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Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen hier: Fortschreibung für das Jahr 2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.06.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
20.05.11, 04:09
Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 79/2011 12.05.2011 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.06.2011 Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen hier: Fortschreibung für das Jahr 2010 Wie bereits in den Vorjahren erfolgt auch für das Jahr 2010 die Fortschreibung der Sozialraumanalyse. Die Fortschreibung ermöglicht es, Entwicklungen/Fallzahlen über einen längeren Zeitraum zu vergleichen, um evtl. negative Entwicklungen im Vorfeld zu erkennen. Im ersten Teil der Sozialraumanalyse werden Informationen zur Bevölkerungs- und Sozialstruktur auf Kreisebene wie auch auf Ebene der Städte und Gemeinden dargestellt. Im zweiten Teil werden die Angebote der Jugendhilfe, bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden, dargestellt. Die verarbeiteten Daten stammen ausschließlich aus dem Jahre 2010. Als Datenquellen dienten die Agentur für Arbeit, die ARGE des Kreises Euskirchen, die kommunale Datenverarbeitungszentrale und in Teilbereichen die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen sowie interne Statistiken. 1. Strukturdaten/Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerung des Kreises Euskirchen betrug am 31.12.2010 190.768 Einwohner/innen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang der Bevölkerung um 1.059 Personen bzw. 0,6 %. Im Vorjahr betrug der Rückgang 0,3 %. Betrachtet man die einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen, hat keine Kommune eine Steigerung der Einwohnerzahl zu verzeichnen. Altersstruktur Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ist in fast allen Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen rückläufig. In der Altersgruppe der 0 bis 6-Jährigen beträgt der Rückgang im Kreisdurchschnitt 1,7 %. In den vergangenen 5 Jahren betrug der Rückgang in der Altersgruppe der 0 bis 6Jährigen ca. 1.350 Kinder (ca. 14 %). In der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg zu verzeichnen, der sich jedoch auf 2 Kommunen im Kreisgebiet zurückführen lässt. In allen anderen Kommunen ist auch hier ein Rückgang zu verzeichnen. -2Junge Arbeitslose im Kreis Euskirchen: Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren (bezogen auf den Stichtag 31.12.2010) ist gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Familienstrukturen in den Städten und Gemeinden: Statistisch werden in der Sozialraumanalyse Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten erfasst. Unter Haushalten wird eine Gemeinschaft von Personen, die zusammen wohnen und eine wirtschaftliche Einheit bilden, oder eine Einzelperson, die alleine lebt und wirtschaftet, verstanden. Im Kreis Euskirchen lebten zum 31.12.2010 35.034 Kinder in 21.061 Haushalten. Die prozentuale Verteilung z. B. der Haushalte mit einem Kind ist gegenüber dem Vorjahr wiederum leicht steigend und liegt bei ca. 50 %. Alleinerziehende: Der Anteil der Alleinerziehenden Haushalte mit minderjährigen Kindern im Kreis Euskirchen ist gegenüber dem Vorjahr nicht steigend. Ca. 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Gravierende Unterschiede zwischen ländlich strukturiertem Raum und städtischem Bereich sind nicht erkennbar. Der Anteil der Alleinerziehenden im Kreis Euskirchen liegt derzeit bei 22,1 %. Damit liegt der Anteil über dem Landesdurchschnitt, der ca. 18 % beträgt (Familienreport 2009). Ausländer: Der Anteil ausländischer Mitbewohner im Kreis Euskirchen ist mit ca. 4,7 % in den vergangenen 5 Jahren konstant geblieben. Die Verteilung in den einzelnen Altersgruppen zeigt kein ausgewogenes Verhältnis. Die Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigemn zeigt den höchsten Anteil (4,3 %) an ausländischen Jugendlichen bei gleichzeitigem Rückgang des prozentualen Anteils der unter 6-Jährigen auf ca. 2 %. 2. Hilfen zur Erziehung: Das Jugendamt ist als Jugendhilfeträger nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) gesetzlich verpflichtet, eine Reihe individueller Hilfen zu gewähren. Sie umfassen die Hilfen zur Erziehung für Minderjährige und junge Volljährige sowie die Hilfen, die das SGB VIII als andere Aufgaben definiert. Hilfen zur Erziehung sollen dann angeboten werden, wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht ausreichend gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Erziehung geeignet und notwendig ist. Bei der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung ist seit dem Jahr 2006 bundesweit - so auch im Kreis Euskirchen - ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Bundesweit haben sich die Bedarfslagen von Familien hinsichtlich der sozialen Risiken deutlich verschärft. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat im Jahre 2008 eine massive Zunahme von komplexen Problemlagen festgestellt, deren Ursachen insbesondere im Anstieg sozialer, finanzieller und bildungsbezogener Armut zu finden ist. In vielen Familien führt dies zu Überforderungen im familiären Alltag verbunden mit wachsendem Hilfebedarf in der Jugendhilfe. Es ist davon auszugehen, dass entgegen des Rückgangs der Geburtenzahlen eine weitere Zunahme der Hilfen zur Erziehung auch in den kommenden Jahren prognostiziert werden kann. Zur Sicherstellung des Kinderschutzes kommt dabei der Prävention eine wichtige Bedeutung zu. Der Kreis Euskirchen hat im präventiven Bereich in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen. Erwähnt seien hier vor allem das Projekt "Familien- Unterstützungs-Netzwerk im Kreis Euskirchen" -3sowie z. B. die Ausbildung von Kinderschutzfachkräften im Kindergartenbereich, die Meldepflicht der U-Untersuchungen. Zu erwähnen sind auch die vielen Familienzentren, die in den letzten Jahren entstanden sind. Sie bieten Eltern sowohl die Betreuung der Kinder als auch Beratung und Unterstützung an. Nachfolgend wird kurz auf die zur Intervention zur Verfügung stehenden Hilfen gem. §§ 30 - 41 SGB VIII eingegangen. Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII): Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördert unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie ihre Verselbstständigung. Im Kreis Euskirchen sind in dieser Hilfeart (Betreuung eines Kindes) leicht ansteigende Fallzahlen von ca. 3 % zu verzeichnen. Im Vorjahr wurden hier ebenfalls steigende Fallzahlen verzeichnet. Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII): Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten und Krisen Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Sicht angelegt und erfordert die Mithilfe der Familie. Sozialpädagogische Familienhilfe kann, sofern sie frühzeitig eingesetzt wird, mit dazu beitragen, außerfamiliäre Unterbringung von Kindern zu verhindern. Im Kreis Euskirchen haben 297 Familien Sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch genommen. Damit haben sich die Fallzahlen innerhalb von 5 Jahren verdoppelt (144 Fälle in 2005 / 297 in 2010). Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII): Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützen. Sie kann für mehrere Stunden tagsüber in einer Gruppe in Form von flexiblen und therapeutischen Angeboten vorgehalten werden. Der Bedarf an Tagesgruppe hat sich in den letzten Jahren durch weitere außerschulische Betreuungsangebote (OGS) leicht rückläufig entwickelt. Gegenüber dem Vorjahr sind die Fallzahlen von 41 auf 34 Fälle gesunken. Dies bedeutet einen Rückgang um ca. 17 %. Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII): Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie. Sie ersetzt die Erziehung durch die Eltern und kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern auch mit fachlicher Unterstützung die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder nicht gewährleisten können. Im Jahresverlauf 2010 befanden sich 254 Kinder aus dem Kreis Euskirchen in Vollzeitpflege. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um ca. 10 % (24 Kinder). Heimerziehung (§ 34 SGB VIII): Heimerziehung ist angezeigt, wenn die Erziehungskraft der Herkunftsfamilie durch andere Leistungen der Jugendhilfe nicht so gestärkt werden kann, dass eine tragfähige Erziehungssituation gewährleistet ist. Im Jahre 2010 erhielten 199 Kinder diese Hilfe zur Erziehung. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 23,5 %. Am Stichtag (31.12.2010) waren 134 Kinder in dieser Hilfeform (Vorjahr: 114). Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII): -4Hilfen für junge Volljährige sind zu gewähren, wenn sie zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig sind. Es handelt sich in der Regel um eine Weiterführung von Hilfen, die für Minderjährige gewährt wurden. Am Stichtag 31.12.2010 benötigten 69 junge Volljährige diese Hilfe. Die Fallzahlen sind gegenüber dem Vorjahr um ca. 10 % angestiegen. 3. Andere Aufgaben der Jugendhilfe: Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII: Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform. Im Jahre 2010 wurden im Kreis Euskirchen 108 minderjährige Kinder in Obhut genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um ca. 30 % bzw. 40 Kindern. Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII): Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für scheidungs- und trennungswillige Eltern an mit dem Ziel, die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu mildern. Im Jahre 2010 wurde Trennungs- und Scheidungsberatung in 687 Fällen in Anspruch genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 6 %. Erziehungsberatung: Seit 8 Jahren bewegt sich die Gesamtzahl der in der Erziehungsberatungsstelle bearbeiteten Fälle auf gleichbleibend hohem Niveau. Dennoch ist gelungen, den Klienten keine langen Wartezeiten zu zu muten. Im Durchschnitt erhalten die Ratsuchenden 14 Wochentage nach der ersten Kontaktaufnahme einen Termin für ein Erstgespräch. In Notfällen erfolgt die Terminvergabe innerhalb von 2 Tagen. Thematischer Schwerpunkt der von den Klienten vorgetragenen Probleme liegt im Themenkreis Trennung/Scheidung. 60% aller bearbeiteten Fälle hatten mit Problemen vor/während und nach Trennung/Scheidung zu tun. Der Anteil der Alleinerziehenden lag bei über 40%. Entgegen dem gängigen Vorurteil, dass sich Erziehungsberatung nur an die Mittelschicht wendet, ist es gelungen, das Angebot Erziehungsberatung in allen Bevölkerungsschichten zu verankern. 20% der ratsuchenden Familien stammten aus dem Personenkreis derjenigen, die vorwiegend von Sozialleistungen leben. Ebenso ist es erfreulich, dass die Erziehungsberatung kreisweit in Anspruch genommen wird. Die prozentuale Verteilung der Fallzahlen auf die einzelnen Städte und Gemeinden entspricht dem Verteilungsschlüssel der Gesamtkreisbevölkerung. Hierbei ist es für die Ratsuchenden des Südkreises sicherlich hilfreich, dass regelmässige Sprechzeiten in der Nebenstelle in Schleiden angeboten werden. Jugendgerichtshilfe: Das Sozialgesetzbuch VIII sieht die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) vor. Für das Jahr 2010 ist im Bereich der Jugendgerichtshilfe in der Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen eine Steigerung von 2,5 % zu verzeichnen, bei der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen eine Steige- -5rung um ca. 25 %. Betrachtet man den Bereich der 14- bis 21-Jährigen, so beträgt die Steigerung der Fallzahlen 10 %. Damit wurde der negative Trend des Vorjahres unterbrochen. Bei der Interpretation der Fallzahlen ist zu beachten, dass Doppelzählungen enthalten sein können. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)