Daten
Kommune
Wesseling
Größe
141 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
08.11.11, 07:09
Aktualisiert
19.11.11, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
246/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat III
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Teilnahme am European Energy Award®
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
27.10.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 246/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Gunnar Ohrndorf
27.10.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Teilnahme am European Energy Award®
Beschlussentwurf:
1.
2.
Der Rat der Stadt Wesseling begrüßt die Teilnahme am European Energy Award ® und beauftragt die
Verwaltung, mit der Regionalen Geschäftsstelle oder der Bundesgeschäftsstelle des European Energy
Award® eine Vereinbarung abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche Förderung zu beantragen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Derzeit wird auf Landesebene über die Einführung eines Klimaschutzgesetztes beraten. Der genaue
Textentwurf ist noch nicht bekannt, aber es muss davon ausgegangen werden, dass die Städte und
Gemeinden maßgeblich am nachhaltigen Klimaschutz beteiligt werden sollen.
So sieht der Gesetzesentwurf beispielsweise vor, dass die Städte und Gemeinden zur Aufstellung von
Klimaschutzkonzepten (§5 KlimaschutzG NRW-Entwurf) verpflichtet und der Ausstoß von CO2 in NRW bis
zum Jahr 2020 um mindestens 25 % gesenkt werden soll.
Hierzu ist es jedoch erforderlich, eine Erfassung und Bündelung der vorhandenen Aktivitäten vorzunehmen
und den Ist-Stand zu bewerten und darauf aufbauend ein energiepolitisches Arbeitsprogramm zu
entwickeln.
In der Sitzung des Rates am 27.09.2011 wurde im Zuge der Diskussion über das beabsichtigte
Energiekonzept vorgetragen, dass die Verwaltung die Teilnahme am European Energy Award ® anstrebt.
2. Lösung
In den nachfolgenden Ausführungen wird der European Energy Award ® kurz vorgestellt.
Der European Energy Award® ist das Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik
in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Er ist prozessorientiert angelegt und dient der
Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer
Energien. Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune werden erfasst, bewertet, geplant, gesteuert
und regelmäßig überprüft. Der European Energy Award ® wurde von der EU-Kommission als
Umsetzungsinstrument für die Erstellung der Aktionspläne für nachhaltige Energie (SEAP) gewürdigt.
1. Das Qualitätsmanagement
Grundlage des European Energy Award® ist das Verfahren, das sich an dem in der Wirtschaft üblichen
Managementzyklus „Analysieren - Planen - Durchführen - Prüfen -Anpassen" orientiert, ergänzt durch die
Schritte der „Zertifizierung" und „Auszeichnung".
Analysieren: Mit Hilfe des umfassenden Maßnahmen-Katalogs werden die bisher in der Kommune
realisierten Energie- und Klimaschutzprojekte recherchiert, die IST-Situation erfasst und bewertet. Das
Ergebnis der Analyse ist ein Stärken-Schwächen-Profil der Kommune.
Planen: Anhand der Ist-Analyse können noch nicht ausgeschöpfte Potenziale des nachhaltigen
Klimaschutzes der Kommune identifiziert und Prioritäten definiert werden. Es wird das „Energiepolitische
Arbeitsprogramm" mit einem verbindlichen Maßnahmenplan für das kommende Jahr erarbeitet und
festgelegt.
Durchführen: Die im Energiepolitischen Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen werden umgesetzt.
Prüfen: Nach der Umsetzungsphase werden die realisierten Maßnahmen erfasst und bewertet. Durch das
Energieteam erfolgt die Überprüfung, ob das Geplante auch realisiert und die gesetzten Ziele erreicht
wurden (Internes Audit).
Anpassen: Die Ist-Analyse wird an das Ergebnis der Prüfung angepasst bzw. aktualisiert. Der Zyklus startet
erneut.
Zertifizierung: Im Rahmen des eea wird unterschieden zwischen der Überprüfung des Erreichten durch das
Energieteam (internes Audit) und der Überprüfung durch einen externen Experten, der Zertifizierung
durch den externen eea-Auditor. Diese findet statt, wenn die Kommune 50% und mehr der maximal
möglichen Punkte erreicht hat.
