Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
22.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
62/2006
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Haushalt / Schulen / Jugend
Auskunft erteilt:
Herr Vahle
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. November 2009
Danziger Straße – 1.Stichweg (Flurstück 1096, Flur 4 der Gemarkung Bechterdissen)
hier: Bildung eines Abschnittes gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
20.06.2006
Rat
22.06.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der im beigefügten Flurkartenauszug kenntlich gemachte 1. Stichweg der Danziger Straße wurde im Jahr
2005 erstmalig hergestellt. Dieser Stichweg ist im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn „unselbständiges
Anhängsel“ zur Danziger Straße. Da für die Danziger Straße bisher eine Erschließungsbeitragspflicht nicht
entstanden ist, wäre eine Beitragserhebung erst möglich, wenn die Erschließungsanlage Danziger Straße
mit
ihren
unselbständigen
Anhängseln
erstmalig
entsprechend
den
satzungsgemäßen
Herstellungsmerkmalen hergestellt ist. Ein Ausbau der Danziger Straße ist in der mittelfristigen Planung bis
2011 nicht vorgesehen. Zur beitragsrechtlichen Abwicklung dieser Baumaßnahme sieht die
Erschließungsbeitragssatzung die Bildung eines „Abschnittes“ vor.
Um zeitnah nach dem erfolgtem Ausbau die Erschließungsbeitragsabrechnung durchführen zu können, wird
seitens der Verwaltung folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge die Danziger Straße –
Erster Stichweg (Flurstück 1096, Flur 4 der Gemarkung Bechterdissen)- als „Abschnitt“ gemäß § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung zu beschließen.
In Vertretung
Lange