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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich Milser Heide 56)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich Milser Heide 56) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich Milser Heide 56)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 87/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich Milser Heide 56 Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 10.08.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Herr Rempel beantragt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ für sein Grundstück (Hausgrundstück Milser Heide Nr. 56). Der Bebauungsplan setzt bisher ein Allgemeines Wohngebiet in offener, zweigeschossiger Bauweise fest. Die Bauflächen sind entlang der vorhandenen Straßen (Milser Heide und Marienburger Straße) festgesetzt. Der Wunsch von Herrn Rempel ist es, eine Baumöglichkeit im hinteren Teil seines Grundstückes (bisher als Garten genutzt ) zu schaffen. Auf dem Hintergrundstück Milser Heide Nr. 56 kann eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung realisiert werden (siehe Planungsalternative A). Auch das Hausgrundstück Nr. 54 scheint hierfür geeignet. Die Erschließung sollte von der Milser Heide aus erfolgen. Anzustreben ist hierzu eine gemeinsame Privaterschließung, die entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt wird. Die Hausgrundstücke Marienburger Straße Nr. 4 und Nr. 6 sowie Milser Heide Nr. 52 sind für eine Nachverdichtung nicht geeignet (siehe Planungsalternative B). Dort können – im Bereich der derzeitigen Gärten - ebenfalls Baufenster für Einfamilienhäuser festgesetzt werden. Die Grundstücksgrößen sinken dann aber auf ca. 380 qm und kleiner. Für das Grundstück Marienburger Nr. 6 gilt, dass der Bau eines zusätzlichen freistehenden Einfamilienhauses nur bei Entsiegelung bzw. Rückbauten auf dem bestehenden Grundstück möglich ist. Auf diesen Grundstücken können ggf. kleinere Verschiebungen der Baugrenzen in einem Änderungsverfahren geprüft werden. Nach Aussage von Herrn Rempel plant sein Sohn in absehbarer Zeit zu bauen. Familie Rempel möchte zur weiteren Planung daher eine Aussage, ob die Gemeinde ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchführt. Die Verwaltung schlägt folgende weitere Vorgehensweise vor: Wenn der Ausschuss der beantragten Bebauungsplanänderung zustimmt, würde die Verwaltung Kontakt mit den Eigentümern der Grundstücke Milser Heide 52 und 54 sowie Marienburger Straße 4 und 6 aufnehmen und abfragen, ob und welche Wünsche zur Änderung des Bebauungsplanes bestehen. -2- Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu. Die Verwaltung klärt mit den Eigentümern der Grundstücke Milser Heide 52, 54 sowie Marienburger Straße 4 und 6, ob und welche zusätzlichen Bauwünsche bestehen. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss vorgelegt. Auf welchen Grundstücken genau weitere Bauflächen festgesetzt werden, wird vor / bzw. mit Einleitung des Verfahrens entschieden. Schemmel