Daten
Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
28.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
24.09.11, 06:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
211/2011
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Programm der Landesregierung „Kurve kriegen in NRW“
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.09.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 211/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Querbach
07.09.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Programm der Landesregierung „Kurve kriegen in NRW“
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Polizei in NRW will mit einer neuen einmaligen Initiative verhindern, dass gefährdete Kinder und Jugendliche zu Intensivstraftätern werden. Das Motto dieser Initiative lautet: „Kurve kriegen“.
Die NRW-Initiative startet im Rhein-Erft-Kreis voraussichtlich zum 01.10.2011. Das Konzept basiert auf den
Erkenntnissen der Enquetekommission „Prävention“, die im vergangenen Jahr dem Landtag NRW ihren
Abschlussbericht vorgelegt hat.
Erfahrungen zeigen, dass Intensivtäter häufig bereits vor dem 14. Lebensjahr durch Gewalt- und Eigentumsdelikte auffallen. Hier setzt das Programm mit einer individuellen Ausrichtung bereits im Kindesalter an.
Die Polizei erfährt als erstes davon, wenn Kinder Straftaten begehen. Deshalb soll durch das Projekt den
Kindern und Jugendliche die Möglichkeit gegeben werden noch die „Kurve kriegen“. Es soll die Arbeit der
Jugendämter ergänzen.
Eine pädagogische und psychologische Fachkraft wird in die Teams der Polizei eingebunden. Diese kümmert sich dann vor allem um strafunmündige Kinder, die zum Beispiel innerhalb der letzten zwölf Monate
durch eine Gewalttat oder drei schwere Eigentumsdelikte aufgefallen sind. Auf jede Straftat soll unverzüglich
eine pädagogische Maßnahme erfolgen. Dafür gibt es in Absprache mit den Jugendämtern maßgeschneiderte Angebote - vom sozialen Training bis hin zur intensiv pädagogischen Betreuung in einer Einrichtung
der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Teams aus Polizei und pädagogischen Fachkräften werden sich eng mit den Jugendämtern abstimmen
und Eltern in das Konzept mit einbeziehen. Die intensive Betreuung soll mindestens zwei Jahre dauern.
Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen wie bisher über das zuständige Jugendamt. Für das Wesselinger Jugendamt wurden zwei Ansprechpartner (1 Mitarbeiter aus der Jugendgerichtshilfe und 1 Mitarbeiter aus dem ASD) benannt, die gemeinsam mit der Polizei und den pädagogischen Fachkräften die Auswahl
der Kinder bespricht und den Prozess begleiten.
Zur konkreten Umsetzung wurden Ausführungsbestimmungen erarbeitet, die von den Jugendämtern und der
Polizei unterschrieben werden. Die Endfassung sowie die Kooperationsvereinbarung mit den Bürgermeistern
wird als Anlage beigefügt.
2. Lösung
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.