Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
94/2005
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
Fachbereich:
FB II Finanzen / Schulen / Jugend
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Sampieri
Telefon:
05208/991-203
Datum:
24. November 2009
Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
24. November 2005
Haupt- und Finanzausschuss
8. Dezember 2005
Rat
15. Dezember 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Bedingt durch die Abfallverwiegung fallen für Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten aufgrund
der Einwegwindeln erhöhte Abfallentsorgungsgebühren an.
In den vorherigen Jahren wurde Familien mit Windelkindern unter 2 Jahren und Inkontinenzpatienten ein
Festbetragszuschuß in Höhe von 4,00 €/Kind/Patient im Monat gewährt.
Dabei wurde, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, der Zuschuss jeweils anhand der bereits im
Vorjahr gestellten Anträge ausgezahlt, so dass lediglich für Neugeborene, Zuzüge und neu erkrankte
Inkontinenzpatienten ein Antrag zu stellen war.
Seit dem Jahr 2004 wurde dieser Zuschuss nur für Privatpersonen, die in der Familie leben gewährt.
Nach sorgfältigen Schätzungen ist damit zu rechnen, dass für das Jahr 2006 bei erneuter Bewilligung wie
2005 ein Mittelbedarf von ca. 20.000,00 € erforderlich sein wird. Grundlage sind folgende Zahlen:
Anzahl der Kinder bis 2 Jahre
Anzahl der Inkontinenzpatienten
:
:
ca. 350
ca. 80
Der Windelzuschuss wurde ursprünglich aufgrund der Zusatzkosten i.H.v. 4,53 €/Leerung für die
zusätzliche monatliche Abholung der Restmülltonne beschlossen.
Im Jahr 2006 fallen für diese Leerungen jedoch nur noch 12,42 €/Jahr (2005 = 9,78€/Jahr) an. Vor diesem
Hintergrund würde die Beschlussgrundlage aus dem Jahr 1998 wie bereits 2005 nahezu entfallen.
Sollte der Ausschuss auch 2006 die Regelung aus 2005 anwenden wollen, (d.h. Gewährung eines
Festbetragzuschusses i.H.v. 4 €/Monat an Privatpersonen, die in der Familie leben), müssten im
Haushaltsplanentwurf 2006 die oben erwähnten 20.000 € bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist daher ein Vorschlag zu unterbreiten, wie 2006 verfahren werden soll.
Diese Empfehlung ist sodann dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
In Vertretung
-2Lange