Daten
Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
06.09.11, 06:50
Aktualisiert
06.09.11, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
190/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.08.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 190/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
23.08.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Konzept für eine Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling
Beschlussentwurf:
Das Konzept zur kunden- und veranstaltungsspezifischen Abgrenzung bei der Entgeltberechnung für die
Vermietung des Rheinforums Wesseling wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
der Grundlage dieses Entwurfes eine Benutzungs- und Entgeltordnung zu erarbeiten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das städtische Rheinforum wird gemäß § 1 der Betriebssatzung für die Kulturbetrieb der Stadt Wesseling als
kulturelle Einrichtung („Veranstaltungshalle Rheinforum“) nach Maßgabe der Betriebssatzung entsprechend
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) betrieben.
Eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen wurde
bislang nicht beschlossen.
Bislang dienen die in der Vorlage-Nr. 340/2004, „Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum der
Stadt Wesseling“ und der Vorlage-Nr. 263/2005 „Allgemeine Benutzungsordnung und Entgeltordnung für
städtische Räumlichkeiten bei geselligen und gesellschaftlichen Veranstaltungen“ beschriebenen Entgeltberechnungen der Verwaltung als Anhalt bei der Vergabe des Objektes und der Festlegung des zu zahlenden
Entgelts.
Wie die Praxis gezeigt hat, ist es schwierig, in dem breiten Spektrum von Veranstaltern (von kleinen, gemeinnützigen Vereinen bis zu internationalen Großkonzernen) und unter Berücksichtigung des individuellen
Zwecks einer Veranstaltung (von Benefizveranstaltungen bis zu rein kommerziellen, auf Gewinnerzielung
ausgerichtete Veranstaltungen) ein jeweils angemessenes Entgelt festzulegen.
Beispiel: einem kleinen, gemeinnützigen Verein sollte für die Veranstaltung eines Benefizkonzerten kein
oder nur ein geringes Entgelt abverlangt werden, würde das gleiche Konzert von einer Bank oder Sparkasse
veranstaltet, wäre eine höheres Entgelt durchaus angemessen und zumutbar.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt daher vor, nach dem in der Anlage vorgeschlagenen Konzept zur Entgeltberechnung
für das Rheinforum Wesseling eine Benutzungs- und Entgeltordnung zu erarbeiten und diese dem Ausschuss in der nächsten Sitzung am 24.11.2011 vorzustellen.
Anwendung der Entgeltberechnung:
Zunächst wird die Tarifstufe (A – D) durch die Bestimmung des Veranstalters („Wer ?“) und der Art der Veranstaltung („Was ?“) ermittelt. Hierzu schlägt die Verwaltung vier Gruppen von Veranstaltern (I. – IV.) und
drei Gruppen von Veranstaltungsarten – „Was ?“ vor. Die vorgeschlagenen Differenzierungen können ggfs.
ergänzt oder verändert werden.
Nachdem die Tarifstufe ermittelt wurde, erfolgt die Bestimmung des Nutzungsentgeltes unter Zugrundelegung der gewünschten Räumlichkeiten:
-Rheinforum, komplett, einschl. Theater,
-Rheinforum, untere Ebene, Eingang mit Garderobe, Halle einschl. Theke und Bühne
-Rheinforum, untere Ebene: Eingang mit Garderobe, Halle einschl. Theke bis zum Vorhang,
-Rheinforum, Empore,
-Rheinforum, kleines Theater,
-Rheinforum, Außenbereich (gemeint ist der obere Platz).
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die unterschiedlichen Räumlichkeiten farblich (einheitlich) markiert.
Anhand der Tarifstufe (A – D) und der Räumlichkeit (einheilt. Farbe) kann dann das Nutzungsentgelt in der
Tarifübersicht, bestehend aus
1. Miete
2. Nebenkosten
2.A Verbrauchskostenpauschale
2.B Reinigungskosten
3. Sonderleistungen
schnell und nachvollziehbar ermittelt werden.
Durch dieses Verfahren ist es möglich, den Besonderheiten des Einzelfalles bei der Festlegung des Entgelts
gerecht zu werden.
