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Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben.")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
180 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.09.11, 06:50
Aktualisiert
06.09.11, 06:50
Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben.") Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben.") Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben.") Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben.") Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben.") Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben.")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 170/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben." Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.08.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 170/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 16.08.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag der SPD-Fraktion "Einführung einer Geldwertkarte für den Personenkreis, die Anspruch auf den "ermäßigten" Eintrittstarif haben." Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: In der 8. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde unter Top 11 „Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine“ auch die Möglichkeit der weiteren Rabattierung der Geldwertkarten diskutiert. Die Verwaltung wurde aufgefordert, bis zur nächsten Hauptausschusssitzung Möglichkeiten einer praktikablen Umsetzbarkeit zu überprüfen und vorzustellen. Vor der Entscheidung des Rates am 19.7.2011 über die Neueinführung von Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung der Bäder (Vorlagen-Nr. 96/2011) war die Unterbereitung eines fundierten Vorschlags zur Einführung weiterer Geldwertkarten für -Vereinsmitglieder als Teilnehmer am Vereinssport, -Teilnehmer an Bezahl-Kursangeboten, - Mitglieder des Vereins „Sport für Senioren“, - für Angehörige der Stadtverwaltung und - der Feuerwehren, mit dem Ziel, diesen Personengruppen einen nochmals vergünstigten Eintritt zum Gartenhallenbad zu ermöglichen, nicht sinnvoll. Seit dem 01. August 2011 wird die vom Rat beschlossene geänderte Entgeltregelung im Gartenhallenbad angewandt. Diese Regelungen berücksichtigen bereits die Ziele der Politik, Vereinssportlern, Besuchern von Kursangeboten u.v.m. einen vergünstigten Eintritt in das Gartenhallenbad zu ermöglichen: Vereinsmitglieder und Nicht-Vereinsmitglieder, die im Gartenhallenbad Kurse gegen Bezahlung besuchen, erhalten eine Ermäßigung von 15 %. Gleiches gilt für die Beschäftigten der Stadt Wesseling. Für die Teilnehmer an den Kursangeboten des Vereins “Sport für Senioren“ gilt grundsätzlich der Ermäßigten-Tarif. In der Praxis hat der Leiter des Bades zahlreiche Gespräche mit den Vereinen oder deren Abteilungsleitern und Kursleitern geführt, um eine möglichst unbürokratische Umsetzung zu erreichen. Die immer einvernehmlich gefundenen Lösungen variieren von Fall zu Fall. Mit einigen Nutzern wurde eine monatliche Abrechnung vereinbart; die Kurs-Teilnehmer werden gezählt oder tragen sich in Listen ein, am Ende des Monats wird dem Verein eine Rechnung – unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Ermäßigungen - erstellt. In anderen Fällen zahlt jeder Teilnehmer individuell beim Betreten des Bades den ermäßigten Eintritt. 2 Aktuelle Tarife Gartenhallenbad (Auszug) Erwachsene 5,00 € Ermäßigte 4,00 € Kurzzeittarif (max. 2 Std., nur bei 4,00 € Erw.; 2,50 € Ermäßigte Erstattung in Bar: Barzahlung möglich) 1,00 € / 1,50 € Sauna und Fitnessraum (zusätzlich 5,00 € zum Eintrittspreis) Geldwertkarte (Wert 50,00 €); kein 42,50 € Ersparnis: 15 % Kurzzeittarif-Rabatt möglich 0,75 € pro Besuch (…) Tarif-Erweiterungen durch die Änderung der Entgeltregelung ab dem 01.08.2011 für Vereinsschwimmen und Teilnehmer von Kursangeboten 1.) Vereinsschwimmen von Mitglie5,00 € Erw.; 4,00 € Ermäßigte Kein Rabatt dern von Sportvereinen und – gruppen Bei Barzahlung kann der Kurzzeitta4,00 € Erw.; 2,50 € Ermäßigte Erstattung in Bar: rif-Rabatt erstattet werden 1,00 € / 1,50 € Alternativ bei Zahlung mit Geldwerteffektiv 4,25 € Erw. / Ersparnis: karte; aber kein Kurzzeittarif-Rabatt 3,40 € Ermäßigte 0,75 € / 0,60 € möglich 2.a) Teilnehmer an Kursen gegen Bezahlung; 2.b) Mitarbeiter der Stadt Wesseling Bei Barzahlung kann außerdem der Kurzzeittarif-Rabatt erstattet werden 4,25 € Erw.; 3,40 € Ermäßigte 15 % Rabatt (Ratsbeschluss v.19.7.2011) 