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Beschlussvorlage (Reaktivierung der stationären Jugendarbeit in Bedburg-Zentrum - Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 16.01.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
255 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Beschlussvorlage (Reaktivierung der stationären Jugendarbeit in Bedburg-Zentrum
- Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 16.01.2015) Beschlussvorlage (Reaktivierung der stationären Jugendarbeit in Bedburg-Zentrum
- Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 16.01.2015) Beschlussvorlage (Reaktivierung der stationären Jugendarbeit in Bedburg-Zentrum
- Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 16.01.2015)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-31/2015 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.03.2015 Betreff: Reaktivierung der stationären Jugendarbeit in Bedburg-Zentrum - Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 16.01.2015 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt ab. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Datum vom 16.01.2015 [Anlage 1] beantragt die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. im Rat der Stadt Bedburg die Reaktivierung der stationären Jugendarbeit in Bedburg-Zentrum. Als Grund wird unter anderem auf veränderte Rahmenbedingungen durch den Zuzug von Asylbewerbern und deren Unterbringung in der Lindenstraße verwiesen. Die aktuelle Zahl der Kinder und Jugendlichen [Stand 10.02.2015] beträgt:  7 Kinder unter 7 Jahren,  11 Jugendliche zwischen 7 und 16 und  13 Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis 21 Jahre. Diese Zahl unterliegt einer stetigen Veränderung. Es besteht politisches Einvernehmen, dass die Unterbringung von Asylbewerbern in der Lindenstraße nur vorrübergehend möglich ist und es alternative Lösungen geben muss. Insofern kann – selbst bei vorhandenem Bedarf – eine Örtlichkeit in Bedburg-Zentrum bereits kurzfristig obsolet sein. Selbstverständlich kann ein Jugendzentrum bei der Integration von Kindern und Jugendlichen ein Baustein darstellen. Hier ist aber bei einer zumindest derzeit noch relativ geringen Zahl von Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich von Asylbewerbern nicht erkennbar, warum diese in dem aktuellen Konzept mit guten Angeboten an guten Standorten nicht funktionieren sollte. Gleichwohl die Erreichbarkeit einer Jugendeinrichtung für die aktuelle große Unterbringungsfläche in der Lindenstraße mit dem ehemaligen Jugendzentrum Easy besser wäre, können die anderen Standorte auch erreicht werden. Sicherlich kann es hier Lösungsvorschläge aus dem Bereich der ehrenamtlich Tätigen oder des sozialen Betreuers, der im März seine Tätigkeit in den Asylunterkünften aufnimmt, geben. Auch kann bei einem steigenden Bedarf flexibel im Rahmen der mobilen Jugendarbeit durch die Rheinflanke reagiert werden. Entsprechende Informationen über bereits vorhandene Angebote können in der Begrüßungsinformation für Asylbewerber eingearbeitet werden. Ein Jugendzentrum, gleichgültig an welchem Standort, bietet Kindern und Jugendlichen in erster Linie ein Angebot an Freizeitmöglichkeiten und dürfte als sozialpädagogische Unterstützung für bedürftige Kinder und Jugendliche nicht die erste Anlaufstelle sein. Auch muss festgestellt werden, dass der Betrieb des Jugendzentrum Easy durch den Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis in einem Gebäude der katholischen Kirche durchgeführt wurde. Bei der Festlegung der weiterzuführenden Standorte wurde durch den bisherigen Träger gerade eben nicht das Jugendzentrum Easy bevorzugt. Es haben bislang daher keine Gespräche mit dem Eigentümer stattgefunden, ob das ehemalige Jugendzentrum überhaupt in Zukunft zur Verfügung stände. Als Ort einer Trauma-Aufarbeitung kommt ein Jugendzentrum keinesfalls in Betracht und wäre – mit entsprechendem ausgebildetem Personal – in keiner Weise durch die Stadt Bedburg finanzierbar. Eine Behandlung von traumatischen Erlebnissen ist für Erwachsene und Kinder aus humanitären Gründen unbestritten notwendig und gehört zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Die hierfür geltende Rechtsgrundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Beschlussvorlage WP9-31/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 „§ 4 AsylbLG Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ Ob eine Behandlung zwingend erforderlich ist, wird seitens des Gesundheitsamtes des Rhein-ErftKreises entschieden. Haushaltsmittel für ein zusätzliches Jugendzentrum sind für das Jahr 2015 weder im Jugendhilfeausschuss beraten, noch seitens der Verwaltung beantragt worden und stehen somit nicht zur Verfügung. Bereits im Schul- und Bildungsausschuss am 24.02.2015 wurde unter dem Thema „Sprachförderung“ vorgeschlagen, mögliche finanzielle oder personelle Unterstützungen im Bereich der Asylbewerber unter einen Hut zu bringen. Hierfür wäre der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss federführend und hat mit der Einstellung des Betreuers unter Trägerschaft der Rheinflanke gGmbH einen ersten Akzent gesetzt. Unter Einbindung dieser Person, aber auch aller ehrenamtlich Tätigen vor Ort, können und müssen sich entwickelnde Bedarfe berücksichtigt werden. Das Jugendamt der Stadt Bedburg wird die Entwicklung sorgfältig beobachten und regelmäßig im Jugendhilfeausschuss über aktuelle Entwicklungen berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar, da die Entwicklung von Flüchtlingsströmen nicht dem demografischen Wandel unterliegen Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-31/2015 Seite 3