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Beschlussvorlage (Auswirkung des GPA-Berichts hier: Kosten der Straßenbeleuchtung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Auswirkung des GPA-Berichts 
hier: Kosten der Straßenbeleuchtung) Beschlussvorlage (Auswirkung des GPA-Berichts 
hier: Kosten der Straßenbeleuchtung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 106/2006 zur 14. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Offel, Herr Taron Telefon: 05208/991-236, -300 Datum: 24. November 2009 Auswirkung des GPA-Berichts hier: Kosten der Straßenbeleuchtung Beratungsfolge Termin Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 20.09.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Kosten für die Straßenbeleuchtung sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Während sich die Stromkosten im Haushaltsjahr 2000 auf ca. 55.000,00 € beliefen, sind es im laufenden Haushaltsjahr ca. 110.000,00 €. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob die bisherige Beschlusslage (keine Nachtabschaltung) weiterhin Geltung haben soll, oder ob Einsparpotenziale genutzt werden können. Die Brisanz dieser Thematik ist durchaus bekannt. In Bad Salzuflen wurde z.B. in diesem Zusammenhang ein Bürgerbegehren mit Unterschriftenaktion gegen die gefassten Beschlüsse durchgeführt. Dennoch sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, angesichts der erheblichen Kostensteigerung das Thema „Straßenbeleuchtung“ zu diskutieren und gegebenenfalls neu zu bewerten. Diesbezüglich wurden 4 Varianten hinsichtlich des Einsparvolumens geprüft. Das Ergebnis kann der beigefügten Aufstellung entnommen werden. Es bleibt festzuhalten, dass selbst bei der kürzesten Dauer der Abschaltung (Variante 1 = 4 Stunden) bereits 33.000,00 € pro Jahr eingespart werden können. Bei 7 Stunden würde sich das Einsparpotenzial auf 60.000,00 € belaufen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass einmalig ca. 28.000 € für Umrüstungsarbeiten anfallen. Die Einstellung könnte sogar so erfolgen, dass für bestimmte Straßenabschnitte eine Differenzierung vorgenommen wird und z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Abschaltung erfolgt (Kreuzungen, Marktplatz). Es wird darauf hingewiesen, dass ein gewisser Spareffekt auch durch eine spezielle Dimmungsanlage erzielt werden könnte. Hierzu müssten ebenfalls fast alle Schaltschränke umgerüstet werden (In den Neubaugebieten wird diese Technik bereits genutzt). Eine derartige Anlage ist jedoch relativ teuer und die Einsparung dürfte sich höchstens auf 50 % der Summe belaufen, die durch eine Abschaltung erzielt werden könnte. Wenn es um die Frage der Nachtabschaltung geht, ist auch die Frage der Sicherheit zu erörtern. Die Aussage der Polizei ist hier nach wie vor relativ eindeutig, denn Licht erzeugt ein höheres Sicherheitsempfinden. Hinsichtlich der Kriminalitätsbelastung (z.B. Wohnungseinbruchdiebstahl) kann dem Jahresbericht der Kreispolizeibehörde jedoch entnommen werden, dass es in den Kommunen, die schon seit geraumer Zeit die -2- Nachtabschaltung praktizieren (z.B. Blomberg, Dörentrup, Schieder-Schwalenberg) zu keinen größeren Problemen gekommen ist. Letztlich muss hier jede Kommune eine eigene Bewertung unter Berücksichtigung der jeweiligen Struktur vornehmen. Sollte nach Auffassung des Ausschusses eine Abschaltung vorgenommen werden, schlägt die Verwaltung die Variante 1 vor, denn es müsste sichergestellt werden, dass z.B. der Zeitungszustelldienst nicht völlig im Dunkeln erfolgt. Schemmel