Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
120/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
27. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Anbaustraße Am Hohen Rain – von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – in
Wesseling-Urfeld)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 120/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
06.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
27. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Anbaustraße Am Hohen Rain – von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – in Wesseling-Urfeld)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
27. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Anbaustraße Am Hohen Rain – von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – in Wesseling-Urfeld)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) und Artikel 1
Ziffer 5. des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 (GV NRW 2007
S. 380) - in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (ABl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt
Wesseling am 27.September 2011 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Am Hohen Rain“ - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in Wesseling-Urfeld
ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne die ab der Einmündung Burgstraße auf einer Länge von ca. 22 m fehlenden Gehwege endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Straße „Am Hohen Rain“ – von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – verfügt beginnend ab der
Einmündung Im Kaninsberg zunächst über eine Ausbaubreite von 6,60 m und verjüngt sich bis zur Einmündung Burgstraße erst auf 5 m und auf den letzten ca. 22 m auf nur noch 4 m. Da die mit 4 m geringe Ausbaubreite eine Anlegung separierter Gehwege nicht zulässt, wurde das ca. 22 m lange Teilstück in Asphalt
hergestellt.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß
Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine