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Beschlussvorlage (Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten) Beschlussvorlage (Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 94/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Fachbereich: FB II Finanzen / Schulen / Jugend der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Sampieri Telefon: 05208/991-203 Datum: 24. November 2009 Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 24. November 2005 Haupt- und Finanzausschuss 8. Dezember 2005 Rat 15. Dezember 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Bedingt durch die Abfallverwiegung fallen für Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten aufgrund der Einwegwindeln erhöhte Abfallentsorgungsgebühren an. In den vorherigen Jahren wurde Familien mit Windelkindern unter 2 Jahren und Inkontinenzpatienten ein Festbetragszuschuß in Höhe von 4,00 €/Kind/Patient im Monat gewährt. Dabei wurde, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, der Zuschuss jeweils anhand der bereits im Vorjahr gestellten Anträge ausgezahlt, so dass lediglich für Neugeborene, Zuzüge und neu erkrankte Inkontinenzpatienten ein Antrag zu stellen war. Seit dem Jahr 2004 wurde dieser Zuschuss nur für Privatpersonen, die in der Familie leben gewährt. Nach sorgfältigen Schätzungen ist damit zu rechnen, dass für das Jahr 2006 bei erneuter Bewilligung wie 2005 ein Mittelbedarf von ca. 20.000,00 € erforderlich sein wird. Grundlage sind folgende Zahlen: Anzahl der Kinder bis 2 Jahre Anzahl der Inkontinenzpatienten : : ca. 350 ca. 80 Der Windelzuschuss wurde ursprünglich aufgrund der Zusatzkosten i.H.v. 4,53 €/Leerung für die zusätzliche monatliche Abholung der Restmülltonne beschlossen. Im Jahr 2006 fallen für diese Leerungen jedoch nur noch 12,42 €/Jahr (2005 = 9,78€/Jahr) an. Vor diesem Hintergrund würde die Beschlussgrundlage aus dem Jahr 1998 wie bereits 2005 nahezu entfallen. Sollte der Ausschuss auch 2006 die Regelung aus 2005 anwenden wollen, (d.h. Gewährung eines Festbetragzuschusses i.H.v. 4 €/Monat an Privatpersonen, die in der Familie leben), müssten im Haushaltsplanentwurf 2006 die oben erwähnten 20.000 € bereitgestellt werden. Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss ist daher ein Vorschlag zu unterbreiten, wie 2006 verfahren werden soll. Diese Empfehlung ist sodann dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. In Vertretung -2Lange