Daten
Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
08.04.11, 07:06
Aktualisiert
26.07.11, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
76/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit
hier: Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 15.2.2011
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.04.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 76/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Hilger
04.04.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit
hier: Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 15.2.2011
Beschlussentwurf:
Der Rat hebt seinen in der Sitzung am 15.2.2011 unter TOP 12.2 – Antrag der FDP-Fraktion: Ausschussumbesetzung (Vorlage-Nr. 40/2011) - gefassten Beschluss auf.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 31. März 2011 hat der Bürgermeister den in der Ratssitzung
am 15.2.2011 unter TOP 12.2:
„Antrag der FDP-Fraktion: Ausschussumbesetzung
Vorlagen-Nr. 40/2011
Ausschuss für Sport und Freizeit
Herr Karl-Heinz Wiel scheidet als sachkundiger Einwohner aus.
Herr Sven Helbach – bisher als sachkundiger Bürger Ausschussmitglied – wird als sachkundiger Einwohner
gewählt
Herr Jürgen Konrad – bisher stellvertretendes Ausschussmitglied – wird zum Ausschussmitglied gewählt.“
gefassten Beschluss gem. § 54 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW wegen Rechtswidrigkeit beanstandet.
2. Lösung
Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 GO NRW wird die Beanstandung dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss aufzuheben.
3. Alternativen
Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen (§ 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW).
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.