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Beschlussvorlage (Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 15.2.2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
08.04.11, 07:06
Aktualisiert
26.07.11, 07:28
Beschlussvorlage (Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit
hier: Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 15.2.2011) Beschlussvorlage (Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit
hier: Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 15.2.2011) Beschlussvorlage (Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit
hier: Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 15.2.2011)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 76/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 15.2.2011 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 04.04.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 76/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger 04.04.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 15.2.2011 Beschlussentwurf: Der Rat hebt seinen in der Sitzung am 15.2.2011 unter TOP 12.2 – Antrag der FDP-Fraktion: Ausschussumbesetzung (Vorlage-Nr. 40/2011) - gefassten Beschluss auf. Sachdarstellung: 1. Problem Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 31. März 2011 hat der Bürgermeister den in der Ratssitzung am 15.2.2011 unter TOP 12.2: „Antrag der FDP-Fraktion: Ausschussumbesetzung Vorlagen-Nr. 40/2011 Ausschuss für Sport und Freizeit Herr Karl-Heinz Wiel scheidet als sachkundiger Einwohner aus. Herr Sven Helbach – bisher als sachkundiger Bürger Ausschussmitglied – wird als sachkundiger Einwohner gewählt Herr Jürgen Konrad – bisher stellvertretendes Ausschussmitglied – wird zum Ausschussmitglied gewählt.“ gefassten Beschluss gem. § 54 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW wegen Rechtswidrigkeit beanstandet. 2. Lösung Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 GO NRW wird die Beanstandung dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss aufzuheben. 3. Alternativen Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen (§ 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW). 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.