Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
39 kB
Datum
22.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
82/2006
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg",
hier: - Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen
- Beschluss über die während der erneuten Auslegung (eingeschränkten Auslegung) für das Flurstück 229, der Flur 1, Gemarkung Bexterhagen an der Straße
"Alter Postweg" eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
- Beschluss über die während der erneuten Auslegung (eingeschränkten Auslegung) für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch , Friedenstraße 72, Leopolds
höhe, eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
- Satzungsempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.06.2006
Rat
22.06.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Verfahren zum o.g. Bebauungsplan ist geprägt durch das Bestreben, den ansässigen Betrieben einen den städtebaulichen Rahmenbedingungen angepassten Entwicklungsrahmen zu ermöglichen. In
Bezug auf die städtebaulichen Rahmenbedingungen gab es bei dem Firmenstandort Wiebusch, Friedenstraße 72, intensiven Diskussionsbedarf. Dieses wird in der nachfolgenden Verfahrensübersicht durch die
zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Verfahrensschritte und der erneuten, eingeschränkten Auslegung
im April diesen Jahres deutlich:
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Frühzeitige Beteiligung der TöB
Auslegungsbeschluss
Bürgerbeteiligung
Beteiligung der TöB
Erneuter Auslegungsbeschluss für MI (Antrag Kleimann)
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und TöB
Erneuter Auslegungsbeschluss für GE
(Fa. Wiebusch)
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und TöB
12.09.2002
17.07.2003
19.08.2003 bis 26.09.2003
Schreiben v.01.08.03 bis einschl. 26.09.03
13.05.2004
02.06 bis 02.07.05
Schreiben v.18.05 bis einschl. 02.07.04
27.10.05
05.12.05 – 06.01.06
Schreiben v. 16.11.05 bis einschl. 06.01.06
23.03.06
06.04 – 08.05.06
Schreiben v.30.03.06 bis einschl. 08.05.06
Die Verfahrensübersicht verdeutlicht weiterhin, dass mit der heutigen Beschlussfassung über drei Auslegungen, davon zwei eingeschränkte Auslegungen, zu beschließen ist. Die jeweiligen Einwendungen sind
tabellarisch, in chronologischer Abfolge aufgelistet worden. Kopien der Schriftstücke, aus denen der wörtliche Text der Einwender zu entnehmen ist, sind als Anlage beigefügt.
Auslegungsbeschluss
Einwender
M.-L. Kleimann, Am Reinertsberg 1, 32657
Lemgo, Schreiben v. 29.06.04
- Rücknahme der Festsetzung Ausgleichsfläche
für das Flurstück 229
Kreis Lippe, Der Landrat, 32754 Detmold,
Schreiben vom 01.07.2004
a) Verzicht auf Einbindung der tabellarischen
Bilanzierung in die B-Planunterlagen
b) Konkretisierung der Anpflanzung und deren
Pflege
c) Zuordnung der Einzelausgleichsmaßnahme
sowie kartenmäßige Festsetzung
d) Korrektur der Aussage, dass kein oberirdischen Gewässer im Geltungsbereich vorliegt.
13.05.2004
Vorschlag der Verwaltung
Mit dem erneuten Auslegungsbeschluss für ein Mischgebiet in der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 27.10.05 wurde der Anregung gefolgt. Siehe dortige Vorlage (Drucksache
65/2005).
- Der Anregung wird zugestimmt. Zu a) Die tabellarische Eingriffsbilanzierung innerhalb der Begründung macht deutlich, das sich
die Gemeinde mit der Eingriffsregelung auseinandergesetzt hat. Bei Herausnahme dieser Aussage könnten in der späteren praktischen Anwendung unnötige Irritationen entstehen.
Zu b) Die Bezeichnung „einheimische Laubbäume“ mit Hinweis auf die Pflanzliste wird als ausreichend erachtet. Die Gemeinde möchte den Grundstückseigentümern die Auswahlmöglichkeit
innerhalb der „einheimische Laubbäume“ nicht einschränken. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass der Laubbaum, in den Privatgärten stehen wird. Mit der Auswahlmöglichkeit der
Art des Laubbaumes wird erwartet, dass damit auch eine Akzeptanz und Verantwortung für die
Anpflanzung von den Antragstellern übernommen wird. Aus den vorgenannten Grund werden
auch keine detaillierte Pflegevorgaben festgeschrieben.
Zu c) Auch eine kartenmäßige Festsetzung des Standortes der Bäume auf den Grundstücken
wird aufgrund den obigen Ausführungen als nicht sinnvoll erachtet. Die Zuordnung über Flurstücksnummern ist ausreichend.
