Daten
Kommune
Bedburg
Größe
230 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-37/2015
1. Ergänzung
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Abstimmungsergebnis:
24.03.2015
Betreff:
Ergänzungswahlen für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Jürgen Mitter (FDP)
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag des Fraktionsbündnisses
von SPD, FWG und Grüne für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Jürgen Mitter
folgende Ergänzungswahl:
Ausschuss:
ordentliches Mitglied:
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
Frau/Herr ……………………………….
Das Fraktionsbündnis von SPD, FWG, Grüne bestimmt gem. § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW
Frau/ Herrn
__________________________
zur/zum stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel der
Stadt Bedburg.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg, für den ausgeschiedenen
Stadtverordneten Jürgen Mitter folgende Personen in die nachgenannten Gremien zu
wählen:
Gremium:
Gesellschafterversammlung Erftland
Holding GmbH
stellvertretendes Mitglied:
Frau/Herr…………………………………
(persönliche/r Vertreter/in für Herrn
Bürgermeister Solbach )
Gesellschafterversammlung Erftland
Kommunale Wohnungsgesellschaft
Frau/Herr…………………………………
(persönliche/r Vertreter/in für Herrn
Bürgermeister Solbach)
Beschlussvorlage WP9-37/2015 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Herr Jürgen Mitter (FDP), der sein Ratsmandat zum 08.01.2015 niedergelegt hat, wurde
im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages auf Vorschlag des Fraktionsbündnisses
von SPD, FWG und Grüne in der Sitzung des Rates am 02.09.2014 in folgende
Ausschüsse und Gremien gewählt:
Ausschuss:
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
ordentliches Mitglied und
stellv. Ausschussvorsitzender
Gremium:
stellvertretendes Mitglied:
Gesellschafterversammlung Erftland
Holding GmbH
(persönliche/r Vertreter/in für Herrn
Bürgermeister Solbach )
Gesellschafterversammlung Erftland
Kommunale Wohnungsgesellschaft
(persönliche/r Vertreter/in für Herrn
Bürgermeister Solbach)
Hinweise zur Besetzung der Ausschüsse
Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wählen die Ratsmitglieder (ohne Mitwirkung
des Bürgermeisters) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes
auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied im
Zeitpunkt seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in.
Entsendung von Sachkundigen Bürgern:
Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW darf die Zahl der sachkundigen
Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen. Der Rat der Stadt
Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzungen am 01.07.2014 sowie am 02.09.2014
die Größe der Ausschüsse und die maximale Anzahl der sachkundigen Bürger festgelegt.
Die personelle Besetzung und die Höchstzahl der sachkundigen Bürger für den
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Der Bürgermeister hat bei den Ergänzungswahlen in die Ausschüsse kein
Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW).
Beschlussvorlage WP9-37/2015 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Hinweise zur Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Herr Mitter wurde in der Sitzung des Rates am 02.09.2014 im Rahmen des
Einigungsverfahrens auf Vorschlag des Fraktionsbündnisses von SPD, FWG und Grüne
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und
Strukturwandel bestimmt.
Gemäß § 58 Abs. 5 Satz 1 Gemeindeordnung NRW dürfen zu Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden nur dem Ausschuss angehörende stimmberechtigte
Ratsmitglieder bestimmt werden.
Soweit ein Ausschussvorsitzender oder stellv. Ausschussvorsitzender aus dem Ausschuss
durch Mandatsverzicht ausscheidet, ist § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 zu beachten. Danach
bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Laut
einschlägiger Kommentierung muss das Ersatzbestimmungsrecht der Fraktion /Gruppe
zustehen, die die Erstbestimmung vorgenommen hat.
Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 i. V. m. § 58 Abs. 5
Gemeindeordnung NRW).
Hinweise zur Besetzung der Gremien
Der Rat der Stadt Bedburg hat Herrn Mitter in seiner Sitzung vom 02.09.2014 gem. § 113
Abs. 2 Gemeindeordnung NRW als persönlicher Stellvertreter für Herrn Bürgermeister
Solbach in die
Gesellschafterversammlung Erftland Holding GmbH
Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft
entsandt.
Sofern eine Person aus einem Gremium vorzeitig ausscheidet, findet § 50 Abs. 4 Satz 2
Anwendung, wonach der Nachfolger durch Mehrheitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 2
gewählt wird.
Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-37/2015 1. Ergänzung
Seite 4
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 5
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 18.02.2015
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-37/2015 1. Ergänzung
Seite 5