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Beschlussvorlage GB (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
28.05.11, 04:07
Aktualisiert
28.05.11, 04:07
Beschlussvorlage GB (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal) Beschlussvorlage GB (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal) Beschlussvorlage GB (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal) Beschlussvorlage GB (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
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hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal) Beschlussvorlage GB (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 185/2011 24.05.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2011 Kreisausschuss 22.06.2011 Kreistag 20.07.2011 Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --/-Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Stellungnahme laut Vorlage. Zeile: Kreiskämmerer -2- Begründung: Mit Anhörung vom 23.02.2011 teilt die Bezirksregierung (BR) Köln mit, dass beabsichtigt sei, das o.g. Denkmal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen. Für den Kreis Euskirchen besteht die Möglichkeit der Äußerung. Eine vom Kreis Euskirchen beantragte Fristverlängerung (22.07.2011) wurde seitens der BR Köln genehmigt. Verfahren 2007 Bereits 2007 hatte die BR Köln den Kreis Euskirchen im Rahmen des gleichen Verfahrens angehört. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 12.09.2007 auf Grundlage der V351/2007 die Aufnahme in den Denkmalschutz abgelehnt. Im wesentlichen wurde dargelegt, dass im Falle eines Erwerbes der Schienenstrecke durch den Kreis Euskirchen bei der Aufnahme in die Denkmalliste und ausschließlicher Nutzung zu Eisenbahnzwecken, die Gefahr gesehen wird, dass die bisherigen Planungen des Kreises Euskirchen (insbesondere bessere Erschließung des Schleidener Tals durch den motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr) nicht realisiert werden können. Für den Fall, dass dessen ungeachtet die Aufnahme als Denkmal veranlasst würde, hat der Kreis Euskirchen als eventueller zukünftiger Eigentümer der Strecke die Zusicherung einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchGNW gefordert, die eine Änderung der bisherigen Nutzung zulässt. Die Stadt Schleiden hatte damals ein Interesse an der Unterschutzstellung, wohingegen sich Kall und Hellenthal dagegen ausgesprochen hatten. Aktuelles Verfahren Die Bezirksregierung Köln hat auf aktuelle Nachfrage erläutert, dass das Verfahren aus 2007 in den letzten 4 Jahren geruht habe. Da sich in der Zwischenzeit Änderungen im Bereich des Denkmalumfangs (Herausnahme des Bahnhofes Blumenthal, da dieser bereits unter Denkmalschutz steht), einiger Eigentumsverhältnisse (Erwerb des Bahnhofes Kall durch die RVK) sowie der verkehrlichen Situation (Pacht der Strecke durch die RSE und damit bessere Erhaltungsperspektiven) ergeben hätten, wolle man nunmehr allen Beteiligten nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen. Neben dem Kreis Euskirchen wurden das Bundeseisenbahnvermögen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Landesbetrieb Straßen NRW, die DB Netz AG, die Regionalverkehr Köln GmbH, die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH, die Bahn- und Businitiative Schleidener Tal e.V., die Stadt Schleiden sowie die Gemeinden Kall und Hellenthal beteiligt. Der Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist dem als Anlage 1 beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu entnehmen. Es handelt sich um das Gutachten vom 23.11.2006, das bereits Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens gewesen war. Für das aktuelle Verfahren wurden lediglich die Aussagen zum Bahnhof Blumenthal angepasst: Der Bahnhof Blumenthal ist bereits rechtskräftig als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Hellenthal eingetragen wurde und deshalb kein Bestandteil des Denkmals Oleftalbahn. Nicht mehr aktuell ist hingegen die Beschreibung des Empfangsgebäudes Kall, das in den Jahren 2007/2008 grundlegend saniert und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes umgebaut wurde. Darüber hinaus bleibt unerwähnt, dass die Strecke zwischenzeitlich von der RSE gepachtet wurde und von dieser zu Eisenbahnzwecken genutzt wird. Die Stadt Schleiden hat keine Bedenken gegen die Unterschutzstellung geltend gemacht und hat dies auch bereits der BR Köln mitgeteilt. Die Gemeinde Hellenthal hat am 17.05.2011 das Verfahren im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt behandelt und gemäß Beschlussvorlage entschieden (Anlage 2). Danach wird die beabsichtigte Eintragung zur Kenntnis genommen, gleichzeitig aber die Forderung aufrecht erhalten, für den Fall der Aufgabe des Bahnbetriebes bzw. der Nutzung der Bahnlinie andere Nutzungen zu ermöglichen. Die Gemeinde hatte hierzu im Rahmen des damaligen Verfahrens einen umfangreichen Rahmenplan erstellen lassen, der eine anderweitige Nutzung vorsah. Im Laufe des Jahres 2008 konnte mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege unter Zugrundelegung des Rahmenplanes die künftigen möglichen Nutzungen des Bahnkörpers nach einer Unterschutzstellung einvernehmlich abgestimmt wer- -3den. Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde Hellenthal ihre Bedenken gegen eine Unterschutzstellung der Bahnlinie auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zurückgestellt. In dem aktuellen Beschluss der Gemeinde Hellenthal wird zudem die Ausklammerung einer Fläche hinter der katholischen Kirche entlang der Olef gefordert. Der Gemeinde Kall wurde auf Antrag Fristverlängerung bis 22.07.2011 gewährt. Die gemeindeeigene Stellungnahme soll im Planungsausschuss am 05.07.2011 bzw. im Rat am 19.07.2011 behandelt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Berücksichtigung der Kaller Stellungnahme im Fachausschuss am 08.06.2011 nicht möglich. Es wird daher vorgeschlagen, über den Kaller Beschluss mündlich am 20.07.2011 im Kreistag zu berichten. Die bisherige Beschlusslage des Kreises Euskirchen zur Oleftalbahn stellt sich wie folgt dar: V 97/2005, Sitzung am 04.07.2005 Im Rahmen der Beschlussfassung zur IGVP hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst: Der bestehende Beschluss zum Ankauf der Bahntrasse Kall-Schleiden-Hellenthal ... wird ausdrücklich bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zum Ankauf unter wirtschaftlichen Aspekten nunmehr zum Ende zu bringen. Unter Berücksichtigung der damit zur Verfügung stehenden Flächen wird die Verwaltung beauftragt, eine zeitnahe Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tales zu prüfen und zu konzipieren, wobei der Anschluss von Hellenthal an die B 258 einzubeziehen ist. D 47/2006, Sitzung am 14.06.2006 Es wurde beschlossen, kein Angebot auf das Kaufpreisangebot der DB Netz AG vom 28.04.2006 abzugeben. Für den Fall, dass der Streckenabschnitt Kall – Höddelbusch bzw. Kall –Schleiden stillgelegt würde, wurde die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen für einen Erwerb nach Stilllegung zu führen. D 64/2007, Sitzung am 25.04.2007 Ein weiterer Beschluss erfolgte zur Regionalplanung: „Der Kreistag ... beschließt zur 7. Änderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen, dass das Ziel 3 für die Schienenstrecke Kall – Hellenthal differenziert gefasst werden soll: a) Für die Abschnitte Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. b) Der Streckenabschnitt Schleiden-Oberhausen – Hellenthal ist zu streichen. Der bisherige Beschluss zum Erwerb der Strecke nach Stilllegung müsste bei einer Unterschutzstellung der Schienenstrecke überdacht werden. § 7 Abs. 1 DSchG verpflichtet den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ihre Denkmäler in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Neben den Unterhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes würden sich für den Eigentümer der Strecke auch Aufwendungen für die Ausübung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Insofern steht zu befürchten, dass die Unterschutzstellung als Denkmal sowohl die laufenden Kosten als auch die Investitionskosten erhöhen würde. Zudem könnten ggf. notwendige Modernisierungen erschwert werden. Es könnten sich also sowohl für die Nachnutzung nach Stilllegung als auch für den Betrieb der Strecke nachteilige Auswirkungen ergeben. Mit der Pacht der Strecke durch die RSE ist aktuell jedoch weder mit einer Stilllegung der Strecke noch mit einer Entwidmung zu rechnen, so dass der Kreis Euskirchen derzeit keinerlei Verkaufsverhandlungen zur Übernahme der