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Beschlussvorlage (Teilnahme am European Energy Award®)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
141 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
08.11.11, 07:09
Aktualisiert
19.11.11, 08:55
Beschlussvorlage (Teilnahme am European Energy Award®) Beschlussvorlage (Teilnahme am European Energy Award®) Beschlussvorlage (Teilnahme am European Energy Award®) Beschlussvorlage (Teilnahme am European Energy Award®) Beschlussvorlage (Teilnahme am European Energy Award®) Beschlussvorlage (Teilnahme am European Energy Award®)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 246/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat III Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Teilnahme am European Energy Award® Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.10.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 246/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Gunnar Ohrndorf 27.10.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Teilnahme am European Energy Award® Beschlussentwurf: 1. 2. Der Rat der Stadt Wesseling begrüßt die Teilnahme am European Energy Award ® und beauftragt die Verwaltung, mit der Regionalen Geschäftsstelle oder der Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® eine Vereinbarung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche Förderung zu beantragen. Sachdarstellung: 1. Problem Derzeit wird auf Landesebene über die Einführung eines Klimaschutzgesetztes beraten. Der genaue Textentwurf ist noch nicht bekannt, aber es muss davon ausgegangen werden, dass die Städte und Gemeinden maßgeblich am nachhaltigen Klimaschutz beteiligt werden sollen. So sieht der Gesetzesentwurf beispielsweise vor, dass die Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Klimaschutzkonzepten (§5 KlimaschutzG NRW-Entwurf) verpflichtet und der Ausstoß von CO2 in NRW bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 % gesenkt werden soll. Hierzu ist es jedoch erforderlich, eine Erfassung und Bündelung der vorhandenen Aktivitäten vorzunehmen und den Ist-Stand zu bewerten und darauf aufbauend ein energiepolitisches Arbeitsprogramm zu entwickeln. In der Sitzung des Rates am 27.09.2011 wurde im Zuge der Diskussion über das beabsichtigte Energiekonzept vorgetragen, dass die Verwaltung die Teilnahme am European Energy Award ® anstrebt. 2. Lösung In den nachfolgenden Ausführungen wird der European Energy Award ® kurz vorgestellt. Der European Energy Award® ist das Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Er ist prozessorientiert angelegt und dient der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien. Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune werden erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft. Der European Energy Award ® wurde von der EU-Kommission als Umsetzungsinstrument für die Erstellung der Aktionspläne für nachhaltige Energie (SEAP) gewürdigt. 1. Das Qualitätsmanagement Grundlage des European Energy Award® ist das Verfahren, das sich an dem in der Wirtschaft üblichen Managementzyklus „Analysieren - Planen - Durchführen - Prüfen -Anpassen" orientiert, ergänzt durch die Schritte der „Zertifizierung" und „Auszeichnung". Analysieren: Mit Hilfe des umfassenden Maßnahmen-Katalogs werden die bisher in der Kommune realisierten Energie- und Klimaschutzprojekte recherchiert, die IST-Situation erfasst und bewertet. Das Ergebnis der Analyse ist ein Stärken-Schwächen-Profil der Kommune. Planen: Anhand der Ist-Analyse können noch nicht ausgeschöpfte Potenziale des nachhaltigen Klimaschutzes der Kommune identifiziert und Prioritäten definiert werden. Es wird das „Energiepolitische Arbeitsprogramm" mit einem verbindlichen Maßnahmenplan für das kommende Jahr erarbeitet und festgelegt. Durchführen: Die im Energiepolitischen Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen werden umgesetzt. Prüfen: Nach der Umsetzungsphase werden die realisierten Maßnahmen erfasst und bewertet. Durch das Energieteam erfolgt die Überprüfung, ob das Geplante auch realisiert und die gesetzten Ziele erreicht