Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
203 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
23.06.16, 18:16
Aktualisiert
23.06.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 16.06.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Böcking, Paul, vertritt Kammer, Jürgen
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Gunkel, Dirk, vertritt Ackers, Elfriede
6. Heidbüchel, Rolf
7. Heinrichs, Dirk
8. Iven, Axel
9. Kaptain, Johannes
10. Kern, Karl-Heinz
11. Kilian, Manfred, vertritt Hohn, Astrid
12. Lennartz, Ulrich
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schmitz, Hermann-Josef
15. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
Es fehlen:
Ackers, Elfriede
Hohn, Astrid
Kammer, Jürgen
Lüttgen, Wolfgang
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:50 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Er bittet um Erweiterung der Tagesordnung um den TOP „Bestellung
eines stellvertretenden Mitgliedes in die Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren“ gemäß der Tischvorlage 49/2016 vom 07.06.2016. Er schlägt vor,
diesen TOP als neuen TOP 13 in die Tagesordnung einzufügen. Hiermit sind die anwesenden
Ausschussmitglieder einverstanden. Er fragt an, ob weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche
zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016
4.
Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle
Vorlage: 36/2016
5.
Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 42/2016
6.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 39/2016
7.
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung
8.
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
die Windkraft
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung
9.
Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den Brechen“)
Vorlage: 33/2016
10.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3
(1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
11.
Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der
Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 43/2016
12.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Festlegung der Inhalte
Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung
13.
Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung des
Förderschulzweckverbandes Kreis Düren
Vorlage: 49/2016
-314.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
15.
Mitteilungen
16.
Antrag der KG Löstije Dötzje Thum 1995 e.V. auf Inanspruchnahme des
gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 8, Parzelle Nr. 45 zum Zwecke
der Errichtung eines Anbaus an die Thum-Arena
Vorlage: 47/2016
17.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 16/2016
18.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau fragt an, was die Gemeinde hinsichtlich der Pflege der Friedhofswege
gedenke zu unternehmen. BM Eßer antwortet, dass diesbezüglich in der letzten Sitzung des
Umweltausschusses eine ausführliche Antwort auf diese Frage durch die Verwaltung gegeben
worden sei. Desweiteren fragt Herr M. an, was der Betriebsausflug der Verwaltung die Gemeinde
gekostet habe. BM Eßer erwidert, dass der Betriebsausflug privat durch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Gemeinde Kreuzau finanziert worden ist.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil.
3.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016
BM Eßer resümiert die Diskussion aus dem Hauptausschuss vom 14.04.und aus dem Sanierungsund Entwicklungsausschuss vom 11.05.2016 und bittet um Wortmeldungen.
AM Heidbüchel teilt mit, dass er aufgrund der personellen Ausstattung der Gemeinde und aus
finanziellen Gründen derzeit keine Möglichkeit sehe, ein DMS bereits in 2016 einzuführen.
Diesbezüglich solle sich der Gemeinderat den Zeitpunkt der Einführung vorbehalten.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass die Personalorganisation der Verwaltung dem Bürgermeister
obliege. Dieser habe festgestellt, dass Kapazitäten zur Einführung eines DMS vorhanden sind.
AM Heidbüchel antwortet hierauf, dass die unbedingt erforderliche Ausweitung des Stellenplanes
in verschiedenen Bereichen der Verwaltung zeige, dass die Verwaltung dringend auf neues
Personal angewiesen sei und somit der Einführung eines komplett neuen Systems, welches
zunächst personalintensiv ist, derzeit nicht leistbar erscheint.
BM Eßer stellt fest, dass dieses Thema nicht zu Streit führen sollte. Der Personalrat der
Gemeinde ist selbstverständlich beteiligt worden, auch vor dem Hintergrund einer möglichen
Personaleinsparung. Es handelt sich bei der Einführung eines DMS um ein sehr wichtiges Thema.
Eine zeitliche Verschiebung sei durchaus möglich, habe aber auch Konsequenzen beim
Dienstleistungsangebot für die Bürger. Er verweist diesbezüglich auf die Online-/Bürgerportale der
Stadt Bergheim und Frechen. Bei diesen Kommunen können Dienstleistungen von zuhause aus
abgerufen werden. Dies sei seines Erachtens der zukünftige Weg, wie Gemeinden verfahren
müssen.