Zu d) Die Aussage zum oberirdischen Gewässer wird korrigiert.
- Den Anregungen a) bis c) wird nicht gefolgt, die Anregung d) wird aufgenommen bzw. korrigiert.
Lippischer Heimatbund, 32756 Detmold, Den Stellungnahmen v. 14.08 und 11.09.03 sind i.V.m. der frühzeitigen Beteiligung behandelt
Schreiben
vom
16.06.04 worden.
- Bedenken der Stellungnahmen vom 14.08.03 Die Ausgleichsmaßnahmen sind festgesetzt worden und damit verbindlich. Deren Umsetzung ist
u. 11.09.03 bleiben bestehen.
damit geregelt.
- Ausgleichsmaßnahmen sind im vollen
Umfang verbindlich festzuschreiben und umzu- - Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen setzen.
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Die 13. FNP-Änderung ist zwischenzeitlich genehmigt und die Stellungnahme im dortigen Abwägungsvorgang behandelt worden. Bezogen auf die vorliegende Planung ist festzustellen, das die
OWL, 32427 Minden Schreiben vom 26.05.04
- Hinweise in der Stellungnahme vom 02.10.03 wasser- und abfallwirtschaftlichen Belange ausreichend berücksichtigt worden sind. Die Ausfüh(13. FNP-Änderung) bitte beachten. Insbeson- rungen hierzu sind in der Begründung unter Punkt 6 Ver- und Entsorgung / Oberflächeentwässedere für Belange des Wasser- und Abfallwirt- rung zu entnehmen.
Die Aspekte zum Bodenschutzes sind im Vorschlag der Verwaltung zum Schreiben vom
schaft sowie des Bodenschutzes.
05.05.2006 des Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, 32427 Minden dargelegt
worden. Auf die Ausarbeitung wird verwiesen.
- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Erneuter Auslegungsbeschluss für MI
27.10.05
Anregungen / Stellungnahmen konnten ausschließlich zu den Änderungen vorgebracht werden
Einwender
Vorschlag der Verwaltung
Kreis Lippe, Der Landrat, 32754 Detmold, Die Anregung entspricht einer Teilaussage der Stellungnahme vom 01.07.2004. Auf dortigen
Vorschlag wird verwiesen, wobei detaillierter Angaben der Anregung in die Begründung mit aufSchreiben vom 27.12.2005
-4- Korrektur der Aussage, dass kein oberirdi- genommen wird.
schen Gewässer im Geltungsbereich vorliegt.
- Dem Hinweis wird zugestimmt Erneuter Auslegungsbeschluss für GE
23.03.06
(Fa. Wiebusch)
Anregungen / Stellungnahmen konnten ausschließlich zu den Änderungen vorgebracht werden
Einwender
Vorschlag der Verwaltung
Kreis Lippe, Der Landrat, 32754
Detmold,
Schreiben
vom
08.05.2006
υ Bzgl. der Anregungen a) bis d) wird auf das Protokoll der Hochbau- und Planungsausschusssitzung vom
a) Abstimmungsergebnis mit dem 17.05.2006 verwiesen.
Kreis Lippe während des bisheri- - Den Anregungen wird nicht gefolgt gen Verfahrens
b) Nutzungsänderung
Zu e) Die Anregung entspricht einer Teilaussage der Stellungnahme vom 01.07.2004. Auf dortigen Vorschlag
c) Schütthöhen des Lagergutes
wird verwiesen, wobei die Angaben der aktuellen Anregung in die Begründung aufgenommen werden.
d) Versagung der Aufhebung des - Dem Hinweis wird zugestimmt Landschaftsschutzes
Zu f) Die Planung enthält für beide im Geltungsbereich befindlichen Betriebe planerische Vorgaben für die
e) Korrektur der Aussage, dass Grundstückssituation. Bei der Fa. Thenhausen sind umfangreiche Anpflanzungen vorzunehmen gewesen, die
kein oberirdisches Gewässer im durch die Baugenehmigung des Kreises vorgegeben wurden. Eine Umsetzung ist im B-Plan erfolgt. In ZusamGeltungsbereich
vorliegt. menhang mit der Firma Wiebusch sind ebenfalls Anpflanzungen sowie eine „Umwallung“ der Grundstücke vorf) Erosionsgefährdung
gegeben. Die Nutzungen der betrieblichen Freiflächen als Anpflanz- und Lagerflächen unterbinden weitergehende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Auf den Privatgrundstücken wird der Empfehlung dahingehend entsprochen, indem diese gärtnerisch angelegt sind.
- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Staatliches Amt für Umwelt und Zu a) Der öffentlich rechtliche Vertrag wird vor Rechtskraft des B-Planes von allen Beteiligten unterzeichnet. So
Arbeitsschutz OWL, 32427 Min- auch von den zuständigen Vertretern des StAfUA. Das Amt ist somit zeitnah in den Vorgang eingebunden.
- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen den Schreiben vom 05.05.2006
zu b) Auf die Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird in der Planzeichnung unter dem Punkt Hinweise
a) öffentlich-rechtlicher Vertrag
b) wasserrechtliche Erlaubnis ist aufmerksam gemacht, ebenso unter Punkt 6 Ver- und Entsorgung / Oberflächeentwässerung der Begründung.
- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen einzuholen
c) Aus Sicht des Bodenschutzes Zu c) Der B-Plan ist aufgestellt worden, um den beiden ansässigen Betrieben entsprechend ihren Bedürfnissen
ist in der Abwägung die Nutzung Entwicklungsmöglichkeiten zu gewähren. Darüber hinaus ist für die bestehende Wohnbebauung kein neues
Baurecht hinzugekommen, abgesehen von den Baurechten, die durch den Bestandschutz gem. § 35 BauGB
dieser genauer darzulegen
gegeben sind und dem zusätzlichen Baufenster auf dem Flurstück 229, Alter Postweg.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ein Planungserfordernis erkannt und hält es aus Sicht des Bodenschutzes für
sinnvoll, die aufgezeigten Baurechte in dieser Planung zu ermöglichen. Einerseits sind für die genannten
Baurechte keine zusätzlichen Erschließungsanlagen und somit weitere Bodenbelastungen erforderlich. Andererseits würde bei einer Verlagerung der Betriebe an einen neuen Standort es dazu führen, dass bereits beanspruchte Fläche ungenutzt brach fallen und am neuen Standort neue Flächen versiegelt und somit beansprucht
werden. Gleiches gilt für die Erweiterung der Wohngebäude. Für die Gemeinde Leopoldshöhe sind aus Sicht
des Bodenschutzes im Geltungsbereich keine Besonderheiten erkennbar, weshalb davon ausgegangen werden
kann, dass ein Teil der Belastungen auch an anderen Standorten zu verzeichnen wären.
- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Landwirtschaftskammer
NRW,
-532791 Lage mit Schreiben vom
02.05.06
υ Bzgl. der Anregungen wird auf das Protokoll der Hochbau- und Planungsausschuss-Sitzung vom 17.05.2006
a) Durch das zusätzliche Ver- verwiesen.
kehrsaufkommen aufgrund der - Die Hinweise werden zur Kenntnis genommenNutzungserweiterung darf die
Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen gerade zu bestellund Erntezeit nicht einschränkt
werden.
b) Entstehende Straßenschäden
durch die Lkws darf nicht zu Lasten der Landwirte gehen.
Der für die Abwicklung des Verfahrens notwendige öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Staatliches
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL in Bielefeld, der Firma Wiebusch und der Gemeinde Leopoldshöhe
wird bis zur Ratssitzung, am Donnerstag den 22.06.2006 von allen Beteiligten unterschrieben. Dem Rat wird
entsprechend berichtet.
Zwischenzeitlich wurde das Gespräch mit dem Kreis Lippe gesucht bzgl. seines Schreibens vom 8.5.06.
Dabei konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:
- Nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Fa. Wiebusch, dem StAfUA und der Gemeinde Leopoldshöhe ist dieser dem Kreis Lippe vor Rechtskraft des BPlanes zuzuleiten.
Der Kreis Lippe nimmt seine Bedenken hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Nutzung
i.V.m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag und dem Hinweis auf die gemeindliche Planungshoheit zurück.
-
Dem Kreis Lippe ist eine Neuberwertung des Landschaftsbildes vorzulegen. Diese hat sich
mit der Erhöhung des Schüttgutes von 3 m auf 6 m auseinanderzusetzen.
Die Neubewertung des Landschaftsbildes ist aufgrund des kurzen Zeitabstandes des Gespräches mit dem
Kreis zur heutigen Sitzungen noch nicht erstellt. Diese wird dem Ausschuss so zügig wie möglich zugeleitet.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die im Rahmen
der öffentlichen Auslegung zum Entwurf sowie den beiden eingeschränkten Auslegungen zum Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße / Alter Postweg" eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und die in der Anlage aufgeführten "Vorschläge der Verwaltung" zu den vorgebrachten Äußerungen
zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße / Alter Postweg" als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen.
Schemmel
Anlagen
Kopien der Schriftstücke der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße / Alter Postweg" mit Planzeichnung und Begründung