Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
182 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
12.11.15, 13:06
Aktualisiert
12.11.15, 13:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 03.11.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Stoffels, Manfred (ab TOP 2) 3. Stoffels, Björn , vertritt Böcking, Paul (ab TOP 2) 4. Braks, Egbert 5. Heidbüchel, Rolf ab TOP 2 6. Hohn, Astrid ab TOP 2 7. Kern, Karl-Heinz 8. Dr. Nolten, Ralf 9. Eßer, Rainer 10. Schroeteler, Rolf ab TOP 2 11. Hüttl, Detlef 12. Lüttgen, Wolfgang 13. Büngeler, Johannes 14. Balen, Yvonne ab TOP 2 15. Macherey, Peter 16. Wienands, Werner 17. Jansen, Wilfried b) als Gäste: 1. Frau Volk, Schulleiterin Sekundarschule (zu TOP 1) 2. Frau Cosman, stellvertretende Schulleiterin Sekundarschule (zu TOP 1) 3. Herr Hejna, Lehrer Sekundarschule (zu TOP 1) 4. Herr Stucki, Lehrer Sekundarschule (zu TOP 1) 5. Frau Chlosta, Geschäftsführerin Fa. Hoesch Design (zu TOP 4) 6. Herr Michel, Finanzmanager Fa. Hoesch Design (zu TOP 4) 7. Herr Bäuml, Architekt (zu TOP 4) 8. Herr Suermondt, Turnclub Kreuzau (zu TOP 7) 9. Herr Voßen, Turnclub Kreuzau (zu TOP 7) c) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Gottstein 3. VA Meller (zu TOP 1) 4. VA Nolden Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur -2Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -3- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Ortsbesichtigungen im Schulzentrum 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen 4. Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen Vorlage: 55/2015 5. Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 51/2015 6. Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 7. Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.; hier: Bereitstellen einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung Vorlage: 54/2015 8. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen 9.1 Rechtsanwaltschaftliches Schreiben im Auftrag der Bürgerinitiative „Saubere Luft in Kreuzau e. V.“ zu den Bebauungsplänen E 19 und E 28 10. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Ortsbesichtigungen im Schulzentrum Bei einem Ortstermin im Schulzentrum werden die Physik- und Chemieräume der Sekundarschule besichtigt. GVD Schmühl erläutert, dass die Umbaumaßnahmen erforderlich seien, um eine sinnvolle Raumaufteilung gewährleisten zu können. Für die Umbaumaßnahmen fallen Kosten in Höhe von ca. 100.000,00 € an. Der Ausschuss erkundigt sich nach den zuletzt statt gefundenen Wartungen und Prüfungen der Räumlichkeiten und ihrer Gerätschaften. GVD Schmühl erläutert, dass die Überprüfungen vom TÜV durchgeführt werden. Aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigungen, wird die Zusammenlegung der Fachräume für unbedingt erforderlich gehalten. Die Neueinrichtung eines Chemieraumes im Bereich der heutigen Hauptschule soll in 2016 umgesetzt werden. Die kurzfristige Neueinrichtung eines Physikraumes im Bereich der heutigen Realschule soll davon abhängig gemacht werden, ob die vorherigen Schülerarbeitsplätze den heutigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen oder nicht. Die Verwaltung sagt eine kurzfristige Überprüfung durch den TÜV zu. Sollte sich hierbei herausstellen, dass nur kleinere Reparaturen erforderlich sind, muss überlegt werden, die Neueinrichtung dieses Raumes eventuell um ein Jahr zu verschieben. Unabhängig von der vorgenannten Besichtigung, stellt GVD Schmühl die geplanten Umbaumaßnahmen für die Aufenthalts- und Pausenräume für die Sekundarschule dar. Gegenüber der bisherigen Planungsabsicht lässt sich das neue Lehrerzimmer für die Sekundarschule nicht wie angedacht in der Aula der Realschule realisieren. Im Einvernehmen haben sich das Gymnasium und die Sekundarschule darauf verständigt, dass das neue Lehrerzimmer einschließlich der Lehrervorbereitungsräume nun mehr doch im Bereich der bisherigen Mediothek und der beide Musikräume im 1. BA des Gymnasiums entstehen sollen. Diese Räume sollen zukünftig im Erdgeschoss der Hauptschule neu eingerichtet werden. Da dieser Bereich nach bisherigen Planungen für die Pausengestaltung vorgesehen war, sollen diese Räume nun in der Aula der Realschule entstehen. 2. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Einwohnerfragen. 