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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 211/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
28.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
24.09.11, 06:43
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Inhalt der Datei

Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Initiative „Kurve kriegen“ im Rhein-Erft-Kreis zwischen dem Leiter der Direktion Kriminalität der Kreispolizeibehörde und den Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleitern als Trägern der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarung zur Initiative „Kurve kriegen“ 1. Ausgangslage und Zielgruppe Grundlage für die Ausführungsbestimmungen sind die Rahmenvorgaben zur Initiative „Kurve kriegen“ als auch die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Leiter der Kreispolizeibehörde und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Städte des Rhein-Erft-Kreises. Unter Nr. 5.5. der Kooperationsvereinbarung wurden die Leitung der Direktion Kriminalität der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis und die Leiterinnen und Leiter der Jugendämter beauftragt und bevollmächtigt, zu dieser Kooperationsvereinbarung Ausführungsbestimmungen zur konkreten Umsetzungen der Prozesse in diesem Projekt festzulegen. 2. Aufgaben der Kooperationspartner Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr), Straftaten zu verhüten, künftigen Straftaten vorzubeugen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und erforderliche Vorbereitungen für Hilfeleistung und Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist es, gemäß SGB VIII junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, ihnen und ihren Familien Beratung und erforderliche Hilfen anzubieten und zu gewähren, Familien zu unterstützen und von Kindern und Jugendlichen Gefährdungen abzuwenden. Unter Einbindung der Fachkraft unterstützen sich die Kooperationspartner gegenseitig bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. 1 Die Projektverantwortung übertrage ich der Leiterin der Kriminalinspektion 2. Für die Aufgabe der Koordinatorin zur Umsetzung der Initiative „Kurve kriegen“ in der hiesigen Kreispolizeibehörde benenne ich KHK´in Lamers. Die Dienst- und Fachaufsicht wird durch die Leitung des Kommissariates Kriminalprävention/Opferschutz wahrgenommen. Ein Arbeitsplatz für die Fachkraft wird in diesem Kommissariat vorgehalten. Die Jugendämter benennen jeweils 2 feste Ansprechpartner (Ansprechpartner und Vertreter), die als Koordinatoren für die Umsetzung der Initiative „Kurve kriegen“ in der jeweiligen Stadt verantwortlich sind und der Polizei und der Fachkraft als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 3. Beschreibung der Umsetzungsabläufe Die geplanten Arbeitsschritte zur Umsetzung der Initiative „Kurve kriegen“ sind in einer tabellarischen Form als Anlage diesen Bestimmungen beigefügt. Zur Erläuterung sei daher lediglich auf folgende Aspekte besonders hingewiesen: Zur Bestimmung des Kandidatenpools werden einmal pro Monat die polizeilichen Vorgangseingangsdaten entsprechend vorgegebener Kriterien gefiltert. Die so gewonnenen Daten werden in Abstimmung mit der polizeilichen Sachbearbeitung und den Bezirksdienstmitarbeitern bewertet und in tabellarischer Form durch die Koordinatorin den Jugendämtern übermittelt. Von dort erfolgt ein entsprechendes Votum mit Rückmeldung an die KPB. Nach Bestimmung des infrage kommenden Personenkreises werden durch die Koordinatorin, ggf. in Absprache oder gemeinsam mit Sachbearbeitung, Kontakt mit den Eltern aufgenommen und das Projekt vorgestellt. Es ist das Einverständnis zur Weitergabe der Daten an die Fachkraft einzuholen. Spätestens vor der ersten Fallkonferenz ist dann von der Fachkraft eine Erklärung zur Datenübermittlung von den Personensorgeberechtigten einzuholen. Nur bei entsprechender Kooperation der Sorgeberechtigten ist eine weitere Teilnahme am Projekt zulässig und möglich. 2 4. Kosten Die Verantwortung für das Budget und die Entscheidung über die Kostenübernahme für Maßnahmen im Projekt „Kurve kriegen“ trifft die Projektleitung in Vertretung des Direktionsleiters K. Entscheidungen zur Kostenübernahme oder Kostenbeteiligungen von Maßnahmen im Projekt lösen keine Leistungsverpflichtung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe aus. 5. Inkrafttreten 5.1 Diese Vereinbarung tritt mit Beginn der Initiative „Kurve kriegen“ im Rhein-ErftKreis in Kraft. 5.2 Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Projektdauer. Hürth, den ____________________________________ Leiter der Direktion Kriminalität 3 Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis: für das Jugendamt der Stadt Bedburg ____________________________________ für das Jugendamt der Kreisstadt Bergheim ____________________________________ für das Jugendamt der Stadt Brühl ____________________________________ für das Jugendamt der Stadt Elsdorf ____________________________________ für das Jugendamt der Stadt Erftstadt ____________________________________ für das Jugendamt der Stadt Frechen ____________________________________ für das Jugendamt der Stadt Hürth ____________________________________ 4 für das Jugendamt der Stadt Kerpen ____________________________________ für das Jugendamt der Stadt Pulheim ____________________________________ für das Jugendamt der Stadt Wesseling ____________________________________ 5