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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Datum
30.05.2016
Erstellt
14.06.16, 13:07
Aktualisiert
14.06.16, 13:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.05.2016 TOP Betreff 9. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung Beschluss: Dem in der Anlage 3 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Sondergebietes anstelle des geplanten Industriegebietes wird gefolgt. Die bisherigen Festsetzungen aus dem Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung zum Ausschluss der Verbrennung von Spuckstoffen (Nr. 3.3), zur maximalen Produktionsmenge von 1000 Tonnen pro Tag (Nr. 3.2) und zu den Höhenbegrenzungen (Nr. 2.1 bis 2.3) werden in den Planentwurf aufgenommen. Beratungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen