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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 76/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
08.04.11, 07:06
Aktualisiert
26.07.11, 07:28
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Inhalt der Datei

wesselingkommaRhein.com Stadt Wesseling Der Bürgermeister Stadt Wesseling - Der Bürgermeister - 50387 Wesseling Datum An die Mitglieder des Rates der Stadt Wesseling 31. März 2011 nachrichtlich: Fraktionen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, LINKE, WIR/FWW Auskunft erteilt Bereich Zentrales Management Herr Düffel Durchwahl 02236/701-271 Mobil Telefax 02236/7016271 Ratssitzung vom 15. Februar 2011 Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Beanstandung des gefassten Beschlusses Zimmer 602 Mein Zeichen I/10 dü E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren des Rates, der Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 15. Februar 2011: TOP 12 Ausschussumbesetzungen; Unter-TOP 12.2 Antrag der FDP-Fraktion; Vorlagen-Nr. 40/2011 wird hiermit von mir gem. § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet. rdueffel@wesseling.de Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling Telefon 02236 701-0 Telefax 02236 701-339 info@wesseling.de www.wesseling.de Allgemeine Sprechstunden Herr Sven Helbach ist daher weiterhin stimmberechtigter sachkundiger Bürger im Ausschuss für Sport und Freizeit. montags, mittwochs und donnerstags 07:30 Uhr – 16:00 Uhr dienstags 07:30 – 18:00 Uhr Info und Bürgeramt zusätzlich bis 19:00 Uhr freitags 07:30 – 12:30 Uhr Begründung: Konten der Stadtkasse Wesseling a) Sachverhalt: Mit Schreiben vom 14. Februar 2011, gerichtet an den Bürgermeister und dort eingegangen am 15. Februar, hat die FDP-Fraktion für die Ratssitzung am 15. Februar beantragt, dass Herr Stadtverordneter Jürgen Konrad (an Stelle von Herrn Sven Helbach) 2. ordentliches (= stimmberechtigtes) Mitglied der FDP-Fraktion im Ausschuss für Sport und Freizeit werden solle. Herr Helbach solle stattdessen künftig an Stelle von Herrn Karl-Heinz Wiel als sachkundiger Einwohner (= nicht stimmberechtigtes) Mitglied in diesem Ausschuss sein. Auf der Tagesordnung des Rates für den 15.Februar war unter TOP 12 bereits eine Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss vorgesehen. Zu Beginn der Ratssitzung wurde unter TOP 2 - Beschlussfassung über die Tagesordnung - deren Änderung/Ergänzung beschlossen, u. a. die Umbenennung des TOP 12 in „Ausschussumbesetzungen“ und die Hinzunahme des Antra- Kreissparkasse Köln Konto 132000017 BLZ 370 502 99 IBAN DE18370502990132000017 BIC COKSDE33 Postbank Konto 0106757503 BLZ 370 100 50 IBAN DE13370100500106757503 BIC PBNKDEFF Deutsche Bank Konto 382554400 BLZ 370 700 60 IBAN DE76370700600382554400 BIC DEUTDEDKXXX Commerzbank Konto 260000500 BLZ 370 400 44 IBAN DE49370400440260000500 BIC COBADEFFXXX VR-Bank Rhein-Erft eG Konto 4000004010 BLZ 371 612 89 IBAN DE83371612894000004010 BIC GENODED1BRH Brühler Bank eG Konto 704157010 BLZ 370 699 91 IBAN DE60370699910704157010 BIC GENODED1BRL ges der FDP-Fraktion (Vorlage 40/2011) zum Ausschuss für Sport und Freizeit. Im weiteren Verlauf der Ratssitzung wurde unter TOP 12 (Unterpunkt 12.2) bezüglich der Mitgliedschaft im Ausschuss für Sport und Freizeit beschlossen, dass Herr Karl-Heinz Wiel als sachkundiger Einwohner ausscheidet und durch Herrn Sven Helbach (bisher sachkundiger Bürger in diesem Ausschuss) als sachkundiger Einwohner ersetzt wird. Herr Jürgen Konrad, bisher stv. Ausschussmitglied, wird auf den hierdurch frei gewordenen Sitz eines (stimmberechtigten) Ausschussmitgliedes gewählt. Der Beschluss zur Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit erfolgte einstimmig und ohne Stimmenthaltungen. Mit Mail vom 30. März 2011, gerichtet an den Bürgermeister, teilt Herr Sven Helbach mit, dass er seiner „Umbesetzung“ im Ausschuss nicht zugestimmt habe und auch nicht über diese Umbesetzung informiert worden sei. Er führt weiterhin aus, dass in der Ratssitzung jedoch der Eindruck entstanden sei, dass die Umbesetzung auf seinen eigenen Wunsch hin erfolge. Er bittet um Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 15. Februar 2011. b) Rechtliche Prüfung: Der og. Ratsbeschluss ist rechtswidrig. Die Voraussetzungen für eine wirksame Abberufung liegen nicht vor. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für das Abberufen eines Ausschussmitglieds besteht nicht. Die Umbesetzung eines Ausschusses ist jedoch gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW möglich, wenn das betreffende Ausschussmitglied zuvor selbst seine Mitgliedschaft in dem Ausschuss niedergelegt hat. In diesem Fall kann dann der „leere“ Platz auf Vorschlag der Fraktion bzw. Gruppe, dem das ausgeschiedene Mitglied angehörte, durch Wahl der Ratsmitglieder neu besetzt werden. Die Regelung des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO schafft keinen Grund für das Ausscheiden, sondern setzt das vorherige Ausscheiden eines Mitglieds voraus (vgl. OVG NRW vom 27. September 2002, Az. 15 B 855/02). Bei dem Ratsbeschluss vom 15. Februar 2011 wurde nicht erkennbar, ob Herr Helbach seine Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Sport und Freizeit niederlegt. Dieser möglichen Ansicht hat er jetzt auch ausdrücklich widersprochen. Somit kommt eine „einfache Nachbesetzung“ gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO nicht in Betracht. Eine Abberufung eines Ausschussmitglieds kann ansonsten nur durch eine analoge Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 1 GO erfolgen. Danach werden die Sitze eines Ausschusses dadurch besetzt, dass sich die Ratsmitglieder zuvor auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben und dieser Wahlvorschlag einstimmig beschlossen wird. Ein Ausschussmitglied, das nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO ordnungsgemäß gewählt worden ist, kann hingegen nicht durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Dies gilt auch dann, wenn das abzuberufende Mitglied durch ein Mitglied derselben Fraktion ersetzt wird. Dieses Vorgehen ist sowohl in der Rechsprechung des OVG NRW (vgl. Az. 15 B 855/02) als auch in der einschlägigen Literatur Rehn/Cronauge, Anm. IV.5 zu § 50, Kleerbaum/Palmen, Anm. 7 zu § 50, anerkannt. Das nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO analog notwendige Verfahren ist dem Ratsbeschluss vom 15. Februar 2011 nicht vorausgegangen. Somit ist die Abberufung von Herrn Sven Helbach bislang nicht rechtmäßig erfolgt. Diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass der Ratsbeschluss vorläufig nicht umgesetzt wird. Über die Beanstandung wird in der nächsten Ratssitzung beraten und beschlossen. Jedenfalls bis dahin ist Herr Sven Helbach weiterhin als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Sport und Freizeit zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Haupt 2) - 300 - zur Mitzeichnung 3) - 12 - z.d.A.