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Beschlussvorlage (Anlage A - BP 26.14 Kaster Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
173 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... 1. EVONIK Industries, Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. die Mitteilung zur 29.09.2014 laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. 2. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 01.10.2014 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Westnetz GmbH, Dortmund, Für das obige Bauvorhaben haben Sie eine Plan- Entfällt. 01.10.2014 auskunft über die online-Planauskunft angefordert. Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4. Bezirksregierung Arnsberg, Der Planungsbereich liegt über dem auf Braunkoh- Entfällt. Dortmund, 13.10.2014 le verliehenen Bergwerksfeld „Anna 3“. Eigentümer der Bergwerksfelder ist die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich kein einwirkungsrelevanter Bergbau dokumentiert. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, falls nicht bereits geschehen, den o. g. Bergwerksfeldeigentümer an der Planungsmaßnahme zu beteiligen. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen an der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.4263 – 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Ein entsprechender Hinweis auf die GrundwassersiGrundwasserabsenkungen betroffen. tuation wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt den Hinweis zur Kenntdurch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohnis zu nehmen. lentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand Die RWE Power AG als Bergbautreibender ist entnicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung sprechend im Verfahren beteiligt worden. der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier den Hinweis zur Kenntdie bergbautreibende RWE Power AG und für nis zu nehmen. konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierduch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schä- 2 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... den an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Köln, zu stellen. 5. Unitymedia NRW Kassel, 07.10.2014 GmbH, Vielen Dank für die Informationen. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 29.9.14 teilen Sie uns die Entfällt. mund, 07.10.2014 o. g. Maßnahme mit: Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungs07.10.2014 planes Nr. 26 /Kaster – Grundstück an der Brunnenstr. 12 – keine Bedenken oder Anregungen. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8. PLEdoc GmbH, 08.10.2014 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. 3 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 4 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... 9. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere dorf, Düsseldorf, 07.10.2014 historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebau- die Mitteilung zur schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- ungsplan mit aufgenommen. Kenntnis zu nehmen. dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mitelbeseitigung/indes.jsp 10. Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 20.10.14 bitten Sie uns Entfällt. 20.10.2014 um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Anschlüsse sollen aus der Brunnenstr. Erfolgen. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... 11. Deutsche Telekom Technik Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunika- Entfällt. die Mitteilung zur GmbH, Bochum, 29.10.2014 tionsnetzes sowie die Koordinierung mit dem StraKenntnis zu nehmen. ßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 12. Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan Nr. 26 bestehen Entfällt. venbroich, 30.10.2014 von Seiten der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 13. Erftverband, 03.11.2014 Bergheim, Zur o. g. Maßnahme nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Versickerungsfördernde Maßnahmen sind i.d.R. die Mitteilung zur nicht baugenehmigungspflichtig und werden durch Kenntnis zu nehmen. die Planung nicht begrenzt oder ausgeschlossen. Daher kann auf eine Regelung zu Versickerungsmaßnahmen im Bebauungsplan verzichtet werden. 6 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. 14. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Entfällt. 04.11.2014 den Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek Tel. 02271-834213 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen gegen die 14. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 / Kaster keine Bedenken. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271 834729 Zum o. g. Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Falls im Untergrund oder für die erwähnten Parkplatz/Stellplatzfläche RCL-Material eingebaut werden soll, so ist hierfür eine kostenpflichtige Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde einzuholen. Bodenschutz: Ansprechpartnerin: Frau Wolf Tel.: 02271-833454 Zur 14. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 26 werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. 7