AM Kern vertritt die Auffassung, dass mittelfristig durchaus ein Bedarf zur Einführung eines
Dokumentenmanagementsystems bestehe. Es passe aber derzeit finanziell nicht in die
Haushaltslage. In der derzeitigen Notsituation und im Hinblick auf den angestrebten
Haushaltsausgleich 2021 sei eine Einführung derzeit nicht angezeigt.
AM Dr. Nolten fragt an, ob zur Einführung eines DMS nach Auffassung der SPD und Bündnis
90/Die Grünen-Fraktion zusätzliches Personal eingestellt werden soll.
Hierauf antwortet AM Heidbüchel, dass die Verwaltung überlastet sei, von daher sei er verwundert,
dass personelle Recourcen da sein sollen. Nach kurzer weiterer Aussprache wird folgender
Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem grundsätzlich einzuführen.
Der Einführungszeitraum ist durch den Rat noch festzulegen.
Beratungsergebnis:
einstimmig, 1 Enthaltung
-54.
Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle
Vorlage: 36/2016
AM Iven berichtet, dass der Antrag der CDU-Fraktion eingehend in seiner Fraktion beraten worden
sei. Er empfehle der CDU-Fraktion, den Antrag nochmals zu überdenken und ggfs. zurück zu
nehmen. Aus Sicht der SPD-Fraktion habe sich der Antrag bereits erledigt. Die Gemeinde habe
hierüber nicht zu entscheiden, sondern die Entscheidung liege grundsätzlich beim Kreis Düren.
Eine Kompetenz der Gemeinde sei insoweit nicht gegeben.
AM Dr. Nolten erwidert, dass ein Defizit in der U 3 Betreuung bestehe, von daher wurde im
Februar 2016 dieser Antrag gestellt.
BM Eßer erläutert, dass die Jugendhilfeplanung grundsätzlich Aufgabe des Kreises sei. Eine
solche Planung zur Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle erfolge grundsätzlich in
Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. Es sei erfreulich, dass das Katholische Bildungsforum
Düren-Eifel hier in Kreuzau bereits so schnell aktiv geworden ist. Die Großtagespflegestelle ist
aber noch nicht eingerichtet. Er hoffe, dass im Herbst 2016 die Großtagespflegestelle eingerichtet
wird.
AM Lennartz teilt mit, dass im Fachausschuss bereits intensiv diskutiert worden sei. Der CDUFraktion gehe es darum, die vorgenannte Maßnahme zu unterstützen. Seines Erachtens sei es ein
falsches Signal, hierüber nicht zu entscheiden.
AM Kern hat den Eindruck, dass ein Wettlauf bestehe, Anträge an die Verwaltung zu stellen. Er
findet die zahllosen Anträge überflüssig.
AM Dr. Nolten entgegnet hierauf, dass die CDU das Problem im Februar aufgenommen hat und
es durchaus wichtig für betroffene Familien sei. Er schlägt vor, die Punkte 1 und 2 des Antrages
der CDU-Fraktion als Beschlussvorschlag zu verwenden. Nach kurzer weiterer Aussprache wird
sich darauf verständigt entsprechend zu verfahren.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu den Voraussetzungen einer
Einrichtung von Großtagespflege-stellen mit den entsprechenden Stellen des Jugendamtes des
Kreises Düren und potentiellen Trägern (z.B. Katholisches Forum für Erwachsenen und
Familienbildung Düren-Eifel) zu führen,
2. geeignete Räumlichkeiten für eine mögliche Großtagespflegestelle, möglichst im Zentralort, zu
identifizieren.
Beratungsergebnis:
5.
8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 42/2016
Beschlussvorschlag:
1. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird beschlossen.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 39/2016
AM Heidbüchel ärgert sich über solche Verfahren, da nur der Antragsteller hiervon profitiere und
-6erläutert seine Auffassung ausführlich. Die Erschließung sei heute kostengünstiger als bei
ursprünglicher Aufstellung des Bebauungsplanes. Über die zukünftige Handhabe in diesen Fällen
müsse unbedingt gesprochen werden.