Auszeichnung: Kann eine Kommune nach der Bewertung besonders erfolgreiche Leistungen nachweisen
und wird das Ergebnis durch den Auditor bestätigt, so wird die Kommune mit dem European Energy
Award® oder dem European Energy Award®Gold ausgezeichnet.
2. Organisationsstruktur des eea in Deutschland
An der Umsetzung des eea-Zertifizierungsverfahrens ist ein Netzwerk von verschiedenen Akteuren
beteiligt. Auf europäischer Ebene ist es das Europäische Forum European Energy Award e.V., auf
Bundesebene die Bundesgeschäftsstelle, in den einzelnen Bundesländern der Regionale Träger bzw. die
Regionale Geschäftsstelle. In Bundesländern ohne Regionalen Träger bzw. Regionaler Geschäftsstelle
nimmt die Bundesgeschäftsstelle diese Aufgaben wahr.
Die Energieteams der Kommune werden durch einen akkreditierten eea-Berater begleitet und unterstützt.
Die Zertifizierung erfolgt mittels eines Audits durch einen akkreditierten eea-Auditor.
3. Akteure
3.1 Das Energieteam
Das Energieteam ist die „Entwicklungszentrale", der „Motor "der energiepolitischen Arbeit und ist für die
Umsetzung des European Energy Award® in der Kommune verantwortlich. Das Team besteht aus
Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Fachbereiche der Verwaltung und der
Eigenbetriebe sowie ggf. Mandatsträgern, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit energierelevanten
Themen beschäftigen. Es besteht auch die Möglichkeit, externe Energieexperten und engagierte
Bürger in das Energieteam aufzunehmen. Die Gründung eines Energieteams ist eine Voraussetzung für
die Teilnahme am European Energy Award® Programm.
3.2 Der eea-Berater
Ein für den European Energy Award® akkreditierter Energie-Berater begleitet das Energieteam und
unterstützt die Kommune intensiv bei der Durchführung des European Energy Award®. Der Berater hat
eine spezielle Qualifizierung erhalten, die er jährlich u.a. durch Teilnahme an Erfahrungsaustauschen und
einem Ringversuch ("Beratereichung") nachweisen bzw. aktualisieren muss.
3.3 Der eea-Auditor
Die Zertifizierung der Städte, Gemeinden und Landkreise führt ein ebenfalls akkreditierter externer eeaAuditor durch. Seine Aufgabe ist es, den europäischen Qualitätsstandard des European Energy Award® zu
sichern.
3.4 Europäisches Forum European Energy Award e.V.
Das Europäische Forum European Energy Award e.V. ist die oberste Instanz des Qualitätsmanagement- und
Zertifizierungsverfahrens European Energy Award®. Zweck des Vereins ist die Förderung des
Umweltschutzes, insbesondere die Förderung der nachhaltigen Energieverwendung und des Klimaschutzes
auf kommunaler Ebene, die zu einer umweltverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft beiträgt.
Das Forum dient den regionalen und nationalen Trägern des eea-Programms als Interessensvertretung,
dem internationalen Erfahrungsaustausch und der Vergabe des European Energy Award®Gold. Alle
internationalen Tätigkeiten werden über das Forum koordiniert.
3.5 Communal Labels GmbH
Die Communal Labels GmbH (CL GmbH) hat das Qualitätsmanagementsystem und Auditierungsverfahren
European Energy Award® für kommunale Energiepolitik entwickelt und ist Lizenzgeberin für die
Nutzungsrechte an der Wort-Bild-Dienstleistungsmarke European Energy Award®.
3.6 Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award®
Die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH besitzt die Rechte am European Energy
Award® für Deutschland und vergibt in ihrer Funktion als Bundesgeschäftsstelle des European Energy
Award® Unterlizenzen der Nutzungsrechte an der Wort-Bild-Dienstleistungsmarke European Energy
Award® an Regionale Träger und Kommunen.
In den Bundesländern ohne Regionalen Träger und Regionaler Geschäftsstelle übernimmt die
Bundesgeschäftsstelle diese Funktionen.
