen und die Einschätzung des VRS mittragen kann, dass durch die Einführung
des SozialTickets den Kreisen und kreisfreien Städten keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Die RVK hat hierzu mitgeteilt, dass sie die VRS-Berechnungen „weder
bestätigen noch bestreiten“ kann.
Die Verkehrsunternehmen im Beirat der VRS GmbH haben zwischenzeitlich die Geschäftsführung aufgefordert, eine unternehmensscharfe Kalkulation mit Darstellung der Auswirkun-
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gen auf die Einnahmeaufteilung und Nachweis der Auskömmlichkeit der Landesmittel zum
Ausgleich der zu erwartenden Mindererlöse zu erstellen.
Diese Forderung kann die VRS GmbH nach eigener Aussage nicht erfüllen. Eine detailliertere Kalkulation würde voraussetzen, dass die Verkäufe der Zielgruppe je Verkehrsunternehmen und das Fahrverhalten in den einzelnen Relationen und Verkehrsunternehmen exakt
prognostiziert werden können. Dies sei jedoch nicht umsetzbar, weswegen im Verbundmodell die Einnahmeaufteilung mittels Verkehrserhebung eine Einnahmezuscheindung vornehme.
Der Rhein-Sieg-Kreis hatte Zweifel an der Kalkulation der VRS GmbH vorgetragen und u.a.
um Abschätzung des Risikos für die Kreise/kreisfreien Städte gebeten. Die VRS GmbH führte dazu aus: „Die Kalkulation zu den rabattierten 4er und MonatsTickets ist ... vorsichtig. Da
es sich um eine Prognose handelt, kann ein Restrisiko naturgemäß nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang jedoch auf die Kalkulation zur
Tarifstrukturreform 2004 sowie auf die Kalkulationen und erfolgreichen Einführungen JobTicket, SchülerTicket, SemesterTicket sowie in der jüngeren Vergangenheit die Starter- und
Aktiv60Tickets.“
Aus Sicht des Kreises Euskirchen sind die finanziellen Auswirkungen der Übertragbarkeit und
Mitnahmemöglichkeit zu prüfen. Probleme werden auch in einer möglichen missbräuchlichen
Weitergabe des Tickets gesehen. Zudem sind in den Annahmen der VRS GmbH Mehrverkehre durch die Nutzung flexibler Bedienungsformen (TaxiBus/AST) zu berücksichtigen. Die
VRS GmbH hat angeboten, diese Fragestellungen in einem gesonderten Gesprächstermin
zu erörtern. Dieser Termin kann erst nach der Sitzung des Fachausschusses, aber noch vor
der Sitzung des Kreisausschusses (23.11.2011) stattfinden, so dass in der Sitzung des
Kreisausschusses ergänzend berichtet werden kann.
Der administrative Aufwand bei den Sozialämtern, den JobCentern und den Verkehrsunternehmen ist noch nicht abschätzbar. Eindeutig geregelt ist, dass Kosten des administrativen
Aufwandes nicht aus der Pauschale des Landes getragen werden dürfen. Angedacht ist, den
Sozialämtern, den JobCentern bzw. dem LVR fälschungssichere Vordrucke für Kundenkarten
zur Verfügung zu stellen, in die lediglich wenige Informationen durch diese ausgebenden
Stellen eingetragen werden müssen. Die Kunden könnten dann z.B. an Automaten und in
KundenCentern die Tickets erwerben und müssten bei einer Kontrolle die Kundenkarte, das
erworbene Ticket und einen Lichtbildausweis vorzeigen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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