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Info Stab (Anlage zur Info Stab Info 83/2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Datum
30.05.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
20.05.11, 04:09
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Inhalt der Datei

II A, II A 3 Düsseldorf, den Fachkräftesicherung in NRW Eckpunktepapier für ein Förderprogramm Globaler Wettbewerb, technologischer Wandel und demografische Entwicklung werden auch in Nordrhein-Westfalen zu enormen Herausforderungen bei der Sicherung von genügend Fachkräften führen. Schon jetzt sind Engpässe in manchen Berufsfeldern zu identifizieren wie beispielsweise im Gesundheits- und Pflegebereich, bei den IT-Spezialisten, den Ingenieuren, in der Metall- und Elektrobranche, der Kunststoffbranche, der Logistik, bei der Kinderbetreuung sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Zahlenmäßig lassen sich diese Bedarfe nur grob skizzieren, ihre regionale Verteilung ist nur unzureichend bekannt. Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen und damit ihr Beitrag zur Sicherung von Beschäftigung hängen von der Verfügbarkeit eines ausreichenden Fachkräfteangebotes unmittelbar ab. Dieses ist nicht nur von regionaler Bedeutung, sondern auch eine grundlegende Voraussetzung für den Standort Nordrhein-Westfalen und für eine erfolgreiche Struktur- und Beschäftigungspolitik im Land. Potenziale auf dem Arbeitsmarkt nutzen, Instrumente gezielt ausrichten Wettbewerbsfähige Betriebe sichern und schaffen zukunftssichere Arbeitsplätze. Flexibilität, Qualität und Innovationen entstehen jedoch nicht durch Maschinen. Sie entstehen von und mit kompetenten, engagierten und kreativen Beschäftigten. Es gilt daher, die vorhandenen Potenziale auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen und weiterzuentwickeln, um eine Fachkräftelücke möglichst nicht entstehen zu lassen bzw. diese möglichst auszugleichen. Gleichzeitig bedarf es aber auch einer vorausschauenden Politik, um für den zukünftig erwarteten Fachkräftemangel gewappnet zu sein. Die unterschiedlichen Ressorts tragen dazu auf zentraler . März 2011 Seite 1 von 6 Ebene bei, indem sie die dazu geeigneten Angebote in die Initiative einbringen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beitragen. Ähnlich wie bereits durch die Bundesagentur für Arbeit formuliert, lassen sich Handlungsfelder beschreiben, die geeignet sind, eine Steigerung des Fachkräfteangebots zu erlangen. Hierzu gehören zum Beispiel : • • • • • • • • • • • Schulabgang ohne Abschluss reduzieren, Ausbildungsreife sicher stellen Ausbildungs- und Studienabbruch reduzieren Ausbildung und Qualifizierung vorantreiben Teilqualifizierungen anerkennen Kompetenzfeststellung ermöglichen Beschäftigungsfähigkeit verbessern Erwerbsbeteiligung von Menschen über 55 erhöhen Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen Zuwanderung von Fachkräften steuern Attraktivität der dualen Ausbildung und der Arbeitsplätze erhöhen, Arbeitsmarkttransparenz erhöhen In gemeinsamer Anstrengung aller Akteure können und sollen diese Felder mit Inhalt gefüllt und zum Erfolg geführt werden. Bei diesen Aktivitäten muss nicht bei "Null" angefangen werden, sondern es soll auf Bestehendes zurückgegriffen werden. Allen Handlungsfeldern gemeinsam ist es, dass das Potenzial an Arbeitskräften im Zentrum steht, das erschlossen und entwickelt werden muss, aber auch die Bedingungen der Arbeit ihren Beitrag dazu leisten können, für die Zukunft gerüstet zu sein. Partnerschaft zwischen Land als zentralem und den Regionen als dezentralen Akteuren Seite 2 von 6 Der Fachkräftebedarf ist regional- und branchenspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Dies betrifft sowohl die Anzahl der benötigten Fachkräfte als auch die (qualifikatorischen) Voraussetzungen, die diese mitbringen sollten. Es ist daher in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen mit einer sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Struktur erforderlich, eine Landesinitiative zur Fachkräftesicherung eng mit der regionalen Ebene zu verknüpfen. Hierzu müssen die regionalen Kompetenzen einerseits gestärkt werden, andererseits muss die Bereitschaft der Akteure vorhanden sein, sich aktiv und verantwortlich an der Lösung der Probleme zu beteiligen. Es wird kein flächendeckendes Angebot des Landes geben können, sondern regionale Herausforderungen sollen mit regionalen Lösungen verknüpft werden. Gleichwohl werden die bisherigen Fachpolitiken und Förderinstrumente der verschiedenen zuständigen Ministerien in die Fachkräfteinitiative eingebracht und bei nachweisbarem Bedarf auch ergänzt bzw. aufgestockt. Hierzu zählen landesweite Regelförderungen wie der Bildungsscheck und Potenzialberatung des MAIS aber auch der Innovationsassistent sowie Förderungen zur Berufsrückkehr. Es ist also ein eng auf die Regionen bezogenes Förderprogramm geplant, das in und durch die Regionen umgesetzt wird. Die zentrale Steuerung findet auf Landesebene statt und wird durch einen Landesbeirat begleitet, dem die zuständigen Landesministerien und wichtige arbeitsbzw. wirtschaftspolitische Akteure angehören. Programmstruktur „Fachkräftesicherung in NRW“ Bei der Implementation des geplanten Programms soll auf die bestehenden regionalen Strukturen zurückgegriffen werden. Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Die regionalen Zuschnitte orientieren sich an den jetzigen Arbeitsmarktregionen bzw. IHK-Bezirken; ein Zusammenschluss von Regionen oder andere Zuschnitte sind denkbar, soweit dadurch die Anzahl von 16 Regionen nicht erhöht wird. Regionalagenturen veranlassen die Aufstellung regionaler Handlungspläne, die die spezifischen Bedarfe der Region und Schritte zur Veränderung möglichst konkret aufzeigen. Zu diesem Zweck wird die G.I.B. den Regionen ein regionales Datenset zur Fachkräftesituation zur Verfügung stellen, das die erste Grundlage für ein obligatorisch fortzuschreibendes Fachkräftemonitoring und die Beantragung von Fördermitteln darstellen wird. Eine Arbeitsgruppe des Landesbeirats stellt die Vergleichbarkeit des regionalen Fachkräftemonitorings anhand einheitlicher Indikatoren sicher. Die Regionen müssen ihre jeweilige Strategie in die Themenbereiche der Landespolitik einordnen und sich entsprechend ausrichten. Dazu gehören auch die Handlungsfelder Kinderbetreuung, frühkindliche Förderung und Schule. Die hierzu existierenden landesweiten Fachpolitiken sollen - wo möglich - in das Konzept eingebunden werden. Langfristig notwendige Handlungsfelder ergeben sich insbesondere auch in den Bereichen Hochschule und Ausbildung. Die entsprechenden Handlungsfelder sollen konkret benannt und kurz skizziert werden. Der Handlungsplan muss eine kurz-, mittel- und auch eine langfristige Planung beinhalten. Die Elemente der regionalen Handlungspläne müssen deutlich machen, • welche Institution in der Region die Koordination als Netzwerktreiber übernimmt, • welchen Beitrag die einzelnen Akteure zur Umsetzung des Handlungsplans leisten, • welche Ziele wie erreicht werden sollen, • wozu sich die Akteure verpflichten sowie • wo Lücken gesehen werden, die durch Aktivitäten der Beteiligten (auch finanziell) nicht abgedeckt werden können, und somit durch das Land gefördert werden sollten. Folgende Bestandteile sind obligatorisch: • Regionales Fachkräftemonitoring zum Abgleich von betrieblichen Anforderungen und vorhandenen Fachkräftepotenzialen • Überlegungen zur:  Ansprache, Information und Gewinnung von potenziellen und zusätzlichen Fachkräften  Schaffung von Angeboten zur Kompetenzfeststellung  Analyse vorhandener und notwendiger Bildungskapazitäten und Sicherstellung entsprechender Angebote  Organisation angepasster und flexibler Formen von Aus-, Fort- und Weiterbildung  Verbesserung von Flexibilität und Mobilität der Beschäftigten/Beschäftigtenpotenziale und der erforderlichen Rahmenbedingungen • Systematische und nachhaltige Berufsorientierung und Vermittlung von Praxiserfahrung (Aktivitäten des Ausbildungskonsenses) Die auf Basis konkreter Bedarfe erstellten Handlungspläne werden in den regionalen Lenkungskreisen (regionales Votum) abgestimmt und dienen als Grundlage eines Förderantrags an das Land. Es ist somit nicht geplant, neue Infrastrukturen zu schaffen, sondern vorhandene zielgerichtet zu bündeln und effektiv zu vernetzen. Ein begleitendes Gremium auf regionaler Ebene ist obligatorisch. Seite 5 von 6 Für begründete Aktivitäten der Handlungspläne kann jede Region bis zu vier Personalstellen und ein Sachkostenbudget bis zu 1 Mio. € beantragen, wobei Personal- und Sachkosten gegenseitig deckungsfähig sind. Eine finanzielle Beteiligung der regionalen Akteure ist zwingend vorzusehen. Die Umsetzung des Programms liegt vorzugsweise im Verantwortungsbereich wirtschaftsnaher Institutionen. Die über das Budget zu finanzierenden Aktivitäten ergänzen die bestehende Regelförderung, die vorrangig zum Einsatz kommen muss (Potentialberatung, Bildungsscheck, Bildungsberatungsstellen, BA-Angebote usw.). Die investive Förderung von Bildungsstätten des MWEBWV kann im Handlungsplan berücksichtigt werden, ist aber nicht Bestandteil der Programmförderung im engeren Sinne. Die Durchführung des Programms wird gekoppelt mit öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten. Best-Practice-Beispiele und die Ergebnisse von Tagungen und Konferenzen sowie die Monitoring- Ergebnisse sollen an die Landesebene zurückgespiegelt werden, damit die entsprechenden Ressorts und der Beirat diese Ergebnisse einbeziehen können. Neben den durch das Programm zu finanzierenden Bestandteilen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs richten die beteiligten Ressorts und Sozialpartner in ihrem Verantwortungsbereich entsprechende Unterstützungsleistungen so aus, dass die Zielerreichung optimiert wird. Auf Landesebene begleitet ein Beirat die Umsetzung. Die fachliche Begleitung der Umsetzung und das Monitoring der regionalen Projekte erfolgen über die G.I.B.. Darüber hinaus soll eine begleitende externe Evaluation in Auftrag gegeben werden. Seite 6 von 6