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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
23.06.16, 18:16
Aktualisiert
23.06.16, 18:16
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 16.06.2016 TOP Betreff 10. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung Beschluss: Teilbeschluss 1 1. Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes anstelle des geplanten Industriegebietes wird gefolgt. Beratungsergebnis: Beschluss: 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen Teilbeschluss 2 2. Die bisherigen Festsetzungen aus dem Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung zum Ausschluss der Verbrennung von Spuckstoffen (Nr. 3.3), zur maximalen Produktionsmenge von 1000 Tonnen pro Tag (Nr. 3.2) und zu den Höhenbegrenzungen (Nr. 2.1 bis 2.3) werden in den Planentwurf aufgenommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Planentwurf entsprechend anzupassen. Beratungsergebnis: Beschluss: 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen Teilbeschluss 3 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen. Beratungsergebnis: einstimmig