Herr Schmühl erläutert, dass die damaligen Grundstückseigentümer keine Mehrkosten gehabt
haben, weil das Grundstück des Antragstellers ausgenommen worden sei. Der Eigentümer des in
Rede stehenden Grundstücks müsse den Kanalbaubeitrag zahlen, gleichfalls den
Kanalhausanschluss nach tatsächlichen Aufwand. Die Erschließungskosten seien in 2003 mit den
Anliegern abgerechnet worden. Diese beliefen sich auf 28, 25 €/qm. Exakt diesen Betrag werde
der Antragsteller auch zu zahlen haben. Hierfür werde der städtebauliche Vertrag geschlossen.
Zukünftig können gleichartige Anträge abgelehnt werden. Es wird sich darauf verständigt, dass
Punkt 3 des Beschlussvorschlages ersatzlos gestrichen werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des
Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des
rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Die Punkte 2, 4 und 5 der Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW werden als Hinweis
in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert.
2. Der Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, 5. Änderung, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1
BauGB wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung
des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln
-7neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
9.
15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den
Brechen“)
Vorlage: 33/2016
AM Heidbüchel erläutert, dass die SPD-Fraktion heute einen grundsätzlichen Antrag auf
Erstellung eines Siedlungskonzeptes der Verwaltung eingereicht habe und möchte diesen
zusammen mit dem Antrag der CDU beraten lassen.
BM Eßer stellt fest, dass der heutige Antrag die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes
beinhalte. Er stellt fest, dass derzeit ein gültiger Flächennutzungsplan vorhanden sei.
Herr Schmühl teilt mit, dass er den SPD-Antrag gelesen habe. Dieser beinhalte mehr Aufwand als
ein gesamtes FNP-Verfahren. Im Herbst 2016 werde eine Vorlage zu der Thematik erstellt und zur
Beratung vorgelegt. Hier werden auch die Reserveflächen im Gemeindegebiet dargestellt. Er
schlägt vor, hierzu eine gesonderte Sitzung des Bauausschusses in der letzten Septemberwoche
durchzuführen. Die Thematik sollte fachlich zunächst nur im Bauausschuss beraten werden.
Mit dieser Verfahrensweise sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
Herr Schmühl erläutert ferner, dass 80% des SPD-Antrages mit der angekündigten Vorlage
abgearbeitet werden können. Zu dem Verfahrensablauf stellt BM Eßer fest, dass in der nächsten
Sitzung der Antrag der SPD-Fraktion vom heutigen Tage dem Rat zur Kenntnis gegeben werde,
danach erfolge eine Beratung im Fachausschuss.
AM Kern vertritt die Auffassung, dass ein allgemeines Konzept besser sei als ein Einzelantrag, da
alle Perspektiven beleuchtet werden können.
AM Dr. Nolten bittet aber darum, dass die Verwaltung die landesplanerische Anfrage stellen kann,
damit das Ergebnis der Anfrage auch im September vorgestellt werden kann.
Als Kompromissvorschlag schlägt BM Eßer vor, heute keinen Beschluss zu fassen und die
Verwaltung zu ermächtigen, die landesplanerische Anfrage zu stellen.
Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2016 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich
Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf dem Brechen“) eine landesplanerische Anfrage gem. §
34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob eine Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
Beratungsergebnis:
10.
ohne Abstimmung
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
BM Eßer resümiert den bisherigen Verfahrensgang und bittet um Wortmeldungen.
AM Dr. Nolten fragt an, ob nochmals der Weg der frühzeitigen Beteiligung gegangen werden
müsse oder direkt die Offenlage erfolgen könne.
BM Eßer schlägt vor, den Beschlussvorschlag im Hinblick auf den Antrag der SPD-Fraktion zu
ändern.
In diesem Zusammenhang empfiehlt das AM Dr. Nolten der SPD-Fraktion, die Begründung der 3
von der SPD-Fraktion vorgetragenen Punkte vorzulegen. Städtebauliche Gründe müssen als
solche wahrgenommen werden, um von der Bezirksregierung Köln als solche auch berücksichtigt
-8werden zu können.
AM Kern versteht die Einlassung seines Vorredners nicht. Aus dem Antrag der Firma sei seines
Erachtens deutlich ersichtlich, dass im Hinblick auf den geplanten Bau der Abwasserreaktoren
eine Kapazitätserweiterung der Firma abgeleitet werden könne. Mit der in Planung stehenden
Anlage könne mittelfristig auch knapp 1.400 t verarbeitet werden.
BM Eßer stellt fest, dass dies aber kein städtebaulicher Grund ist.
