Daten
Kommune
                    Kreuzau
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                        67 kB
                    Erstellt
                        11.12.15, 13:07
                    Aktualisiert
                        11.12.15, 13:07
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Inhalt der Datei
                BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 03.12.2015
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Betreff
9.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2014 und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 66/2015
Beschluss:
a)
b)
c)
Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2015 gem.
§ 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur
Kenntnis.
Der Jahresabschluss 2014 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von
3.347.972,99 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis:
einstimmig