Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
30.05.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
20.05.11, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 83/2011
17.05.2011
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
30.05.2011
Neue Rahmenbedingungen der Landesarbeitspolitik NRW - Leitmotiv: Gute Arbeit
1. Programm Fachkräftesicherung in NRW
Das Thema „Fachkräftesicherung – und entwicklung“ ist ein zentrales Thema der aktuellen wirtschafts- und arbeitspolitischen Diskussion. Das Land Nordrhein-Westfalen will die Aktivitäten der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktakteure mit einem Landesprogramm „Fachkräftesicherung in
NRW“ unterstützen und somit den Regionen zukünftig die Perspektive eröffnen, abgestimmte Aktivitäten zur regionalen Fachkräftesituation zu entwickeln und umzusetzen. In der Sitzung des Lenkungsausschusses der Region Aachen am 17. März 2011 informierte Staatssekretär Dr. Schäffer, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW über die geplanten Landesinitiativen. Er machte deutlich, dass die Landesarbeitspolitik in wesentlichen Bereichen auf Kontinuität setzt und auch weiterhin
auf einem regionalisierten und beteiligungsorientierten Ansatz beruht. Für das Land sei es wichtig,
dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ressorts deutlich intensiviert und verbessert
werde, um so die Integration von Wirtschaft, Strukturpolitik, Innovation und Arbeitspolitik zu optimieren.
Einen Schwerpunkt der Landesregierung stellt das Ziel „Fachkräftesicherung“ dar. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des MAIS und mit Beteiligung weiterer Partner hat ein
Programm zur Fachkräftesicherung in NRW entwickelt. Die arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Regionen sollen eine zentrale Rolle bei der Programmumsetzung innehaben.
Das Eckpunktepapier des Ministeriums ist als Anlage 1 beigefügt.
Für die Landesregierung ist es wichtig, die Landesarbeitspolitik gemeinsam mit den Regionen umzusetzen und die regionale Beteiligung zu stärken. Die Regionalagenturen stellen dabei eine feste Ankerstruktur dar und sollen dem Land Ansprechpartner für die unterschiedlichen Themen in der Arbeitspolitik benennen. Hinsichtlich der Gremienstruktur erkennt das Land den Bedarf nach einer größeren Flexibilisierung an und will hier den Gestaltungsrahmen der Regionen erweitern.
Auf der Basis von regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturdaten und unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Projekte ist es Aufgabe der Region Aachen, unter Steuerung des Lenkungsausschusses und seiner Fachausschüsse und Koordination der Regionalagentur, einen regionalen Handlungsplan zur Fachkräftesicherung als Basis für die Förderung von maximal vier Personalstellen pro
Region (80% Förderung) und eines Sachkostenbudgets von maximal 1 Million Euro pro Jahr pro Region vorzulegen. Mit dem Programm sollen folgende Ziele verfolgt werden: Schaffung von Transparenz über Fachkräftebedarf, Ermittlung vorhandener Potenziale sowohl zahlenmäßig als auch in Bezug auf das Qualifikationsniveau, Entwicklung und Anpassung von Qualifikationen bei Beschäftigten
und potenziellen Fachkräften, Zielgenaue Verbesserung von Fort- und Weiterbildung und Vermittlung,
Steigerung der Attraktivität von Berufen/Branchen (z.B. MINT/Pflege), Stärkung der Kompetenz und
-2Attraktivität von KMU. Zentrale Handlungsfelder einer regionalen Fachkräftesicherungsstrategie sind:
Ermittlung des Fachkräftebedarfes durch ein regionales Fachkräftemonitoring, Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften, Fachkräfteentwicklung und –bindung, Mobilisierung zusätzlicher Arbeitskräftepotenziale,
Stärkung der Attraktivität der Arbeitgeber
Die Initiative „Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland“ der Bundesagentur für Arbeit bzw. das
IHK-Jahresthema „Gemeinsam für Fachkräfte “ belegen ebenfalls den Stellenwert des Themas. Der
Lenkungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 4.05.2011 die Regionalagentur Aachen beauftragt ein
gemeinsames Umsetzungskonzept der Landesinitiative Fachkräftesicherung" für die Region Aachen
zu erstellen.
