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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 215/2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
576 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
27.10.11, 04:06
Aktualisiert
03.11.11, 04:12

Inhalt der Datei

Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH Für alle,, die Ziele haben. 1 Anlage 2 Verbundweites SozialTicket im VRS 1 Eckpfeiler der Richtlinie des Landes NRW • Das Land g gewährt einen Zuschuss auf SozialTickets. • Als SozialTicket gilt jeder in den jeweiligen Tarifbestimmungen festgelegte oder von dem Zuwendungsempfänger den Berechtigten angebotene Fahrausweis, der mindestens eine Fahrtberechtigung für eine kreisfreie gewährt;; eine räumliche Erweiterung g des Stadt// einen Gemeinverband g Geltungsbereichs mit entsprechender Preisstufung ist zulässig. • Kreis der Berechtigten (u.a.): (u a ): • • • • • SGB II-Empfänger (SGB II) SGB XII XII-Empfänger Empfänger (SGB XII) Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (Asyl.) Empfänger von Leistungen von Kriegsopferfürsorge Die vom Land gewährte Zuwendung muss vollständig Preis senkend eingebracht werden. werden 2 Eckpfeiler der Richtlinie des Landes NRW Berechtigengruppe Bonn Köln Leverkusen Oberberg. Kreis Kreis Euskirchen Rhein‐Erft‐Kreis Rhein.‐Berg. Kreis Rhein‐Sieg‐Kreis Rhein Sieg Kreis ∑ Zweckverband VRS SGB II 27.604 27.604 118.915 14.745 17.862 11.711 37.091 17.173 39.219 39 219 284.320 SGB XII 5.841 5.841 24.302 2.392 3.129 2.134 5.679 3.295 4.499 4 499 51.271 Asyl 490 490 2.684 175 204 244 670 296 335 335 5.098 Gesamt 33.935 33.935 145.901 17.312 21.195 14.089 43.440 20.764 44.053 44 053 340.689 in % 10% 43% 5% 6% 4% 13% 6% 13% 100% NRW‐Förderung NRW Förderung bei 15 €/Berechtigtem 509.025 € 509.025 € 2.188.515 € 259.680 € 317.925 € 211.335 € 651.600 € 311.460 € 660.795 € 660 795 € 5.110.335 € Quellen: SGB II: Agentur für Arbeit Juli 2010 SGB XII: IT NRW Dez. 2009 Asyl: IT NRW Dez 2009 Asyl: IT NRW Dez. 2009 Empfänger von Kriegsopferfürsorge im VRS: n = ca. 2.100 Personen 3 Übertragung auf den VRS Entweder… …oder Angebot für kreisfreie Stadt/ Kreis Preisstufenabhängiges Angebot 4 Fahrverhalten im Freizeitverkehr Die prozentuale Verteilung der werktäglichen Quellverkehre im Freizeitverkehr zeigt: Gebietskörperschaftsbezogene SozialTickets reichen nicht aus! 5 Vorschlag: Verbundmodell • Im Gemeinschaftstarif g gilt: Jeder kann mit der hierfür erforderlichen Preisstufe zu jedem Ziel fahren. Dies ist bei allen Tickets gleichermaßen umgesetzt. 4erTicket VRS‐Pass MonatsTicket VRS Pass MonatsTicket VRS‐Pass ? 3,80 ? 4,70 ?4,70 ?6,70 ?8,50 ? 13,10 ? 19,50 ? 00 22,00 22 ? 50 29,50 29 ? 50 29,50 29 ? 80 33,80 33 ? 20 41,20 41 ? 90 48,90 48 ? 10 59,10 59 6 Drei bestehende unterschiedliche „Lösungen“ Herausforderung für ein verbundweites SozialTicket im VRS Köln Bonn Umland • Rabattierte 4er4er und MonatsTickets in der Preisstufe 1b bereits als Regeltarif eingeführt • Stadt gewährt den Endkunden auf zahlreiche Tickets in der Preisstufe 1b einen 50%igen Rabatt • Keine rabattierten Angebote (Ausnahme Hürth) • Rabattierter Preis ist erlösneutraler Preis • Stadt zahlt Differenz zu 100% • Erlösneutraler Preis für Endkunde nochmals reduziert, Differenz zahlt Stadt • Erlösneutraler Preis nicht bekannt 7 Drei bestehende unterschiedliche „Lösungen“ Berechtigte Köln Bonn Umland Berechtigte für bestehende rabattierte „SozialTicket“ SGB II II, XII XII, Asyl. Asyl 141 300 141.300 33 400 33.400 Wohngeld & sonst. 