Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
37/2004
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
11.01.2005
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schuckenbaum und
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17. Februar 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Durch Frau Malz und Herrn Ritter wurden zwei Anträge gestellt, den Bebauungsplan Nr. 08/04
„Königskamp“ bzw. den Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern. Die Anträge mit Anlagen liegen der
Vorlage bei.
1. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Kläranlage Schuckenbaum befindet sich näher als 300 m an den für eine Bebauung beantragten
Flurstücken. Der Abstandserlaß des Landes NRW sieht vor, daß von Kläranlagen < 100.000 EW mindestens
300 m Abstand einzuhalten sind. Dies ist vor dem Hintergrund wichtig, daß noch weitere Baumaßnahmen
(besonders Klärschlammbehandlung) notwendig sind. Das hierfür am besten geeignete Grundstück ist das
der vorhandenen Kläranlage. Dieses liegt an der zur Wohnbebauung hingerichteten Seite.
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob zukünftig notwendige
Erweiterungen oder Umbauten der Kläranlage durch die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes
behindert werden.
Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet, sind bisher also nicht in den langfristigen
Siedlungsplanungen berücksichtigt.
Die topographischen Gegebenheiten sprechen gegen eine Siedlungsentwicklung. Besonders die Gefahr von
wild abfließendem Wasser auf die Bauflächen könnte – aufgrund des ansteigenden Geländes zur
Hochstraße hin- nicht ausgeschlossen werden.
Die Ver- und Entsorgung ist technisch möglich, erfordert aber einen hohen finanziellen Aufwand. Für die
Gemeinde bedeutet sie daher eine erhöhte Kostenbelastung.
2. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Mit der Änderung des Bebauungsplanes würden die Baurechte für ein Einfamilienhaus festgesetzt. Die
gewünschte überbaubare Fläche liegt nur zur Hälfte innerhalb der vom Flächennutzungsplan dargestellten
Wohnbaufläche. Ob deshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist, kann erst im
Verfahren geklärt werden.
-2-
Eine Erweiterung der Baugrenzen bedeutet, die schon in Ansätzen vorhandene zweite Baureihe weiter zu
fördern. Damit verbunden steigt der Druck auf die Flächen außerhalb des Bebauungsplanes, hier eine
Bebauung vorzubereiten. Städtebaulich erscheint dies derzeit nicht erstrebenswert, da andere Flächen im
Gemeindegebiet besser geeignet sind.
Das Grundstück befindet sich ebenfalls innerhalb eines Umkreises von 300 m um die Kläranlage
Schuckenbaum. Das unter 1. aufgeführte gilt daher auch für die Änderung des Bebauungsplanes.
Im Bebauungsplan Nr. 08/07 „An der Brinkheide“ ist ein Spielplatz festgesetzt (Bereich an der Hochstraße).
Die Grundstückseigentümer haben mehrfach versucht, auf diesem Grundstück eine Bebauung zu
ermöglichen. Letztmalig wurde im Rahmen der Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
versucht, eine Überplanung zu erwirken. Dieser Antrag wurde nicht berücksichtigt. Der Fall ist mit den
vorliegenden Anträgen vergleichbar, da auch hier eine städtebauliche Entwicklung im Außenbereich
angestoßen worden wäre.
Bereits vor längerer Zeit ist ein ähnlicher Antrag (Erweiterung der überbaubaren Fläche um 10 m) auf dem
Flurstück 701 (Nachbargrundstück des Antragstellers) abgelehnt worden. Es wurde lediglich einer
Erweiterung der überbaubaren Fläche um 3 m zugestimmt (auf insgesamt 28 m Bautiefe).
Beschlussvorschlag:
1)
2)
Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird abgelehnt.
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird abgelehnt.
Schemmel
Anlagen