Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
182 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
12.11.15, 13:06
Aktualisiert
12.11.15, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 7. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 03.11.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Stoffels, Manfred (ab TOP 2)
3. Stoffels, Björn , vertritt Böcking, Paul (ab TOP 2)
4. Braks, Egbert
5. Heidbüchel, Rolf ab TOP 2
6. Hohn, Astrid ab TOP 2
7. Kern, Karl-Heinz
8. Dr. Nolten, Ralf
9. Eßer, Rainer
10. Schroeteler, Rolf ab TOP 2
11. Hüttl, Detlef
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Büngeler, Johannes
14. Balen, Yvonne ab TOP 2
15. Macherey, Peter
16. Wienands, Werner
17. Jansen, Wilfried
b) als Gäste:
1. Frau Volk, Schulleiterin Sekundarschule (zu TOP 1)
2. Frau Cosman, stellvertretende Schulleiterin Sekundarschule (zu TOP 1)
3. Herr Hejna, Lehrer Sekundarschule (zu TOP 1)
4. Herr Stucki, Lehrer Sekundarschule (zu TOP 1)
5. Frau Chlosta, Geschäftsführerin Fa. Hoesch Design (zu TOP 4)
6. Herr Michel, Finanzmanager Fa. Hoesch Design (zu TOP 4)
7. Herr Bäuml, Architekt (zu TOP 4)
8. Herr Suermondt, Turnclub Kreuzau (zu TOP 7)
9. Herr Voßen, Turnclub Kreuzau (zu TOP 7)
c) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
3. VA Meller (zu TOP 1)
4. VA Nolden
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
-2Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-3-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Ortsbesichtigungen im Schulzentrum
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Mitteilungen
4.
Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen
Vorlage: 55/2015
5.
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 51/2015
6.
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg,
Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
7.
Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.;
hier: Bereitstellen einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung
Vorlage: 54/2015
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
9.1
Rechtsanwaltschaftliches Schreiben im Auftrag der Bürgerinitiative „Saubere Luft in
Kreuzau e. V.“ zu den Bebauungsplänen E 19 und E 28
10.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Ortsbesichtigungen im Schulzentrum
Bei einem Ortstermin im Schulzentrum werden die Physik- und Chemieräume der Sekundarschule
besichtigt. GVD Schmühl erläutert, dass die Umbaumaßnahmen erforderlich seien, um eine
sinnvolle Raumaufteilung gewährleisten zu können. Für die Umbaumaßnahmen fallen Kosten in
Höhe von ca. 100.000,00 € an.
Der Ausschuss erkundigt sich nach den zuletzt statt gefundenen Wartungen und Prüfungen der
Räumlichkeiten und ihrer Gerätschaften.
GVD Schmühl erläutert, dass die Überprüfungen vom TÜV durchgeführt werden. Aufgrund der
durchgeführten Ortsbesichtigungen, wird die Zusammenlegung der Fachräume für unbedingt
erforderlich gehalten. Die Neueinrichtung eines Chemieraumes im Bereich der heutigen
Hauptschule soll in 2016 umgesetzt werden. Die kurzfristige Neueinrichtung eines Physikraumes
im Bereich der heutigen Realschule soll davon abhängig gemacht werden, ob die vorherigen
Schülerarbeitsplätze den heutigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen oder nicht. Die
Verwaltung sagt eine kurzfristige Überprüfung durch den TÜV zu. Sollte sich hierbei herausstellen,
dass nur kleinere Reparaturen erforderlich sind, muss überlegt werden, die Neueinrichtung dieses
Raumes eventuell um ein Jahr zu verschieben.
Unabhängig von der vorgenannten Besichtigung, stellt GVD Schmühl die geplanten
Umbaumaßnahmen für die Aufenthalts- und Pausenräume für die Sekundarschule dar.
Gegenüber der bisherigen Planungsabsicht lässt sich das neue Lehrerzimmer für die
Sekundarschule nicht wie angedacht in der Aula der Realschule realisieren. Im Einvernehmen
haben sich das Gymnasium und die Sekundarschule darauf verständigt, dass das neue
Lehrerzimmer einschließlich der Lehrervorbereitungsräume nun mehr doch im Bereich der
bisherigen Mediothek und der beide Musikräume im 1. BA des Gymnasiums entstehen sollen.
Diese Räume sollen zukünftig im Erdgeschoss der Hauptschule neu eingerichtet werden. Da
dieser Bereich nach bisherigen Planungen für die Pausengestaltung vorgesehen war, sollen diese
Räume nun in der Aula der Realschule entstehen.
2.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
3.
Mitteilungen
AL Gottstein teilt mit, dass der Kreis Düren am 06.10.2015 eine Baugenehmigung für die
Errichtung einer Lagerhalle der Firma Metsä Tissue erteilt hat. Die Lagerhalle befindet sich
zwischen dem heutigen Parkplatz und der Rur. Die neue Halle dient zur Lagerung von Materialien
und Rohstoffen. Der Verkehr von der Produktionsstätte zum neuen Lager erfolgt ausschließlich
über betriebseigenes Gelände, sodass kein zusätzlicher Verkehr im öffentlichen Straßenbereich
entsteht. Durch die neuen Lagermöglichkeiten werden Reduzierungen des LKW-Verkehrs um ca.
