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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
197 kB
Datum
30.05.2016
Erstellt
14.06.16, 13:07
Aktualisiert
14.06.16, 13:07

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 10. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.05.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Balen, Yvonne 3. Böcking, Paul 4. Braks, Egbert 5. Büngeler, Johannes 6. Eßer, Rainer 7. Hohn, Astrid 8. Jansen, Wilfried 9. Kesseler, Marion , vertritt Kern, Karl-Heinz 10. Macherey, Peter 11. Dr. Nolten, Ralf 12. Schmidt, Stefan , vertritt Hüttl, Detlef 13. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Heidbüchel, Rolf 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Björn , vertritt Lüttgen, Wolfgang 16. Stoffels, Manfred 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Gottstein 3. VA Becker c) als Gäste: 1. Herr Henze, zu TOP 3 2. Herr Monath, zu TOP 3 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 22:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage VL-Nr. 42/2015 3. Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim Hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 42/2016 4. Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB Vorlage: 34/2016 5. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg"; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 39/2016 6. Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung 7. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung 8. Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den Brechen“) Vorlage: 33/2016 9. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung 10. Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 43/2016 11. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Festlegung der Inhalte Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung -312. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 13. Mitteilungen 14. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Auftragsvergabe Vorlage: 16/2016 15. Umsetzung des Medienkonzeptes - Netzwerkausbau im Schulzentrum Kreuzau; Hier: Auftragsvergabe Vorlage: 44/2016 16. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde AV Kaptain erteilt Herrn F. aus Kreuzau das Wort. Er beginnt seinen Redebeitrag mit Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 4. Der Ausschussvorsitzende weist Herrn F. darauf hin, dass gemäß § 18a der Geschäftsordnung des Rates keine Einwohnerfragen zu Themen, die auf der Tagesordnung stehen, gestellt werden dürfen. Herr F. aus Kreuzau weigert sich, nach mehrfacher Aufforderung des Ausschussvorsitzenden, seine Frage zur Tagesordnung nicht zu stellen. Daraufhin unterbricht AV Kaptain die Sitzung von 19:02 Uhr bis 19:17 Uhr. AV Kaptain spricht sich mit den Fraktionssprechern über die Wiederaufnahme der Sitzung ab und bittet Herrn F. im Einzelgespräch, sich an die Geschäftsordnung zu halten. Anschließend eröffnet AV Kaptain die Sitzung wieder. Frau P. aus Kreuzau fragt, ob die Ampelsteuerung an der Baustelle L 249/Dürener Straße aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens anders geschaltet und zur Umleitung des Verkehrs die „Pfarrer-Emunds-Straße“ geöffnet werden kann. GVD Schmühl erklärt, dass Verkehrsprobleme entstehen, da sich die Verkehrsteilnehmer nicht an die großräumige Umleitung halten. Die Verwaltung sagt eine Prüfung mit dem Straßenverkehrsamt zu. Herr G. aus Kreuzau fragt, warum die Ampel an der PM-Tankstelle außer Betrieb ist, ob die Polizei Geschwindigkeitsmessungen auch in den Parallelstraßen der „Heribertstraße“ durchführen kann und ob es eine Information der bauausführenden Firma Strabag gibt, warum am 30.05.2016 nicht gearbeitet wurde. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. Frau N. aus Kreuzau fragt, ob der geplante Spielplatz in der „Landrat-Kaptain-Straße“ im Zuge des Endausbaus der Straße errichtet wird. GVD Schmühl erläutert, dass gemäß dem Vertrag der Spielplatz vom Erschließungsträger im Zuge der Baumaßnahme zu errichten ist. 2. Mitteilungen 2.1 Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage VL-Nr. 42/2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3. Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim Hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 42/2016 Beschlussvorschlag: 1. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird beschlossen. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: einstimmig -54. Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB Vorlage: 34/2016 GVD Schmühl erläutert, dass es für das Betriebsgelände der Antragstellerin keinen Bebauungsplan gibt. Auf Anfrage bei der Baugenehmigungsbehörde, Kreis Düren, ist die geplante Erweiterung des Lagers nur nach Aufstellung eines Bebauungsplans genehmigungsfähig. GVD Schmühl führt aus, dass zunächst im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren die Öffentlichkeit und die Behörden die Möglichkeit haben, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Diese Stellungnahmen fließen anschließend in die politischen Beratungen zum Bebauungsplan ein. AM Nolten erläutert, dass er es für sinnvoll erachtet, wenn die Verwaltung in den frühzeitigen Beteiligungsverfahren die Kritikpunkte der Öffentlichkeit und der Behörden sammelt und weitere Gespräche mit dem Unternehmen führt. AM Nolten schlägt vor, dass eine Einwohnerversammlung durchgeführt werde, um die Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben umfassend zu informieren und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich zum Vorhaben zu äußern. Der TOP sollte um eine Sitzungsrunde geschoben werden, um zunächst die Einwohnerversammlung durchführen zu können. AM Böcking, AM Hohn und AM Braks schließen sich der Meinung von AM Nolten an. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den Beschluss um eine Sitzungsrunde zu verschieben und beschließen, den Bürgermeister zu bitten, eine Bürgerversammlung nach § 23 GO NRW einzuberufen. Anmerkung der Verwaltung: Die Einwohnerversammlung findet am Dienstag, den 28.06.2016, 18:00 Uhr, in der kleinen Festhalle in Kreuzau statt. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH“, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten, der für das Betriebsgelände ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausweist. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. vertagt 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg"; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 39/2016 AM Böcking teilt mit, dass der TOP noch nicht in der SPD-Fraktion beraten wurde und die SPD sich aus diesem Grunde heute enthalten wird. GVD Schmühl erklärt, dass die Gemeinde mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag schließt, sodass dieser die gleichen Kanalbau- und Erschließungsbeiträge zu tragen hat wie die anderen Anlieger des „Hauwegs“ im Jahr 2003. Die Planungskosten sind ebenfalls vom Eigentümer zu zahlen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegenüber der beantragten Änderung. -6AM Böcking schlägt vor, dass die Verwaltung den Entwurf des städtebaulichen Vertrags den Fraktionen für Beratungen zur Verfügung stellt und dies als dritten Punkt in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Die Ausschussmitglieder stimmen der Erweiterung des Beschlussvorschlags einstimmig zu. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. 3. Die Verwaltung stellt den Entwurf des städtebaulichen Vertrags den Fraktionen für Beratungen zur Verfügung. Beratungsergebnis: 6. 9 Stimmen dafür, 8 Enthaltungen Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung AM Nolten fragt an, warum der Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zum Baugrund nicht bereits bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans D 13 erfolgt ist. GVD Schmühl trägt vor, dass die Verwaltung dies nicht beantworten kann. Der Geologische Dienst NRW hat bei der Aufstellung des Ursprungsplans keine Stellungnahme abgegeben. Die jetzt eingegangene Stellungnahme gilt somit nur für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplans. Beschlussvorschlag: 1. Die Punkte 2, 4 und 5 der Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW werden als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert. 2. Der Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, 5. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung AM Hohn fragt zur Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW an, welche technischen Mittel zur Verfügung stehen, um die geringen Abstände zur Landstraße zu ermöglichen. Zudem fragt Frau Hohn zur Stellungnahme des Kreises Düren an, ob es zulässig ist, dass die neuen Richtlinien zur Berechnung des Eingriffs in Natur und Landschaft nicht angewendet werden. AL Gottstein sagt eine Beantwortung der Fragen zum Umweltausschuss zu. Anmerkung der Verwaltung: Die Anregungen zum Landesbetrieb Straßen NRW sind im FNPVerfahren nicht zu behandeln, sondern müssen auf das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren -7oder auf das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz verlagert werden, da im Flächennutzungsplan keine konkreten Anlagenstandorte festgelegt werden. Die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW ist im FNP somit nur zur Kenntnis zu nehmen. Zur Stellungnahme des Kreises Düren ist anzumerken, dass der neue Windenergieerlass 2015 neue Aussagen zur Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft enthält. Gemäß der Verfügung des Landesumweltministeriums NRW vom 29.12.2015 kann das Verfahren nach den Maßgaben des alten Windenergieerlasses von 2011 wie vorgesehen zu Ende geführt werden, wenn zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des neuen Windenergieerlasses 2015 (04.11.2015) die Bewertung des Eingriffs und Kompensation mit der zuständigen Landschaftsbehörde abgestimmt waren. Dies ist bei den beiden Bebauungsplänen G 1 und G 2 der Fall, sodass der alte Windenergieerlass 2011 Anwendung finden kann. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 8. 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den Brechen“) Vorlage: 33/2016 AM Böcking erläutert, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Dies sei jedoch keine kategorische Ablehnung. Es ist nicht nur ein einzelner Bereich zu betrachten, sondern ein Gesamtkonzept zu entwickeln, mit dem man anschließend in die weiteren Planungen einsteigen kann. AM Nolten teilt mit, dass es beim vorliegenden Antrag nur um eine landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung Köln geht, in der geprüft wird, ob es den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, an dieser Stelle ein Baugebiet zu entwickeln. AM Hohn erklärt, dass man zunächst die Ergebnisse der bereits in Auftrag gegebenen Konzepte (Integriertes Handlungskonzept, Verkehrskonzept) abwarten sollte und fragt an, ob es eine ortsteilweise Statistik über die Nachfrage nach Baugrundstücken gibt. AL Gottstein trägt vor, dass es eine solche Erhebung nicht gibt. Er erläutert weiter, dass er die Dokumentation von informellen Anfragen nach freien Baugrundstücken für wenig belastbar hält. Die Anfragen, die bei der Verwaltung nach freien Baugrundstücken eingehen, beziehen sich zu etwa 90% auf den Zentralort Kreuzau. GVD Schmühl ergänzt, dass es in keinem Ortsteil der Gemeinde mehr ein rechtskräftig beplantes Baugebiet gibt, das noch nicht erschlossen ist. Dies ist das Resultat einer guten Bauleitplanung in den letzten 20 bis 25 Jahren. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans muss die Gemeinde keine Flächen streichen, weil keine vorhanden sind. Es gibt keinen Grund für die Bezirksregierung, die landesplanerische Anfrage abzulehnen, da die Fläche bereits im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist. Die Anfrage muss jedoch gestellt werden, damit Sie im neuen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt werden kann. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2016 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich -8Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf dem Brechen“) eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob eine Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Beratungsergebnis: 9. 9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung GVD Schmühl trägt vor, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes anstelle des geplanten Industriegebietes eingegangen und der Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt ist. Sollte der Antrag mehrheitlich beschlossen werden, müsste der Bebauungsplanentwurf angepasst werden. Zudem müsste die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt werden. AM Nolten erläutert, dass es keinen Sinn macht, das Verfahren auf der Grundlage eines Sondergebietes erneut zu beginnen, bevor die planerische Vorgehensweise nicht konkret festgelegt ist. AM Böcking teilt mit, dass die angesprochenen Festsetzungen (zu Spuckstoffen, Produktionsmengenbeschränkung und Höhenbegrenzung) städtebaulich sehr wichtig sind und den Ort erheblich beeinträchtigen. Wenn eine Lösung dieser Aspekte nur bei einem Sondergebiet realisiert werden kann, sollte man diesen Weg wählen. AM Böcking beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung für interne Beratungen. AV Kaptain unterbricht die Sitzung von 20:55 Uhr bis 21:05 Uhr. AM Nolten erklärt, dass in der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln klare Aussagen zu den einzelnen Festsetzungen gemacht wurden. Mit einer einfachen Änderung von einem Industriegebiet in ein Sondergebiet ist noch keine Lösung herbeigeführt. Es bleibt bei der Kritik, dass es keine städtebauliche Begründung gibt, u.a. für den Ausschluss der Verbrennung von Spuckstoffen oder die maximale Produktionsmengenbeschränkung von 1000 Tonnen pro Tag. GVD Schmühl trägt vor, dass eine rechtsichere Festsetzung der angesprochenen Punkte nicht über einen Bebauungsplan realisiert werden kann, unabhängig von der Ausweisung als Industriegebiet oder Sondergebiet. Dies ist lediglich über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Ein solcher Vertrag wurde in der Vergangenheit seitens der Niederauer Mühle abgelehnt. AM Böcking ist der Meinung, dass sich alle angesprochenen Punkte städtebaulich ausreichend begründen lassen. AV Kaptain stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion der weitestgehende Antrag ist und stellt den Antrag zur Abstimmung. Beschlussvorschlag: Dem in der Anlage 3 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes anstelle des geplanten Industriegebietes wird gefolgt. Die bisherigen Festsetzungen aus dem Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung zum Ausschluss der Verbrennung von Spuckstoffen (Nr. 3.3), zur maximalen Produktionsmenge von 1000 Tonnen pro Tag (Nr. 3.2) und zu den Höhenbegrenzungen (Nr. 2.1 bis 2.3) werden in den Planentwurf aufgenommen. Beratungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen -910. Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 43/2016 Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Verkehrsberuhigungselemente nicht abgebaut, sondern gestalterisch aufgewertet werden sollen. Beschlussvorschlag: Die vorhandenen Verkehrsberuhigungselemente sollen durch optisch ansprechendere ersetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Festlegung der Inhalte Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Das integrierte Handlungskonzept hat sämtliche Inhalte gemäß des Angebots der Planungsgruppe MWM zum Inhalt. Die Anregungen der Fraktionen sind vollumfänglich darin zu berücksichtigen. 2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000,00 € unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Anfragen AM Nolten fragt an, ob es möglich ist, dass Flüchtlinge den Überwuchs an Wirtschaftswegen entfernen und das Geländer an der Rurbrücke in Üdingen streichen. GVD Schmühl sagt eine Prüfung zu und ergänzt, dass dieses Vorhaben an den Richtlinien des Arbeitsschutzes scheitern könnte. AM Böcking fragt an, ob die Verwaltung beim Landesbetrieb Straßen NRW noch einmal nach dem Ausbau des Geh- und Radwegs an der L249 nachfragen kann. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. AM Schmidt fragt an, ob die Beschilderung für das Durchfahrverbot der LKW an der Kreuzung L249/Niederau nochmal überprüft und im Kreuzungsbereich „Duffesbach/Heribertstraße“ zwei temporäre Zebrastreifen hergestellt werden können. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. AM Nolten fragt an, ob an der Ampel in Soller eine längere Vorlaufphase für die Linksabbieger eingerichtet werden kann. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. - 10 B. Nichtöffentliche Sitzung