Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
197 kB
Datum
30.05.2016
Erstellt
14.06.16, 13:07
Aktualisiert
14.06.16, 13:07
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NIEDERSCHRIFT
über die 10. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 30.05.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Balen, Yvonne
3. Böcking, Paul
4. Braks, Egbert
5. Büngeler, Johannes
6. Eßer, Rainer
7. Hohn, Astrid
8. Jansen, Wilfried
9. Kesseler, Marion , vertritt Kern, Karl-Heinz
10. Macherey, Peter
11. Dr. Nolten, Ralf
12. Schmidt, Stefan , vertritt Hüttl, Detlef
13. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Heidbüchel, Rolf
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Björn , vertritt Lüttgen, Wolfgang
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
3. VA Becker
c) als Gäste:
1. Herr Henze, zu TOP 3
2. Herr Monath, zu TOP 3
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
22:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in
Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage
VL-Nr. 42/2015
3.
Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 42/2016
4.
Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (2) BauGB
Vorlage: 34/2016
5.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 39/2016
6.
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung
7.
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
die Windkraft
Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung
8.
Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den Brechen“)
Vorlage: 33/2016
9.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3
(1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
10.
Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der
Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 43/2016
11.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Festlegung der Inhalte
Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung
-312.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
13.
Mitteilungen
14.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 16/2016
15.
Umsetzung des Medienkonzeptes - Netzwerkausbau im Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 44/2016
16.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
AV Kaptain erteilt Herrn F. aus Kreuzau das Wort. Er beginnt seinen Redebeitrag mit
Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 4. Der Ausschussvorsitzende weist Herrn F. darauf hin,
dass gemäß § 18a der Geschäftsordnung des Rates keine Einwohnerfragen zu Themen, die auf
der Tagesordnung stehen, gestellt werden dürfen. Herr F. aus Kreuzau weigert sich, nach
mehrfacher Aufforderung des Ausschussvorsitzenden, seine Frage zur Tagesordnung nicht zu
stellen. Daraufhin unterbricht AV Kaptain die Sitzung von 19:02 Uhr bis 19:17 Uhr. AV Kaptain
spricht sich mit den Fraktionssprechern über die Wiederaufnahme der Sitzung ab und bittet Herrn
F. im Einzelgespräch, sich an die Geschäftsordnung zu halten. Anschließend eröffnet AV Kaptain
die Sitzung wieder.
Frau P. aus Kreuzau fragt, ob die Ampelsteuerung an der Baustelle L 249/Dürener Straße
aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens anders geschaltet und zur Umleitung des Verkehrs die
„Pfarrer-Emunds-Straße“ geöffnet werden kann.
GVD Schmühl erklärt, dass Verkehrsprobleme entstehen, da sich die Verkehrsteilnehmer nicht an
die großräumige Umleitung halten. Die Verwaltung sagt eine Prüfung mit dem
Straßenverkehrsamt zu.
Herr G. aus Kreuzau fragt, warum die Ampel an der PM-Tankstelle außer Betrieb ist, ob die Polizei
Geschwindigkeitsmessungen auch in den Parallelstraßen der „Heribertstraße“ durchführen kann
und ob es eine Information der bauausführenden Firma Strabag gibt, warum am 30.05.2016 nicht
gearbeitet wurde.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
Frau N. aus Kreuzau fragt, ob der geplante Spielplatz in der „Landrat-Kaptain-Straße“ im Zuge des
Endausbaus der Straße errichtet wird.
GVD Schmühl erläutert, dass gemäß dem Vertrag der Spielplatz vom Erschließungsträger im
Zuge der Baumaßnahme zu errichten ist.
2.
Mitteilungen
2.1
Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in
Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage
VL-Nr. 42/2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 42/2016
Beschlussvorschlag:
1. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird beschlossen.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-54.
Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (2) BauGB
Vorlage: 34/2016
GVD Schmühl erläutert, dass es für das Betriebsgelände der Antragstellerin keinen
Bebauungsplan gibt. Auf Anfrage bei der Baugenehmigungsbehörde, Kreis Düren, ist die geplante
Erweiterung des Lagers nur nach Aufstellung eines Bebauungsplans genehmigungsfähig. GVD
Schmühl führt aus, dass zunächst im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren die
Öffentlichkeit und die Behörden die Möglichkeit haben, Stellungnahmen zum Planentwurf
abzugeben. Diese Stellungnahmen fließen anschließend in die politischen Beratungen zum
Bebauungsplan ein.
AM Nolten erläutert, dass er es für sinnvoll erachtet, wenn die Verwaltung in den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren die Kritikpunkte der Öffentlichkeit und der Behörden sammelt und weitere
Gespräche mit dem Unternehmen führt. AM Nolten schlägt vor, dass eine Einwohnerversammlung
durchgeführt werde, um die Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben umfassend zu informieren
und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich zum Vorhaben zu äußern. Der TOP sollte um
eine Sitzungsrunde geschoben werden, um zunächst die Einwohnerversammlung durchführen zu
können.
AM Böcking, AM Hohn und AM Braks schließen sich der Meinung von AM Nolten an.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den Beschluss um eine Sitzungsrunde zu
verschieben und beschließen, den Bürgermeister zu bitten, eine Bürgerversammlung nach § 23
GO NRW einzuberufen.
Anmerkung der Verwaltung: Die Einwohnerversammlung findet am Dienstag, den 28.06.2016,
18:00 Uhr, in der kleinen Festhalle in Kreuzau statt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle GmbH“, wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten, der für das
Betriebsgelände ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausweist.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
vertagt
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 39/2016
AM Böcking teilt mit, dass der TOP noch nicht in der SPD-Fraktion beraten wurde und die SPD
sich aus diesem Grunde heute enthalten wird.
GVD Schmühl erklärt, dass die Gemeinde mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag
schließt, sodass dieser die gleichen Kanalbau- und Erschließungsbeiträge zu tragen hat wie die
anderen Anlieger des „Hauwegs“ im Jahr 2003. Die Planungskosten sind ebenfalls vom
Eigentümer zu zahlen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegenüber der
beantragten Änderung.
-6AM Böcking schlägt vor, dass die Verwaltung den Entwurf des städtebaulichen Vertrags den
Fraktionen für Beratungen zur Verfügung stellt und dies als dritten Punkt in den
Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Die Ausschussmitglieder stimmen der Erweiterung des Beschlussvorschlags einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des
Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
3. Die Verwaltung stellt den Entwurf des städtebaulichen Vertrags den Fraktionen für Beratungen
zur Verfügung.
Beratungsergebnis:
6.
9 Stimmen dafür, 8 Enthaltungen
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des
rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 51/2015 1. Ergänzung
AM Nolten fragt an, warum der Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zum Baugrund nicht
bereits bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans D 13 erfolgt ist.
GVD Schmühl trägt vor, dass die Verwaltung dies nicht beantworten kann. Der Geologische
Dienst NRW hat bei der Aufstellung des Ursprungsplans keine Stellungnahme abgegeben. Die
jetzt eingegangene Stellungnahme gilt somit nur für den Bereich der 5. Änderung des
Bebauungsplans.
Beschlussvorschlag:
1. Die Punkte 2, 4 und 5 der Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW werden als Hinweis
in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert.
2. Der Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, 5. Änderung, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 39/2011 5. Ergänzung
AM Hohn fragt zur Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW an, welche technischen
Mittel zur Verfügung stehen, um die geringen Abstände zur Landstraße zu ermöglichen. Zudem
fragt Frau Hohn zur Stellungnahme des Kreises Düren an, ob es zulässig ist, dass die neuen
Richtlinien zur Berechnung des Eingriffs in Natur und Landschaft nicht angewendet werden.
AL Gottstein sagt eine Beantwortung der Fragen zum Umweltausschuss zu.