AM Kern erläutert ferner, dass es auch damit zu tun habe, wie zukünftig der Zentralort Kreuzau
aussehen soll. Der Firma Niederauer Mühle könne nichts mehr weggenommen werden, aber mehr
Kapazitäten dürfen nicht erlaubt werden.
AM Dr. Nolten bekräftigt seine Meinung, dass eine Begründung von der SPD-Fraktion formuliert
werden müsse, da dies unbedingt zur Abwägung gehöre. Es sei wichtig, einen rechtssicheren
Bebauungsplan aufzustellen.
AM Böcking vertritt die Auffassung, dass städtebauliche Gründe im Antrag der SPD-Fraktion
formuliert seien. Er erläutert hierzu seine Rechtsauffassung. Aus seiner Sicht sei es Sache der
Verwaltung eine solche Formulierung und rechtliche Bewertung vorzunehmen. Nach kurzer
weiterer Aussprache wird sich unter Berücksichtigung des SPD-Antrages zur Erweiterung des
Beschlussvorschlages in 3 Punkten geeinigt. AM Dr. Nolten bittet um getrennte Abstimmung der 3
Punkte.
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 1
1. Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes anstelle des geplanten
Industriegebietes wird gefolgt.
Beratungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 2
2. Die bisherigen Festsetzungen aus dem Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung zum Ausschluss
der Verbrennung von Spuckstoffen (Nr. 3.3), zur maximalen Produktionsmenge von 1000 Tonnen
pro Tag (Nr. 3.2) und zu den Höhenbegrenzungen (Nr. 2.1 bis 2.3) werden in den Planentwurf
aufgenommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Planentwurf entsprechend anzupassen.
Beratungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 3
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erneut durchzuführen.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der
Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 43/2016
Beschlussvorschlag:
-9Die vorhandenen Verkehrsberuhigungselemente sollen durch optisch ansprechendere ersetzt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Festlegung der Inhalte
Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Das integrierte Handlungskonzept hat sämtliche Inhalte gemäß des Angebots der
Planungsgruppe MWM zum Inhalt. Die Anregungen der Fraktionen sind vollumfänglich
darin zu berücksichtigen.
2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000,00
€ unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
13.
einstimmig
Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung
des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren
Vorlage: 49/2016
Beschluss:
Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen:
Herr Josef Gilles wird gem. § 113 GO NRW als stellvertretendes Mitglied in die
Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren entsandt.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Anfragen
a) AM Böcking fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass aus der Bevölkerung ein Antrag an
den Landesbetrieb Straßenbau zur Sanierung des Radweges zwischen Niederau und Kreuzau
gestellt worden ist
Herr Schmühl teilt mit, dass ein solcher Antrag der Verwaltung nicht bekannt sei.
b) Ergänzend hierzu fragt AM Böcking, ob es möglich sei, dass die Verwaltung sich diesbezüglich
mit dem Landesbetrieb Straßenbau in Verbindung setzen könne, um die Angelegenheit zu
unterstützen.
BM Eßer sagt eine Unterstützung zu, bittet aber auch um Unterstützung aus der Politik. Auf die
jeweiligen Vertreter im Regionalrat solle diesbezüglich eingewirkt werden.
c) AM Heidbüchel fragt, ob bekannt sei, dass die Elternpflegschaft der Jahrgangsstufe 9 der
Realschule sich über einen überdurchschnittlichen Unterrichtsausfall beschwert. Die Eltern haben
mittlerweile an die Bezirksregierung Köln geschrieben und um Unterstützung gebeten.
AM Kilian fragt in diesem Zusammenhang, ob auch bekannt sei, dass die Eltern sich über bauliche
Mängel in den Klassenzimmern beschweren. Insbesondere seien in einem Raum die Oberlichter
nicht zu schließen.
Herr Steg antwortet hierzu, dass nach Bekanntwerden des Schadens eine Fachfirma mit der
- 10 Reparatur beauftragt worden ist.
BM Eßer teilt mit, dass das Problem bekannt und die Verwaltung bereits Gespräche mit
Schulleitung und Schulpflegschaft geführt habe. Es sei wichtig für die Verwaltung, dass die
Schülerinnen und Schüler einen guten Abschluss in der Realschule finden. Die Verwaltung werde
ergänzend an die Bezirksregierung in Köln schreiben und sowohl die Eltern als auch die
Schulleitung unterstützen.
- 11 B. Nichtöffentliche Sitzung