15 % (ca. 50 LKW-Bewegungen in der OD Winden und Kreuzau) erwartet.
AL Gottstein erläutert, dass der Kreis Düren am 28.08.2015 eine Baugenehmigung für den
Neubau eines Schweinemaststalles in Thum erteilt hat. Die noch ausstehende Frage der
notwendigen Erschließung des Betriebes wurde zwischenzeitlich gelöst, so dass die Gemeinde
Kreuzau das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen musste.
AM Hohn fragt an, ob die Auflagen für den Antragsteller geändert worden sind.
GVD Schmühl erklärt, dass dies nicht der Fall ist.
GVD Schmühl erläutert, dass die Kommunalaufsicht die Beanstandung des Ratsbeschlusses vom
18.08.2015 „Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zum
Bebauungsplan E 28“ (VL 43/2012 2. Ergänzung) durch Bürgermeisters Eßer bestätigt und für
-5rechtmäßig erklärt. Der Ratsbeschluss wurde durch den Landrat aufgehoben.
AM Heidbüchel teilt mit, dass der Bürgermeister bzgl. der B-Plan-Änderung E 11 richtig informiert
hat, jedoch hätte die Aussage, dass der Antragsteller nun einen Übernahmeanspruch geltend
machen könne, in die Sitzungsvorlage gehört. So sei der Rat sich nicht über die Konsequenzen
eines Übernahmeanspruchs bewusst gewesen. (Die schriftliche Mitteilung der Fraktionen von
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist der Niederschrift beigefügt.)
GVD Schmühl stimmt AM Heidbüchel zu und stellt hierzu klar, dass es durch den Eigentümer
keinen Übernahmeanspruch geben wird.
AM Heidbüchel erklärt die Angelegenheit somit für erledigt.
4.
Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen
Vorlage: 55/2015
Architekt Bäuml und die Vertreter der Firma Hoesch stellen ihren Antrag und Pläne zum Baugebiet
in Schneidhausen vor.
AM Kern fragt an, wieso die Unterhaltung der roten Villa in der Vergangenheit eingestellt wurde.
Frau Chlosta teilt mit, dass die Unterhaltungspflicht Aufgabe der Mieter gewesen ist, die Mieter
dieser jedoch nicht nachgekommen sind.
GVD Schmühl erläutert, dass es sich zunächst um die Grundsatzentscheidung handelt, ob die
Gemeinde Kreuzau eine landesplanerische Anfrage stellen sollte oder nicht. Die Bezirksregierung
prüft im Rahmen der landesplanerischen Anfrage, ob das Vorhaben mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Sollte die Bezirksregierung die Anfrage negativ
bescheiden, wäre das Vorhaben nicht umsetzbar und hätte sich somit erledigt. Sollte die Anfrage
positiv beschieden werden, hätte die Gemeinde Kreuzau die Möglichkeit entsprechende
Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes zu fassen.
AM Nolten teilt mit, dass es sinnvoll sei abzuklären, ob eine Bebauung in diesem Bereich möglich
sei. Somit sollte die landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung gestellt werden.
AM Hohn bekräftigt, dass die Naturschutzbelange in diesem Bereich sehr wichtig sind und es dort
zahlreiche Schutzbestimmungen gibt. Ein mögliches Wohngebiet widerspreche ihrer Ansicht nach
den Bestimmungen des Regionalplanes. Ausgewiesene Ausgleichsflächen sollten erhalten bleiben
und nicht sofort wieder umgewidmet werden.
AM Kern erklärt, dass bei zukünftigen Baugebieten zunächst die Gebiete in Betracht gezogen
werden sollen, die in Sachen Naturschutz eine geringere Sensibilität aufweisen.
AM Heidbüchel und AM Braks teilen mit, dass in ihren Fraktionen noch Beratungsbedarf besteht
und sie sich in der heutigen Sitzung enthalten werden.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass der Beschlussvorschlag um folgenden Satz
erweitert wird: „Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt zum vorliegenden Antrag der Firma Hoesch Design GmbH zur
Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Kreuzau-Schneidhausen eine landesplanerische
Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Baugebietes
mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist. Die Verwaltung wird
aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
-6Beratungsergebnis:
5.
8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des
rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 51/2015
AM Heidbüchel fragt an, wer die aufkommenden Kosten für die Erschließung und den Umbau des
Wendehammers trägt und ob ein finanzieller Vorteil für den Antragsteller entsteht.
GVD Schmühl erklärt, dass die gesamten Kosten vom Antragsteller übernommen werden. Einen
finanziellen Vorteil für den Antragsteller gibt es nicht.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des 5. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“ wird gemäß § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der
Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 232 und 292.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
AM Kern erklärt sich für befangen.