Zu den vorgeschlagenen „Preisen“
1. Miete
Die vorgeschlagenen (Grund-)Mieten orientieren sich an den Ergebnissen einer Abfrage bei den anderen
Rhein-Erft-Kreis-Kommunen und der Stadt Bornheim, soweit dort ebenfalls städtische Hallen verpachtet
werden.
2. Nebenkosten
A. Verbrauchskostenpauschale
Die vorgeschlagenen Werte berücksichtigen die vom FB -65/Immobilienmanagement- ermittelten durchschnittlichen Verbrauchswerte des Rheinforums (ohne Radio Erft, Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle). Der FB -65/Immobilienmanagement- prüft zur Zeit die Möglichkeit einer separaten Verbrauchsabrechnung für die Veranstaltungshalle und das Theater durch den Einbau von Gas- bzw. Strom-Zwischenzählern.
So sollen verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnungen, wie sie zum Beispiel bei der Vergabe der Festhalle Urfeld erfolgen, möglich werden. Der Einbau von Zwischenzählern für den Wasserverbrauch ist nach
Auskunft des FB -65/Immobilienmanagement- nicht möglich.
B. Reinigungskosten
Die angegebenen Reinigungskosten wurden vom FB -65/Immobilienmanagement- ermittelt.
3. Sonderleistungen
Die Verwaltung schlägt vor, besondere Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Dies ist auch bei den
übrigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises gängige Praxis. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands soll
aber auf eine detaillierte Abrechnung weiterer Sonderleistungen (etwa: zusätzliche Miete für Funkmikrofone,
Einsatz Nutzung der Konferenz-Beschallungsanlage usw.) verzichtet werden. Stattdessen sollen „TechnikPakete“ angeboten werden: 1. Nutzung der vorhandenen Tontechnik, 2. Nutzung der vorhandenen Lichttechnik, 3. Nutzung der vorhandenen Videotechnik und Nutzung aller vorhandenen Technikkomponenten.
Für Wiederverkäufer und Mehrfachbucher wird ein Rabatt eingeräumt. Näheres soll im Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung vorgeschlagen werden.
Berechnungsbeispiele
A: Abschlussball einer weiterführenden Schule
Veranstalter Gruppe: II., Art der Veranstaltung: „Veranstaltung für Jugendliche -> kostenlos, nur NeKo
Keine Miete für Rheinforum, untere Ebene, Nebenkosten: 50,00 €, Reinigung: 120,00 €, Sonderleistungen:
Tontechnik u. Lichttechnik: frei
Zusammen: 170,00 €, zzgl. Technikerstunden
B: Vereinsjubiläum eines Wesselinger Kulturvereins
Veranstalter Gruppe: II., Art der Veranstaltung: „Unterstützung ehrenamtl. Vereinsarbeit -> Tarifstufe A
Miete Rheinforum untere Ebene, Eingang mit Garderobe, Halle einschl. Theke und Bühne: 350,00 €
Zzgl. Nebenkosten 50,00 €, Reinigung 120,00 €, Nutzung der gesamten Technik: 100,00 €;
zusammen: 620 €, zzgl. Technikerstunden
C: Interne Weihnachtsfeier einer Bornheimer Firma
Veranstalter Gruppe: IV., Art der Veranstaltung: „interne Firmenveranstaltung“ -> Tarifstufe D
Miete Rheinforum untere Ebene, Eingang mit Garderobe, Halle einschl. Theke und Bühne: 1.300,00 €
Zzgl. Nebenkosten 100,00 €, Reinigung 120,00 €, Nutzung Licht u.Tontechnik: 230,00 €;
zusammen: 1.750 €, zzgl. Technikerstunden
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen können nicht ermittelt werden. Die Verwaltung erwartet mit der Einführung
einer klaren und transparenten Entgeltregelung eine steigende Nachfrage nach dem Rheinforum Wesseling
als Tagungs- und Veranstaltungshalle und in der Folge steigende Einnahmen.