wurden (Internes Audit). Anpassen: Die Ist-Analyse wird an das Ergebnis der Prüfung angepasst bzw. aktualisiert. Der Zyklus startet erneut. Zertifizierung: Im Rahmen des eea wird unterschieden zwischen der Überprüfung des Erreichten durch das Energieteam (internes Audit) und der Überprüfung durch einen externen Experten, der Zertifizierung durch den externen eea-Auditor. Diese findet statt, wenn die Kommune 50% und mehr der maximal möglichen Punkte erreicht hat. Auszeichnung: Kann eine Kommune nach der Bewertung besonders erfolgreiche Leistungen nachweisen und wird das Ergebnis durch den Auditor bestätigt, so wird die Kommune mit dem European Energy Award® oder dem European Energy Award®Gold ausgezeichnet. 2. Organisationsstruktur des eea in Deutschland An der Umsetzung des eea-Zertifizierungsverfahrens ist ein Netzwerk von verschiedenen Akteuren beteiligt. Auf europäischer Ebene ist es das Europäische Forum European Energy Award e.V., auf Bundesebene die Bundesgeschäftsstelle, in den einzelnen Bundesländern der Regionale Träger bzw. die Regionale Geschäftsstelle. In Bundesländern ohne Regionalen Träger bzw. Regionaler Geschäftsstelle nimmt die Bundesgeschäftsstelle diese Aufgaben wahr. Die Energieteams der Kommune werden durch einen akkreditierten eea-Berater begleitet und unterstützt. Die Zertifizierung erfolgt mittels eines Audits durch einen akkreditierten eea-Auditor. 3. Akteure 3.1 Das Energieteam Das Energieteam ist die „Entwicklungszentrale", der „Motor "der energiepolitischen Arbeit und ist für die Umsetzung des European Energy Award® in der Kommune verantwortlich. Das Team besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Fachbereiche der Verwaltung und der Eigenbetriebe sowie ggf. Mandatsträgern, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit energierelevanten Themen beschäftigen. Es besteht auch die Möglichkeit, externe Energieexperten und engagierte Bürger in das Energieteam aufzunehmen. Die Gründung eines Energieteams ist eine Voraussetzung für die Teilnahme am European Energy Award® Programm. 3.2 Der eea-Berater Ein für den European Energy Award® akkreditierter Energie-Berater begleitet das Energieteam und unterstützt die Kommune intensiv bei der Durchführung des European Energy Award®. Der Berater hat eine spezielle Qualifizierung erhalten, die er jährlich u.a. durch Teilnahme an Erfahrungsaustauschen und einem Ringversuch ("Beratereichung") nachweisen bzw. aktualisieren muss. 3.3 Der eea-Auditor Die Zertifizierung der Städte, Gemeinden und Landkreise führt ein ebenfalls akkreditierter externer eeaAuditor durch. Seine Aufgabe ist es, den europäischen Qualitätsstandard des European Energy Award® zu sichern. 3.4 Europäisches Forum European Energy Award e.V. Das Europäische Forum European Energy Award e.V. ist die oberste Instanz des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens European Energy Award®. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere die Förderung der nachhaltigen Energieverwendung und des Klimaschutzes auf kommunaler Ebene, die zu einer umweltverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft beiträgt. Das Forum dient den regionalen und nationalen Trägern des eea-Programms als Interessensvertretung, dem internationalen Erfahrungsaustausch und der Vergabe des European Energy Award®Gold. Alle internationalen Tätigkeiten werden über das Forum koordiniert. 3.5 Communal Labels GmbH Die Communal Labels GmbH (CL GmbH) hat das Qualitätsmanagementsystem und Auditierungsverfahren European Energy Award® für kommunale Energiepolitik entwickelt und ist Lizenzgeberin für die Nutzungsrechte an der Wort-Bild-Dienstleistungsmarke European Energy Award®. 3.6 Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® Die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH besitzt die Rechte am European Energy Award® für Deutschland und vergibt in ihrer Funktion als Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® Unterlizenzen der Nutzungsrechte an der Wort-Bild-Dienstleistungsmarke European Energy Award® an Regionale Träger und Kommunen. In den Bundesländern ohne Regionalen Träger und Regionaler Geschäftsstelle übernimmt die Bundesgeschäftsstelle diese Funktionen. 