Daten
Kommune
Bedburg
Größe
173 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
1.
EVONIK Industries, Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
die
Mitteilung
zur
29.09.2014
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
2.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
01.10.2014
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Westnetz GmbH, Dortmund, Für das obige Bauvorhaben haben Sie eine Plan- Entfällt.
01.10.2014
auskunft über die online-Planauskunft angefordert.
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
4.
Bezirksregierung Arnsberg, Der Planungsbereich liegt über dem auf Braunkoh- Entfällt.
Dortmund, 13.10.2014
le verliehenen Bergwerksfeld „Anna 3“. Eigentümer
der Bergwerksfelder ist die RWE Power AG, Abt.
Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich kein einwirkungsrelevanter Bergbau
dokumentiert. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, falls nicht bereits geschehen, den o. g. Bergwerksfeldeigentümer an der
Planungsmaßnahme zu beteiligen.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen an der
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
– 61.4263 – 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Ein entsprechender Hinweis auf die GrundwassersiGrundwasserabsenkungen betroffen.
tuation wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
den Hinweis zur Kenntdurch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohnis zu nehmen.
lentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand Die RWE Power AG als Bergbautreibender ist entnicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung sprechend im Verfahren beteiligt worden.
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier
den Hinweis zur Kenntdie bergbautreibende RWE Power AG und für
nis zu nehmen.
konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierduch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können
bei bestimmten geologischen Situationen zu Schä-
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
den an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich
empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die
RWE Power AG, Köln, zu stellen.
5.
Unitymedia NRW
Kassel, 07.10.2014
GmbH, Vielen Dank für die Informationen.
Entfällt.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
6.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 29.9.14 teilen Sie uns die Entfällt.
mund, 07.10.2014
o. g. Maßnahme mit:
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
7.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungs07.10.2014
planes Nr. 26 /Kaster – Grundstück an der Brunnenstr. 12 – keine Bedenken oder Anregungen.
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
8.
PLEdoc
GmbH,
08.10.2014
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
9.
Bezirksregierung
Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere
dorf, Düsseldorf, 07.10.2014 historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebau- die
Mitteilung
zur
schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- ungsplan mit aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen.
dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mitelbeseitigung/indes.jsp
10.
Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 20.10.14 bitten Sie uns Entfällt.
20.10.2014
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen ist
nicht erforderlich.
Die erforderlichen Anschlüsse sollen aus der
Brunnenstr. Erfolgen.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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dburg beschließt, ...
11.
Deutsche Telekom Technik Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunika- Entfällt.
die
Mitteilung
zur
GmbH, Bochum, 29.10.2014 tionsnetzes sowie die Koordinierung mit dem StraKenntnis zu nehmen.
ßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik
so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor
Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
12.
Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan Nr. 26 bestehen Entfällt.
venbroich, 30.10.2014
von Seiten der Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
13.
Erftverband,
03.11.2014
Bergheim, Zur o. g. Maßnahme nimmt der Erftverband wie
folgt Stellung:
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken
Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte
eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
die Versickerung vor Ort und die Pflasterung der
Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen;
wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die
Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch
auf.
Ebenso
ist
die
Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
Versickerungsfördernde Maßnahmen sind i.d.R. die
Mitteilung
zur
nicht baugenehmigungspflichtig und werden durch Kenntnis zu nehmen.
die Planung nicht begrenzt oder ausgeschlossen.
Daher kann auf eine Regelung zu Versickerungsmaßnahmen im Bebauungsplan verzichtet werden.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 26/Kaster 14. vereinfachte Änderung - Grundstück an der Brunnenstr. 12 – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
14.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Entfällt.
04.11.2014
den Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek Tel. 02271-834213
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege
bestehen gegen die 14. Vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 26 / Kaster keine Bedenken.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271
834729
Zum o. g. Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken.
Falls im Untergrund oder für die erwähnten Parkplatz/Stellplatzfläche RCL-Material eingebaut werden soll, so ist hierfür eine kostenpflichtige Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde einzuholen.
Bodenschutz:
Ansprechpartnerin: Frau Wolf Tel.: 02271-833454
Zur 14. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 26 werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
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