Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
06.09.11, 06:50
Aktualisiert
05.10.11, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Wesseling
Tel. 02236/701-234
Fax 02236/840 694
eMail: spd@wesseling.de
www.spd-wesseling.de
SPD-Fraktion Wesseling * Alfons-Müller-Platz * 50389 Wesseling
Fraktionsvorsitzender:
Hans Mauel
Herrn
Peter Nep
Vorsitzender des Ausschusses für
Sport und Freizeit
Rathaus
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
stv. Fraktionsvorsitzende
Heidi Meyn
Helge Herrwegen
Fraktionsgeschäftsführer:
Helmut Halbritter
Fraktionskassiererin:
Ute Meiers
Wesseling, 30.08.2011
Antrag für den Ausschuss für Sport und Freizeit
Sehr geehrter Herr Nep,
bitte nehmen Sie für die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling den nachfolgend genannten
Tagesordnungspunkt mit in die Tagesordnung der Sitzung am 22.09.2011 auf.
Aktionsplan „Wesselinger I-Dötzchen können schwimmen!“
Beschlussentwurf
Der Ausschuss stimmt dem im folgenden beschriebenen Aktionsplan zu und beauftragt die
Verwaltung bei den Kindertagesstätten der Stadt Wesseling für den im folgenden dargestellten
Aktionsplan „Wesselinger I-Dötzchen können schwimmen!“ zu werben und ggf. in
Zusammenarbeit mit dem Förderverein Wesselinger Schwimmbäder die Umsetzung zu
betreiben.
Vorschlag für den Aktionsplan „Wesselinger I-Dötzchen können schwimmen!“
Ziel:
Zur Einschulung der Kinder im Schuljahr 2012/2013 können alle neuen Grundschulkinder
schwimmen. Die Bekanntheit des Gartenhallenbades wird verbessert und potentielle neue
Besucher werden geworben.
Begründung:
Hinreichend bekannt ist, dass immer weniger Kinder schwimmen lernen. Dadurch unterliegen
diese der besonderen Gefahr, selbst in kleinsten Gewässern zu ertrinken. Dazu verweisen wir
auf die Darstellungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die wir nachstehend
aus der Homepage zitieren.
„Frühzeitig schwimmen zu lernen gehört zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen vor Ertrinkungsunfällen. Bis Kinder
"wassersicher" sind, ist allerdings immer noch erhöhte Aufmerksamkeit gefragt.
Nach den Verkehrsunfällen ist Ertrinken die zweithäufigste Art tödlich verlaufender Unfälle im Kindesalter. Noch
weitaus höher ist die Zahl der "Beinahe-Ertrinkungsunfälle" mit nicht selten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen.
Besonders gefährdet sind Kinder bis ins Grundschulalter hinein.
Beim Schwimmen üben Kinder nicht nur Geschicklichkeit und Ausdauer, es bedeutet auch ein großes Stück an
Sicherheit, wenn Ihr Kind in tiefem Wasser ohne Angst frei schwimmen kann.
Experten wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft empfehlen, dass Kinder ab dem Alter von etwa vier Jahren
damit beginnen sollten, schwimmen zu lernen. In vielen Orten werden hierzu spezielle Kinderschwimmkurse angeboten.
Doch bereits vor diesem Alter kann Ihr Kind in speziellen Wassergewöhnungskursen für Kleinkinder spielerisch mit
lebensrettenden Verhaltensweisen vertraut gemacht werden.“ (Zitat aus www.bzga.de)
Hieraus ergibt sich aus Sicht der SPD-Fraktion ein dringender Handlungsbedarf.
Daher ist es unser Ziel, dass alle Wesselinger Kinder schon vor der Einschulung schwimmen
können und zumindest über das Seepferdchen verfügen.
Folgenden Durchführungsvorschlag möchten wir dem Ausschuss unterbreiten:
1. Ansprache der Kindergärten und Kindertagesstätten sowie der Tagespflegepersonen und
Hinweis auf diesen Aktionsplan mit der Bitte um Einbeziehung der Eltern.
2. Ermittlung aller Kinder im letzten Kindergartenjahr, die noch nicht schwimmen können.
3. Erstellung eines Schulungsplans in Zusammenarbeit mit DLRG Wesseling, TuS
Wesseling, StadtSportVerband, dem Förderverein Schwimmbäder oder weiteren
Akteuren (z.B. städt. Personal).
4. Besondere Aktionen wie z. B. „Abenteuer Technik im Schwimmbad“ oder
„Abschlussparty mit den Eltern und Übergabe der Abzeichen“ könnten – evtl. auch in
Zusammenarbeit mit dem Förderverein – die Attraktivität des Schulungsplans steigern.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten zu ermitteln und ggf. andere
Finanzierungsmöglichkeiten (wie Sponsoring oder Unterstützung durch den
Kreissportbund) zu suchen. Ein angemessener Eigenanteil ist von den Eltern zu tragen.
6.
Koordination der Schulung der Kinder etc.
Mit freundlichem Gruß
Hans Mauel
Fraktionsvorsitzender