2. Kompetenzzentren Frau und Beruf – Aktueller Sachstand
Wie im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart, beabsichtigt die Landesregierung den Start
einer Landesinitiative Frau und Wirtschaft, in deren Mittelpunkt die Einrichtung von 16 regionalen
„Kompetenzzentren Frau und Beruf“ auf der Ebene der arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Regionen in Nordrhein-Westfalen steht. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfes sieht die NRW-Landesregierung einen deutlichen Handlungsbedarf zur „Steigerung
und Verbesserung der Erwerbstätigkeit von Frauen in NRW“. Die „Kompetenzzentren Frau und Beruf“
sollen ein Unterstützungsangebot für die „Akteurinnen und Akteure der Infrastruktur und der primär
Verantwortlichen“ (Wirtschaftsförderungen, Arbeitsagenturen, Kammern, Jobcenter…) zur regionalen
Erreichung folgender Ziele darstellen: Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen, Vermeidung prekärer Beschäftigung, Gründung und weibliches Unternehmertum steigern, Aufstiegschancen von
Frauen erhöhen.
Die Aufgaben der „Kompetenzzentren Frau und Beruf“ werden wie folgt definiert:
„Bestands- Bedarfsanalysen, Transparenz, Information und Veranstaltungen
Vernetzung und Beratung der Akteurinnen/Akteure der Infrastruktur und der verantwortlichen Stellen
unter Gendergesichtspunkten (keine Übernahme von Zuständigkeiten)
Akquisition von und Beratung bei EFRE-Projekten“
Die Beratung von Zielgruppen (Existenzgründerinnen, Wiedereinsteigerinnen) ist explizit ausgeschlossen.
Die Regionen, in denen die „Kompetenzzentren Frau und Beruf“ angesiedelt werden sollen, sind
identisch mit den arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Regionen in NRW. Es sollen keine Parallelstrukturen geschaffen werden. Die „Kompetenzzentren Frau und Beruf“ sind in den Regionen zentral
anzusiedeln. Trägerverbünde sind möglich, allerdings keine Aufteilung auf verschiedene Geschäftsstellen. Kriterien für die Trägerauswahl sind „einschlägige Erfahrungen in der Umsetzung frauenspezifischer Arbeits- und Strukturpolitik, die Mitarbeit in zuständigen Gremien der Arbeitsmarkt- und
Strukturpolitik, Erfahrungen im Aufbau und in der Durchführung fachbezogener Kooperationen“. Als
Träger kommen sowohl Kommunen und Kreise, interkommunale Zusammenschlüsse, Wirtschaftsförderungsgesellschaften als auch freie Träger in Frage. Eine nachweisliche Partnerstruktur mit allen
zentralen Akteuren ist eine Anforderung an die Träger der Kompetenzzentren.
Pro Kompetenzzentrum sollen bis zu vier Stellen eingerichtet werden.
Die Finanzierung erfolgt über Ziel-2-EFRE. Mit einem Wettbewerbsaufruf ist für den Sommer des Jahres 2011 zu rechnen. Die Förderquote ist noch nicht abschließend festgelegt.
Der Lenkungsausschuss der Region Aachen hat die Regionalagentur Aachen beauftragt, ein Umsetzungskonzept zu entwickeln und eine enge Verzahnung zum Umsetzungskonzept Fachkräftesicherung eingefordert.
-3Über den aktuellen Sachstand sowie den Zeitplan beider Landesinitiativen informiert Frau Elke Breidenbach, Leiterin der Regionalagentur Aachen bei der AGIT mit einem mündlichen Bericht in der
Ausschusssitzung.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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