3.7 Regionale Träger in den Bundesländern und die Regionalen Geschäftsstellen
Der eea ist in Deutschland entsprechend den föderalen Strukturen organisiert. Regionale Träger der eeaLandesprogramme sind die für Energie bzw. Klimaschutz zuständigen Ministerien. Ziel ist die politische
Unterstützung der Kommunen des Bundeslandes bei der Umsetzung der CO 2-Minderungsziele sowie die
Bereitstellung der notwendigen Instrumente.
Für die Umsetzung der eea-Landesprogramme beauftragen die Ministerien Regionale Geschäftsstellen. In
der Regel nehmen diese Aufgabe die Energieagenturen des Landes wahr.
4. Teilnahmebedingungen
Ein politischer Beschluss über die Teilnahme am European Energy Award® stellt die Grundlage für die
erfolgreiche Arbeit mit dem eea dar.
Eine Vereinbarung zwischen der Kommune und der Regionalen Geschäftsstelle oder
Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® bindet die Kommunen in das eea-Programm ein.
der
Die Gründung des kommunalen Energieteams ermöglicht die effiziente fachübergreifende energie- und
klimapolitische Arbeit.
Durch die Beauftragung des akkreditierten eea-Beraters erhält die Kommune die Unterstützung eines
Energie-Fachexperten bei der Durchführung des European Energy Award®.
Die Einbindung eines unabhängigen akkreditierten nationalen eea-Auditors garantiert den Kommunen die
Zertifizierung mit dem European Energy Award® nach den gültigen Qualitätsstandards unter
Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten.
Die zusätzliche Einbindung eines unabhängigen akkreditierten internationalen eea-Co-Auditors garantiert
den Kommunen die Zertifizierung mit dem European Energy Award®Gold nach den gültigen
Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der europaweiten Besonderheiten.
3. Alternativen
Keine. Bei dem European Energy Award® handelt es sich um ein international aufgestelltes Netzwerk. Es
umfasst Vertreter der Landesregierungen, der Energieagenturen, fachlich versierte Experten privater
Ingenieurbüros, Koorperationspartner und vor allem die Vertreter der Kommunen. Eine vergleichbare,
anerkannte Institution ist nicht bekannt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den European Energy Award® unterscheiden sich nach der Größe der Landkreise, Städte
und Gemeinden. Die Kosten für Städte und Gemeinden unterteilen sich in den jährlichen
Programmbeitrag, den Moderations- und Beratungsleistungen für den eea-Berater sowie den Kosten für die
Zertifizierung durch den externen Auditor. Für das internationale Gold-Audit fällt eine zusätzliche
pauschale Gebühr, unterteilt nach Größe der Kommune, an.
Derzeit bekannte Kosten sind:
2.380 € Jährlicher Programmbeitrag
3.570 € Zertifizierung mit dem European Energy Award Gold
1.000 € Re-Zertizierung mit dem European-Energy Award ©
Weitere Kosten entstehen in Höhe von:
Städte und Gemeinden: Moderations- und Beratungsleistungen:
12 – 16 Tagewerke bis zur Zertifizierung (ca. Bearbeitungszeit 10 - 15 Monate)
04 – 06 Tagewerke der jährl. Intern. Erfolgskontrolle (ca. 12 Mon. Bearbeitungszeit)
06 – 07 Tagewerke Re-Zertifizierung
Städte und Gemeinden: (Re)-Zertifizierung (externes nationales Audit)* mit dem European Energy Award®
02 – 03 Tagewerke Zertifizierung
02 – 03 Tagewerke Re-Zertifizierung
Die Tagewerke für die Beratungsleistungen und das nationale externe Audit sind als Anhaltswerte zu
verstehen. Gerade bei den Beratungsleistungen hängt die Anzahl der Tagewerke stark von der
Eigeninitiative der Kommunen ab. Die Tagessätze der Berater und Auditoren sind regional unterschiedlich,
sodass hierzu noch keine Angabe gemacht werden kann.
Die Gesamtkosten können jedoch sehr überschläglich mit ca. 50.000 € (ohne städtische Personalkosten)
benannt werden, die sich auf mehrere Jahre verteilen.
Der European Energy Award® wird in NRW im Regelfall mit ca. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben
gefördert. Bei Nothaushaltskommunen kann die Förderung bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
betragen.
Dies bedeutet, dass der städt. Eigenanteil ca. 5.000 € betragen würde.