AV Kaptain erläutert, dass dieser Antrag bereits zwei Mal gestellt wurde. Der Antrag wurde erneut
zur Tagesordnung genommen, da aktuell eine Notwendigkeit zur Förderung des sozialen
Wohnungsbaus besteht.
AM Hohn erklärt, dass sie der Förderung von sozialem Wohnraum positiv gegenüber steht. Im
Vergleich zu früher haben sich die Bedingungen geändert, da heute kein ausreichender sozialer
Wohnraum zur Verfügung steht.
AM Heidbüchel teilt mit, dass sich seine Fraktion noch einmal beraten und in der heutigen Sitzung
enthalten wird.
AM Nolten fügt an, dass sich gegenüber der Vergangenheit an der Situation keine Veränderungen
ergeben haben. Das Gesamtkonzept der Bauleitplanung in Kreuzau müsse erheblich überdacht
werden, sollten jetzt die Innen- und Außenbereichsabrundungen geändert werden. AM Nolten
fragt an, wie hoch die Nachfrage nach sozialem Wohnraum in Kreuzau ist.
GVD Schmühl erläutert, dass es in der Gemeinde Kreuzau keinen Mangel an öffentlichem
sozialen Wohnraum gibt. Der Bedarf für kinderreiche Familien ist vorhanden.
GVD Schmühl teilt mit, dass eine Abgrenzung der Innenbereichssatzung städtebaulich nur auf
beiden Seiten sinnvoll ist. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, ist nicht sichergestellt, dass auf
diesem Grundstück sozialer Wohnungsbau realisiert wird, da dies in einer Innenbereichsatzung
nicht festgelegt werden kann. Die Erschließung in diesem Bereich könnte problematisch werden,
so dass ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden müsste. Außerdem weist GVD Schmühl
darauf hin, dass zur Erweiterung des Innenbereiches ein öffentliches Beteiligungsverfahren
entsprechend der Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt werden müsse.
-7-
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle und eindeutige
Abgrenzung darstellt.
Beratungsergebnis:
7.
7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen, bei NichtMitwirken des AM Kern
Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.;
hier: Bereitstellen einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung
Vorlage: 54/2015
AM Heidbüchel erläutert, dass es zum vorgeschlagenen Standort Ecke Schulstraße/Am
Wassergarten zahlreiche Bedenken von verschiedenen Personen gab. Der Verein lehnt den Platz
an der Ecke Schulstraße/Am Wassergarten ab und sieht die Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung
weiter für geeignet an.
AM Braks hält den Platz an der Hans-Hoesch-Stiftung für geeignet, da sich dieser in den
Gesamtbereich der Sporthalle und des Freizeitbades gut einbinden lässt.
AM Nolten teilt mit, dass durch den Jugendtreff an der Festhalle ein Nutzungskonflikt entsteht. Die
offene Jugendarbeit wird so ein Stück weit beeinträchtigt. Er stellt den Antrag, den letzten Satz
aus dem Beschlussvorschlag zu streichen und zu prüfen, ob im Bereich der Mensa und des
Freizeitbades geeignete Alternativen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist das Bereitstellen
einer Fläche für den Turnclub positiv zu sehen.
AM Kern stimmt dem zu und erklärt, dass er die Einschränkungen für Jugendliche und Schule
nicht so unerheblich sieht wie es im Antrag des Turnclubs beschrieben wird.
AM Heidbüchel hält es für wichtig, dass sich der Standort eines solchen Vereinsheims in
unmittelbarer Nähe zur Sporthalle befindet.
AM Jansen erklärt, dass der Standort an der Hans-Hoesch-Stiftung baurechtlich absolut
unproblematisch ist. Der Turnclub leistet enorme Arbeit und ist ein Aushängeschild für die
Gemeinde Kreuzau.
Herr Suermondt vom Turnclub teilt mit, dass die Skateranlage und der Jugendtreff getrennt
voneinander zu betrachten sind. Durch den Bau des Vereinsheims werden keine Jugendlichen
vertrieben und die Skateranlage lediglich um 20 Meter nach rechts verschoben. Somit ist ein
Nutzungskonflikt an dieser Stelle nicht ersichtlich. Die durch den Bau wegfallende Rasenfläche ist
gering.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den letzten Satz aus dem Beschlussvorschlag zu
streichen.
Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich kann dem TurnClub 1889 Kreuzau e.V. eine gemeindliche Fläche zum Bau eines
Vereinsheimes zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit die Fläche zwischen der Hans-HoeschStiftung und der Sporthalle Kreuzau geeignet sein kann, soll geprüft werden. Hierzu soll der
Verein einen möglichst konkreten Planentwurf vorlegen.
Es ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Fläche für den Schulsport als auch die Skaterbahn
möglichst wenig beeinträchtigt werden.
-8-
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
-9B. Nichtöffentliche Sitzung
Kreuzau, den 03.11.2015
Vorsitzender:
Schriftführer:
- Kaptain -
- Nolden -