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Beschlussvorlage (Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
06.09.11, 06:50
Aktualisiert
06.09.11, 06:50
Beschlussvorlage (Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling) Beschlussvorlage (Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling) Beschlussvorlage (Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling) Beschlussvorlage (Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 190/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.08.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 190/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 23.08.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling Beschlussentwurf: Das Konzept zur kunden- und veranstaltungsspezifischen Abgrenzung bei der Entgeltberechnung für die Vermietung des Rheinforums Wesseling wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes eine Benutzungs- und Entgeltordnung zu erarbeiten. Sachdarstellung: 1. Problem Das städtische Rheinforum wird gemäß § 1 der Betriebssatzung für die Kulturbetrieb der Stadt Wesseling als kulturelle Einrichtung („Veranstaltungshalle Rheinforum“) nach Maßgabe der Betriebssatzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) betrieben. Eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen wurde bislang nicht beschlossen. Bislang dienen die in der Vorlage-Nr. 340/2004, „Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum der Stadt Wesseling“ und der Vorlage-Nr. 263/2005 „Allgemeine Benutzungsordnung und Entgeltordnung für städtische Räumlichkeiten bei geselligen und gesellschaftlichen Veranstaltungen“ beschriebenen Entgeltberechnungen der Verwaltung als Anhalt bei der Vergabe des Objektes und der Festlegung des zu zahlenden Entgelts. Wie die Praxis gezeigt hat, ist es schwierig, in dem breiten Spektrum von Veranstaltern (von kleinen, gemeinnützigen Vereinen bis zu internationalen Großkonzernen) und unter Berücksichtigung des individuellen Zwecks einer Veranstaltung (von Benefizveranstaltungen bis zu rein kommerziellen, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Veranstaltungen) ein jeweils angemessenes Entgelt festzulegen. Beispiel: einem kleinen, gemeinnützigen Verein sollte für die Veranstaltung eines Benefizkonzerten kein oder nur ein geringes Entgelt abverlangt werden, würde das gleiche Konzert von einer Bank oder Sparkasse veranstaltet, wäre eine höheres Entgelt durchaus angemessen und zumutbar. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt daher vor, nach dem in der Anlage vorgeschlagenen Konzept zur Entgeltberechnung für das Rheinforum Wesseling eine Benutzungs- und Entgeltordnung zu erarbeiten und diese dem Ausschuss in der nächsten Sitzung am 24.11.2011 vorzustellen. Anwendung der Entgeltberechnung: Zunächst wird die Tarifstufe (A – D) durch die Bestimmung des Veranstalters („Wer ?“) und der Art der Veranstaltung („Was ?“) ermittelt. Hierzu schlägt die Verwaltung vier Gruppen von Veranstaltern (I. – IV.) und drei Gruppen von Veranstaltungsarten – „Was ?“ vor. Die vorgeschlagenen Differenzierungen können ggfs. ergänzt oder verändert werden. Nachdem die Tarifstufe ermittelt wurde, erfolgt die Bestimmung des Nutzungsentgeltes unter Zugrundelegung der gewünschten Räumlichkeiten: -Rheinforum, komplett, einschl. Theater, -Rheinforum, untere Ebene, Eingang mit Garderobe, Halle einschl. Theke und Bühne -Rheinforum, untere Ebene: Eingang mit Garderobe, Halle einschl. Theke bis zum Vorhang, -Rheinforum, Empore, -Rheinforum, kleines Theater, -Rheinforum, Außenbereich (gemeint ist der obere Platz). Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die unterschiedlichen Räumlichkeiten farblich (einheitlich) markiert. Anhand der Tarifstufe (A – D) und der Räumlichkeit (einheilt. Farbe) kann dann das Nutzungsentgelt in der Tarifübersicht, bestehend aus 1. Miete 2. Nebenkosten 2.A Verbrauchskostenpauschale 2.B Reinigungskosten 3. Sonderleistungen schnell und nachvollziehbar ermittelt werden. Durch dieses Verfahren ist es möglich, den Besonderheiten des Einzelfalles bei der Festlegung des Entgelts gerecht zu werden. Zu den vorgeschlagenen „Preisen“ 1. Miete Die vorgeschlagenen (Grund-)Mieten orientieren sich an den Ergebnissen einer Abfrage bei den anderen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen und der Stadt Bornheim, soweit dort ebenfalls städtische Hallen verpachtet werden. 2. Nebenkosten A. Verbrauchskostenpauschale Die vorgeschlagenen Werte berücksichtigen die vom FB -65/Immobilienmanagement- ermittelten durchschnittlichen Verbrauchswerte des Rheinforums (ohne Radio Erft, Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle). Der FB -65/Immobilienmanagement- prüft zur Zeit die Möglichkeit einer separaten Verbrauchsabrechnung für die Veranstaltungshalle und das Theater durch den Einbau von Gas- bzw. Strom-Zwischenzählern. So sollen verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnungen, wie sie zum Beispiel bei der Vergabe der Festhalle Urfeld erfolgen, möglich werden. Der Einbau von Zwischenzählern für den Wasserverbrauch ist nach Auskunft des FB -65/Immobilienmanagement- nicht möglich. B. Reinigungskosten Die angegebenen Reinigungskosten wurden vom FB -65/Immobilienmanagement- ermittelt. 3. Sonderleistungen Die Verwaltung schlägt vor, besondere Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Dies ist auch bei den übrigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises gängige Praxis. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands soll aber auf eine detaillierte Abrechnung weiterer Sonderleistungen (etwa: zusätzliche Miete für Funkmikrofone, Einsatz Nutzung der Konferenz-Beschallungsanlage usw.) verzichtet werden. Stattdessen sollen „TechnikPakete“ angeboten werden: 1. Nutzung der vorhandenen Tontechnik, 2. Nutzung der vorhandenen Lichttechnik, 3. Nutzung der vorhandenen Videotechnik und Nutzung aller vorhandenen Technikkomponenten. Für Wiederverkäufer und Mehrfachbucher wird ein Rabatt eingeräumt. Näheres soll im Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung vorgeschlagen werden. Berechnungsbeispiele A: Abschlussball einer weiterführenden Schule Veranstalter Gruppe: II., Art der Veranstaltung: „Veranstaltung für Jugendliche -> kostenlos, nur NeKo Keine Miete für Rheinforum, untere Ebene, Nebenkosten: 50,00 €, Reinigung: 120,00 €, Sonderleistungen: Tontechnik u. Lichttechnik: frei Zusammen: 170,00 €, zzgl. Technikerstunden B: Vereinsjubiläum eines Wesselinger Kulturvereins Veranstalter Gruppe: II., Art der Veranstaltung: „Unterstützung ehrenamtl. Vereinsarbeit -> Tarifstufe A Miete Rheinforum untere Ebene, Eingang mit Garderobe, Halle einschl. Theke und Bühne: 350,00 € Zzgl. Nebenkosten 50,00 €, Reinigung 120,00 €, Nutzung der gesamten Technik: 100,00 €; zusammen: 620 €, zzgl. Technikerstunden C: Interne Weihnachtsfeier einer Bornheimer Firma Veranstalter Gruppe: IV., Art der Veranstaltung: „interne Firmenveranstaltung“ -> Tarifstufe D Miete Rheinforum untere Ebene, Eingang mit Garderobe, Halle einschl. Theke und Bühne: 1.300,00 € Zzgl. Nebenkosten 100,00 €, Reinigung 120,00 €, Nutzung Licht u.Tontechnik: 230,00 €; zusammen: 1.750 €, zzgl. Technikerstunden 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen können nicht ermittelt werden. Die Verwaltung erwartet mit der Einführung einer klaren und transparenten Entgeltregelung eine steigende Nachfrage nach dem Rheinforum Wesseling als Tagungs- und Veranstaltungshalle und in der Folge steigende Einnahmen.