Anmerkung der Verwaltung: Die Anregungen zum Landesbetrieb Straßen NRW sind im FNPVerfahren nicht zu behandeln, sondern müssen auf das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren
-7oder auf das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz verlagert werden, da
im Flächennutzungsplan keine konkreten Anlagenstandorte festgelegt werden. Die Stellungnahme
des Landesbetriebs Straßen NRW ist im FNP somit nur zur Kenntnis zu nehmen.
Zur Stellungnahme des Kreises Düren ist anzumerken, dass der neue Windenergieerlass 2015
neue Aussagen zur Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft enthält. Gemäß der
Verfügung des Landesumweltministeriums NRW vom 29.12.2015 kann das Verfahren nach den
Maßgaben des alten Windenergieerlasses von 2011 wie vorgesehen zu Ende geführt werden,
wenn zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des neuen Windenergieerlasses 2015 (04.11.2015) die
Bewertung des Eingriffs und Kompensation mit der zuständigen Landschaftsbehörde abgestimmt
waren. Dies ist bei den beiden Bebauungsplänen G 1 und G 2 der Fall, sodass der alte
Windenergieerlass 2011 Anwendung finden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1
BauGB wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung
des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln
neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
8.
16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen
Ausweisung eines Neubaugebietes in Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf den
Brechen“)
Vorlage: 33/2016
AM Böcking erläutert, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen
kann. Dies sei jedoch keine kategorische Ablehnung. Es ist nicht nur ein einzelner Bereich zu
betrachten, sondern ein Gesamtkonzept zu entwickeln, mit dem man anschließend in die weiteren
Planungen einsteigen kann.
AM Nolten teilt mit, dass es beim vorliegenden Antrag nur um eine landesplanerische Anfrage bei
der Bezirksregierung Köln geht, in der geprüft wird, ob es den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung entspricht, an dieser Stelle ein Baugebiet zu entwickeln.
AM Hohn erklärt, dass man zunächst die Ergebnisse der bereits in Auftrag gegebenen Konzepte
(Integriertes Handlungskonzept, Verkehrskonzept) abwarten sollte und fragt an, ob es eine
ortsteilweise Statistik über die Nachfrage nach Baugrundstücken gibt.
AL Gottstein trägt vor, dass es eine solche Erhebung nicht gibt. Er erläutert weiter, dass er die
Dokumentation von informellen Anfragen nach freien Baugrundstücken für wenig belastbar hält.
Die Anfragen, die bei der Verwaltung nach freien Baugrundstücken eingehen, beziehen sich zu
etwa 90% auf den Zentralort Kreuzau.
GVD Schmühl ergänzt, dass es in keinem Ortsteil der Gemeinde mehr ein rechtskräftig beplantes
Baugebiet gibt, das noch nicht erschlossen ist. Dies ist das Resultat einer guten Bauleitplanung in
den letzten 20 bis 25 Jahren. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans muss die
Gemeinde keine Flächen streichen, weil keine vorhanden sind. Es gibt keinen Grund für die
Bezirksregierung, die landesplanerische Anfrage abzulehnen, da die Fläche bereits im
Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist. Die Anfrage muss jedoch gestellt
werden, damit Sie im neuen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2016 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich
-8Kreuzau-Süd (Verlängerung „Auf dem Brechen“) eine landesplanerische Anfrage gem. §
34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob eine Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
Beratungsergebnis:
9.
9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
GVD Schmühl trägt vor, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes
anstelle des geplanten Industriegebietes eingegangen und der Sitzungsvorlage als Anlage 3
beigefügt ist. Sollte der Antrag mehrheitlich beschlossen werden, müsste der
Bebauungsplanentwurf angepasst werden. Zudem müsste die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt werden.
AM Nolten erläutert, dass es keinen Sinn macht, das Verfahren auf der Grundlage eines
Sondergebietes erneut zu beginnen, bevor die planerische Vorgehensweise nicht konkret
festgelegt ist.