Strecke nach Stilllegung führt. Erst wenn die RSE ihr Engagement reduzieren oder aufgeben würde, käme dem ursprünglichen Kreistagsbeschluss über den Erwerb der Strecke nach Stilllegung wieder Bedeutung zu. -4Die bisherige Stellungnahme war aus Sicht der Verwaltung zu aktualisieren. Gegenüber der ursprünglichen Stellungnahme wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Die Ausführungen zum Bahnhofsgebäude Kall wurden aktualisiert. Wegfall der Ausführungen zum Stadtgebiet Schleiden (damals war ein Teil der Trasse als Umfahrungsstrecke mit einer Schwarzdecke versehen worden) Die Ausführungen zum Vorgehen der Gemeinde Hellenthal wurden aktualisiert und die Forderungen der Gemeinde Hellenthal wurden kreisseitig unterstützt. Ergänzung von Hinweisen zum Umfang des Denkmals und der Begründung der Denkmaleigenschaft durch das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 23.11.2006 Wegfall der Hinweise zu den Kosten des SPNV-Betriebes Stellungnahme des Kreises Euskirchen Der Kreis Euskirchen lehnt die Aufnahme des Baudenkmals Oleftalbahn in die kommunalen Denkmallisten ab. Sollte ungeachtet dessen die Aufnahme als Baudenkmal veranlasst werden, fordert der Kreis Euskirchen bereits jetzt die Zusicherung einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchGNW, die eine Änderung der bisherigen Nutzung nach einer Stilllegung der Strecke zulässt. Die Unterschutzstellung darf darüber hinaus die kommunalen Planungen nicht gefährden. Die Forderung der Gemeinde Hellenthal, eine Fläche hinter der katholischen Kirche entlang der Olef von der Unterschutzstellung auszunehmen, wird unterstützt. Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich auch für den Betrieb der Strecke nachteilige Auswirkungen ergeben können. Zu den Gründen der Ablehnung: Im Rahmen der Beschlussfassung zur IGVP (V 97/2005, Sitzung am 04.07.2005) hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst: „Der bestehende Beschluss zum Ankauf der Bahntrasse KallSchleiden-Hellenthal ... wird ausdrücklich bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zum Ankauf unter wirtschaftlichen Aspekten nunmehr zum Ende zu bringen. Unter Berücksichtigung der damit zur Verfügung stehenden Flächen wird die Verwaltung beauftragt, eine zeitnahe Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tales zu prüfen und zu konzipieren, wobei der Anschluss von Hellenthal an die B 258 einzubeziehen ist.“ In der Kreistagssitzung am 14.06.2006 (D 47/2006) wurde beschlossen, kein Angebot auf das Kaufpreisangebot der DB Netz AG vom 28.04.2006 abzugeben, aber, für den Fall, dass der Streckenabschnitt Kall – Höddelbusch bzw. Kall –Schleiden stillgelegt würde, Verhandlungen für einen Erwerb nach Stilllegung zu führen. Der bisherige Beschluss zum Erwerb der Strecke nach Stilllegung müsste bei einer Unterschutzstellung der Schienenstrecke überdacht werden. § 7 Abs. 1 DSchG verpflichtet den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ihre Denkmäler in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Neben den Unterhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes würden sich für den Eigentümer der Strecke auch Aufwendungen für die Ausübung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Insofern steht zu befürchten, dass die Unterschutzstellung als Denkmal sowohl die laufenden Kosten als auch die Investitionskosten erhöhen würde. Zudem könnten ggf. notwendige Modernisierungen erschwert werden. Es könnten sich also sowohl für die Nachnutzung nach Stilllegung als auch für den Betrieb der Strecke nachteilige Auswirkungen ergeben. Ein weiterer Beschluss erfolgte zur Regionalplanung (D 64/2007, Sitzung am 25.04.2007): „Der Kreistag ... beschließt zur 7. Änderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen, dass das Ziel 3 für die Schienenstrecke Kall – Hellenthal differenziert gefasst werden soll: -5a) b) Für die Abschnitte Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. Der Streckenabschnitt Schleiden-Oberhausen – Hellenthal ist zu streichen. Bei der Aufnahme der Oleftalbahn in die Denkmalliste und der Verpflichtung, der ausschließlichen Nutzung zu Eisenbahnzwecken, könnten die bisherigen Planungen des Kreises Euskirchen nicht realisiert werden können. Diese Planungen betreffen insbesondere die bessere