Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-39/2015
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.03.2015
Betreff:
Ergänzungswahlen für den ausgeschiedenen Stadtoberverwaltungsrat Hermann Josef
Kramer, Fachbereichsleiter 2 – Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
auf Vorschlag des Bürgermeisters Solbach für den ausgeschiedenen Fachbereichsleiter
Hermann-Josef Kramer folgende Ersatzbestimmungen:
Gremium:
Vertreter (ordentliches Mitglied)
Verbandsversammlung Zweckverband
Musikschule La Musica Bergheim
Stadtoberamtsrat Klaus Brunken,
Fachdienstleiter 4, Schule, Bildung und
Jugend
Stadtoberamtsrat Klaus Brunken,
Fachdienstleiter 4, Schule, Bildung und
Jugend
Stadtoberamtsrat Klaus Brunken,
Fachdienstleiter 4, Schule, Bildung und
Jugend
Verbandsversammlung Zweckverband
Volkshochschule Bergheim (VHS)
Verbandsversammlung
Schulzweckverband der Martin-LutherFörderschule Bedburg-Elsdorf
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Herr Stadtoberverwaltungsrat Hermann Josef Kramer, Leiter des Fachbereiches 2 Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales, ist zum 01.02.2015 aus den Diensten der
Stadtverwaltung Bedburg ausgeschieden.
Herr Kramer wurde in der Sitzung des Rates am 02.09.2014 gem. § 113 Abs. 2 Satz 2
Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag des Bürgermeisters Solbach als Vertreter
(ordentliches Mitglied) in folgende Gremien, gewählt:
Gremium:
Verbandsversammlung Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim
Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Bergheim (VHS)
Verbandsversammlung Schulzweckverband der Martin-Luther-Förderschule BedburgElsdorf
Die Stadt Bedburg ist Mitglied der o. g. Zweckverbände. Die personelle Besetzung der
Gremien ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Gemäß § 113 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW vertritt bei unmittelbaren
Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen und Personenvereinigungen.
Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeine dazuzählen.
Der Vorschlag des Bürgermeisters ist im Beschlussvorschlag angegeben.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 27.02.2015
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-39/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-39/2015
Sitzungsvorlage
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