3,25 € Erw.; 1,90 € Ermäßigte 15 % Rabatt plus 1,00 € / 1,50 € Erstattung 3.) Sport für Senioren 3,40 € Bei Barzahlung kann zusätzlich der Kurzzeittarif-Rabatt gewährt werden 1,90 € = Ermäßigtentarif plus 15 % Rabatt (Ratsbeschluss v.19.7.2011) Erstattung in Bar: 1,50 € Im Gartenhallenbad werden zwei unterschiedliche Formen von Rabatt gewährt: a) Mengennachlass (Geldwertkarte, Halbjahreskarte, Jahreskarte) Prinzip: bei einer großen Menge von „Waren“ wird ein Preisnachlass gewährt. Die genannten Karten bieten zum Teil deutliche Preisvorteile gegenüber dem einzelnen Eintrittspreis. b) Barzahlernachlass (Kurzzeittarif) Für Barzahler besteht die Möglichkeit der Rückerstattung eines Teils des Eintrittsgeldes, wenn das Schwimmbad innerhalb von 2 Stunden wieder verlassen wird. Die Gewährung des KurzzeitRabattes (=Barauszahlung: 1,00 € Erwachsenen- bzw. 1,50 € Ermäßigten-Tarif) ist an die vorherige Bareinzahlung des Eintrittgeldes gekoppelt und (buchungs- und abrechnungstechnisch) nur so möglich. Eine „Vermischung“ dieser beiden Rabattformen ist aus Gründen der Buchhaltung nicht möglich. Die Dokumentationspflicht verlangt vom Kassenverwalter ständige Transparenz der Einnahmen und Auszahlungen aus der (Tages-)Kasse. Es gibt aber keine praktikable Möglichkeit, die Barauszahlung von Kurzzeit-Rabatten an Inhaber von Geldwert- , Halbjahres- bzw. Jahreskarten im Buchungssystem nachweislich zu dokumentieren. Bereits vor den Einführung der neuen Entgeltregelungen für die Schwimmbäder - Vorlagen-Nr. 175/2010 zum 1. Januar 2010 und - Vorlagen-Nr. 96/2011 zum 1. August 2011 3 war es deshalb nicht möglich, den Geldwertkarten-, Halbjahreskarten- oder Jahreskartenpreisvorteil (= bis zu 15 % Ersparnis) zusammen mit dem Kurzzeit-Rabatt (Bar-Rückerstattung von 1,00 € bzw. 1,50 €) in Anspruch zu nehmen. Wie der Tabelle auf Seite 3 zu entnehmen ist, bestehen bereits vielfältige Möglichkeiten von Preisnachlässen, sowohl als Mengenrabatte, als auch als Gelderstattungen. Aus Sicht der Verwaltung kämen für folgende Nutzergruppen weitere Geldwertkarten in Betracht: 1.) für den Personenkreis, der Anspruch auf den Ermäßigtentarif hat „Geldwertkarte Ermäßigte“ Nominalwert 40 €, Verkaufspreis 36,00 € Berechnung: Nominalwert 10er Karte Minus 15 % „normaler Rabatt“ Verkaufspreis 40,00 € 6,00 € 36,00 € 2.) für Teilnehmer an Kursen gegen Bezahlung und für Mitarbeiter der Stadt Wesseling „Geldwertkarte Vereinssport“ Nominalwert 50 €, Verkaufspreis 36,10 € Berechnung: Nominalwert 10er Karte Minus 15 % „normaler Rabatt“ Verbleiben Minus 15 % „Sonderrabatt Vereinssport“ Verkaufspreis 50,00 € 7,50 € 42,50 € 6,40 € 36,10 € sowie 3.) für Teilnehmer des Sport für Senioren „Geldwertkarte Sport für Senioren“ Nominalwert 50 €, Verkaufspreis 28,90 € Berechnung: Nominalwert 10er Karte Ermäßigtentarif (40,00 €) minus 15 % „normaler Rabatt“ verbleiben Minus 15 % „Sonderrabatt Sport für Senioren“ Verkaufspreis 50,00 € 16,00 € 34,00 € 5,10 € 28,90 € Die Verwaltung hält die Einführung der beiden Karten „Geldwertkarte Vereinssport“ und „Geldwertkarte Sport für Senioren“ aber für nicht sinnvoll: Diese beiden Karten dürften nur von Kursteilnehmern und nur zum Zweck der Kursteilnahme verwendet werden. Ein Kurs dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde, so dass die Teilnehmer die Möglichkeit haben (innerhalb der 2-Stunden-Frist) den Kurzzeit-Rabatt zu nutzen. Aber aus den oben geschilderten Gründen kann aber nur alternativ entweder Barzahlung mit KurzzeitRabatt oder Geldwertkarte verwendet werden. Deshalb ist es auch bei Einführung von Geldwertkarten für den Vereinssport und für Sport für Senioren immer noch günstiger, den „normalen“ Barpreis zu zahlen, als die Geldwertkarten zu benutzen (sofern das Bad innerhalb der 2-Stunden-Frist wieder verlassen wird): 4 Barpreis „normaler Badbesucher“ „normale Geldwertkarte“ Barpreis „Ermäßigter Badbesucher“ Barpreis „Geldwertkarte für Ermäßigte“ Barpreis „Vereinssportler“ „Geldwertkarte Vereinssport“ Barpreis“Sport für Senioren“ „Geldwertkarte „Sport für Senioren“ Eintrittspreis Kurzzeitrabatt Effektiver Eintrittspreis bei Badbesuch kürzer als 2 Std.: 5,00 € - 1,00 € 4,00 € 4,25 € Nicht möglich 4,25 € Barzahlung ist günstiger 4,00 € - 1,50 € 3,50 € 36,00 € Nicht möglich 3,60 € 4,25 € - 1,00 € 3,25 € 3,61 € Nicht möglich 3,61 € 3,40 € - 1,50 € 1,90 € 3,61 € Nicht möglich 3,61 € 5 Barzahlung ist günstiger Barzahlung ist günstiger Barzahlung ist günstiger