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Beschlussvorlage (Danziger Straße – 1.Stichweg (Flurstück 1096, Flur 4 der Gemarkung Bechterdissen) hier: Bildung eines Abschnittes gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
22.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Danziger Straße – 1.Stichweg (Flurstück 1096, Flur 4 der Gemarkung Bechterdissen)
hier: Bildung eines Abschnittes gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 62/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Haushalt / Schulen / Jugend Auskunft erteilt: Herr Vahle Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Danziger Straße – 1.Stichweg (Flurstück 1096, Flur 4 der Gemarkung Bechterdissen) hier: Bildung eines Abschnittes gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003 Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 20.06.2006 Rat 22.06.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Der im beigefügten Flurkartenauszug kenntlich gemachte 1. Stichweg der Danziger Straße wurde im Jahr 2005 erstmalig hergestellt. Dieser Stichweg ist im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn „unselbständiges Anhängsel“ zur Danziger Straße. Da für die Danziger Straße bisher eine Erschließungsbeitragspflicht nicht entstanden ist, wäre eine Beitragserhebung erst möglich, wenn die Erschließungsanlage Danziger Straße mit ihren unselbständigen Anhängseln erstmalig entsprechend den satzungsgemäßen Herstellungsmerkmalen hergestellt ist. Ein Ausbau der Danziger Straße ist in der mittelfristigen Planung bis 2011 nicht vorgesehen. Zur beitragsrechtlichen Abwicklung dieser Baumaßnahme sieht die Erschließungsbeitragssatzung die Bildung eines „Abschnittes“ vor. Um zeitnah nach dem erfolgtem Ausbau die Erschließungsbeitragsabrechnung durchführen zu können, wird seitens der Verwaltung folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge die Danziger Straße – Erster Stichweg (Flurstück 1096, Flur 4 der Gemarkung Bechterdissen)- als „Abschnitt“ gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung zu beschließen. In Vertretung Lange