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Beschlusstext (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Dorfkonferenzen unter Beteiligung aller Fraktionen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Erstellt
11.12.15, 13:07
Aktualisiert
11.12.15, 13:07
Beschlusstext (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Dorfkonferenzen unter Beteiligung aller Fraktionen) Beschlusstext (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Dorfkonferenzen unter Beteiligung aller Fraktionen)

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BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 03.12.2015 TOP Betreff 11. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Dorfkonferenzen unter Beteiligung aller Fraktionen Vorlage: 9/2015 Beschluss: 1.) Umbenennung der Dorfkonferenzen (siehe bisherige Anträge der Grünen) in Einwohnerkonferenzen (um den aktiven Beteiligungscharakter der Einwohner*innen zu unterstreichen). 2.) Innerhalb des Jahres 2016 soll in vier Ortschaften eine Einwohnerkonferenz durchgeführt werden. Wir schlagen vor, mit den Ortschaften zu beginnen, die sich durch den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen derzeit größeren Veränderungen ausgesetzt sehen: Boich, Drove, Obermaubach, Untermaubach. Wir sind jedoch für andere Vorschläge offen. 3.) Die Einwohnerkonferenzen dürfen nie in den Ferien terminiert werden. 4.) Der Bürgermeister soll mindestens 6 Wochen vorher einen Artikel in das Gemeindeblatt und auf die Homepage setzen, in dem steht, worum es geht (siehe hier unter 6.) Dieser Artikel und später die Einladung muss zeitnah im jeweiligen Ort am Schwarzen Brett ausgehängt werden. Alle Ratsmitglieder sollen zu diesem Zeitpunkt über den Newsletter ebenfalls über den anstehenden Termin informiert werden. Die Fraktionen entscheiden jeweils für sich, welche Mitglieder (max. zwei – hierbei auch Mitglieder der erweiterten Fraktion möglich) offiziell teilnehmen sollen. Allen anderen Ratsmitgliedern/sachkundigen Bürger*innen sollen selbstverständlich inoffiziell teilnehmen können (sozusagen „privat“). Unabhängig davon müssen im jeweils betroffenen Ortsteil selbstverständlich ausnahmslos alle Einwohner*innen teilnehmen können. 5.) Zwei Wochen vor einem jeweiligen Termin soll dieser (unter Bezugnahme auf den Artikel, in dem die Durchführung der Einwohnerkonferenzen angekündigt und begründet wurde) in der Super Sonntag, in den Tageszeitungen und über Radio Rur publiziert werden und dann auch noch einmal im Tagesterminkalender/Tagesradio. 6.) In dem Artikel/der Einladung soll der Bürgermeister ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Einwohnerkonferenz einberufen wird, weil die politischen Vertreter*innen der Gemeinde Kreuzau sich für die Sorgen, Probleme und Wünsche des betroffenen Ortsteils interessieren und eigens in die Ortschaft kommen, um diese zu erfahren. Und dass es ausschließlich darum geht, die Einwohner*innen sprechen zu lassen und ihnen zuzuhören. Auch muss hinzugefügt werden, dass an diesem Tag keine Entscheidungen getroffen werden können, sondern die Anliegen in die Fachausschüsse genommen und schließlich im Rat beraten und entschieden werden. 7.) Im Artikel/Einladungsschreiben des Bürgermeisters soll auch stehen, dass es im Vorfeld einer Konferenz Einwohner*innen, die nicht anwesend sein können oder nicht öffentlich sprechen wollen, möglich ist, ihre Anliegen schriftlich vorzutragen und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Und dass diese schriftlichen Beiträge während der Konferenz verlesen werden, damit alle Anwesenden die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen und sich hierzu zu äußern. 8.) Im Anschluss an eine jeweilige Einwohnerkonferenz soll von der Verwaltung ein Ergebnisprotokoll verfasst werden, das es allen politischen Funktionsträgern (Rat und skB), die nicht anwesend sein konnten, ermöglicht, sich ein Bild von der Diskussion und dem Verlauf der Einwohnerkonferenz zu machen. 9.) In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung soll eine Zusammenstellung bzw. erste orientierende Auswertung erfolgen. 10.) Nach Auswertung der ersten Einwohnerkonferenzen (also Ende 2016/spätestens Anfang 2017) soll in den Ausschüssen und im Rat über das Ergebnis und das weitere Procedere beraten werden. Das Thema soll dann von der Verwaltung den Beratungsergebnissen entsprechend vorangetragen werden, so dass ein späterer erneuter Fraktionsantrag nicht mehr erforderlich ist. Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Beschluss der Sitzung des Rates vom 03.12.2015 Seite 2