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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2014 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Erstellt
11.12.15, 13:07
Aktualisiert
11.12.15, 13:07
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2014 und Erteilung der Entlastung)

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BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 03.12.2015 TOP Betreff 9. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2014 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 66/2015 Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2015 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2014 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 3.347.972,99 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: einstimmig