17.000 4.000 Geringverdiener 29.900 Berechtigte lt. Vorschlag Land NRW SGB II, XII, Asyl. 141.300 (+ 2.100 Personen Kriegsopferfürsorge) 33.400 160.900 8 Lösungsansatz des preisstufenabhängigen Verbundmodells Preistafel • Die bestehenden SozialTicket-Modelle in Köln und in Bonn werden in das V b d Verbundmodell d ll überführt. üb füh t • Bei prognostizierten Verkäufen der Zielgruppe wird der Kundenpreis so abgesenkt, dass eine Kundenakzeptanz K ndenak eptan erwartet e a tet wird i d und nd gleichzeitig gleich eitig die Landesmittel für fü das entstehende Defizit ausreichen. • Die nachfolgende Tabelle zeigt die SozialTicket-Preise, SozialTicket Preise die diese Kriterien erfüllen erfüllen. Gegenüber einem regulären 4erTicket oder einem Formel9Ticket entspricht der Rabattsatz für den Kunden etwa 40%. Die Tickets g gelten innerhalb des Verbundraumes. Beispielpreise heute 1a 1b 2a 4 Ti k t 4erTicket 7 30 € 7,30 9 00 € 9,00 9 00 € 9,00 12 50 € 12,50 15 90 € 15,90 24 50 € 24,50 36 00 € 36,00 MonatsTicket 57,40 € 78,20 € 78,20 € 98,60 € 119,10 € 177,20 € 214,40 € Formel9Ticket 41,30 € 55,40 € 55,40 € 63,40 € 77,30 € 91,80 € 110,80 € SozialTicket-Preise 4erTicket rabattiert MonatsTicket rabattiert 1a 1b 2a 2b 2b 3 3 4 5 4 5 4,40 € 5,40 € 5,40 € 7,50 € 9,50 € 14,70 € 21,60 € 24,80 € 33,20 € 33,20 € 38,00 € 46,40 € 55,10 € 66,50 € 9 Lösungsansatz des preisstufenabhängigen Verbundmodells Übersicht prognostizierte Verkäufe und Mindererlöse Preisstufe / Stück pro Jahr 1a 1b 2a 2b 3 4 5 Summe Umsatz vor Einführung in € U t Ei füh i € Umsatz nach Einführung in € Mindererlöse in € 4erTickets MonatsTickets 245.000 424 000 424.000 118.000 115.000 57.000 21.000 10 000 10.000 990.000 39.000 290 000 290.000 10.000 10.000 4.000 1.000 1 000 1.000 355.000 22.890.000 22 890 000 17.574.000 ‐5.316.000 10 Lösungsansatz des preisstufenabhängigen Verbundmodells Theoretische Verteilung der Fördersumme des Landes Jedoch (Beispiel): Gebietskörperschaft Bonn Köln Leverkusen Oberberg. Kreis Kreis Euskirchen Rhein‐Erft‐Kreis Rhein.‐Berg. Kreis Rhein‐Sieg‐Kreis Summe ZV VRS Summe NRW ca. b i 30 000 000 Mi € bei 30.000.000 Mio € pro Kopf K f Theoret. Theoret Fördersumme pro Kopf Gesamt 33.935 522.077 € 145.901 2.244.631 € 17.312 266.338 € 21.195 326.077 € 14.089 216.754 € 43.440 668.308 € 20.764 319.446 € 44.053 677.738 € 340.689 5.241.369 € 1.950.000 15 38 € 15,38 € Ein Kunde fährt von Bergisch Gladbach nach Köln. Die Einnahmen aus dem Verkauf des genutzten Tickets und die Fördersumme des Landes stehen dann mehreren Gebiets Gebietskörperschaften (Rhein.Berg.-Kreis und Köln) bzw. mehreren Verkehrsunternehmen (z.B. KWS, DB, KVB) zu. 11 Lösungsansatz des preisstufenabhängigen Verbundmodells Praktische Verteilung der Fördersumme des Landes • Alle Verkehrsunternehmen,, bei denen die Berechtigten g mit rabattierten Tickets unterwegs sind, müssen entsprechend dem Nutzungsverhalten an den Einnahmen aus den Verkäufen /Mindererlösausgleichen beteiligt werden. • Da das Fahrverhalten der Kunden bei einem preisstufenabhängigem p gg Verbundmodell nicht an den Kreisgrenzen aufhört, ist eine Zuscheidung auf Ebene der Gebietskörperschaften nicht sachgerecht. • Die Einnahmen aus den Verkäufen der rabattierten Tickets sowie die g werden deshalb über die Einnahmeaufteilung g an die Mindererlösausgleiche Verkehrsunternehmen innerhalb des VRS-Verbundraumes sachgerecht verteilt. 12 Herausgeber: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH Glockengasse 37 – 39 50667 Köln Köl Verantwortlich für den Inhalt: Dr. W. Schmidt-Freitag, Anja Derkum Köln, im September 2011 13