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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Datum
30.05.2016
Erstellt
14.06.16, 13:07
Aktualisiert
14.06.16, 13:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“
Hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach                     §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.05.2016 TOP Betreff 4. Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle“ Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (2) BauGB Vorlage: 34/2016 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH“, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten, der für das Betriebsgelände ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausweist. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: vertagt