AM Böcking teilt mit, dass die angesprochenen Festsetzungen (zu Spuckstoffen,
Produktionsmengenbeschränkung und Höhenbegrenzung) städtebaulich sehr wichtig sind und
den Ort erheblich beeinträchtigen. Wenn eine Lösung dieser Aspekte nur bei einem Sondergebiet
realisiert werden kann, sollte man diesen Weg wählen.
AM Böcking beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung für interne Beratungen.
AV Kaptain unterbricht die Sitzung von 20:55 Uhr bis 21:05 Uhr.
AM Nolten erklärt, dass in der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln klare Aussagen zu den
einzelnen Festsetzungen gemacht wurden. Mit einer einfachen Änderung von einem
Industriegebiet in ein Sondergebiet ist noch keine Lösung herbeigeführt. Es bleibt bei der Kritik,
dass es keine städtebauliche Begründung gibt, u.a. für den Ausschluss der Verbrennung von
Spuckstoffen oder die maximale Produktionsmengenbeschränkung von 1000 Tonnen pro Tag.
GVD Schmühl trägt vor, dass eine rechtsichere Festsetzung der angesprochenen Punkte nicht
über einen Bebauungsplan realisiert werden kann, unabhängig von der Ausweisung als
Industriegebiet oder Sondergebiet. Dies ist lediglich über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Ein solcher Vertrag wurde in der Vergangenheit seitens der Niederauer Mühle abgelehnt.
AM Böcking ist der Meinung, dass sich alle angesprochenen Punkte städtebaulich ausreichend
begründen lassen.
AV Kaptain stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion der weitestgehende Antrag ist und stellt
den Antrag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Dem in der Anlage 3 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes
anstelle des geplanten Industriegebietes wird gefolgt. Die bisherigen Festsetzungen aus dem
Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung zum Ausschluss der Verbrennung von Spuckstoffen (Nr. 3.3),
zur maximalen Produktionsmenge von 1000 Tonnen pro Tag (Nr. 3.2) und zu den
Höhenbegrenzungen (Nr. 2.1 bis 2.3) werden in den Planentwurf aufgenommen.
Beratungsergebnis:
9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen
-910.
Antrag der CDU-Fraktion auf Abbau von Verkehrsberuhigungselementen in der
Drovestraße im Ortsteil Drove der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 43/2016
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Verkehrsberuhigungselemente nicht abgebaut,
sondern gestalterisch aufgewertet werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Die vorhandenen Verkehrsberuhigungselemente sollen durch optisch ansprechendere ersetzt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Festlegung der Inhalte
Vorlage: 15/2016 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Das integrierte Handlungskonzept hat sämtliche Inhalte gemäß des Angebots der
Planungsgruppe MWM zum Inhalt. Die Anregungen der Fraktionen sind vollumfänglich
darin zu berücksichtigen.
2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000,00
€ unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Anfragen
AM Nolten fragt an, ob es möglich ist, dass Flüchtlinge den Überwuchs an Wirtschaftswegen
entfernen und das Geländer an der Rurbrücke in Üdingen streichen.
GVD Schmühl sagt eine Prüfung zu und ergänzt, dass dieses Vorhaben an den Richtlinien des
Arbeitsschutzes scheitern könnte.
AM Böcking fragt an, ob die Verwaltung beim Landesbetrieb Straßen NRW noch einmal nach dem
Ausbau des Geh- und Radwegs an der L249 nachfragen kann.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
AM Schmidt fragt an, ob die Beschilderung für das Durchfahrverbot der LKW an der Kreuzung
L249/Niederau nochmal überprüft und im Kreuzungsbereich „Duffesbach/Heribertstraße“ zwei
temporäre Zebrastreifen hergestellt werden können.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
AM Nolten fragt an, ob an der Ampel in Soller eine längere Vorlaufphase für die Linksabbieger
eingerichtet werden kann.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
- 10 B. Nichtöffentliche Sitzung