Daten
Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
28.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
24.09.11, 06:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ausführungsbestimmungen
zur Umsetzung der Initiative „Kurve kriegen“
im Rhein-Erft-Kreis
zwischen
dem Leiter der Direktion Kriminalität
der Kreispolizeibehörde
und
den Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleitern
als Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
auf der Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarung zur Initiative „Kurve
kriegen“
1.
Ausgangslage und Zielgruppe
Grundlage für die Ausführungsbestimmungen sind die Rahmenvorgaben zur
Initiative „Kurve kriegen“ als auch die Kooperationsvereinbarung zwischen
dem Leiter der Kreispolizeibehörde und den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern Städte des Rhein-Erft-Kreises.
Unter Nr. 5.5. der Kooperationsvereinbarung wurden die Leitung der Direktion
Kriminalität der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis und die Leiterinnen und
Leiter der Jugendämter beauftragt und bevollmächtigt, zu dieser
Kooperationsvereinbarung
Ausführungsbestimmungen
zur
konkreten
Umsetzungen der Prozesse in diesem Projekt festzulegen.
2.
Aufgaben der Kooperationspartner
Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit
abzuwehren (Gefahrenabwehr), Straftaten zu verhüten, künftigen Straftaten
vorzubeugen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und erforderliche
Vorbereitungen für Hilfeleistung und Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist es, gemäß SGB VIII junge Menschen
in ihrer Entwicklung zu fördern, ihnen und ihren Familien Beratung und
erforderliche Hilfen anzubieten und zu gewähren, Familien zu unterstützen
und von Kindern und Jugendlichen Gefährdungen abzuwenden.
Unter Einbindung der Fachkraft unterstützen sich die Kooperationspartner
gegenseitig bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
1
Die Projektverantwortung übertrage ich der Leiterin der Kriminalinspektion 2.
Für die Aufgabe der Koordinatorin zur Umsetzung der Initiative „Kurve
kriegen“ in der hiesigen Kreispolizeibehörde benenne ich KHK´in Lamers. Die
Dienst- und Fachaufsicht wird durch die Leitung des Kommissariates
Kriminalprävention/Opferschutz wahrgenommen.
Ein Arbeitsplatz für die Fachkraft wird in diesem Kommissariat vorgehalten.
Die Jugendämter benennen jeweils 2 feste Ansprechpartner (Ansprechpartner
und Vertreter), die als Koordinatoren für die Umsetzung der Initiative „Kurve
kriegen“ in der jeweiligen Stadt verantwortlich sind und der Polizei und der
Fachkraft als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
3.
Beschreibung der Umsetzungsabläufe
Die geplanten Arbeitsschritte zur Umsetzung der Initiative „Kurve kriegen“ sind
in einer tabellarischen Form als Anlage diesen Bestimmungen beigefügt.
Zur Erläuterung sei daher lediglich auf folgende Aspekte besonders
hingewiesen:
Zur Bestimmung des Kandidatenpools werden einmal pro Monat die
polizeilichen Vorgangseingangsdaten entsprechend vorgegebener Kriterien
gefiltert.
Die so gewonnenen Daten werden in Abstimmung mit der polizeilichen
Sachbearbeitung und den Bezirksdienstmitarbeitern bewertet und in
tabellarischer Form durch die Koordinatorin den Jugendämtern übermittelt.
Von dort erfolgt ein entsprechendes Votum mit Rückmeldung an die KPB.
Nach Bestimmung des infrage kommenden Personenkreises werden durch
die Koordinatorin, ggf. in Absprache oder gemeinsam mit Sachbearbeitung,
Kontakt mit den Eltern aufgenommen und das Projekt vorgestellt. Es ist das
Einverständnis zur Weitergabe der Daten an die Fachkraft einzuholen.
Spätestens vor der ersten Fallkonferenz ist dann von der Fachkraft eine
Erklärung zur Datenübermittlung von den Personensorgeberechtigten
einzuholen.
Nur bei entsprechender Kooperation der Sorgeberechtigten ist eine weitere
Teilnahme am Projekt zulässig und möglich.
2
4.
Kosten
Die Verantwortung für das Budget und die Entscheidung über die
Kostenübernahme für Maßnahmen im Projekt „Kurve kriegen“ trifft die
Projektleitung in Vertretung des Direktionsleiters K.
Entscheidungen zur Kostenübernahme oder Kostenbeteiligungen von
Maßnahmen im Projekt lösen keine Leistungsverpflichtung des öffentlichen
Trägers der Jugendhilfe aus.
5.
Inkrafttreten
5.1
Diese Vereinbarung tritt mit Beginn der Initiative „Kurve kriegen“ im Rhein-ErftKreis in Kraft.
5.2
Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Projektdauer.
Hürth, den
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Leiter der Direktion Kriminalität
3
Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis:
für das Jugendamt der Stadt Bedburg
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für das Jugendamt der Kreisstadt Bergheim
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für das Jugendamt der Stadt Brühl
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für das Jugendamt der Stadt Elsdorf
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für das Jugendamt der Stadt Erftstadt
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für das Jugendamt der Stadt Frechen
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für das Jugendamt der Stadt Hürth
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4
für das Jugendamt der Stadt Kerpen
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für das Jugendamt der Stadt Pulheim
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für das Jugendamt der Stadt Wesseling
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