3. Mitteilungen AL Gottstein teilt mit, dass der Kreis Düren am 06.10.2015 eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle der Firma Metsä Tissue erteilt hat. Die Lagerhalle befindet sich zwischen dem heutigen Parkplatz und der Rur. Die neue Halle dient zur Lagerung von Materialien und Rohstoffen. Der Verkehr von der Produktionsstätte zum neuen Lager erfolgt ausschließlich über betriebseigenes Gelände, sodass kein zusätzlicher Verkehr im öffentlichen Straßenbereich entsteht. Durch die neuen Lagermöglichkeiten werden Reduzierungen des LKW-Verkehrs um ca. 15 % (ca. 50 LKW-Bewegungen in der OD Winden und Kreuzau) erwartet. AL Gottstein erläutert, dass der Kreis Düren am 28.08.2015 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schweinemaststalles in Thum erteilt hat. Die noch ausstehende Frage der notwendigen Erschließung des Betriebes wurde zwischenzeitlich gelöst, so dass die Gemeinde Kreuzau das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen musste. AM Hohn fragt an, ob die Auflagen für den Antragsteller geändert worden sind. GVD Schmühl erklärt, dass dies nicht der Fall ist. GVD Schmühl erläutert, dass die Kommunalaufsicht die Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 18.08.2015 „Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zum Bebauungsplan E 28“ (VL 43/2012 2. Ergänzung) durch Bürgermeisters Eßer bestätigt und für -5rechtmäßig erklärt. Der Ratsbeschluss wurde durch den Landrat aufgehoben. AM Heidbüchel teilt mit, dass der Bürgermeister bzgl. der B-Plan-Änderung E 11 richtig informiert hat, jedoch hätte die Aussage, dass der Antragsteller nun einen Übernahmeanspruch geltend machen könne, in die Sitzungsvorlage gehört. So sei der Rat sich nicht über die Konsequenzen eines Übernahmeanspruchs bewusst gewesen. (Die schriftliche Mitteilung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist der Niederschrift beigefügt.) GVD Schmühl stimmt AM Heidbüchel zu und stellt hierzu klar, dass es durch den Eigentümer keinen Übernahmeanspruch geben wird. AM Heidbüchel erklärt die Angelegenheit somit für erledigt. 4. Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen Vorlage: 55/2015 Architekt Bäuml und die Vertreter der Firma Hoesch stellen ihren Antrag und Pläne zum Baugebiet in Schneidhausen vor. AM Kern fragt an, wieso die Unterhaltung der roten Villa in der Vergangenheit eingestellt wurde. Frau Chlosta teilt mit, dass die Unterhaltungspflicht Aufgabe der Mieter gewesen ist, die Mieter dieser jedoch nicht nachgekommen sind. GVD Schmühl erläutert, dass es sich zunächst um die Grundsatzentscheidung handelt, ob die Gemeinde Kreuzau eine landesplanerische Anfrage stellen sollte oder nicht. Die Bezirksregierung prüft im Rahmen der landesplanerischen Anfrage, ob das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Sollte die Bezirksregierung die Anfrage negativ bescheiden, wäre das Vorhaben nicht umsetzbar und hätte sich somit erledigt. Sollte die Anfrage positiv beschieden werden, hätte die Gemeinde Kreuzau die Möglichkeit entsprechende Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes zu fassen. AM Nolten teilt mit, dass es sinnvoll sei abzuklären, ob eine Bebauung in diesem Bereich möglich sei. Somit sollte die landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung gestellt werden. AM Hohn bekräftigt, dass die Naturschutzbelange in diesem Bereich sehr wichtig sind und es dort zahlreiche Schutzbestimmungen gibt. Ein mögliches Wohngebiet widerspreche ihrer Ansicht nach den Bestimmungen des Regionalplanes. Ausgewiesene Ausgleichsflächen sollten erhalten bleiben und nicht sofort wieder umgewidmet werden. AM Kern erklärt, dass bei zukünftigen Baugebieten zunächst die Gebiete in Betracht gezogen werden sollen, die in Sachen Naturschutz eine geringere Sensibilität aufweisen. AM Heidbüchel und AM Braks teilen mit, dass in ihren Fraktionen noch Beratungsbedarf besteht und sie sich in der heutigen Sitzung enthalten werden. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass der Beschlussvorschlag um folgenden Satz erweitert wird: „Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.“ Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt zum vorliegenden Antrag der Firma Hoesch Design GmbH zur Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Kreuzau-Schneidhausen eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. -6Beratungsergebnis: 5. 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 51/2015 AM Heidbüchel fragt an, wer die aufkommenden Kosten für die Erschließung und den Umbau des Wendehammers trägt und ob ein finanzieller Vorteil für den Antragsteller entsteht. GVD Schmühl erklärt, dass die gesamten Kosten vom Antragsteller übernommen werden. Einen finanziellen Vorteil für den Antragsteller gibt es nicht. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des 5. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“ wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 232 und 292. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 6. Einstimmig Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 AM Kern erklärt sich für befangen. AV Kaptain erläutert, dass dieser Antrag bereits zwei Mal gestellt wurde. Der Antrag wurde erneut zur Tagesordnung genommen, da aktuell eine Notwendigkeit zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus besteht. AM Hohn erklärt, dass sie der Förderung von sozialem Wohnraum positiv gegenüber steht. Im Vergleich zu früher haben sich die Bedingungen geändert, da heute kein ausreichender sozialer Wohnraum zur Verfügung steht. AM Heidbüchel teilt mit, dass sich seine Fraktion noch einmal beraten und in der heutigen Sitzung enthalten wird. AM Nolten fügt an, dass sich gegenüber der Vergangenheit an der Situation keine Veränderungen ergeben haben. Das Gesamtkonzept der Bauleitplanung in Kreuzau müsse erheblich überdacht werden, sollten jetzt die Innen- und Außenbereichsabrundungen geändert werden. AM Nolten fragt an, wie hoch die Nachfrage nach sozialem Wohnraum in Kreuzau ist. GVD Schmühl erläutert, dass es in der Gemeinde Kreuzau keinen Mangel an öffentlichem sozialen Wohnraum gibt. Der Bedarf für kinderreiche Familien ist vorhanden. GVD Schmühl teilt mit, dass eine Abgrenzung der Innenbereichssatzung städtebaulich nur auf beiden Seiten sinnvoll ist. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, ist nicht sichergestellt, dass auf diesem Grundstück sozialer Wohnungsbau realisiert wird, da dies in einer Innenbereichsatzung nicht festgelegt werden kann. Die Erschließung in diesem Bereich könnte problematisch werden, so dass ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden müsste. Außerdem weist GVD Schmühl darauf hin, dass zur Erweiterung des Innenbereiches ein öffentliches Beteiligungsverfahren entsprechend der Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt werden müsse. -7- Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle und eindeutige Abgrenzung darstellt. Beratungsergebnis: 7. 7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen, bei NichtMitwirken des AM Kern Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.; hier: Bereitstellen einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung Vorlage: 54/2015 AM Heidbüchel erläutert, dass es zum vorgeschlagenen Standort Ecke Schulstraße/Am Wassergarten zahlreiche Bedenken von verschiedenen Personen gab. Der Verein lehnt den Platz an der Ecke Schulstraße/Am Wassergarten ab und sieht die Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung weiter für geeignet an. AM Braks hält den Platz an der Hans-Hoesch-Stiftung für geeignet, da sich dieser in den Gesamtbereich der Sporthalle und des Freizeitbades gut einbinden lässt. AM Nolten teilt mit, dass durch den Jugendtreff an der Festhalle ein Nutzungskonflikt entsteht. Die offene Jugendarbeit wird so ein Stück weit beeinträchtigt. Er stellt den Antrag, den letzten Satz aus dem Beschlussvorschlag zu streichen und zu prüfen, ob im Bereich der Mensa und des Freizeitbades geeignete Alternativen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist das Bereitstellen einer Fläche für den Turnclub positiv zu sehen. AM Kern stimmt dem zu und erklärt, dass er die Einschränkungen für Jugendliche und Schule nicht so unerheblich sieht wie es im Antrag des Turnclubs beschrieben wird. AM Heidbüchel hält es für wichtig, dass sich der Standort eines solchen Vereinsheims in unmittelbarer Nähe zur Sporthalle befindet. AM Jansen erklärt, dass der Standort an der Hans-Hoesch-Stiftung baurechtlich absolut unproblematisch ist. Der Turnclub leistet enorme Arbeit und ist ein Aushängeschild für die Gemeinde Kreuzau. Herr Suermondt vom Turnclub teilt mit, dass die Skateranlage und der Jugendtreff getrennt voneinander zu betrachten sind. Durch den Bau des Vereinsheims werden keine Jugendlichen vertrieben und die Skateranlage lediglich um 20 Meter nach rechts verschoben. Somit ist ein Nutzungskonflikt an dieser Stelle nicht ersichtlich. Die durch den Bau wegfallende Rasenfläche ist gering. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den letzten Satz aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich kann dem TurnClub 1889 Kreuzau e.V. eine gemeindliche Fläche zum Bau eines Vereinsheimes zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit die Fläche zwischen der Hans-HoeschStiftung und der Sporthalle Kreuzau geeignet sein kann, soll geprüft werden. Hierzu soll der Verein einen möglichst konkreten Planentwurf vorlegen. Es ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Fläche für den Schulsport als auch die Skaterbahn möglichst wenig beeinträchtigt werden. -8- Beratungsergebnis: 8. Einstimmig Anfragen Es ergehen keine Anfragen. -9B. Nichtöffentliche Sitzung Kreuzau, den 03.11.2015 Vorsitzender: Schriftführer: - Kaptain - - Nolden -