3.7 Regionale Träger in den Bundesländern und die Regionalen Geschäftsstellen Der eea ist in Deutschland entsprechend den föderalen Strukturen organisiert. Regionale Träger der eeaLandesprogramme sind die für Energie bzw. Klimaschutz zuständigen Ministerien. Ziel ist die politische Unterstützung der Kommunen des Bundeslandes bei der Umsetzung der CO 2-Minderungsziele sowie die Bereitstellung der notwendigen Instrumente. Für die Umsetzung der eea-Landesprogramme beauftragen die Ministerien Regionale Geschäftsstellen. In der Regel nehmen diese Aufgabe die Energieagenturen des Landes wahr. 4. Teilnahmebedingungen Ein politischer Beschluss über die Teilnahme am European Energy Award® stellt die Grundlage für die erfolgreiche Arbeit mit dem eea dar. Eine Vereinbarung zwischen der Kommune und der Regionalen Geschäftsstelle oder Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® bindet die Kommunen in das eea-Programm ein. der Die Gründung des kommunalen Energieteams ermöglicht die effiziente fachübergreifende energie- und klimapolitische Arbeit. Durch die Beauftragung des akkreditierten eea-Beraters erhält die Kommune die Unterstützung eines Energie-Fachexperten bei der Durchführung des European Energy Award®. Die Einbindung eines unabhängigen akkreditierten nationalen eea-Auditors garantiert den Kommunen die Zertifizierung mit dem European Energy Award® nach den gültigen Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten. Die zusätzliche Einbindung eines unabhängigen akkreditierten internationalen eea-Co-Auditors garantiert den Kommunen die Zertifizierung mit dem European Energy Award®Gold nach den gültigen Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der europaweiten Besonderheiten. 3. Alternativen Keine. Bei dem European Energy Award® handelt es sich um ein international aufgestelltes Netzwerk. Es umfasst Vertreter der Landesregierungen, der Energieagenturen, fachlich versierte Experten privater Ingenieurbüros, Koorperationspartner und vor allem die Vertreter der Kommunen. Eine vergleichbare, anerkannte Institution ist nicht bekannt. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für den European Energy Award® unterscheiden sich nach der Größe der Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Kosten für Städte und Gemeinden unterteilen sich in den jährlichen Programmbeitrag, den Moderations- und Beratungsleistungen für den eea-Berater sowie den Kosten für die Zertifizierung durch den externen Auditor. Für das internationale Gold-Audit fällt eine zusätzliche pauschale Gebühr, unterteilt nach Größe der Kommune, an. Derzeit bekannte Kosten sind: 2.380 € Jährlicher Programmbeitrag 3.570 € Zertifizierung mit dem European Energy Award Gold 1.000 € Re-Zertizierung mit dem European-Energy Award © Weitere Kosten entstehen in Höhe von: Städte und Gemeinden: Moderations- und Beratungsleistungen: 12 – 16 Tagewerke bis zur Zertifizierung (ca. Bearbeitungszeit 10 - 15 Monate) 04 – 06 Tagewerke der jährl. Intern. Erfolgskontrolle (ca. 12 Mon. Bearbeitungszeit) 06 – 07 Tagewerke Re-Zertifizierung Städte und Gemeinden: (Re)-Zertifizierung (externes nationales Audit)* mit dem European Energy Award® 02 – 03 Tagewerke Zertifizierung 02 – 03 Tagewerke Re-Zertifizierung Die Tagewerke für die Beratungsleistungen und das nationale externe Audit sind als Anhaltswerte zu verstehen. Gerade bei den Beratungsleistungen hängt die Anzahl der Tagewerke stark von der Eigeninitiative der Kommunen ab. Die Tagessätze der Berater und Auditoren sind regional unterschiedlich, sodass hierzu noch keine Angabe gemacht werden kann. Die Gesamtkosten können jedoch sehr überschläglich mit ca. 50.000 € (ohne städtische Personalkosten) benannt werden, die sich auf mehrere Jahre verteilen. Der European Energy Award® wird in NRW im Regelfall mit ca. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Nothaushaltskommunen kann die Förderung bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Dies bedeutet, dass der städt. Eigenanteil ca. 5.000 € betragen würde.