Erschließung des Schleidener Tals durch den motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr: Erschließung Schleidener Tal Im Rahmen der IGVP des Kreises Euskirchen sind verschiedene Varianten zur Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tals diskutiert worden. Als die effektivste Lösung wurde die Verbreiterung der B 266 von der Wallenthaler Höhe bis Schleiden-Gemünd und der B 265 von Schleiden– Gemünd bis Schleiden-Oberhausen gesehen. Unter Einbeziehung der dann vorhandenen Grundstücksflächen könnte für die Erschließung eine 2 + 1 Lösung ausgeführt werden. Diese Planungsvariante würde dem Verkehrsteilnehmer auch verkehrssichere Überholungsvorgänge ermöglichen und die heutigen Reisezeiten deutlich reduzieren. Alle anderen untersuchten Varianten bedeuten bei ihrer Umsetzung erhebliche Eingriffe in die Natur. Die Führung der L 204 im Bereich Anstois (Mastertmühle) ist unübersichtlich und unfallträchtig. Hier besteht die Möglichkeit, unter Nutzung der Eisenbahntrasse bauliche Veränderungen des Kreuzungsbereichs zu erreichen und so die Leichtigkeit und Sicherheit auf der L 204 entscheidend zu verbessern. Radverkehr Die Bahntrasse könnte der Öffentlichkeit auf attraktive Weise zugänglich gemacht werden, indem zumindest abschnittsweise ein Rad-/Wanderweg angelegt würde, welcher parallel zur B266/265 unter Beachtung der Straßenerschließung durch die Tallage von Kall über Gemünd und Schleiden bis nach Hellenthal führen könnte. Parallel verlaufende überörtliche Fernradwegeverbindungen, die heute teilweise unmittelbar auf der B 266/265 bzw. durch Wohnstraßen geführt werden, könnten so deutlich an Verkehrssicherheit und Attraktivität gewinnen. Die Nutzung des Gleises der Oleftalbahn als Radweganschluss würde den Bahnhof Kall als unmittelbaren Einstiegspunkt in die neue Radverkehrsstrecke klassifizieren. Die heute verwinkelte Radverkehrsführung durch den Kernort Kall könnte hierdurch sicherheitstechnisch optimiert werden, da lediglich zwei Straßenüberquerungen als Konfliktpunkte für den Radverkehr verbleiben. Bahnhof Kall Im Bereich des Umstiegspunktes Bahnhof Kall besteht derzeit zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Bus keine zufriedenstellende barrierefreie Zuwegung. Im Rahmen der Umbaumaßnahme des Bahnhofsgebäudes Kall wurde das Gebäude selbst barrierefrei ausgebaut und die Zuwegung zum Schienenverkehr, die derzeit um das Gebäude herum geführt wird, durch das Gebäude verkürzt. Das vorhandene Gleis der Schienenstrecke Kall – Hellenthal muss zum Erreichen der übrigen Gleise nach wie vor überquert werden. Als Überquerungshilfe dient eine Holzabdeckung der Gleise, die allerdings nicht auf direktem Weg zwischen dem Bahnhofsgebäude und den übrigen Gleise liegt. Sofern das Gleis Kall – Schleiden für einen SPNV-Betrieb nicht mehr benötigt würde, könnte ein schnellerer und komfortablerer Zugang ausgebaut werden. Gemeindegebiet Hellenthal Die Gemeinde Hellenthal hat zusammen mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft den Bereich beidseits der stillgelegten Bahntrasse entwickelt. Im Laufe des Jahres 2008 konnte mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege unter Zugrundelegung des Rahmenplanes die künftigen möglichen Nutzungen des Bahnkörpers nach einer Unterschutzstellung einvernehmlich abgestimmt werden. Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde Hellenthal ihre Bedenken gegen eine Unterschutzstellung der Bahnlinie auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zurückgestellt. In dem aktuellen Beschluss der Gemeinde Hellenthal wird zudem die Ausklammerung einer Fläche hinter der katholischen Kirche entlang der Olef gefordert. Der Kreis Euskirchen unterstützt die Forderung der Gemeinde Hellenthal. -6- Hinweise zum Umfang des Denkmals und der Begründung der Denkmaleigenschaft durch das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 23.11.2006 Nicht mehr aktuell ist die Beschreibung des Empfangsgebäudes Kall, das in den Jahren 2007/2008 grundlegend saniert und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes umgebaut wurde. Darüber hinaus bleibt unerwähnt, dass die Strecke zwischenzeitlich von der RSE gepachtet wurde und von dieser zu Eisenbahnzwecken genutzt wird. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)