Daten
Kommune
Bedburg
Größe
255 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
24.02.15, 18:01
Aktualisiert
24.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-31/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.03.2015
Betreff:
Reaktivierung der stationären Jugendarbeit in Bedburg-Zentrum
- Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 16.01.2015
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
lehnt den Antrag zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt ab.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Datum vom 16.01.2015 [Anlage 1] beantragt die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft
Bedburg e.V. im Rat der Stadt Bedburg die Reaktivierung der stationären Jugendarbeit in
Bedburg-Zentrum.
Als Grund wird unter anderem auf veränderte Rahmenbedingungen durch den Zuzug von
Asylbewerbern und deren Unterbringung in der Lindenstraße verwiesen.
Die aktuelle Zahl der Kinder und Jugendlichen [Stand 10.02.2015] beträgt:
7 Kinder unter 7 Jahren,
11 Jugendliche zwischen 7 und 16 und
13 Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis 21 Jahre.
Diese Zahl unterliegt einer stetigen Veränderung.
Es besteht politisches Einvernehmen, dass die Unterbringung von Asylbewerbern in der
Lindenstraße nur vorrübergehend möglich ist und es alternative Lösungen geben muss. Insofern
kann – selbst bei vorhandenem Bedarf – eine Örtlichkeit in Bedburg-Zentrum bereits kurzfristig
obsolet sein.
Selbstverständlich kann ein Jugendzentrum bei der Integration von Kindern und Jugendlichen ein
Baustein darstellen. Hier ist aber bei einer zumindest derzeit noch relativ geringen Zahl von
Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich von Asylbewerbern nicht erkennbar, warum diese in
dem aktuellen Konzept mit guten Angeboten an guten Standorten nicht funktionieren sollte.
Gleichwohl die Erreichbarkeit einer Jugendeinrichtung für die aktuelle große Unterbringungsfläche
in der Lindenstraße mit dem ehemaligen Jugendzentrum Easy besser wäre, können die anderen
Standorte auch erreicht werden. Sicherlich kann es hier Lösungsvorschläge aus dem Bereich der
ehrenamtlich Tätigen oder des sozialen Betreuers, der im März seine Tätigkeit in den
Asylunterkünften aufnimmt, geben. Auch kann bei einem steigenden Bedarf flexibel im Rahmen
der mobilen Jugendarbeit durch die Rheinflanke reagiert werden. Entsprechende Informationen
über bereits vorhandene Angebote können in der Begrüßungsinformation für Asylbewerber
eingearbeitet werden.
Ein Jugendzentrum, gleichgültig an welchem Standort, bietet Kindern und Jugendlichen in erster
Linie ein Angebot an Freizeitmöglichkeiten und dürfte als sozialpädagogische Unterstützung für
bedürftige Kinder und Jugendliche nicht die erste Anlaufstelle sein.
Auch muss festgestellt werden, dass der Betrieb des Jugendzentrum Easy durch den
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis in einem Gebäude der katholischen Kirche durchgeführt
wurde. Bei der Festlegung der weiterzuführenden Standorte wurde durch den bisherigen Träger
gerade eben nicht das Jugendzentrum Easy bevorzugt. Es haben bislang daher keine Gespräche
mit dem Eigentümer stattgefunden, ob das ehemalige Jugendzentrum überhaupt in Zukunft zur
Verfügung stände.
Als Ort einer Trauma-Aufarbeitung kommt ein Jugendzentrum keinesfalls in Betracht und wäre –
mit entsprechendem ausgebildetem Personal – in keiner Weise durch die Stadt Bedburg
finanzierbar.
Eine Behandlung von traumatischen Erlebnissen ist für Erwachsene und Kinder aus humanitären
Gründen unbestritten notwendig und gehört zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Die
hierfür geltende Rechtsgrundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Beschlussvorlage WP9-31/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
„§ 4 AsylbLG
Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und
zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie
sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder
Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt
nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“
Ob eine Behandlung zwingend erforderlich ist, wird seitens des Gesundheitsamtes des Rhein-ErftKreises entschieden.
Haushaltsmittel für ein zusätzliches Jugendzentrum sind für das Jahr 2015 weder im
Jugendhilfeausschuss beraten, noch seitens der Verwaltung beantragt worden und stehen somit
nicht zur Verfügung.
Bereits im Schul- und Bildungsausschuss am 24.02.2015 wurde unter dem Thema
„Sprachförderung“ vorgeschlagen, mögliche finanzielle oder personelle Unterstützungen im
Bereich der Asylbewerber unter einen Hut zu bringen. Hierfür wäre der Familien-, Kultur- und
Sozialausschuss federführend und hat mit der Einstellung des Betreuers unter Trägerschaft der
Rheinflanke gGmbH einen ersten Akzent gesetzt. Unter Einbindung dieser Person, aber auch aller
ehrenamtlich Tätigen vor Ort, können und müssen sich entwickelnde Bedarfe berücksichtigt
werden.
Das Jugendamt der Stadt Bedburg wird die Entwicklung sorgfältig beobachten und regelmäßig im
Jugendhilfeausschuss über aktuelle Entwicklungen berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar, da die Entwicklung von Flüchtlingsströmen nicht dem demografischen Wandel unterliegen
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-31/2015
Seite 3